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Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsent-wicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 15.02.2023

Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien und einer kleinen Veränderung der Tagesordnung (Veränderung der zeitlichen Abfolge von Tagesordnungspunkten) führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den

Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus, dass im Januar an Familien drei Babybegrüßungsscheine, gemäß Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, übergeben worden sind. Damit können nun Begrüßungsbäume bei der ortsansässigen Gartenbaufirma Stiehler erworben werden.

In der Einwohnerfragestunde

  • erkundigte sich eine Einwohnerin, direkte Anwohnerin am Elsa-Brandström-Weg, nach dem von der Gemeinde Borkwalde geplanten Generationenpark und besonders danach, wo die fünf verschiedenen Vorschläge für die Einzelvorhaben in dem Park einzusehen seien;
  • Frau Segl vom Amt Brück erläuterte, dass ein Spiel- und Aufenthaltsort für alle Generationen vorgesehen sei, u.a. mit einem Platz für Spielgeräte, Aufenthaltsgelegenheiten für Ältere und einem Informations- und Bildungspfad. Fünf fertige Entwürfe gäbe es aber noch nicht. Dazu sollten auch Ideen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern entwickelt werden;
  • Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erinnerte daran, dass die Gemeindevertretung eine Durchforstung des entsprechenden Terrains beschlossen habe. Ebenso müsse ein zwei Meter breiter Brandstreifen geschlagen werden, um einen gegebenenfalls erforderlichen Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr zu gewährleisten;
  • Frau Segl ergänzte, dass was konkret Durchforstung heißt, in der Presse und auch bei borkwalde.de, der offiziellen Internetseite der Gemeinde Borkwalde, erscheinen soll;
  • eine andere Einwohnerin wollte wissen, wie es um die Komplettierung der Straßenbeleuchtung im Elsa-Brandström-Weg stehe;
  • der Bürgermeister erläuterte daraufhin, dass die Ausschreibungen für die komplette Beleuchtung aller Straßen veröffentlicht worden seien und dass vielleicht noch in dieser Wahlperiode, die 2024 endet, mit den Ergebnissen der Arbeiten gerechnet werden könne;
  • eine dritte Einwohnerin schließlich beklagte, dass der Zugang zur Bushaltestelle Fichtestraße problematisch sei, besonders für Kinder und ob nicht ein Fußweg eingerichtet werden könne;
  • der Bürgermeister konnte insoweit positiv reagieren, als in den anstehenden Beschluss zur Beleuchtung von zwei Bushaltestellen nun auch diejenige in der Fichtestraße einbezogen werden solle;

Bei der Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder erläuterte Frau Segl vom Amt Brück, dass jetzt in der Kindertagesstätte zwei Wirtschaftskräfte tätig und bei der Verpflegung der Kinder eingesetzt seien. Darüber hinaus übernähmen sie auch die tägliche Reinigung der Einrichtung (nicht Jahresgrundreinigung).

Den Hauptteil des Tagesordnungspunktes Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2023 der Gemeinde Borkwaldeübernahm die Kämmerin des Amtes Brück, Frau Boese.

  • in ihrer Erläuterung des Konzepts verwies sie auf die schwierige Haushaltslage der Gemeinde, verursacht insbesondere durch den unbedingt notwendigen, aber zum großen Teil von der Gemeinde zu schulternden Bau der neue Kindertagesstätte, dazu aber noch durch die (langsam auslaufenden) alten Kreditverpflichtungen;
  • erst ab 2030 sei wieder von einer sicheren Leistungsfähigkeit der Gemeinde auszugehen, was Frau Boese auf Nachfrage eines Einwohners entgegnete;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, die Gebührensatzung für den Friedhof, die von 2013 stammt, 2023 zu überprüfen, wie es bei anderen Gemeinden schon geschehen sei;
  • in Bezug auf die zu erstellende Gebührensatzung für den im Bau befindlichen Gemeindesaal (zusammen mit der neuen Kindertagesstätte) entspann sich eine Diskussion über die in Vorschlag gebrachte Formulierung „höchstmöglicher“ Kostendeckungsgrad. Besser sei darauf zu achten, dass eine soziale Ausgewogenheit beim Kostendeckungsgrad erreicht würde;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) sprach sich insbesondere dafür aus, ortsansässigen und gemeinnützigen Vereinen die kostenlose Nutzung des Gemeindesaals zu ermöglichen, da sie im Interesse der gesamten Gemeinde tätig seien und im Übrigen auch durch die Gemeinde finanziell gefördert würden;
  • Frau Boese sagte zu, diese Überlegungen nach Überprüfung in das Konzept wenn möglich einzuarbeiten;

