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Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 06.12.2023

Änderungsanträge zur Tagesordnung:

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 21 aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung in den öffentlichen Teil zu heben, weil er den Anspruch auf Nichtöffentlichkeit nicht erfüllt. Frau Krüger begründet das ausführlich unter Bezugnahme auf die Hauptsatzung der Gemeinde Borkwalde und die Brandenburgische Kommunalverfassung 36. Doch ganz unabhängig von den verbindlichen rechtlichen Regelungen gehe es darum, für das Handeln der Gemeindevertretung das höchstmögliche Maß an Öffentlichkeit und Transparenz für alle Einwohnerinnen und Einwohner von Borkwalde herzustellen. Darauf hätten sie einen unverrückbaren Anspruch. Frau Krüger beklagt in diesem Zusammenhang die von ihr ausgemachte Tendenz im Amt Brück, zunehmend mehr Angelegenheiten der Gemeindevertretung in den nicht öffentlichen Teil ihrer Sitzungen zu verlegen. Sie plädiert dafür, davon wieder Abstand zu nehmen;
  • die Abstimmung zum Antrag von Frau Krüger ergab Einstimmigkeit; der Tagesordnungspunkt 21 des nichtöffentlichen Teils der Sitzung der Gemeindevertretung wird jetzt als letzter Punkt des öffentlichen Teils behandelt.

Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • der von der Gemeinde Borkwalde an die Landesinvestitionsbank gestellte Förderantrag zum Generationenwald ist abgelehnt worden;
  • am 12. Dezember 2023 werden Bewerbungsgespräche mit vier Bewerberinnen für vier Stellen in der neuen Kindertagesstätte geführt werden. Sollten sie erfolgreich sein, würde die dort vorgesehene Stellenbesetzung abgeschlossen werden können:
  • ein Bürger (Christian Walter) habe sich per E-Mail an den Bürgermeister gewandt mit der Frage, ob angesichts der Bebauung in Borkwalde mit zahlreichen Holzhäusern und in Anbetracht anderer Umstände die Gemeinde Schritte unternehmen könne, um das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Silvester einzudämmen;
  • der Bürgermeister verwies zu Recht darauf, dass die Gemeinde Borkwalde kein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern verhängen darf. Hier liegt eine bundes- und landesrechtliche Lage vor. Alles regelt sich nach dem deutschen Sprengstoffgesetz. Hierin sowie in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz finden sich die gesetzlichen Regelungen für den Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Auf Landesebene existieren in Ergänzung dazu weitere Vorschriften, etwa die Regelungen der Ladesimmissionschutzgesetze Brandenburg;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) regt an, die Möglichkeit für eine Empfehlung des Bürgermeisters zum zurückhaltenden Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu Silvester zu prüfen;
  • der Bürgermeister erklärt sich bereit, eine solche Empfehlung herauszugeben;
  • Herr Nissen (Amt Brück) wird die gestellte Frage mit in seine Behörde zur Prüfung mitnehmen;
  • der Bürgermeister informiert im Weiteren darüber, dass am 26. Oktober 2023 ein Gespräch mit der Firma Berlin-Brandenburger Flächenentwicklungs Gmbh/BBF stattgefunden habe, die eine Entwicklung der ihr gehörenden Fläche nördlich der neuen Kindertagesstätte vorzunehmen plant;
  • Herr Stawinoga (SPD) präzisiert, dass die BBF auf der genannten Fläche ein Gebäude errichten will mit Ärztehaus, Apotheke usw. Die Idee zu einer Einzelhandelsansiedlung sei nicht realisierbar – der „rote Netto“ habe abgesagt. Herr Stawinoga habe aber Gespräche mit dem Berlin-Brandenburger Handelsverband, um dort Interesse zu wecken. Der Verband gebe einen Newsletter heraus, in dem man einen geeigneten Artikel unterbringen könnte. Er habe mit Dr. Schröter abgesprochen, dass dieser einen Entwurf zu einem solchen Artikel ausarbeiten werde. Auf jeden Fall müsse in drei Jahren das Gebäude fertig sein, weil sonst in Borkwalde eine Krise der medizinischen Versorgung eintreten werde;
  • der Bürgermeister informierte dann darüber, das am 20. November 2023 Haushaltsberatungen im Amt stattgefunden hätten, deren Ergebnisse im Amtsausschuss zu behandeln sein würden;
  • am 22. November 2023 habe im Tourismusverband Zauche eine Vorstandswahl stattgefunden. Im Ergebnis wurde u.a. der Bürgermeister von Borkheide, HerrKreibich, in seinem Amt als Vorstandsvorsitzender bestätigt;
  • die Aufstellung der Begrüßungsschilder in den Orten des Amtes Brück, die von diesem Verband verantwortet und aus Fördermitteln finanziert werden, ist fast abgeschlossen. Probleme gebe es noch in den Gemeinden Baitz und Golzow, wo es noch eine Einigung mit Grundstückseignern braucht, auf deren Gelände die Schilder errichtet werden sollen.

