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Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 25.01.2023

Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • Enrico Schulz hat sein Mandat in der Gemeindevertretung (Fraktion Links-Grün) niedergelegt, weil er in Borkwalde nicht mehr ansässig ist. Nachrücker von Herrn Schulz in der Gemeindevertretung ist zum 20. Januar 2023 Dr. Lothar Schröter (Fraktion Links-Grün);
  • Herr Kägler ist ab sofort neuer Gemeindearbeiter;
  • der Bürgermeister berichtete darüber, dass am 6. Januar 2023 ein Workshop zur Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt wurde (an dem jedoch nur zwei Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern teilnahmen), in dem wichtige Anstöße für die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in das kommunale Geschehen vermittelt wurde. Der Powerpoint-Vortrag dazu kann von Interessierten abgerufen werden;
  • der Bürgermeister nahm auf das entstehende Gemeindezentrum Bezug. Dafür müsse in nächster Zukunft ein Nutzungskonzept, eine Hausordnung und eine Gebührenordnung erarbeitet werden. Die Gemeindevertretung sollte dazu eine Arbeitsgruppe bilden;
  • am 28. Januar 2023 wird es, veranstaltet vom Kommunalpolitischen Forum Brandenburg, ein Tagesseminar Planungsrecht in der Kommunalpolitik mit Manfred Müser geben, an dem Interessierte teilnehmen sollten;
  • Anfang März 2023 wird der Ausschuss Kindertagesstätte zusammenkommen – bei Fragen in diesem Zusammenhang solle man sich an Herrn Eska wenden;
  • das Sommerfest in Borkwalde ist für den 24. Juni 2023 geplant;
  • der Bürgermeister informierte dann über das „Einwohneranliegen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs der zahlreichen Schulkinder und Anwohner von Borkwalde“, das den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern sowie den Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern bereits elektronisch zugestellt wurde. Es bezieht sich auf Teile des Selma-Lagerlöf-Rings, den Olof-Palme-Ring Nr. 72-128 und die Bushaltestelle Selma-Lagerlöf-Ring/Lehniner Str. Das Einwohneranliegen zielt vor allem auf die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in den angegebenen Bereichen;
  • Herr Stawinoga (SPD) stellte sich hinter dieses Anliegen, weil tatsächlich ein hohes Verkehrsaufkommen bei oft engen Straßen zu verzeichnen sei. Man müsste eine Arbeitsgruppe dazu bilden, um Vorschläge zur Verkehrsberuhigung zu erarbeiten. Tempo 30 in den Wohngebieten sei eigentlich schon viel zu viel;
  • der Bürgermeister plädierte dafür, im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung auf der Sitzung am 15. Februar 2023 darüber zu diskutieren, und zwar unter Einschluss der Einreicher des Einwohneranliegens;
  • Herr Stawinoga (SPD) erinnerte daran, dass im März 2023 der Landrat nach Borkwalde kommen werde. Man müsste ihn nach Meinung von Herrn Stawinoga auf Möglichkeiten nach Geschwindigkeitsreduzierung ansprechen und auch das Problem der Restfinanzierung der neuen Kindertagesstätte;
  • der Bürgermeister bittet darum, ihm vorab Fragen an den Landrat zukommen zu lassen, damit dieser vorbereitet darauf antworten könne;
  • Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft) flocht ein, dass die Polizei die Sorgen der Anwohner ernst nähme, weswegen u.a. vor 14 Tagen eine Geschwindigkeitskontrolle in der Ernst-Thälmann-Straße vorgenommen wurde. Dabei habe keine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt werden können, wohl auch, weil man sich in bestehenden WhatsApp-Gruppen schnell gegenseitig gewarnt habe;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) meinte, dass Geschwindigkeitskontrollen allein nicht ausreichten, man müsse die Menschen gewinnen, weswegen sie eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema für sinnvoll halte;
  • eine Einwohnerin brachte dazu ihre Skepsis zum Ausdruck, weil es ihrer Auffassung nach in allererster Linie Auswärtige seien, die zu schnell fahren würden;
  • zu einem anderen Thema teilte der Amtsdirektor mit, dass in Borkwalde lediglich 5,2 Prozent der Energie aus erneuerbaren Energien gewonnen würden;

Bei den Informationen aus der Ausschussarbeit konnte sich die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung, Frau Bendschneider, darauf beschränken, dass dessen Sitzung am 18. Januar 2023, genau jene Themen behandelte, die auf der Sitzung der Gemeindevertretung heute auf der Tagesordnung stehen.

