Warning: Constant automattic\jetpack\extensions\social_previews\FEATURE_NAME already defined in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php on line 14 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php:14) in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 614 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php:14) in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 622 Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 08.11.2023 – Fraktion Links-Grün-borkwalde.de

Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 08.11.2023

Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien wurde in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde ausgeführt:

  • Frau Boese (Amt Brück): Der Zuwendungsantrag der Gemeinde Borkwalde für den im Ort geplanten Generationenwald ist durch die zuständigen Behörden abgelehnt worden;
  • Der Bürgermeister: Die von der Gemeindevertretung Borkwalde beschlossene Beleuchtung von zwei Bushaltestellen ist mit Verzögerung nun mit der zweiten abgeschlossen worden;
  • Der Bürgermeister: Für die Kindertagesstätte ist fast das komplette vorgesehene Mobiliar dort aufgestellt;
  • Der Bürgermeister: Am 8. Januar 2024 soll der reguläre Betrieb in der Kindertagesstätte aufgenommen werden;
  • Der Bürgermeister: Für die Kindertagesstätte und den Gemeindesaal wird es eine Einweihungsfeier geben, wobei der Termin noch nicht feststeht;
  • Der Bürgermeister: Der Gemeindesaal könnte gegebenenfalls schon vor dem 8. Januar 2024 genutzt werden, wobei alles davon abhängt, ob vorher die Gemeindevertretung sich auf die Haus- und Nutzungsordnung nebst den Entgeltregelungen einigen kann.

In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:

  • Frau Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigte sich nach dem Stand der Glasfaserverkabelung besonders im Altteil von Borkwalde. Da dies nur unzureichend vorgenommen worden sei, solle die Gemeinde einen Vorstoß zum Anschluss aller interessierten Anlieger unternehmen;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) ergänzte, dass nach seiner Beobachtung nur Teile des Außenbereichs mit Glasfaser bedacht worden seien;
  • Frau Boese (Amt Brück) konnte nur darauf verweisen, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Meldungen für die Anschlüsse zu verantworten habe. Insofern müsste man sich mit dem Anliegen an den Landrat wenden.

Anfragen Ausschussmitglieder:

  • Herr Haß (Sachkundige Einwohner für die Fraktion Links-Grün) wollte wissen, ob die Übergabe des Gemeindesaals gemeinsam mit der Kindertagesstätte erfolgen werde;
  • Der Bürgermeister erwiderte darauf, dass das Gebäude vorher übergeben werde, alles abhängig von Nutzungsordnung (siehe oben);
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigte sich danach, ob ihr Eindruck richtig sei, dass die Nutzung der Bibliothek schwach sei;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) riet dazu, erst einmal abzuwarten, wie sich die Nutzung der Bibliothek gestalten werde, wenn sie erst einmal ins neue Gebäude (Kindertagesstätte/Gemeindesaal) umgezogen sei. Eine Bibliothek sei für Borkwalde sehr wichtig;
  • Der Bürgermeister gab in Entgegnung darauf zu bedenken, dass die Bibliothek jährlich Kosten in Höhe von 5000 Euro verursache, weswegen man die Effektivität dieser Ausgaben unter die Lupe nehmen müsse.

Tagesordnung 7: Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Borkwalde

 

Darstellung des Vorganges:

In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde für das Jahr 2024 festgelegt:

Gemeindevertretung (GV):

14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):

24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024

Ausschuss Generationen Wald (AGW):

31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024

Tagesordnungspunkt 8: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282/23) nach Erhöhung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.

Darstellung des Vorganges: Der Beschluss Bw-10-283/23 wurde unverzüglich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.

In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung mit:

„Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt – außerhalb des Schülerverkehrs – gegenüber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: i.d.R. unter 5 Fahrgästen, in Einzelfällen bis zu 10 Fahrgästen. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafür notwendigen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der günstigsten Variante – eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten – würde diese Minimallösung bereits ca. 150000 Euro jährlich kosten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfügung stehen. Bei einem zusätzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.

Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Möglichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung möglich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelmäßig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.“

  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) setzte sich für einen Vorstoß der Gemeinde Borkwalde ein, in Stoßzeiten größere Busse einzusetzen, so z.B. zwischen 14.00 und 15.00;
  • Der Bürgermeister sagte zu, hier „nachzuhaken“, zumal die Busse in der kalten Jahreszeit voller würden, denn jetzt z.B. würden viele Menschen noch mit dem Fahrrad zum Bahnhof Borkheide fahren.