Der Beschlusstext lautet wie folgt:

die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Fortschreibung des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2023 in Anlehnung an § 63 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.V. mit § 26 Abs. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

Begründung

Die Gemeinde Borkwalde hat im Jahr 2022 für den Kindergartenbau einen Kredit in Höhe von 3400 T Euro aufgenommen. Die durch die Kreditaufnahme angestiegenen jährlichen Tilgungsverpflichtungen von 118 T Euro im Jahr 2023, ab 2024 von 97,1 T Euro, können aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht erwirtschaftet werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit gefährdet.

Für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird deshalb ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.

Die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist gegeben, wenn
+ der gesetzliche Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln dauerhaft erreicht wird,
+ im Finanzplan die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Höhe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erreichen und
+ die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan zur ordentlichen Tilgung der Kredite ausreichen.

Die dauernde Leistungsfähigkeit soll spätestens im Haushaltsjahr 2030 wiedererreicht werden.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, das Haushaltssicherungskonzept in der Gemeindevertretung zu beschließen.

Auch beim Tagesordnungspunkt Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde für das Jahr 2023 bestritt Frau Boese vom Amt Brück den Hauptanteil.

  • sie verwies auf das positive Ergebnis in der Haushaltsbilanz für 2022, die auch für 2023 wahrscheinlich seien, resultierend aus Mehrerträgen, vor allem bei der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer sowie aus Minderaufwendungen bei den Sach- und Personalausgaben;
  • am Jahresende 2023 seien 300000 Euro positiver Saldo zu erwarten;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) bemerkte, dass Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung fehlten, was aber von außerordentlicher Bedeutung sei für die Zukunft der Kinderbetreuung in Borkwalde mit Blick auf die Erweiterung der im Bau befindlichen neuen Kindertagesstätte, gegebenenfalls sogar auf die Notwendigkeit eines weiteren gänzlichen Neubaus (was ja alles mindestens zehn Jahre dauere);
  • Frau Krüger (Vorsitzende Fraktion Links-Grün) wies darauf hin, dass entsprechende prognostische Aussagen im Integriertes Entwicklungskonzept Amt Brück (https://www.amt-brueck.de/seite/594526/insek-startseite.html) enthalten seien;

Der Beschlusstext lautet wie folgt:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286).

Begründung

Die Haushaltssatzung 2023 ist in Abstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Borkwalde erarbeitet worden. Im Ergebnisplan für das Jahr 2023 wird ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 810,4 T Euro ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Durch die Inanspruchnahme dieser Rücklage gilt der Haushaltsausgleich gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf als erreicht. Jedoch ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die im Jahr 2022 erfolgte Kreditaufnahme von 3400 T Euro für den Kindergartenneubau gefährdet. Mit der Kreditaufnahme ist ein Ansteigen des Schuldendienstes auf 232,1 T Euro, ab dem Jahr 2024 auf 208 T Euro verbunden. Im Finanzhaushalt ist ersichtlich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einschließlich der jährlichen Tilgungsverpflichtungen ausreichen. Ab dem Jahr 2030 sollen aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit die Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden.

Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde seit dem Jahr 2020 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen soll die dauernde Leistungsfähigkeit im Jahr 2030 erreicht werden.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Haushaltssatzung in der Gemeindevertretung zu beschließen.

Beim Tagesordnungspunkt Beratung und Festlegen des weiteren Vorgehens beim Einwohneranliegen zur Sicherung des Fußgänger- und Schulweges (Gäste: Initiatoren des Anliegens)

 

–     informierte Frau Bendschneider (Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde) über eine e-mail von Frau Jahn vom Bereich Ordnungswidrigkeiten/Straßenverkehr/ Wahlleiterin des Amtes Brück, dass am 13. Februar 2023 eine Inaugenscheinnahme des gesamten in Rede stehenden Straßenbereiches, der durchweg als Bereich 30 km/h gekennzeichnet ist, stattgefunden habe;

–     die Sachstandsbeschreibung und die daraus resultierenden Vorschläge des Amtes Brück werden hier durch die sinngemäße Wiedergabe der e-mail von Frau Jahn wiedergegeben:

 

Der betreffende gesamte Bereich befindet sich innerhalb der 30-km/h-Zone. In diesem Bereich beträgt die Höchstgeschwindigkeit also 30 km/h; geparkt werden kann außerhalb der Parkflächen am rechten Fahrbahnrand überall dort, wo die Restfläche der Fahrbahn mindestens 3,05 m beträgt. Die Fahrbahn wird durch Borde (hoch oder niedrig bis erdgleich) begrenzt.

 

Zu Selma-Lagerlöf-Ring 1-32

 

In diesem gesamten Straßenabschnitt wurde lediglich die Fahrbahn errichtet. Ein Gehweg ist nicht vorhanden. Die rote Markierung von Hausnummer 1-16 ist lediglich optisch zu bewerten, da sie nicht, auch nicht durch einen erdgleichen Bord, von der übrigen Fahrbahn getrennt wurde. Im neu ausgebauten Restabschnitt wurde nicht einmal die Einfärbung vorgenommen. Daher ist eine gefahrarme Leitung der zunehmenden Zahl an Schulkindern zur Bushaltestelle mit Skepsis zu betrachten.

 

Die Fahrbahnbreite von Nr. 1-16 beträgt 5,20 m, davon rot markiert 1,50 m. Die Fahrbahnbreite im zuletzt gebauten Teil des Selma-Lagerlöf-Ringes beträgt 5,60 m.

 

Prüfungsergebnis: Die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich ist so ohne weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen (wie z.B. August-Strindberg-Weg) nicht zulässig. Die Straße lädt zum schnelleren Fahren ein, und Kontrollen der Geschwindigkeit werden durch den Landkreis eher gar nicht durchgeführt (insbesondere Schulwegstandorte an Kreis- und höher gruppierten Straßen bringen den Landkreis bereits an seine kapazitären Grenzen), und durch die für uns zuständigen Revierpolizisten ist eine Kontrolle von kaum mehr als 1 bis 2 Mal im Jahr realistisch.

 

Vorschlag:

 

1. Aufbringen einer durchgezogenen weißen Linie auf dem gesamten lnnenbereich (rote Markierung und fortführend in 1,50 m Breite, dann wären die Restverkehrsflächen 3,70m bzw. 4,10 m, und es könnte für den Bereich der Hausnummern 1-32 eine Einbahnstraßenregelung in aufsteigender Hausnummerierung erfolgen (evtl. mit Radfahrern im Gegenverkehr erlaubt). Dies würde zwar die Geschwindigkeit nicht wesentlich unter 30 km/h drosseln, ist aber viel überschaubarer für Fußgänger und Radfahrer. Favorit der Verwaltung

2. Aufbringen von Schwellen oder Kissen wären möglich. Jedoch bergen diese immer das Risiko, dass sich die Schrauben/Dübel im Laufe der Zeit lösen oder dass Kfz Schäden nehmen. Es gibt hierzu verschiedene Urteile. Kölner Teller sind ebenfalls möglich – allerdings tragen alle diese Maßnahmen nicht zur Schulwegsicherung bei, da der fehlende Gehweg u.E. das entscheidende Problem darstellt.

 

Zu Selma-Lagerlöf-Ring ab Hausnummer 68 bis Elsa-Beskow-Weg

 

Der Straßenabschnitt verfügt durchgängig über einen einseitigen Gehweg; der Bord ist abgesenkt.

 

Vorschlag:

1. Auf der Fahrbahn können „30 km/h“ entsprechend der StVO aufgemalt werden.
2. Unabhängig davon können auf jeder Straßenseite nichtamtliche Kinder-Hinweisschilder aufgestellt werden.

3. Darüber hinaus werden Parkverstöße geahndet, wenn die Restbreite der Fahrbahn neben dem parkenden Fahrzeug 3,05 m unterschreitet. Sofern die Laternenmasten es zulassen, kann auch gelegentlich das Geschwindigkeitsmessgerät angebracht werden.

 

Zu Olof-Palme-Ring 72 — 128

 

Der betreffende Abschnitt des Olof-Palme-Ringes verleitet in der Tat zu einer höheren Geschwindigkeit als 30 km/h. Er verfügt aber über einen durchgehenden Gehwegbereich, welcher auch im Begegnungsverkehr nicht überfahren werden muss.

Jedoch ist dieser gesamte Abschnitt noch einige Zeit durch starke Bautätigkeit gekennzeichnet. Aufpflasterungen würden die Bauherren behindern. Markierungen einem erhöhten Verschleiß unterliegen.

Hier wird noch in dieser Woche das Geschwindigkeitsmessgerät angebracht.

 

Vorschlag:

Für diesen Bereich Maßnahmen im Sinn behalten, jedoch die weitere Wohnbebauung voranschreiten zu lassen. Durch den Gehweg mit Beleuchtung hält sich das Gefahrenpotenzial für Fußgänger und Rad fahrende Kinder hier in Grenzen.

 

Anmerkung: Für einen Fußgängerüberweg

– muss beidseitig ein Gehweg oder weiterführender Fußweg vorhanden sein (ist hier nicht) muss die Spitzenstunde mindestens 50 Fußgänger und in derselben Stunde mindestens 200- 300 Kfz aufweisen

– wird i.d.R. nicht in Zone 30 angeordnet (Ausnahme vor Schulen oder Kitas)

Zu Bushaltestelle Lehniner Straße

 

Prüfung der Vorschläge:

 

1.     1. Zone 30 – eine solche Zone ist hier nicht zulässig, aber 30 km/h in dem Bereich ab Ortseingang bei der Fußgängerquerung bis hinter die Einfahrt Selma-Lagerlöf-Ring erscheint sinnvoll und gefahrenmindernd und kann bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.

2.     2. und 3. – Fußgängerüberwege müssen hinsichtlich der Frequentierung geprüft werden. Auch hier gilt: ab 50-100 Fußgängern bei 200-300 Fahrzeugen in der Spitzenstunde ist die Errichtung eines FGÜ möglich. Verkehrszählung ist daher erforderlich.

 

Beleuchtung an den Bushaltestellen ist ein wesentlicher Faktor zum Erkennen der Kinder und anderer Personen an den Bushaltestellen. Hier sollte der entsprechende Beschluss um die Bushaltestelle Fichtestraße/Anders- Celsius-Straße erweitert werden.

 

Die nachfolgende Diskussion nahm im Groben folgenden Verlauf:

 

–     Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin Fraktion Links-Grün) spricht sich für den Abschnitt Selma-Lagerlöf-Ring 1-32 für eine Einbahnstraßen-Regelung aus;

–     Frau Segl (Amt Brück) äußert dazu, dies sei nicht möglich, da zwei Fußgängerwege und Autostraße kombiniert seien. Man sollte mit der vorgeschlagenen weißen Linie beginnen, später könnte man gegenüber der Straßenverkehrsbehörde vielleicht den Versuch in Richtung Einbahnstraße oder anderen Maßnahmen unternehmen. Wichtig ist aber: Mit durchgehender weißer Linie ergäbe sich ein Parkverbot für PKW (anders als bei gestrichelter Linie);

–     Frau Meyer betonte, ihr sei nicht ersichtlich, welche Begründung vorgebracht werden könne, dass es keinen verkehrsberuhigten Bereich geben kann;

–     Frau Meyer erhielt Unterstützung von einer Einwohnerin, nach deren Auffassung ein verkehrsberuhigter Bereich laut geltenden Regelungen möglich sein müsse;

–     der Bürgermeister wandte ein, dass in verkehrsberuhigten Bereichen kein Parken möglich sei und die Frage beantwortet werden müsse: Wo sollen die Leute parken?

–     ein Einwohner merkte an, dass in dem in Rede stehenden Bereich höchstens 5 PKW parken würden;

–     Frau Segl (Amt Brück) wiederholte ihre Auffassung, in dem genannten Straßenabschnitt sei ein verkehrsberuhigter Bereich rechtlich nicht möglich;

–     Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), von Beruf Polizist, plädierte dafür, das Amt Brück solle doch prüfen, ob nicht ein verkehrsberuhigter Bereich bis Einmündung Elsa-Beeskow-Weg eingerichtet werden kann;

–     Frau Segl setzte sich im Weiteren für die „weiße Linie“ (getrennte Verkehrsführung) plus Einbahnstraße (das Parken würde dann dort faktisch auch unmöglich) ein;

–     eine Einwohnerin sah die Alternative: Entweder „weiße Linie“ oder verkehrsberuhigter Bereich;

–     Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) stimmte dem im Wesentlichen mit seinem Vorschlag zu: Für verkehrsberuhigten Bereich, dann aber keine „weiße Linie“ und keine Einbahnstraße. Schwellen quer über die Straße sollten nicht in Erwägung gezogen werden, weil sie zu Beschwerden über Lärmbelästigungen führen würden; Hindernisse, die wie erhöhte Blumenkübel in die Straße ragten wie in Fichtenwalde, können für die Gemeinde Kosten verursachen, die nicht leistbar sind;

–     dies wurde zum Vorschlag des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung, und zwar für den Abschnitt von den Mehrfamilienhäusern bis Einmündung Elsa-Beeskow-Weg; für den anderen Bereich soll das Schild „30 km/h“ aufgemalt und ein nichtamtliches Schild „für unsere Kinder – runter vom Gas!“ angebracht werden;

 

–     die Abstimmung dazu erbrachte Einstimmigkeit;

 

–     zum Abschnitt Olof-Palme-Ring brachte Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) den Vorschlag ein, das Schild „30 km/h“ auf die Straße zu malen, ein Geschwindigkeitsmessgerät zu installieren und nach vier Jahren (Ablauf der Gewährleistungszeit) zusätzliche Maßnahmen wie z.B. den baulichen Zwang zum Slalomfahren in Angriff zu nehmen;

–     die Einwohnerin Krostewitz setzte sich dafür ein, mehr Geschwindigkeitsmessgerät anzuschaffen;

–     der Bürgermeister nannte jedoch die Zahl von 2000 Euro für ein solches Gerät, was für die Gemeinde Borkwalde eine erhebliche Belastung darstellen würde;

 

–     für den Bereich Bushaltestelle vom Ortseingangsschild bis Bushaltestelle einigte sich das Gremium auf den Vorstoß gegenüber der Verkehrsbehörde, ein Regime von 30 km/h einzführen;

 

–     Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin Fraktion Links-Grün) spricht sich dafür aus, an den Bushaltestellen Fahrradständer aufzustellen;

–     der Bürgermeister entgegnete darauf, dass auf einer Seite ein solcher schon stehen würde, für die andere Seite ist ein solcher schon beschafft.

Tagesordnungspunkt Diskussion zur Konzepterstellung für Spielplatzförderung über die ILB und Bildung einer Arbeitsgruppe

  • der Bürgermeister erläuterte, dass das entsprechende Förderprogramm des Landes Brandenburg aufgelegt sei. In der nächsten Woche werde es einen Termin im Amt Brück zur Überarbeitung des für die Beantragung von Fördergeldern erforderlichen Konzepts geben. Eine diesbezügliche Arbeitsgruppe in Borkwalde sei deshalb nicht erforderlich;
  • Frau Segl (Amt Brück) ging auf das dafür vorgesehene Terrain des geplanten Generationenparks ein und betonte, eine Durchforstung erfolge nur bei kranken Bäumen (nicht gemeint ist die notwendige Schneise für die Freiwillige Feuerwehr);
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) betonte, der Generationenpark habe vor allem das Ziel, Spielplatze zu schaffen. Die Gemeindevertretung habe die Pflicht, für ausreichende Spielplätze zu sorgen. Das Projekt werde für seine Verwirklichung viele Jahre dauern;
  • Frau Krüger (Vorsitzende Fraktion Links-Grün) erinnerte an die ursprüngliche Idee, einen öffentlichen Spielplatz neben der neuen Kindertagesstätte zu bauen. Leider ist aber bisher niemand bereit, diese weiter zu verfolgen. Für den neuen Spielplatz im Generationenpark müssten selbstverständlich die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Es sollte aber keine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet werden, sondern es sollte öffentlich behandelt werden, und das geht nur mit einem entsprechenden Ausschuss der Gemeindevertretung;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) ging auf Besorgnisse aus der Einwohnerschaft in Richtung Lärmbelästigung durch den Spielplatz ein, indem er betonte, dass wir alle ein höheres Maß an Toleranz bräuchten. Auch ohne auf höchstrichterliche Urteile zum Umgang mit Kinderlärm in Wohngebieten verweisen zu müssen, sei es doch so: Unsere Kinder hätten Priorität. Auch wenn man nach Borkwalde mit Blick auf die aktuell gegebenen Verhältnisse gezogen sei, könne niemand erwarten, dass alles so bleibt, wie es ist;
  • Frau Krüger plädierte dafür, den in Rede stehenden Förderantrag zu stellen und den Inhalt für die Diskussion im Ort öffentlich machen;
  • im Ergebnis der Diskussion verständigte sich das Gremium darauf, den Förderantrag einzureichen und bei der nächsten Ausschusssitzung öffentlich zu machen.

Im Tagesordnungspunkt Diskussion zum Nutzungskonzept des neuen Gemeindezentrums sowie Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

  • verwies Frau Segl (Amt Brück) darauf, dass vergleichbare Satzungen von Gemeinden auf der Amtsseite des Amtes Brück stünden. Sie könnten Anhalt für die entsprechende Satzung von Borkwalde sein;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) schlug vor: Wenn die Konzepte der Gemeinden weitgehend identisch sind, dann sollte das Amt eine Vorlage erarbeiten, über die dann im Ausschuss hier beraten würde;
  • nach diesem Vorschlag einigte sich das Gremium darauf, dass das Amt Brück eine Vorlage mit „Leerstellen“ erarbeitet, in das die Preise dann noch eingetragen werden sollen.

Im Tagesordnungspunkt Errichtung von Beleuchtungsanlagen an den Bushaltestellen Lehniner Straße /Kreisverkehr und Lehniner Straße Ecke Selma-Lagerlöf-Ring (Antrag Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und Bürgermeister Herrn Eska) (Version 2)

lautete der Beschlusstext wie folgt:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen je eine Beleuchtungsanlage für die o.g. Bushaltestellen zu beschaffen und zu installieren.

Begründung

Die Bushaltestellen in der Lehniner Straße am Kreisverkehr und Lehniner Straße Ecke Selma-Lagerlöf-Ring (neu eingefügt) sowie Fichtestraße sind nicht beleuchtet und werden überwiegend von den Schulkindern genutzt. Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten warten die Kinder im Dunkeln auf den Schulbus. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, ist eine Beleuchtung des Wartebereiches unbedingt erforderlich.

Ursprünglich war vorgesehen, den Strom für die Beleuchtung über eine Photovoltaikanlage zu beziehen. Durch die baulichen Besonderheiten der Haltestellen und insbesondere durch das Verschattungsproblem wären aber unverhältnismäßig hohe Kosten entstanden. Deshalb verständigte sich der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde darauf, die erforderliche Elektroenergie aus dem öffentlichen Stromnetz zu nutzen und so entsprechend der Gemeindevertretung zu empfehlen.

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit mit einer Enthaltung.

Dr.sc. L. Schröter