Informationen zur Ausschussarbeit:

  • die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde, Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft),berichtete über die letzte Sitzung des Ausschusses am 8. November 2023 (siehe Bericht dazu auf dieser Internetseite). Deren Ergebnisse stehen heute auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung;
  • die Vorsitzende des Zeitweiligen Ausschusses „Generationenwald“, Frau Krüger (Fraktion Links-Grün), informierte über die zurückliegende Sitzung des Ausschusses am 23. November 2023. Das wichtigste Ergebnis resultierte aus der Diskussion mit Herrn Lenz vom Amt Brück zum Thema, was im Umgang mit dem Wald zu beachten ist. Vor allem müsse im Generationenwald der Waldcharakter gesichert werden. Dies in Übereinstimmung damit, dass die Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten zu seiner Nutzung erhalten müssten. Hier müsse es eine genaue Abstimmung geben. Auf der nächsten Sitzung werde der Entwurf eines Konzepts für den Generationenwald beraten, damit ab Januar 2024 mit der öffentlichen Beteiligung begonnen werden könne. Das Ziel besteht darin, bis Ende der laufenden Wahlperiode das Konzept zu verabschieden.

Einwohnerfragestunde:

  • Frau Krostewitz macht sich nach wie vor Sorgen über die ihrer Meinung nach pausenlosen Überschreitungen der Geschwindigkeit von 50 km/h in der Ernst-Thälmann-Straße, vor allem auch durch LKW. Dies verursache nicht nur unmittelbare Gefährdungen im Straßenverkehr, sondern auch nicht akzeptablen Lärm und Umweltverschmutzungen. Sie regt an, zwei neue Tempoanzeigeschilder anzubringen;
  • der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Schild nach wie vor dauerhaft an Bushaltestelle „stationiert“ sei, ein variables „wandert“ – zur Hälfte in Borkheide und zur Hälfte in Borkwalde. Er wolle Kostenangebote einholen, wobei er mit Kosten von 1700 bis 3500 Euro pro Schild rechne;
  • Herr Nissen vom Amt Brück betonte, hierzu müsse man Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) mit seiner Dienststelle Region West in Potsdam aufnehmen;
  • ein Bürger bestärkte Frau Krostewitz in deren Auffassung andauernder Überschreitungen der Geschwindigkeit in der Ernst-Thälmann-Straße, indem er darauf hinwies, dass das blaue Verkehrsschild mit dem Zwingepfeil an einer Verkehrsinsel wegen zu hoher Geschwindigkeit des öfteren umgefahren wird;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) informierte darüber, dass zwei Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei deren Ineffektivität unter Beweis gestellt hätten (in einer WhatsApp-Gruppe werde sofort über die Geschwindigkeitskontrollen informiert, so dass die Erfolgsquote der Messungen sofort sinke). Einmal sei vier Stunden gemessen worden, wobei eineFeststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht und geahndet worden sei. Bei einer zweiten Kontrolle waren es dann in drei Stunden drei Feststellungen;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) empfahl Frau Krostewitz, gemäß den geltenden Regelungen des Umgangs mit Einwohneranliegen einen Einwohnerantrag an die Gemeindevertretung zu stellen, was Frau Krostewitz aufgreifen wolle.

Tagesordnung 8: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:

  • Herr Stawinoga (SPD) beklagte den mangelhaften Winterdienst, vor allem im Altteil von Borkwalde;
  • der Bürgermeister erläutert, die Agrargenossenschaft Brück sei mit dem Streuen beauftragt, aber nicht für alle Straßen. Die Gemeindearbeiter helfen aus, schaffen aber nicht alles, nicht zuletzt, weil einer von ihnen wegen Krankheit ausgefallen sei. Vielleicht müsse man den Winterdienst neu ausschreiben, um mehr Straßen in den Winterdienst aufzunehmen, jedoch werde das Interesse an der Übernahme dieser Leistungen wohl gering ausfallen;
  • Herr Nissen vom Amt Brück versichert, dass er die Beschwerde von Herrn Stawinoga mit in seine Dienststelle nehmen werde, um im Benehmen mit der Agrargenossenschaft Abhilfe zu schaffen;
  • Herr Stawinoga (SPD) bemängelt im Weiteren, dass es keine Beleuchtung in der Waldstraße gebe, und im Haderlandstieg seien Straßenlampen ausgefallen;
  • der Bürgermeister empfahl, sich bei solchen Mängeln direkt an das Amt Brück zu wenden, wofür ja im Internet „Der Maerker“ eingerichtet worden sei;
  • ein Bürger bemängelt, dass im August-Strindberg-Weg zu schnell gefahren werde. Er regt an, dortQuerschwellen zu verlegen;
  • Herr Nissen vom Amt Brück erläutert darauf, dass der August-Strindberg-Weg eine neue Straße sei, wofür eine Gewährleistungsfrist gelte, weswegen keine Eingriffe in die Straße möglich

 

Tagesordnungspunkt 9 – Mitteilung: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282/23) nach Erhöhung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.

„Darstellung des Vorganges:

Der Beschluss Bw-10-283/23 wurde unverzüglich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.

In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung mit:

Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt – außerhalb des Schülerverkehrs – gegenüber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: I.d.R. unter 5 Fahrgästen, in Einzelfällen bis zu 10 Fahrgästen. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafür notwendigen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der günstigsten Variante – eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten – , würde diese Minimallösung bereits ca. 150.000 Euro jährlich kosten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfügung stehen. Bei einem zusätzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.

Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Möglichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung möglich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelmäßig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.“

 

Tagesordnungspunkt 10 – Änderung der Schließzeiten 2024 der Kindertagesstätte Eichhörnchen

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Änderung, entgegen des Beschlusses Bw-10-334/23, folgende Schließzeiten für die Kindertagesstätte Eichhörnchen 2024:

10.05.2024 Teamtag (Freitag), 05.08.2024 bis 09.08.2024 Konzeptionsarbeit, 04.10.2024 Teamtag (Freitag), 01.11.2024 Brückentag (Freitag), 27.12.2024 Brückentag (Freitag), 30.12.2024 Brückentag (Montag), 31.12.2024 Brückentag (Dienstag)

Begründung

Da es für die Kindertagesstätte Eichhörnchen noch keinen aktiven Kita-Ausschuss gibt, wurde mit dem derzeitigem Kita-Team genauestens besprochen, wie die Schließzeiten für das Jahr 2024, durchgeführt werden sollen.“

Die Abstimmung zu diesem Beschlussentwurf ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 11 – Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die als Entwurf anhängende Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.