 

Tagesordnungspunkt 9: Beratung zum Haushaltsentwurf 2024

  • Frau Boese (Amt Brück): Die Gemeinde bezieht ihre finanziellen Mittel vor allem aus ihren Anteilen aus der Umsatz- und Einkommenssteuer. Weitere wichtige Einnahmen flössen aus der Grundsteuer B und den Schlüsselzuweisungen des Landes. Bestimmte Einnahmen kämen außerdem aus der Zweitwohnungssteuer, der Hundesteuer und den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich;
  • durch den Zuzug nach Borkwalde werde der Einkommenssteueranteil ansteigen, und zwar von rund 764000 Euro im Jahre 2022 auf geplant 990000 Euro im Jahre 2027;
  • dem stünde vor allem hohe Umlageverpflichtungen gegenüber, weil Borkwalder Kinder in anderen Orten Schulen und Kindertagesstätten besuchten;
  • zu Buche schlagen im Weiteren die Steigerungen der Personalkosten durch Tariferhöhungen, aber natürlich auch durch die neue Kindertagesstätte. Hier gäbe es sogar eine Verdoppelung der Personalkosten;
  • die neue Kindertagesstätte habe über 4 Millionen Euro an Kosten verursacht, wovon 3,4 Millionen Euro als Kredit von Borkwalde aufgenommen werden musste mit einer Laufzeit bis zur Abzahlung von 40 Jahren;
  • jedes Jahr habe Borkwalde eine Belastung von 200000 Euro durch die neue Kindertagesstätte im Sinne von Abzahlung und Zinsen zu tragen, wobei der Zinssatz von 3,4 Prozent ein guter Zinssatz sei;
  • das Jahr 2023 werde Borkwalde voraussichtlich mit einem Minus abschließen, geschätzt etwa 100000 Euro;
  • der Zuschussbedarf belaufe sich auf 30000 bzw. 20000 Euro für die alte/neue Kindertagesstätte;
  • pflichtige Aufgaben verbrauchen 95 Prozent der Ausgaben, freiwillige Aufgaben 2 bis 3 Prozent (3 Prozent sind Regelfall);
  • im Augenblick befinde sich die Gemeinde in einem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept, aber 2025 wahrscheinlich in einem pflichtigen;
  • angesichts dieser Perspektive müsse sich die Gemeinde von allem gegenständlichen Vermögen trennen, sofern es nicht für eigene pflichtige Aufgaben benötigt würde (was im Einzelnen nachzuweisen wäre). Dazu gehöre auch das schon länger in Rede stehende Grundstück in der Birkenstraße;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) wies darauf hin, dass die Überlegung bestünde, für dieses Grundstück einen Investor zu finden, der dort eventuell einen Bau z.B. für betreutes Wohen errichten würde.
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün), die als Gast an der Sitzung des Ausschusses teilnahm, stellte zu einigen konkreten Posten des Haushaltsentwurfs Fragen und bat um Überprüfung der Planansätze. Das betrifft:
  • die Reinigung der Kindertagesstätten, die ihrer Kenntnis nach zukünftig durch interne Kräfte erfolgen solle. Die Posten sind zu prüfen, da die Ansätze in Höhe der Kosten für die Fremdreinigung gebildet worden sind.
  • die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie die Konzessionsabgaben für Strom und Gas, die im Vergleich zu den Ist-Zahlen der Jahre 2022 und 2023 zu niedrig angesetzt sind
  • die Unterhaltung der Gemeindestraßen. Hier fragte sie nach, ob die 50 T€ des Ansatzes der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung dienen, der für die Herstellung der Fußwege von insgesamt 25 m Länge zu zwei Bushaltestellen in Höhe von 50 T€ vorsieht. Das ist doch nicht alles, was in den Borkwalder Straßen zu reparieren wäre.

Frau Boese (Amt Brück) sagte die Prüfung all dessen zu.