Zum Thema Beschlusskontrolle:

  • der Amtsdirektor informierte darüber, dass der Anregung der Gemeindevertretung gefolgt wurde, indem eine Übersicht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung und ihren Erfüllungsstand seit 2019 als neue Art der Beschlusskontrolle vorliegt. Sie kann hier eingesehen werden: https://ris-brueck.komfa.de/index.php?module=komfaris&action=to&id=0E4D82626771ED11BF0F005056941820;
  • Herr Stawinoga (SPD) machte jedoch auf Fehler aus seiner Sicht aufmerksam. So sei die Vorlage zu den Geburtsbäumen nicht zurückgestellt. Auf das Thema Waldbrandschutzstreifen, besonders auch bei Privateigentümern, sei auch immer noch offen. Dies träfe zudem für die angestrebte Busverbindung nach Werder/Havel zu;
  • der Amtsdirektor bat angesichts dessen Herrn Stawinoga darum, seine Bemerkungen an Frau Schulze im Amt Brück schicken, um gegebenenfalls Korrekturen in den Aussagen zur Beschlusskontrolle vornehmen zu können.

Einwohnerfragestunde:

  • Frau Krostewitz erklärte, sie habe einen Antrag auf Tempo 30 in der Ernst-Thälmann-Straße an die zuständige Verkehrsbehörde gestellt und inzwischen eine Antwort mit einer Ablehnung bekommen. Kritik schimmerte bei ihr an der kommunalen Vertretung in Borkwalde in Richtung mangelnder Unterstützung für ihr Anliegen durch: Sie würde sich über Unterstützung der Gemeinde freuen;
  • der Bürgermeister bezog sich darauf mit der Auskunft, dass die Warnanzeige zur Geschwindigkeit 50 km/h in der Ernst-Thälmann-Straße bereits aufgestellt sei. Initiativen seinerseits zu einer generellen Lösung seien beim Straßenverkehrsamt bisher erfolglos geblieben;
  • ein Einwohner erkundigte sich nach Spielplätzen im Neubaugebiet, wann mit solchen gerechnet werden könne und ob die Gemeinde im Innenbereich keine eigenen Grundstücke dafür besitze;
  • der Bürgermeister bittet das Amt Brück, es möge an den Investor im Neubaugebiet herantreten mit dem Ziel, dass dieser angesichts seiner wahrscheinlich hohen Gewinne bei der Entwicklung des Gebietes Spielplätze errichtet, die Gemeinde könne ihn dazu nicht zwingen. Vielleicht würden auch neue Förderprogramme aufgelegt werden. Selbst könne die Gemeinde Spielplätze nicht errichten, da sie über keine eigenen Grundstücke im Innenbereich verfüge;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) ergänzte, dass früher Spielplätze durch den damaligen Investor errichtet worden waren, sie seien aber mittlerweile verkommen.

Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:

  • Herr Stawinoga (SPD) hatte sich zum Feuerlöschbrunnen am Haderlandstieg erkundigt. Hier erging die Antwort, dass der Brunnen Eigentum der Bundeswehr sei, die Freiwillige Feuerwehr Borkwalde solle jedoch einen Schlüssel zu einer eventuell notwendig werdenden Nutzung bekommen;
  • Herr Wiesenburg (Borkwalder Wählergemeinschaft) fragte nach der Umsetzung des Beschlusses zurStraßenbeleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße;
  • der Bürgermeister verwies darauf, dass dieser Punkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werde;
  • es entspann sich aber doch eine Debatte dazu, wobei es erneut zu Diskrepanzen kam, ob bei derartigen Investitionen der jeweils wirtschaftlichste oder der kostengünstigste Anbieter zu betrauen wäre;
  • Herr Stawinoga (SPD) verwies bei einem anderen Thema darauf, dass Grundsteuern im Zuge der anstehenden Reform ab 2025 ansteigen würden, deswegen müsse sich die Gemeinde mit den geltenden Hebesätzen beschäftigen, um der bei der Reform getroffenen Aussage zu entsprechen, dass es im Durchschnitt keine Erhöhung der Grundsteuern geben werde;
  • der Amtsdirektor entgegnete darauf, das Amt werde prüfen, welchen Hebesatz wir brauchen, um durchschnittlich keine Erhöhung verzeichnen zu müssen. Dies könne aber erst geschehen, wenn die Grundsteuermessbeträge vorlägen.