Begründung

Nach Diskussion der Version 2 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde am 08.11.2023 wurde die Entgelt- und Nutzungsordnung entsprechend angepasst und die Version 3 erstellt.

Zur Handhabung der Vermietung sind die Terminbuchungen über den Bürgermeister zu beantragen. Entsprechende Vertragsdokumente liegen dem Bürgermeister bereits vor und könnten direkt genutzt werden. Dem Bürgermeister obliegt die Planung von Veranstaltungen und Buchungen. Über entsprechende Vertragsabschlüsse wird die Amtsverwaltung informiert. Das Nutzungsentgelt wird vom Nutzer oder Nutzerinnen 14 Tage im Voraus geleistet. Die Überwachung der Zahlung erfolgt durch die Amtsverwaltung.

Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.

Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01/2024 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.

Die Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.

Hinweis der Verwaltung:

Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.

Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte für die Benutzung mit einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad festzulegen.“

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erläuterte ihre nach wie vor bestehenden Bedenken gegen Teile der Entgeltordnung. Ihr geht es vor allem um die Belastung der Vereine und gesellschaftlichen Gruppen sowie der Kinder- Jugend-, und

Seniorenarbeit mit Nutzungsentgelten. Sie betonte, dass der Wunsch nach gemeindlichen Räumlichkeiten in der Einwohnerschaft immer sehr groß gewesen sei, auch zu einer Zeit, als es im Ort noch gastronomische Einrichtungen bzw. sogar noch einen kleinen Laden gab. Das Ziel sei immer gewesen, einen Treffpunkt zu schaffen, um das Zusammenleben zu fördern. Die genannten Nutzungsentgelte könnten zu einer Enttäuschung in der Einwohnerschaft führen. Insoweit sei die vorgesehene Regelung zur Entrichtung von Nutzungsgebühren durch die aufgeführten Gruppenunverständlich. Die Vorsitzende der Fraktion Links-Grün beantragte daraufhin eine namentliche Abstimmung. Deren Ziel war es, der Einwohnerschaft vor Augen zu führen, wer für die finanzielle Belastung der Vereine und Interessengruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Entgelten für die Nutzung des Gemeindesaals ist und wer nicht;

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) begründete sein anstehendes Stimmverhalten (Enthaltung) – was dem Bürgermeister, Herrn Eska, Anlass war, Herrn Dr. Schröter dahingehend aufzuklären, dass es ja jedem Gemeindevertreter tatsächlich frei stehe, sich auch der Stimme zu enthalten. Auch sollte dem Bürgermeister klar sein, dass er jederzeit rechtlich die Möglichkeit habe, in die Diskussionen einzugreifen, was aber nicht gleichgesetzt werden könne damit, Rednerinnen bzw. Redner in deren Redefluss zu unterbrechen, wie er es tat. Herr Dr. Schröter begrüßte, dass eingehende Erörterungen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde zu einer recht deutlichen Annäherung der Auffassungen zur Nutzungs- und Entgeltordnung für den Gemeindesaal geführt hätten, weswegen beide auf der laufenden Sitzung verabschiedet werden sollten. Kritisch sieht Herr Dr. Schröter, wie auch Frau Krüger, die Belastung der Vereine und gesellschaftlichen Gruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Nutzungsentgelten. Das könnte dazu führen, dass die Genannten auf die Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten verzichteten und sie zu der Auffassung kämen, der Gemeindesaal sei nun da, aber es ist eben „nicht unser Gemeindesaal“, was einen erheblichen Imageverlust bedeuten könnte. Außerdem sei es doch so, dass die Gemeinde die Vereine und Interessengruppen fördere, ihnen zugleich aber Geld für die Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten abnehmen wolle. Das wäre das Prinzip von einer Tasche in die andere. Verschärfend komme hinzu, dass die Mehrheit der Gemeindevertretung wohl den Antrag der Fraktion Links-Grün auf der laufenden Sitzung der Gemeindevertretung zur Erhöhung der Beträge zur Förderung der Vereine und Interessengruppen ablehnen wolle, was im Ergebnis auf eine Kürzung der finanziellen Zuwendungen an die Vereine und Interessengruppen hinauslaufe;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) warf Herrn Dr. Schröter daraufhin Erpressung vor, ohne dies zu begründen und selbstverständlich ohne zu bemerken, dass dies ein ganz offensichtlicher argumentativer Missgriff von ihr war;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, die Nutzungs- und Entgeltordnung erst einmal zu verabschieden, um nach geraumer Zeit zu überprüfen, was sich bewährt habe und was nicht, um dann gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen;
  • die namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage, die auch die Belastung der der Vereine und Interessengruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Entgelten für die Nutzung des Gemeindesaals enthält, ergab:
  • Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dafür;
  • Herr Stawinoga (SPD) dafür;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) Enthaltung;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dafür;
  • Frau Freyler (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dafür;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dafür;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) dafür;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) dagegen;
  • Bürgermeister, Herr Eska, dafür;
  • Herr Hünich (AfD) dafür.