 

Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde

 

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die als Entwurf anhängende Entgelt- und Nutzungsordnung (Version 2) für den Gemeindesaal Borkwalde

 

Der Anhang hatte folgende Fassung:

 

„Haus- und Nutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Gemeinde Borkwalde

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt in ihrer Sitzung am……………2023 auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBL. I S. 286), in der jetzt gültigen Fassung nachfolgende Haus- und Benutzungsordnung für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde:

  • 1 Geltungsbereich

Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde. Die Anlage über die Nutzungsentgelte ist Bestandteil der Haus- und Nutzungsordnung. Die Einrichtung steht unter der Trägerschaft der Gemeinde.

  • 2 Nutzung

Der Gemeindesaal dient den Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Gremien sowie gemeindlichen Veranstaltungen und allen örtlichen Vereinen, Verbänden und Interessengruppen für deren Arbeit. Darüber hinaus steht der Gemeindesaal im Rahmen freier Zeiten gegen ein Nutzungsentgelt offen.

  • 3 Zweck der Haus- und Nutzungsordnung

Die Haus- und Nutzungsordnung dient der Erhaltung, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Gemeindesaales.

Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt die Nutzerin/ der Nutzer die Bestimmungen über diese Haus- und Nutzungsordnung an.

  • 4 Hausrecht

Das Hausrecht übt die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch die Amtsdirektorin/den Amtsdirektor des Amtes Brück, aus. Den Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten.

Mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Umsetzung/Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung werden betraut:

  1. Bürgermeister/-in
    2. Stellvertreter/-in des Bürgermeisters
  2. Gemeindearbeiter/-in

Personen oder Personengruppen, die die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung nicht einhalten, können aus dem Gemeindesaal verwiesen werden. Verstöße können mit Hausverbot geahndet werden.

Das Ordnungsrecht gilt für die Dauer des Nutzungsrechtes von Privatpersonen als an diese übertragen.

  • 5 Nutzungsberechtigte
  1. Wer eine Erlaubnis zur Nutzung erhält, ist Veranstalterin/Veranstalter im Sinne dieser Haus- und Nutzungsordnung. Ihr/ ihm oder einer bevollmächtigten Person wird der Schlüssel für den Zugang zum Gemeindesaal übergeben.
  2. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen erteilt und begründet widerrufen werden. Veranstaltungen der Gemeinde haben Vorrang vor einer anderen Nutzung. Ein Rechtsanspruch aus einer vorgenommenen Anmeldung besteht nicht.
  3. Veranstaltungen dürfen keine rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben. Weder in Wort und Schrift oder durch angebotene Medien dürfen die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht und verletzt werden, weder dürfen Krieg und Gewalt verherrlicht werden noch darf zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik aufgerufen werden. Die Verwendung von Fahnen sowie das Zeigen von Symbolen verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen sind unzulässig. Ebenso unzulässig sind Parteiveranstaltungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
  4. Veranstalterinnen und Veranstalter, die das Ansehen der Gemeinde schädigen oder die in Absatz 3 genannten Grundsätze in ihrer öffentlichen Darstellung außer Acht lassen, sind als Nutzerinnen und Nutzer ausgeschlossen.
  5. Parteien und Wählergemeinschaften dürfen die Einrichtung nur für interne Veranstaltungen nutzen.
  6. Veranstaltungen, die nach Absatz 3 während der Durchführung untersagt werden, erhalten keine Erstattung des Nutzungsentgeltes.

 

  • 6 Nutzungsbedingungen
  1. Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf Antrag bei dem/bei der ehrenamtlichen Bürgermeister/-in.
  2. Die Gemeinde überlässt der Nutzerin/dem Nutzer den Gemeindesaal einschließlich seiner Ausstattung zur entgeltlichen bzw. unentgeltlichen Nutzung in dem Zustand, in welchem er sich befindet. In Umsetzung des „Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in der Öffentlichkeit ist das Rauchen in der Einrichtung verboten.
  3. Der Besitz und der Genuss von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind in der Einrichtung als auch auf dem dazugehörenden Außengelände verboten. Verstöße gegen diese Regeln werden umgehend bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Die betreffende Person erhält Hausverbot. Auf das Recht zur Gegendarstellung im Amt Brück wird hingewiesen.
  4. Die Nutzerin/der Nutzer ist verpflichtet, die Einrichtung und Geräte jeweils vor Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Sie/er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Alle Nutzerinnen und Nutzer haben die Pflicht, die Räume und das Inventar vor jeder Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Die Verursacherin/der Verursacher haftet privatrechtlich für verursachte Schäden.
  5. Die Nutzerin/ der Nutzer mögen sich so verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden.
  6. Nach der Benutzung ist/sind
  • benutztes Geschirr abzuwaschen und wegzustellen,
  • der Saal, Toiletten usw. gründlich zu reinigen (Fegen und Wischen),
  • alle entstandenen Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen,
  • der Außenbereich zu reinigen,
  • das Mobiliar geordnet (übliche Stellung) hinzustellen,
  • Licht und elektrische Geräte ordnungsgemäß auszuschalten,
  • Fenster und Türen zu schließen und die Haustür abzuschließen,

Das Übernachten in der Einrichtung ist nicht gestattet.