Tagesordnungspunkt Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte sowie in einer Tagespflegestelle in der Gemeinde Borkwalde

  • die Landesregierung hat in den letzten Jahren Veränderungen des Kindertagesstättengesetzes vorgenommen, die auch Einfluss auf die Festlegung der Elternbeiträge haben, z.B. beitragsfreie Zeiten in Abhängigkeit vom Kita-Jahr oder auch die Höhe der Einkommensgrenze, ab der Elternbeiträge zu zahlen sind;
  • auf dieser Basis hat das Amt Brück, so der Amtsdirektor, das Thema behandelt;
  • der Bürgermeister ergänzte, dass die letzte Regelung in unserer Satzung dazu von 2002 stamme;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erinnerte noch einmal daran, dass die Kalkulation der Betriebskosten in der Kindertagesstätte wichtig für die Ermittlung der Höhe der Elternbeiträge sei. Inhaltlich sei die Kalkulation der Betriebskosten aber aus ihrer Sicht immer noch unklar. Unverständlich ist ihr, warum ein Posten „Elternbeiträge“ in der Kalkulation als Ertragsbestandteil wertmäßig schon enthalten ist, obwohl dieser Betrag doch erst durch die Kalkulation ermittelt werden sollte;
  • der Amtsdirektor führte aus, dass die Einnahmen aus den Elternbeiträgen bereits im Haushalt als Kalkulation eingeflossen seien;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) merkte dazu an, dass das so eigentlich nicht richtig sei, weil ja die Einnahmen aus den Elternbeiträgen noch nicht endgültig feststünden;
  • Herr Nissen vom Amt Brück, Fachbereichsleiter des Fachbereiches Ordnung und Soziales, verwies darauf, dass das Amt auf der Basis der Kalkulationstabelle des Landkreises gearbeitet habe. Das Amt habe dem Landkreis daraufhin die eigene Kalkulation übersandt mit dem Ziel, dass der Landkreis sich dazu äußern solle, ob es sozial gerecht zugehe. Der Landkreis habe heute signalisiert, dass alles in Ordnung ist;
  • der Beschlusstext lautet bei diesem Tagesordnungspunkt: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt den beiliegenden Entwurf der Elternbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten sowie in Tagespflegestellen in der Gemeinde Borkwalde.

       Die Elternbeitragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.“

  • die Abstimmung ergab sieben Stimmen dafür, eine dagegen (Frau Krüger/Fraktion Links-Grün) und eine Enthaltung (Dr. Schröter/Fraktion Links-Grün);
  • bei der Behandlung dieses Punktes der Tagesordnung kam auch zur Sprache, dass ab 1. August 2023 das vorletzte Jahr in der Kindertagesstätte beitragsfrei werde, ab 1. August 2024 ist der Kindergarten gänzlich beitragsfrei, also sei nur noch die Krippe noch zu bezahlen.

Tagesordnungspunkt Satzung über die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Borkwalde (Kita-Benutzungsordnung)

  • der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt den angehängten Entwurf der Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Borkwalde (Kita- Benutzungsordnung).

Die Kita-Benutzungsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.“

  • in der Begründung wurde ausgeführt: „Die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Brück (nachfolgend Träger genannt), ist Träger von Kindertagesstätten i.S.d. § 14 KitaG. Die Kindertagesstätten werden i. S. d. § 3 KitaG betrieben.
    Durch die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft, wird ein Betreuungsverhältnis mit dem Träger geschlossen. Die Rahmenbedingungen zwischen dem Träger und den Personensorgeberechtigten werden in dieser Kita-Benutzungsordnung geregelt. Aufgrund der Vielzahl der Betreuungsverhältnisse, die sich zum Großteil immer wieder verändern (Rechtsanspruch, Anpassung der Betreuungszeiten etc.), haben sich in vielen Verwaltungen, im Rahmen der Verwaltunsvereinfachung, Betreuungsordnungen als zweckdienlich erwiesen. Hierdurch kann auf den Abschluss von Betreuungsverträgen verzichtet werden.“
  • in der Aussprache wurde ergänzt, dass diese Regelung auch für neue Kindertagesstätte gelte;
  • die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2023