 

Tagesordnungspunkt 12 – Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8.000 Euro zu erhöhen.
Davon werden 2.500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.

Begründung

Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.

Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5.100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben.

Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.

Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2.500 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.“

„Anmerkung der Verwaltung:

Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2.900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich

  • die Bewirtschaftung der neuen Kita
  • die Bewirtschaftung des Gemeindesaals
  • der dringend erforderliche Ausbau und die Unterhaltung der Straßen und Straßenbeleuchtung sowie
  • die Umlageverpflichtung gegenüber anderen Gemeinden für Schulen und Kindertagesstätten auf den kommunalen Haushalt auswirken.

Insbesondere durch den Ausbau/die Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen.

Das freiwillige Haushaltssicherungskonzept fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf.

Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.

Vorschlag der Verwaltung:

Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.“

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) begründete noch einmal ausführlich, warum er nachdrücklich für den vorliegenden Antrag wirbt. Er betonte erneut, dass man bei der Förderung von gemeindlichen Vereinen und Interessengruppen davon ausgehen müsse, dass sie für das Gemeinschaftsgefühl und, was bei dem erheblichen Zuzug nach Borkwalde besonders wichtig ist, für das Zusammenfinden der Menschen einen nicht in Geld zu messenden Beitrag leisteten (wobei er kritisch einfügte, dass die hiesigen Vereine und Interessengruppen durchaus mehr in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten und Werbung für sich betreiben sollten). Legte man an die Förderung von Kultur und Sport beispielweise rein betriebswirtschaftliche Maßstäbe an, müsste sicher die Mehrzahl der entsprechenden Einrichtungen und Zusammenschlüsse ihre Tätigkeit einstellen. Dies könne keinesfalls im gesellschaftlichen Interesse sein. Dr. Schröter verwies im Weiteren darauf, dass die Gemeinde Borkwalde die Vereine und Interessengruppen in der Vergangenheit schon einmal finanziell stärker gefördert habe: 2018 mit 6000 und 2019 mit 5800 Euro. 2022 habe sich die Summe auf 5100 Euro eingependelt. Zwischenzeitlich sei aber die Einwohnerzahl von 1503 im Jahre 2018 auf 2096 im Jahr 2023 gestiegen. Entsprechend wuchs das Steueraufkommen von 880280 Euro im Jahre 2017 auf 1342610 Euro im Jahre 2022. Das bedeutet, dass der Prozentsatz der Zuwendungen an die Vereine und Interessengruppen am Steueraufkommen von 0,52 auf 0,38 Prozent sank. Sollte es bei der Förderung von nur 5100 Euro im Jahre 2024 bleiben, würde der Prozentsatz weiter sinken, und zwar auf 0,35. Sollte die Gemeindevertretung dem Antrag der Fraktion Links-Grün folgen (Förderung 8000 Euro), stiege der Prozentsatz auf 0,54, d.h. es würde in etwa der Wert von 2017 erreicht. Bei alledem sei zu bedenken, dass die zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner nicht nur moralisch, sondern auch über ihre Steuerzahlungen gleiche Anrechte bei ihrem möglichen Einbringen in die Vereinsarbeit hätten wie die Ältereingesessenen. In Bezug auf die von der Verwaltung angemerkte Haushaltslage in Borkwalde machte Dr. Schröter darauf aufmerksam, dass auch für Gemeinden in der Haushaltssicherung bis zu 3 Prozent des Haushalts für freiwillige Aufgaben ausgegeben werden können. In Borkwalde waren es im Jahre 2018 lediglich 1,72 Prozent, 1,4 Prozent im Jahre 2022 und 1,68 Prozent im Jahre 2023. Sollte dem Antrag der Fraktion Links-Grün zur Erhöhung der Zuwendungen auf 8000 Euro gefolgt werden, würde der Wert von 3 Prozent lange noch nicht erreicht. Insoweit, so Dr. Schröter, sei der Antrag der Fraktion Links-Grün in jeder Weise begründet. Dr. Schröter stellte im Weiteren einen Zusammenhang zwischen dem vorliegenden und einem weiteren Antrag der laufenden Sitzung der Gemeindevertretung her. Er bezieht sich auf die Absenkung des Hebesatzes für die Grundsteuer im Zusammenhang mit der ab 2025 greifenden Grundsteuerreform. Dr. Schröter hält zwar den letztgenannten Antrag für in jeder Weise begründet. Er könne aber nicht garantieren, dass Einwohnerinnen und Einwohner nicht auf den Gedanken kämen: „Aha, bei den Vereinen und Interessengruppen wollen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter angesichts der Haushaltslage sparen, aber bei der Absenkung des genannten Hebesatzes legen die Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer in der Gemeindevertretung, weil sie selbst betroffen sind, diesen Maßstab der Haushaltssicherung nicht an.“
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), der im Unterschied zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 8. November 2023 seine gute Kinderstube wiedergefunden zu haben schien, brachte diesmal im Unterschied zum 8. November 2023 sogar Argumente für seine Ablehnung der Aufstockung der Mittel für die Borkwalder Vereine und Interessengruppen vor, jedenfalls wenn man das für Argumente hält, was er nannte. Er führte zunächst einen Vergleich mit anderen Gemeinden, so Borkheide, Brück und Golzow, ins Feld, die in absoluten Zahlen weniger für ihre Vereine und Interessengruppen ausgäben. Gemeinden, wo es gegebenenfalls gänzlich anders sein könnte, umging er. Auch spielte für ihn keine Rolle, was man schon in der Schule lernt: Nicht am Schlechteren solle man sich ein Beispiel nehmen, sondern am Besseren. Außerdem verwies Herr Link auch von seiner Seite darauf, dass sich Borkwalde im Haushaltssicherungskonzept befindet. Auf die von Dr. Schröter benannte Zahl von 3 Prozent, die auch in Gemeinden im Haushaltssicherungskonzept für freiwillige Aufgaben verausgabt werden könnten, ging Herr Link nicht ein. Zum Schluss machte Herr Link noch eine bemerkenswerte Rechnung dahingehend auf, dass, klammere man die Zuwendungen für das Sommerfest aus, es sich mit einem gebilligten Antrag zur Erhöhung der Zuwendungen für Vereine und Interessengruppen um eine Erhöhung um 100 Prozent handeln würde;