  1. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort, sofern eine Kaution bereitgestellt wurde. Bei Schlüsselübergabe wird ein Rückgabetermin/ Übergabe bis spätestens 10 Uhr am Folgetag vereinbart.
  2. Nach ordnungsgemäßer Übergabe und Schließen der Einrichtung haben alle Personen das Gelände der Einrichtung umgehend zu verlassen.
  3. Eingetretene Unregelmäßigkeiten und Schäden sind dem Amt Brück/Gebäudeverwaltung Tel-Nr. ………………………. unverzüglich zu melden.
  • 7 Haftung

Die Nutzerin/der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen der Besucherinnen und Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung entstehen, frei. Die Nutzerin/ der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die Gemeinde für den Fall der eigenen Inanspruchnahme.

Die Nutzerin/ der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde durch die Nutzung der Einrichtung entstehen, soweit sie nicht auf gewöhnliche Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zurückzuführen sind.

  • 8 Verstoß gegen die Haus- und Nutzungsordnung

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung können mit einer Geldbuße von 5,00 € bis zu 1.000 € nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), vom 19. Februar 1987 (BGBl. 602) in der jeweils gültigen Fassung, geahndet werden.

  • 9 Nutzungsentgelt

 

Die Gemeinde Borkwalde ist berechtigt, für die Nutzung ein Nutzungsentgelt sowie eine Kaution zu erheben. Sie sind im Voraus zu entrichten. (Kontonummer ………)

Die Höhe richtet sich nach den in der Anlage aufgeführten Sätzen. Weiterhin sind die Kosten für eine unterlassene Reinigung und eingetretene Schäden zu tragen.

  • 10 Inkrafttreten

Die Haus- und Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

„Hinweis der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die im Entwurf (Version 2) enthaltenen Punkte nicht nachvollziehbar, insbesondere § 2 Nutzung und die gesamte Entgeltordnung.

Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansässiger Vereine oder Parteien (siehe §2 Nutzung und Entgeltordnung). Das verstößt gegen die Gleichbehandlung. Hier müssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen. Außerdem würde dies eine Prüfung der Mitgliedschaft der jeweiligen Nutzer voraussetzen, die in der Amtsverwaltung nur mit erhöhtem Aufwand geleistet werden kann.

Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.
Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte für die Benutzung mit einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad festzulegen.

Fazit: Dem Entwurfsvorschlag der Gemeindevertreter der Gemeinde Borkwalde sollte nicht in vollem Umfang zugestimmt werden, sondern mit Änderungen in den oben genannten Punkten.

Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann

derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.

Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01/2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.

Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.“

  • in der beginnenden Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wurde darauf hingewiesen, dass das vorliegende Haus- und Nutzungskonzept für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum bereits auf der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 13.09.2023 intensiv behandelt und am Ende in der jetzt vorliegenden Fassung einstimmig empfohlen worden ist;
  • im Unterschied dazu erklärte nun die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Bendschneider (Borkwalder Wählergemeinschaft), sie habe ihre Auffassung angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Borkwalde geändert. Es müsse nun darauf ankommen, mit den Einnahmen aus der Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum einen Beitrag zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts zu leisten;
  • aus der Fraktion Links-Grün kam dazu nicht nur der Einwand, dass man sich ja einmütig auf die vorliegende Fassung des Haus- und Nutzungskonzepts für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum verständigt habe, sondern auch das Bemerken, dass es gerade für einkommensschwächere Einwohnerinnen und Einwohner von Borkwalde möglich sein müsse, die Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Aus der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) und vom Bürgermeister gab es dazu eher die Tendenz, der Haushaltskonsolidierung (die mit den Minimalbeträgen aus der Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum ohnehin nicht einmal in Ansätzen zu erreichen sein würde) den Vorzug zu geben;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) nahm zum Einwand der Amtsverwaltung Stellung, wonach im Haus- und Nutzungskonzept für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum in jeder Weise das Gleichbehandlungsprinzip zu gelten habe. Die Amtsverwaltung hatte vorgebracht: „Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansässiger Vereine oder Parteien (siehe §2 Nutzung und Entgeltordnung). Das verstößt gegen die Gleichbehandlung. Hier müssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen.“ Dr. Schröter zweifelte dies an, zumal die Amtsverwaltung dafür auch auf Nachfrage keine Rechtsgrundlage benennen wollte. Er verwies darauf, dass ortsansässige Vereine oder Parteien in anderen Kommunen durchaus kostenfrei gemeindliche Einrichtungen nutzen könnten. Parteien Kosten für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen auferlegen zu wollen, verstoße seiner Meinung nach gegen den Anspruch von Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Dieser Hinweis fruchtete bei der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister nicht. In Bezug auf die ortsansässigen Vereine machte Dr. Schröter noch einmal darauf aufmerksam, dass sie einen gewichtigen Beitrag zum Zusammenhalt im Ort und zum Zusammenwachsen leisteten, was nicht mit Geld aufzuwiegen sei. Außerdem würden sie ja von der Gemeinde gefördert, was bedeute, dass sie bei Zahlung von Entgelten für die Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum Geld von der Gemeinde an die Gemeinde zurückzahlen würden (Prinzip: „Von einer Hosentasche in die andere“). Auch dies konnte die Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister nicht überzeugen;
  • nach der allgemeinen Diskussion zum Textteil des Haus- und Nutzungskonzepts für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum wurde übergeleitet zur Entgeltordnung;
  • es ergab sich eine Übereinstimmung dahingehend, dass private Nutzer bei bis zu 25 Personen 50 Euro pro Tag, bei bis zu 50 Personen 75 Euro pro Tag und bei bis zu 100 Personen 150 Euro pro Tag zu entrichten haben würden. Gewerbliche Nutzer würden am ersten Tag 300 und für jeden weiteren Tag 150 Euro zu zahlen haben. Vereine und gesellschaftliche Gruppen würden 10 Euro pro angefangene Stunde, nach drei Stunden den vollen Tagessatz von 50 Euro aufbringen müssen. Gegen den Widerstand der Fraktion Links-Grün wurde die Kostenfreiheit für „ortsansässige Vereine“ gestrichen; sie werden also nun wegen der Haltung der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister zur Kasse gebeten. Kostenfrei allerdings sollen nun Veranstaltungen zur Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit werden, was die Fraktion Links-Grün ausdrücklich begrüßte. In Bezug auf die zu entrichtende Kaution wurde der Satz von 100 auf 200 Euro angehoben. Gewerbliche Kultur-, Sport- und sonstige Kurse werden mit einem Satz von 20 Euro pro angefangener Nutzungsstunde belastet.

 

Tagesordnungspunkt 11: Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)

Der Antragstext dazu lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8000 Euro zu erhöhen. Davon werden 2500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.

Begründung:

Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.

Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben.

Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.

Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt werden, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2500 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich

auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich

  • die Bewirtschaftung der neuen Kindertagesstätte
  • die Bewirtschaftung des Gemeindesaals
  • der dringend erforderliche Ausbau und die Unterhaltung der Straßen und Straßenbeleuchtung sowie
  • die Umlageverpflichtung gegenüber anderen Gemeinden für Schulen und Kita
    auf den kommunalen Haushalt

auswirken. Insbesondere durch den Ausbau/ Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen. Das freiwillige HSK fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf. Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.

Vorschlag der Verwaltung:

Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) wiederholte seine Überlegung, dass gerade örtliche Vereine ihren maßgeblichen Anteil dabei leisteten, den Zusammenhalt im Ort zu stärken und das Zusammenwachsen der schon länger in Borkwalde mit den neu Zugezogenen voranzubringen. Besonders angesichts der äußerst geringen Beträge, die die Vorlage der Fraktion Links-Grün zur Aufstockung der Mittel für ihre Arbeit vorschlage, dürfe man keine streng betriebswirtschaftlichen Maßstäbe an die Förderung von Vereinen anlegen. Sie leisteten weitaus mehr, als die geringe Erhöhung ihrer Bezuschussung ausmache;
  • Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft) hielt nun den Zeitpunkt für gekommen, neue Umgangsformen in der Gemeindevertretung Borkwalde einzuführen. Er wollte offensichtlich neue Saiten gegenüber jenen aufziehen, die einmal andere Meinungen als er selbst vertreten. Herr Link fuhr Herrn Dr. Schröter laut und anmaßend an, ihm reiche es nun langsam mit der Argumentation Dr. Schröters. Ohne selbst Argumente vorzubringen glaubte Herr Link außerdem in diesem Zusammenhang, ohne Rücksicht auf die Regeln des Anstands und der Höflichkeit Herrn Dr. Schröter unvermittelt mit „Du“ anreden zu dürfen;
  • Herr Dr. Schröter verbat sich den Ton von Herrn Link, forderte ihn auf, inhaltlich zu argumentieren und ergänzte, er werde sich auch künftig ungeachtet von Ausfällen von Herrn Link nicht davon abhalten lassen, seine Auffassungen zur Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Borkwalde zu äußern. Dies war geboten, weil dies bereits die zweite Entgleisung von Herrn Link Dr. Schröter gegenüber gewesen war: In der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. August 2023 hatte Dr. Schröter gegen die Errichtung von zwei Fußgängerwegen bzw. Bürgersteigen an zwei Bushaltestellen in der Ernst-Thälmann-Straße argumentiert. Für insgesamt 27 Meter veranschlagte die Amtsverwaltung Brück in der Vorlage dafür 50000 Euro an Baukosten. In scharfen, ungebührlichen Worten in Richtung von Dr. Schröter verwahrte sich Herr Link dagegen, dass Dr. Schröter diese Summe (immerhin Grundlage für die Beschlussvorlage!) überhaupt erwähne, denn sie habe überhaupt keine Bedeutung;
  • Frau Bendschneider (Borkwalder Wählergemeinschaft), Ausschussvorsitzende, sprach sich ebenfalls gegen eine Erhöhung der Zuwendungen für die Borkwalder Vereine aus, wofür sie die Haushaltslage der Gemeinde als Argument nutzte;
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) bezog eine ähnliche Position, wobei sie auf andere Kommunen verwies, die mehr Vereine hätten, aber weniger für sie bezahlten;
  • Frau Boese (Amt Brück) machte auf die Möglichkeit aufmerksam, zur Unterstützung der Vereinstätigkeit sich um andere Finanzierungsquellen zu bemühen, so z.B. aus denkbaren „Fördertöpfen“
  • Herr Haß (Sachkundige Einwohner für die Fraktion Links-Grün) stimmte den Argumenten von Dr. Schröter weitgehend zu und bemängelte, dass in puncto Vereinstätigkeit nur über Geld geredet werde, viel weniger über den erheblichen Nutzen, den sie für die Gemeinde erbringen. Die in Rede stehenden 2900 Euro Aufstockung seien „peanuts“, über die es sich überhaupt nicht lohne zu streiten;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) gab zu bedenken, dass die höhere Unterstützung für die Vereine angemessen wäre und verwies als Beispiel auf das Wirken des Kulturvereins, der seine Arbeit einzig und allein darauf ausrichtet, kulturelle Angebote offen für alle im Ort zu machen. Durch den Gemeindesaal gibt es die Möglichkeit, die Angebote zu erweitern, was aber mehr Geld als bisher kosten wird. Der Verein kann das nicht allein aufbringen. Anderen wird es ähnlich gehen.

Die Abstimmung über die Empfehlung zum vorliegenden Antrag ergab:

1 Gemeindevertreter und ein Sachkundiger Einwohner dafür

2 Gemeindevertreter und 2 Sachkundige Einwohner dagegen

1 sachkundiger Einwohner enthielt sich der Stimme.

2 Gemeindevertreter erklärten sich für befangen, weil sie selbst Vorstandsmitglieder von Vereinen sind, und nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Damit gibt der Ausschuss die Empfehlung, den Antrag abzulehnen.

Der vorliegende Antrag wird nun der Gemeindevertretung vorgelegt werden, wobei die Fraktion Links-Grün namentliche Abstimmung beantragen wird, damit sich alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Bild darüber machen können, welche Gemeindevertreterinnen und -vertreter wie zur finanziellen Ausstattung unserer ortsansässigen Vereine stehen.

Dr.sc. Lothar Schröter

8 Comments

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert