Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 29.03.2023

Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • es gab die Frage aus der Einwohnerschaft, wann das Holz vom Holzeinschlag im Zusammenhang mit der Errichtung der Feuerwehrschneise um den möglicherweise künftigen Generationenwald abtransportiert werden würde: Ein Käufer sei mittlerweile gefunden, und er ist zwischenzeitlich auch für die Verkehrssicherheit zuständig. Der Bürgermeister habe auf einen baldigen Abtransport gedrängt, denn die Stapelung des Holzes scheint ein Gefahrenpotenzial zu bergen, sowohl in Bezug auf ein Zusammenstürzen der Stapelung als auch im Hinblick auf eine erhöhte Brandgefahr;
  • nach Abtransport des Holzes, der nach Aussage des Bürgermeisters „nicht bis zum Sommer dauern soll“, werde es eine Stubbenfräsung geben;
  • in einem weiteren Themenkreis führte der Bürgermeister aus, er habe im Februar drei Gutscheine für die von der Gemeindevertretung beschlossenen Geburtsbäume übergeben, was bei den betreffenden Eltern große Freude ausgelöst habe.

In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:

  • auf die Frage, wann der Beschluss zum eventuellen Generationenwald veröffentlicht werde, eröffnete der Bürgermeister die Perspektive: Wahrscheinlich Ende Mai 2023;
  • eine Einwohnerin wollte wissen, ob sich Borkwalde am Schulbau in Borkheide beteiligen könne;
  • der Bürgermeister wies darauf hin, dass dies unsere Gemeinde rechtlich nicht dürfe, außerdem ist Borkwalde im Haushaltssicherungskonzept, das freiwillige Leistungen, und um solche würde es sich bei finanziellen Zuschüssen an die Nachbargemeinde handeln, nicht zulasse;
  • Frau Krüger (Vorsitzende der Fraktion Links-Grün) erläuterte ergänzend, dass Borkwalde Gelder für die Beschulung von Borkwalder Schülern in Borkwalde entrichte. Zudem gebe es eine Vereinbarung mit Borkheide, wonach unsere Gemeinde Plätze für Borkheider Sprösslinge in der Kindertagesstätte bereitstelle;
  • eine nächste Frage bezog sich auf die beschlossene Vollverpflegung in Kindertagesstätte. Dazu erläuterte der Bürgermeister, dass die erforderliche Ausschreibung zu einem Anbieter für beide Kindertagesstätten erfolgt sei, nach deren Umsetzung die Vollverpflegung für beide Einrichtungen in Borkwalde anlaufen werde;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) erkundigte sich danach, welche Einnahmen durch den schon erwähnten Holzverkauf erzielt werden würden;
  • der Bürgermeister verwies hierbei darauf, dass dazu nur das Amt Brück auskunftsfähig sei.

Anfragen Ausschussmitglieder:

  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) übergab dem Ausschuss einen zahlreiche Termine enthaltenen Vorschlag zu weiteren Schritten der Kinder- und Jugendbeteiligung, und sie plädierte für die Gründung einer entsprechenden Steuerungsgruppe unter Beteiligung des Bürgermeisters, wobei man mit Gemeinde Borkheide gemeinsam vorgehen solle, da die Kinder- und Jugendbeteiligung wegen der abgestimmten gemeinsamen Kinder- und Jugendarbeit die Sache beider Gemeinden sei.

Beim Tagesordnungspunkt Beratung und Abstimmung zu ersten Texten für die mit der Drucksache Bw-10-208/22 beschlossenen Straßenzusatzschilder gab es eine einstimmig vom Ausschuss beschlossene Empfehlung an die Gemeindevertretung. Danach werden in einem ersten Schritt die beiden Straßenschilder des Anna-Lindh-Weges und die fünf Straßenschilder des Selma-Lagerlöf-Rings mit auf beiden Seiten beschrifteten so genannten Legendenschildern ergänzt. Die Texte folgen dem Vorschlag von Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) und sehen folgendermaßen aus:

Anna Lindh *19. Juni 1957  †11. September 2003 (ermordet).

Schwedische sozialdemokratische Umwelt- und Außenministerin (1994/1998). Kämpferin für Frieden und Menschenrechte.

Selma Lagerlöf *20. November 1858  †16. März 1940.

Schwedische Schriftstellerin der Welt-, besonders der Kinderliteratur.

  • als erste Frau Nobelpreisträgerin für Literatur.
  • die Begründung der Empfehlung lautet: „In der Gemeinde Borkwalde sind die meisten Straßen nach Persönlichkeiten benannt. Viele Bürgerinnen und Bürger des Ortes und auch Gäste wissen nicht auf Anhieb, was es mit diesen Persönlichkeiten auf sich hat. Durch Legendenschilder wird dem abgeholfen. Außerdem sind diese Schilder und die Persönlichkeiten, auf die sie sich beziehen, geeignet, das Bekenntnis Borkwaldes zu Weltoffenheit und Fortschritt zu dokumentieren. Mit der Anbringung von Legendenschildern folgt Borkwalde dem Vorbild sehr vieler Kommunen, darunter der deutschen Hauptstadt Berlin, der Landeshauptstadt Potsdam und der Kreisstadt von Potsdam-Mittelmark, Bad Belzig.“

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte betrafen die Beteiligung der Nachbargemeinden an Bebauungsvorhaben in Borkheide. Konkret ging es um die Bebauungspläne:

  • Amselgrund/ Friedrich-Engels-Straße;
  • Auf der Heide;

Die Beteiligung der Nachbargemeinden richtet sich nach Punkt 2.2 des Runderlasses
des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 20. Oktober 2020. Dort heißt es:

„Nachbargemeinden gehören zu den Trägern öffentlicher Belange. Dabei sind nicht nur die unmittelbar angrenzenden Gemeinden einzubeziehen, sondern alle Städte und Gemeinden, auf die sich die jeweilige Bauleitplanung oder Satzung auswirken kann. Die zu beteiligende Gemeinde hat gegenüber der planenden Gemeinde ihre Betroffenheit substantiiert darzulegen. Finden die §§ 203 ff. BauGB Anwendung, so ist dies im Beteiligungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen. Die Beteiligung der Nachbargemeinden als Träger öffentlicher Belange steht neben dem materiell-rechtlichen Abstimmungsgebot nach § 2 Absatz 2 BauGB. Verfahrensrechtlich ist die Beteiligung der Nachbargemeinden zwar ein Unterfall der Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 BauGB. Materiell-rechtlich unterscheidet sich deren Stellung jedoch wesentlich von derjenigen anderer Träger öffentlicher Belange, weil das Abstimmungsgebot des § 2 Absatz 2 BauGB Ausdruck ihrer Planungshoheit ist.“

In den allermeisten Fällen sind Gemeinden durch Wohnbauvorhaben in der Nachbarschaft nicht betroffen. Deswegen ist die vorgeschriebene Beteiligung tatsächlich auch in den allermeisten Fällen eher Formsache. So auch in den vorliegenden drei Fällen in Borkheide.

  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam: Dass die Bebauungspläne auf Grundstücken in früheren Außenbereichen in Borkheide nun in Angriff genommen werden können, zeige, welche Bedeutung ein Flächennutzungsplan für eine Gemeinde besitzt: In Borkheide wurde er nach längeren Debatten am 8. November 2019 wirksam. Er schuf die notwendigen Voraussetzungen für einen Entwicklungsschub im Ort. In Borkwalde steht all dies leider noch aus;
  • der Bürgermeister ging darauf ein und erklärte, der Entwurf des Flächennutzungsplanes für Borkwalde solle im zweiten Quartal fertiggestellt sein;
  • der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dass die Belange von Borkwalde durch die Borkheider Bebauungsvorhaben nicht berührt werden und die Vorlagen somit beschlossen werden können.

Dr.sc. Lothar Schröter