  • Herr Stawinoga (SPD) stellte sich hinter die Auffassung, dass die örtlichen Vereine mehr tun müssten, um sich darzustellen. Außerdem sei es möglich, dass Vereine gegenüber Amt Brück und gegenüber dem Landkreis Potsdam-Mittelmark Anträge auf Förderung spezieller Projekte stellen könnten;
  • ein Bürger stellte die Frage, wie die Summe von 8000 Euro zustande gekommen sei, auf die laut Antrag der Fraktion Links-Grün die Zuwendungen an Vereine und Interessengruppen erhöht werden sollten;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) griff sich zur Begründung den Kulturverein Er biete Lesungen,Filmvorführungen und manches Andere an, und würde, jetzt, wo der Gemeindesaal da ist, gern noch mehr Veranstaltungen durchführen. Aber die Finanzierung wird schwierig, weil die Kosten auch stiegen. Aus den der Gemeinde zufließenden wachsenden Steuereinnahmen könnte die Unterstützung für die Vereine gesichert werden;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) verwies in seiner Antwort gegenüber dem Fragesteller darauf, dass die Vereine und Interessengruppen jedes Jahr begründete Anträge auf höhere Zuwendungen gestellt haben, die durch die Gemeindevertretung aufgrund der Grenze von 5100 Euro regelmäßig zusammengestrichen werden. Mit der Bestätigung des Antrages der Fraktion Links-Grün könnte man der Absicherung der Arbeit der Vereine und Interessengruppen wenigstens ein Stückchen entgegenkommen. Dr. Schröter sah sich außerdem veranlasst, noch einmal den Umgang der Mehrheit in der Gemeindevertretung mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde in einem speziellen Fall zu erinnern: Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. August 2023 wurde durch eine Mehrheit eine Beschlussvorlage gebilligt, wonach ein Fußgängerweg oder Bürgersteig in der Ernst-Thälmann-Straße/Ecke Fichtestraße (ca. 15 Meter) und Ernst-Thälmann-Straße Ecke/Wielandstraße (ca. 12 Meter) bis zu den Bushaltestellen  errichtet werden soll. Die Amtsverwaltung Brück hat in ihrer Beschlussempfehlung dafür eine Summe von 50000 Euro veranschlagt. Die genannte Mehrheit betrachtet diese – immerhin in einer geltenden Beschlussvorlage – genannte Summe als nicht verbindlich; man solle sich nicht andauernd darauf beziehen, das sei unredlich. Ein Gemeindevertreter aus den eigenen Reihen hatte aber selbst schon im August erhebliche Zweifel an dem damaligen Vorhaben. Außerdem gäbe es weitaus kostengünstigere Varianten für das Projekt. Als ersten Schritt sollte man erst einmal das hohe Gras abmähen. Für das in Rede stehende Projekt könnten auch die Gemeindearbeiter die Arbeiten erledigen. Auch diese Einwendung hinderte die damalige Mehrheit nicht daran, ihr überaus teures Vorhaben in der Gemeindevertretung durchzusetzen. Ganz anders nun bei der relativ geringfügigen Erhöhung der Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Interessengruppen, wie sie im vorliegenden Antrag der Fraktion Links-Grün enthalten sind;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) stellte für die Fraktion den Antrag auf namentliche Abstimmung. Deren Ziel ist, den Borkwalderinnen und Borkwaldern die unterschiedliche Haltung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur Unterstützung der örtlichen Vereine und Interessengruppen vor Augen zu führen;
  • die namentliche Abstimmung zur in Rede stehenden Beschlussvorlage ergab:
  • Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dagegen;
  • Herr Stawinoga (SPD) Enthaltung;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) dafür;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dagegen;
  • Frau Freyler (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dagegen;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dagegen;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) dafür;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) dafür;
  • Bürgermeister, Herr Eska, dagegen;
  • Herr Hünich (AfD) dagegen.
  • es erwies sich, dass der Bürgermeister, die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und der Vertreter der AfD mit Unterstützung des Amtes Brück für die Argumente zugunsten einer (tatsächlich nur) geringen und durch den Borkwalder Haushalt verkraftbaren Aufstockung der Mittel für die Vereine und Interessensgruppen in Borkwalde zur Verbesserung von deren Bedingungen ihrer Arbeit zugunsten der örtlichen Gemeinschaft nicht zugänglich sind.

Tagesordnungspunkt 13 – Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Fortschreibung des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2024 in Anlehnung an § 63 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.V. mit § 26 Abs. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

Begründung

Die Gemeinde Borkwalde hat im Jahr 2022 für den Kindergartenbau einen Kredit in Höhe von 3.400 TEuro aufgenommen. Die durch die Kreditaufnahme angestiegenen jährlichen Tilgungsverpflichtungen von 97,1 TEuro können aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht erwirtschaftet werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit gefährdet. Für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird deshalb ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.

