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Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde-vertretung Borkwalde vom 13.09.2023

Aus unterschiedlichen Gründen nahmen an der Sitzung nicht teil:

Andreas Link (Borkwalder Wählergemeinschaft)

Norbert Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft)

Erika Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft)

Tagesordnungspunkt 2: Änderungsanträge zur und Feststellung der Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 15 wurde von der Tagesordnung genommen. Die Beschlussfassung über die veränderte Tagesordnung erfolgte einstimmig.

Beim Tagesordnungspunkt 3, Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde, berichtete die Ausschussvorsitzende, Frau Bendschneider, dass das Einwohneranliegen vom 28.12.2022, in dem es um die Erhöhung der Verkehrssicherheit in einigen Straßenabschnitten Borkwaldes ging, von den zuständigen Stellen positiv entschieden worden ist. Im Einzelnen handelte es sich um:

  • die Umwandlung des Selma-Lagerlöf-Rings 1 bis 32 von einer Tempo-30-Zone in einen Verkehrsberuhigten Bereich;
  • die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Selma-Lagerlöf-Ring von Nr. 68 bis zum Elsa-Beeskow-Weg durch das Aufstellen von Tempo-30-Schildern, von Hinweisschildern „Achtung Schulweg/freiwillig Schritttempo“ und von Geschwindigkeitsmessgeräten zur Selbstkontrolle der KFZ-Benutzer, um eine eventuelle Tempoverringerung oder die Einrichtung einer Spielstraße und um die Prüfung der Parksituation;
  • die Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich Olof-Palme-Ring 72 bis 128 bzw. das Aufmalen von Schildern „30 km/h“ auf die Straße, die Anbringung mehrerer Geschwindigkeitsmesstafeln, das Aufbringen von Schwellen auf der Straße oder das Einrichten von Fahrbahnverengungen;
  • die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vom Ortseingangsschild Borkwalde aus Richtung Borkheide bis zum Abzweig Selma-Lagerlöf-Ring, um die dortige Bushaltestelle sicherer zu machen.

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

Beim Tagesordnungspunkt Fragen der Ausschussmitglieder gab es keine Anfragen.

Tagesordnungspunkt 7: Ergebnis der Neuausschreibung der Mittagsversorgung/Vollversorgung zum 1. Oktober 2023

  • Darstellung des Vorganges: Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung) erhielt zum 01.10.2023 die Firma RWS Cateringservice GmbH den Zuschlag.
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün), die als Gast an der Sitzung teilnahm, kritisierte, dass in der Ausschreibung die Vollversorgung, also Frühstück, Mittagessen und Vesper, ausgeschrieben worden sei, wir aber nicht im Einzelnen über die Ergebnisse informiert werden.
  • Frau Krüger kritisierte ferner, dass der Gemeindevertretung nicht die Anbieter vorgestellt wurden, die sich auf die Ausschreibung hin gemeldet hatten, womit das Amt Brück die Gemeindevertretung nicht mehr so umfangreich informiere, wie es notwendig ist und wie es in der Vergangenheit üblich war.

Tagesordnungspunkt 8: Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete im Hauptteil:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt zum 01.10.2023 den in der Anlage befindlichen Entwurf der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.“

Begründung:

„Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung) ab dem 01.10.2023 erhielt die Firma RWS Cateringservice Gmbh den Zuschlag.

Der Preis für die Mittagsversorgung in der Kindertagesstätte Regenbogen verringert sich von bisher 3,25 auf 3,16 Euro pro Portion.

Vom 01.04.2023 bis zum 30.09.2023 betrug die monatliche Verpflegungspauschale 32,08 Euro (häusliche Ersparnis: 1,75 Euro).

Durch den neuen Preis für das Mittagessen muss die häusliche Ersparnis i.S.d. §17 Abs. 1 KitaG neu berechnet (siehe Anlage-Kalkulation) und durch den beiliegenden Satzungsentwurf mit der entsprechenden Verpflegungspauschale angepasst werden.

Aus der vorliegenden Kalkulation des Essenanbieters ergibt sich eine Erhöhung der häuslichen Ersparnis ab dem 01.10.2023 auf 1,79 Euro pro Portion.

Die Differenz zwischen häuslicher Ersparnis und dem tatsächlichen Essenpreis, den der Träger zu zahlen hat, beläuft sich auf 1,37 Euro pro Portion. Bis zum 30.09.2023 lag dieser bei 1,50 Euro pro Portion.

  • 3 Abs. 2 der Satzung ändert sich wie folgt:

Das Essengeld wird als monatliche Gebühr erhoben. Es wird von 20 Tagen im Monat ausgegangen, so dass sich ein Pauschalbetrag von 35,80 Euro ergibt.

Als Ausgleich für Fehlzeiten (Schließzeiten, Urlaub und Krankheit des Kindes) wird ein Monatsbetrag im Jahr abgezogen und auf die monatlichen Beiträge umgelegt.

Die monatliche Gebühr erhöht sich somit auf 32,82 Euro (35,80 x 11 Monate/12 Monate).

Die künftig betriebene Kindertagesstätte Eichhörnchen soll voraussichtlich zum 01.11.2023 eröffnen. Der Essenanbieter wird ebenfalls die Einrichtung mit der Vollverpflegung versorgen.

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2023:

Für die Kita Regenbogen sind im Produktkonto 36500.527130 im Haushalt 2023 insgesamt 86500 Euro, davon für die Mittagsverpflegung 71500 Euro und für Frühstück und Vesper 15000 Euro eingeplant. Im Produktkonto 36500.432130 sind 38500 Euro eingeplant worden.

Im Ergebnis dieser Vergabe verringert sich der finanzielle Aufwand der Gemeinde gering.“

Die detaillierte Behandlung dieses Themas fand im nicht öffentlichen Teil statt, was von mehreren Sitzungsteilnehmern in Richtung Amt Brück kritisiert wurde, da der Gegenstand nicht vertraulich zu behandeln ist, weil er die dafür geltenden Kriterien nicht erfüllt, sondern weil er im Gegenteil die betroffenen Familien direkt finanziell betrifft.

Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 9: Erhöhung des Zuschusses für das Familienzentrum

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Erhöhung der Co-Finanzierung für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Haushaltsjahr 2023 von 6.200 auf 7600 Euro und für das Haushaltsjahr 2024 auf 8600 Euro.“

„Begründung

Der Vertrag für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Jahr 2023 wurde am 1. August 2023 vom Landkreis der Amtsverwaltung zur Unterschrift vorgelegt. Im Haushalt 2023 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6200 Euro eingeplant.

Im vorliegenden Vertrag betragen die Personalkosten insgesamt 75700 Euro für eine 1,0 Vollzeitäquivalent (Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter oder ähnliche Qualifikation).

Von dieser Gesamtsumme werden 80 % (60560 Euro) vom Landkreis PM getragen und die Co-Finanzierung der 20% Eigenanteil (15140 Euro) teilen sich die beiden Gemeinden Borkheide und Borkwalde mit jeweils 7570 Euro.

Für 2024 wurde eine aktuelle Anpassung vom Träger Stiftung Job vorgenommen. Somit ist eine tarifliche Erhöhung mit einer Gesamtsumme von 8600 Euro je Gemeinde gleich mit eingeplant worden.“

Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) kritisierte, dass die Gemeindevertretung den Vertrag nicht kennt.

Es ist eine Tariferhöhung für die Vollzeitstelle.

Abstimmung: einstimmig

Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde (Wiedervorlage)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.“

„Begründung:

  • die vorgeschlagenen Entgelte sind aus der im Moment vorliegenden Gebührensatzung der Gemeinde Golzow entnommen.
  • der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.
  • der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich im November 2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.
  • Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.
  • mit dem Beschluss der Entgelt- und Nutzungsordnung müssen Verantwortliche für die Verwaltung, den Betrieb sowie Umsetzung/Einhaltung der Nutzungsordnung unter § 1 der Nutzungsordnung festgehalten werden.
  • diese Nutzungsordnung ist eine Zusammenfassung aus allen im Amtsbereich vorliegenden Haus- und Nutzungsordnungen.
  • Anlagen: Nutzungsordnung Entgeltordnung Nutzungskonzept“
  • Herr Haß (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) beklagte, dass das Amt Brück gegenüber dem von einer Arbeitsgruppe vorgelegten Entwurf der Nutzungsordnung für den Borkwalder Gemeindesaal viele Änderungen unabgestimmt vorgenommen hat, die nicht einmal markiert worden sind. Das bezieht sich insbesondere auf den § 2 (2) „Nutzung“. Hier ist eingeflochten, dass „für die Nutzung der Gebäude durch Dritte … Entgelte auf der Grundlage der Entgeltordnung der Gemeinde Borkwalde erhoben“ werden sollen. Dieser Passus lässt eigentlich keine Ausnahmen zu, wo doch aber die genannte Arbeitsgruppe im Einzelfall auch die entgeltfreie Nutzung des Gemeindesaals vorgeschlagen hatte;
  • Herr Haß spricht Frau Krüger seinen ausdrücklichen Dank dafür aus, dass sie eine Synopse angefertigt hat, die den ursprünglichen Vorschlag für die Nutzungsordnung der Fraktion Links-Grün dem Vorschlag der genannten Arbeitsgruppe und dem Entwurf des Amtes Brück gegenübergestellt hat;
  • zur Entgeltordnung wurde diskutiert, dass die maximale Personenzahl mit 100 zu hoch angesetzt ist, es sollten maximal 75 sein, worüber Einigkeit erzielt wurde;
  • ferner wurde Einigkeit darüber erzielt, dass in den Entgelten die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist;
  • Einigkeit bestand auch darüber, dass nur ortsfremde Vereine Entgelte zu entrichten haben. Die vom Amt Brück mehrmals eingefügte Bemerkung, es müsse der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten, kann nicht zur Anwendung kommen, es sei denn, dass das Amt Brück dafür eine Rechtsgrundlage angeben kann;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) plädiert nachdrücklich dafür, dass in der endgültigen Fassung der § 2 so bleiben soll, wie ihn die Fraktion Links-Grün vorgeschlagen hat, d.h. dass es Ausnahmen geben müsse von der Pflicht zur Zahlung von Entgelten;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) schließt sich nach anfänglichen Bedenken dieser Auffassung an;
  • Frau Meyer gab zu bedenken, dass die Nutzungsordnung für den Gemeindesaal doch recht umfangreich sei, weshalb man im Nachgang noch eine Hausordnung erarbeiten und im Gemeindesaal zum Aushang bringen könnte. Außerdem setzte sich Frau Meyer dafür ein, im § 6 den Punkt 5 wieder aufzunehmen, der die Nutzer verpflichtet, Sitte und Anstand nicht zu verletzen, Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und niemanden zu gefährden und zu belästigen;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) plädierte noch einmal für die Sozialverträglichkeit der Entgelte. Auf den Gebieten wie z.B. Kultur, Sport und Förderung des Gemeindelebens dürften keine betriebswirtschaftlichen Maßstäbe angelegt werden, was auch Herr Wiesenburg (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) so sieht. Außerdem könne man mit noch so hohen Entgelten den Haushalt von Borkwalde nicht sanieren. Zu hohe Entgelte führten nur dazu, dass der Gemeindesaal schlecht genutzt werde und dass die Mitglieder der Gemeindevertretung in einem schlechten Licht als Menschen erscheinen, die mit allen Mitteln Geld aus dem Gemeindesaal schlagen wollten;
  • Herr Haß (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion LInks-Grün) setzte sich für eine Summe eine, die für eine Reinigung fällig werde, wenn die Reinigung des Gemeindesaals von den Nutzern nicht oder nicht ordentlich gemacht werde. Er plädierte außerdem für die Anlage eines Buches, in dem die Schlüsselüber- und -abgabe festgehalten werde. Schließlich bezog sich Herr Haß noch auf einen Passus zum Herunterregeln der Heizung. Dies sei nicht notwendig, da das neue Gebäude eine Fußbodenheizung besitze, die ununterbrochen laufe;

Die Abstimmung zur Nutzungsordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.

Zum Thema Nutzungsentgelt:

  • nach längerer Diskussion einigten sich die Sitzungsteilnehmer darauf, dass für die private Nutzung des Gemeindesaals drei Stufen eingeführt werden sollten: bis 25 Personen pro Tag 50 Euro, bis 50 Personen pro Tag 100 Euro und bis 75 Personen pro Tag 150 Euro;
  • ohne Entgelt sind Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse, Versammlungen ortsansässiger Parteien und Wählervereinigungen sowie ortsansässiger Vereine und Interessengruppen;
  • auf Antrag ortsfremder Vereine und Interessengruppen kann eine Prüfung der Entgeltfreiheit erfolgen, wenn in den genannten Vereinen und Interessengruppen ein großer Anteil Borkwalderinnen und Borkwalder mitarbeiten;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün): Über Ausnahmen für ortsfremde Vereine solle die Gemeindevertretung unter Berücksichtigung des Anteils von Einwohnern von Borkwalde entscheiden;
  • Einigung wird auch darüber erzielt, dass Vereine und Interessengruppen aus Borkheide den Gemeindesaal ohne Entgelt nutzen dürfen;
  • die vorgesehenen 25 Euro für den Folgetag fallen weg, wenn die Schlüsselübergabe bis zur vereinbarten Uhrzeit erfolgt, anderenfalls wird ein Nutzugsentgelt in Höhe des Tagessatzes fällig;
  • bei gewerblicher Nutzung werden 300 (statt 500) Euro pro Tag als Nutzungsentgelt erhoben, jeder weitere Tag wird mit 150 (statt 300) Euro berechnet;
  • Einigung wird auch darüber erzielt, den Punkt d so zu belassen, dass für gewerbliche Kultur-und Sportkurse 20 Euro je angefangene Stunde als Entgelt zu entrichten sind;

Die Abstimmung zur Entgeltordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.

Der Tagesordnungspunkt 11 (Unterjähriger Bericht zum Haushalt 2023) wurde als Mitteilung zur Kenntnis genommen aber inhaltlich nicht besprochen.

Dr.sc. Lothar Schröter

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