Die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist gegeben, wenn
– der gesetzliche Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln

dauerhaft erreicht wird,
– im Finanzplan die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Höhe der

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erreichen und
– die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan zur

ordentlichen Tilgung der Kredite ausreichen.

Die dauernde Leistungsfähigkeit soll spätestens im Haushaltsjahr 2033 wiedererreicht werden.“

Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen (Frau Krüger, Dr. Schröter)

Tagesordnung 14 – Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde für das Jahr 2024

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286).

Begründung

Die Haushaltssatzung 2024 ist in Abstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Borkwalde erarbeitet worden.

Im Ergebnisplan für das Jahr 2024 wird ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 1.136,6 TEuro ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Durch die Inanspruchnahme dieser Rücklage gilt der Haushaltsausgleich gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf als erreicht.

Jedoch ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die im Jahr 2022 erfolgte Kreditaufnahme von 3.400 TEuro für den Kindergartenneubau gefährdet. Mit der Kreditaufnahme ist ein Ansteigen des Schuldendienstes auf auf 208 TEuro verbunden. Im Finanzhaushalt ist ersichtlich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einschließlich der jährlichen Tilgungsverpflichtungen ausreichen. Die Finanzsituation wird zudem u.a. durch die hohen Umlageverpflichtungen für Schul- und Kinderbetreuung belastet.

Zum Ende des Jahres 2024 wird ein Finanzdefizit von 124,6 TEuro ausgewiesen. In der Haushaltssatzung wurde daher vorsorglich die Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 200 TEuro festgelegt.

Ab dem Jahr 2033 sollen aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit die Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden.

Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde seit dem Jahr 2020 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen soll die dauernde Leistungsfähigkeit im Jahr 2033 erreicht werden.

Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen (Frau Krüger, Dr. Schröter)

 

Tagesordnungspunkt 15 – Grundsteuerreform Änderung der Hebesätze ab

01.01.2025 (Antrag der Fraktion Links-Grün, Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft, Herrn Egbert Eska, ehrenamtl. Bürgermeister, und Herrn Matthias Stawinoga, SPD)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Hebesätze der Grundsteuern A und B zum 01.01.2025 so anzupassen, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird das Amt Brück beauftragt, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10. April 2024 einen Vorschlag für die geänderte Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 mit den neu berechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen zur Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Grundstückswerte haben sich die von den Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbeträge erheblich erhöht. Die Anwendung der bisherigen Hebesätze würde damit zu einer außergewöhnlichen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Belastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Daher sind neue Hebesätze zu erarbeiten, die dem Kriterium der Aufkommensneutralität Rechnung tragen, und somit der Gemeinde das bisherige Grundsteueraufkommen garantieren.

Hinweis der Amtsverwaltung:

Um für 2025 rechtssicher Grundsteuern erheben zu können, müssen in 2024 neue Hebesätze von der Gemeindevertretung beschlossen werden – das ist unstrittig. Die neuen Hebesätze sollen so angepasst werden, dass die Erträge möglichst weder höher noch niedriger – gemessen am Bezugsjahr – sind. Für die einzelnen Eigentümer kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Die Vorbereitung einer konkreten Beschlussvorlage mit den neuen Hebesätzen ist jedoch erst möglich, wenn die dazu erforderlichen Bewertungen von den zuständigen Finanzämtern abgeschlossen sind und alle Grundsteuermessbescheide vorliegen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Voraussetzungen im März/April 2024 bereits vollständig vorliegen. Vorab einen Termin zur Änderung der Hebesätze festzulegen, ist daher nicht sinnvoll und zudem risikobehaftet. Gern kann die Amtsverwaltung zum vorgenannten Termin eine unverbindliche Prognoserechnung zur Beratung in der Gemeindevertretung (NÖT) vorlegen.

Nach Auskunft des Finanzministeriums soll es Mitte 2024 ein Transparenzregister geben, welches die Bürger einsehen können und erfahren, welcher Hebesatz für ihre Gemeinde aufkommensneutral wäre.

Ungeachtet dessen, kann es zur Erfüllung kommunaler Aufgaben erforderlich werden, die Hebesätze bei schlechter Finanzlage der Gemeinde in den Folgejahren zu erhöhen.“

  • Herr Stawinoga (SPD) begründete seine Haltung zugunsten des vorliegenden Antrags vor allem damit, dass man es mit einer Verdopplung des Messbetrages zu tun habe. Im Frühjahr 2024 lägen bestimmt schon eine Reihe Steuerbescheide vor, so dass vom Amt ein Vorschlag gemacht werden könne. Deswegen könne der Antrag so gelassen werden;
  • Herr Nissen vom Amt Brück betonte, sollte der vorliegende Beschlussentwurf durch die Gemeindevertretung bestätigt werden, müsste er vom Amtsdirektor beanstandet werden, weil Komplettbewertungen nur möglich seien, wenn alle Bescheide der Finanzämter zur Grundsteuer vorliegen, weswegen eine halbwegs vernünftige Auskunft vom Amt erst im Herbst 2024 gegeben werden könnte. Man solle deshalb das Datum mit im Beschlussentwurf April 2024 tauschen gegen den 31. Oktober 2024;
  • der Bürgermeister stellt den Antrag, das Datum 10. April 2024 gegen 31. August 2024 auszutauschen.

Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen.

 

Tagesordnungspunkt 16 – Antrag auf Genehmigung nach BImSchG – Windpark Reesdorf Beteiligung der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt im Rahmen der Behördenbeteiligung im Genehmigungsverfahren nach BlmSchG – Antrag der Firma JUWI GmbH vom 15.06.2023 auf Errichtung und Betrieb von 8 WKA in 14547 Beelitz, Gemarkung Reesdorf die anliegende Stellungnahme.

Begründung:

Die Firma JUWI GmbH beabsichtigt mit Antrag vom 15.06.2023 die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (Typ Vestas V162-7.2 MW) in 14547 Beelitz OT Reesdorf, Gemarkung Reesdorf. Die geplanten Windkraftanlagen besitzen eine Leistung von 7,2 MW bei einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

Mit Genehmigungsbescheid Nr. 60.067.00/12/0106.2/RW vom 16.03.2016 hat die Firma JUWI GmbH, seinerzeit firmierend als juwi Energieprojekte GmbH, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 12 WEA vom Typ Nordex N117-2400 mit einer Nabenhöhe von 141 m erhalten. Mit Fristverlängerungsbescheid vom 26.01.2022 wurde die erteilte Genehmigung bis zum 11.04.2024 verlängert. Mit Genehmigung des gegenständlichen Antrages soll die bereits vorliegende Genehmigung zurückgegeben werden. Eine parallele Umsetzung soll nicht erfolgen. Es ist vorgesehen, die bereits genehmigten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Genehmigung zu übernehmen.

Mit dem Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 für die Region Havelland- Fläming werden Vorranggebiete für die Windenergienutzung als Ziele der Raumordnung festgelegt. Im aktuell vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans festgelegt. Die Standorte der 8 Windkraftanlagen befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches Voranggebietes „VRW 16“.

Mit Urteil vom 05. Juli 2018 in der Ersten lnstanz hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming für unwirksam erklärt (Az.: OVG 2 A 2.16 und

Sanierungsplanung“ (RegBkPIG) wurde dadurch die Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen vorrübergehend unzulässig. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBI. 1 S. 1353) einen veränderten Rechtsrahmen für den Ausbau der Windenergienutzung im Bundesgebiet geschaffen.

Aufgrund der veränderten Rechtsgrundlagen kann die Planungssicherung nach § 2c des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (sogenanntes Windkraftmoratorium) nicht mehr aufrechterhalten werden. Gemäß § 2c Absatz (4) RegBkPIG ist somit eine Befreiung von der Genehmigungsuntersagung für die beantragten Standorte zulässig. Zudem wurde entsprechend § 2 des geänderten Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG 2021) folgendes festgelegt: liegen im überragenden öffentlichen lnteresse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“

Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) hat die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Brück, im Rahmen der Behördenbeteiligung die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.12.2023.

Entsprechend der Antragsunterlagen befinden sich die nächstgelegenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Borkwalde (Puschkinstraße 24) in einer Entfernung von ca. 3.300 m zu den geplanten Anlagen.

In vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Anträge auf BlmSchG-Genehmigung Windpark Reesdorfer – Schäper Heide/ Stadt Beelitz OT Reesdorf und Schäpe von 2013, 2015, 2021 und 2023) wurden bereits mit den Beschlüssen Bw-30-418/13, Bw-30-79/15, Bw- 30-174/21 sowie Bw-30-278/23 Stellungnahmen der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und abgegeben. Es wird sich im Übrigen auf die vorgenannten Stellungnahmen bezogen. Die verwendeten Daten wurden aktualisiert.

Aufgrund des Umfangs und der Schonung von Ressourcen wird auf den Versand der vollständigen Antragsunterlagen verzichtet.
Die Unterlagen zum Antrag werden den Gemeindevertretern vorab über eine Cloud- Anwendung (Anbieter: Telekom) zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der Antragsunterlagen befinden sich die nächstgelegenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Borkwalde (Puschkinstraße 24) in einer Entfernung von ca. 3.300 m zu den geplanten Anlagen.

In vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Anträge auf BlmSchG-Genehmigung Windpark Reesdorfer – Schäper Heide/ Stadt Beelitz OT Reesdorf und Schäpe von 2013, 2015, 2021 und 2023) wurden bereits mit den Beschlüssen Bw-30-418/13, Bw-30-79/15, Bw- 30-174/21 sowie Bw-30-278/23 Stellungnahmen der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und abgegeben. Es wird sich im Übrigen auf die vorgenannten Stellungnahmen bezogen. Die verwendeten Daten wurden aktualisiert.

Aufgrund des Umfangs und der Schonung von Ressourcen wird auf den Versand der vollständigen Antragsunterlagen verzichtet.
Die Unterlagen zum Antrag werden den Gemeindevertretern vorab über eine Cloud- Anwendung (Anbieter: Telekom) zur Verfügung gestellt.

  • Herr Nissen vom Amt Brück ergänzte die Beschlussvorlage durch die Auskunft, dass die Gemeinde Borkheide Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt habe.

Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 1 Enthaltung, 1 Gegenstimme.

Tagesordnungspunkt 17 – Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Borkwalde

„Darstellung des Vorganges:

In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde für das Jahr 2024 festgelegt:

Gemeindevertretung (GV):

14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):

24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024

Ausschuss Generationen Wald (AGW):

31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024

Sitzungen werden gemäß § 34 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf so oft es die Geschäftslage erfordert vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung bzw. Ausschussvorsitzenden einberufen.
In dringenden Fällen können weitere Sitzungen einberufen werden sowie in den Fällen des § 34 Absatz 2 BbgKVerf.

Die angegebenen Termine sind nicht verbindlich, jedoch eine Richtlinie für die bessere Planung, Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Sitzungen.

Zur allgemeinen Übersicht wird dieser Mitteilung der vollständige Sitzungskalender 2024 hinzugefügt.

Tagesordnungspunkt 21: Flächennutzungsplan

Seit Jahren ist unser Flächennutzungsplan in Arbeit. Dass er noch nicht wieder auf der Tagesordnung stand, lag daran, dass eine Stellungnahme des Landkreises noch nicht vorlag. Die Gemeindevertretung beschloss daher am 11. Oktober, dass sich das Amt um diese bis zum 30.11.2023 bemühen solle.

Die Antwort liegt der Gemeinde nun vor und so erhielten wir folgende Mitteilung von der Amtsverwaltung:

„Nach vorangegangener Abstimmung mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg/Oberförsterei Potsdam im Mai 2022 und mit dem Referat 23 des MIL folgte im November 2022 nochmal eine offizielle Anfrage an die Rechtsabteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Inhaltlich ging es darin um die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans mit der Darstellung von ‚Wohnbauflächen im Bestand ohne Erweiterungsmöglichkeit‘ für den nördlichen und westlichen Bereich des Gemeindegebietes. Hier befinden sich Wohnhäuser und auch Wochenendhäuser im Bestand im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der LEP-HR gibt mit dem Ziel Z 5.2 Abs. 1 – ‚Anschluss neuer Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsflächen‘ den Umgang mit neuen Siedlungsflächen vor. Jedoch sollen in diesen Bereichen keine neuen Wohnflächen ausgewiesen werden, sondern lediglich der Bestand dargestellt werden. Im Entwurf von März 2018 sind die besagten Bereiche als Waldflächen dargestellt worden. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg/Oberförsterei Potsdam hegt ebenfalls Bedenken gegen die Ausweisung als Waldflächen, da es sich in den Gebieten weder jetzt noch in Zukunft um Wald im Sinne des Waldgesetzes handelt. Im Dezember und Januar folgten weitere Telefonate mit der Rechtsabteilung des Landkreises PM. Hier wurde um eine fachliche Prüfung und schriftliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans auf der Grundlage der vorgelegten Arbeitsfassung gebeten. Die Prüfung des Sachverhalts gestaltet sich schwierig, da es bislang keine vergleichbaren Fälle gibt. Die Planzeichenverordnung hält für diesen speziellen Fall keine geeigneten Mittel bereit.

Die Stellungnahme der zuständigen Behörde vom 14.10.2023 liegt nun vor und lautet wie folgt: „Sie erhalten die auch dem Landrat vorgestellte Einschätzung der rechtlichen Lage zur angefragten Darstellung im Flächennutzungsplan Borkwalde.

 

Einigkeit besteht und bestand dazu, dass die Fläche bei fehlender Waldeigenschaft nicht als Waldfläche dargestellt werden kann. Soweit eine Fläche mit tatsächlich gemischter Nutzung (Wohn- und Wochenendhäuser) als Wohnbaufläche ausgewiesen wird, indiziert das eine Entwickelbarkeit der verbliebenen Wochenendhäuser in Wohnhäuser. Darauf hatte das MIL Ref. 23 dann doch noch im Gespräch vom Juni 2023 hingewiesen. Das passt aber nicht zur Angabe, dass es sich um eine reine Bestandsdarstellung handelt. Dass die Darstellung in sich widersprüchlich ist, da sie einerseits Entwicklungsmöglichkeiten durch die Darstellung als Wohnbaufläche, was sie tatsächlich als Bestand nicht ist, aufzeigt, andererseits aber suggeriert, dass es keine Erweiterungsmöglichkeit gibt und nur der tatsächlich vorhandene Bestand abgebildet werden soll, wurde auch bereits in den Gesprächen erwähnt.

 

Unproblematisch bei der Ausweisung als Sonderbaufläche ist, dass sie keine Wohnsiedlungsfläche nach LEP-HR darstellt und deshalb auch nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet wird. Anders ist das aber bei der Wohnbaufläche, die definitiv Wohnsiedlungsfläche ist, gestaltet.

 

Inwieweit (…) von der GL (Gemeinsame Landesplanungsabteilung) diese Wohnsiedlungsflächenentwicklung nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet werden muss, erschließt sich formaljuristisch vorerst nicht. Letztendlich liegt die Entscheidung und auch die Verantwortung für eine Darstellung bei der planenden Gemeinde. Der Landkreis kann beraten, aber nicht verbindlich festlegen. Für weitere Gespräche zur Darstellungsproblematik stehe ich trotzdem weiterhin gern zur Verfügung.“

 

Die Problematik der Flächendarstellung im Außenbereich besteht somit weiterhin. Eine Klärung konnte bislang nicht herbeigeführt werden. Es wird empfohlen, den letzten Entwurf vom März 2018 durch das beauftragte Planungsbüro mit rechtlicher Begleitung durch einen Fachanwalt überarbeiten zu lassen und das Verfahren fortzuführen.“

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) bemerkte zu dem Text des Landkreises, dass dieses bürokratische Monstrum kein Mensch verstehen kann. Außerdem müsse doch die Darstellungsproblematik in der Nachbargemeinde Borkheide bewältigt worden sein, denn dort gibt es vergleichbare Verhältnisse und der Flächennutzungsplan ist dort nach längeren Debatten bereits in Kraft;
  • eine Antwort auf diese Einwendungen gab es nicht.

Dr.sc. Lothar Schröter

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