  • Der Text zur Begründung des Beschlusses lautete u.a.: „Die Gemeinde Borkwalde vergibt Zuschüsse und Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Interessengruppen entsprechend der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen/Zuschüssen. Für die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen ist vorgesehen, wie bereits in den Vorjahren, 5100,00 Euro im Haushaltsplan 2023 einzustellen. Davon sind 1500 Euro für ein eventuelles Sommerfest reserviert… Im Jahr 2022 wurden finanzielle Zuwendungen in Höhe von 5100 Euro ausgereicht. Von diesen wurden bereits Maßnahmen für 3250 Euro abgerechnet. Bis zum 31.01.2023 läuft noch die Frist für die Abrechnung durch den verbleibenden Verein und die verbleibende Interessengruppe.“
  • unter dem Strich mussten durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung also Kürzungen vorgeschlagen werden;
  • am Ende gab es folgendes Ergebnis:

+ Freiwillige Feuerwehr – 500 Euro beantragt, 450 Euro sollten bewilligt werden;

+ Kulturverein – 1500 Euro beantragt, 1200 Euro sollten bewilligt werden;

+ Kulturverein Sommerfest – 1500 Euro beantragt, 1500 Euro sollten bewilligt werden;

+ Förderverein Regenbogen – 750 Euro beantragt, 750 Euro sollten bewilligt werden;

+ Seniorentanzgruppe – 200 Euro beantragt, 100 Euro sollten bewilligt werden;

+ Interessengruppe Rentner Borkwalde – 500 Euro beantragt, 400 Euro sollten bewilligt werden;

+ Interessengruppe Foto Blende 8 – 1000 Euro beantragt, 700 Euro sollten bewilligt werden

  • Abstimmung: einstimmig (bei einem Mal Befangenheit/Herr Wurche als Vorsitzender des Fördervereins der Freiwillige Feuerwehr Borkwalde).

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Entsorgung aus dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Grubensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte;
  • die Satzung regelt vor allem das Anschluss- und Benutzungsrecht, die Einschränkung des Anschluss- und Benutzungsrechts, den Anschluss- und Benutzungszwang, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, den Zutritt und die Auskunftspflicht, die Anforderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen, die Durchführung der Fäkalienentsorgung und Zwangsmaßnahmen;
  • Abstimmung: einstimmig.
  • im Anschluss an die Abstimmung fragte Herr Stawinoga (SPD) danach, ob es eine Übersicht über die dezentrale Entsorgung in Borkwalde gibt;
  • der Bürgermeister sagte dies für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu.

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entsorgung (Grubengebührensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte, an den schon festgelegten Beiträgen ändere sich nichts;
  • die Gebührensätze sind wie folgt festgelegt:

+ die Grundgebühr je entsorgungspflichtigem Grundstück beträgt für die Schmutzwassermenge aus abflusslosen Sammelgruben 48,00 € je Jahr.

+ die Schmutzwassermengengebühr für die dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben beträgt 10,74 € je m3. Die Mengengebühr für die Entsorgung von nicht separiertem Klärschlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen bemisst sich nach der Menge von nicht separiertem Klärschlamm, der bei Entleerung der Kleinkläranlage abgefahren wird. Die Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m3). Die Mengengebühr beträgt 25,09 € je m3.

  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung (Frau Krüger/Fraktion Links-Grün).

Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung der Gemeinde Borkwalde über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung

(Schmutzwassergebührensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte, an den schon festgelegten Beiträgen ändere sich nichts;
  • die Gebührensätze sind wie folgt festgelegt:

+ die Grundgebühr ON 2,5 beträgt 7,00 € je Monat, bzw. 84,00 € je Jahr.

+ die Grundgebühr ON 6 beträgt 70,00 € je Monat, bzw. 840,00 € je Jahr.

+ die Mengengebühr beträgt 5,63 € je m3.

  • Abstimmung: einstimmig.

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde über den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Entwässerungssatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte;
  • die Satzung regelt vor allem das Anschluss- und Benutzungsrecht, die Einleitbedingungen, die Abscheideanlagen, den Anschluss- und Benutzungszwang, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, das Antragsverfahren in besonderen Fällen, den Grundstücksanschluss und die Pflicht zur Mitwirkung, die Grundstücksentwässerungsanlagen und die Allgemeinen Pflichten des Grundstückseigentümers;
  • Abstimmung: einstimmig.

Tagesordnungspunkt Sicherer Schulweg – Beleuchtungsanlagen an zwei Buswartehäuschen (Antrag der Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und des Bürgermeisters, Herrn Eska)

  • grundsätzlich gibt es in der gesamten Gemeindevertretung Zustimmung zu dem Antrag, wobei Solarleuchten bevorzugt werden;
  • es gibt eine Stellungnahme des Amtes Brück zum Thema Solarleuchten mit der Grundaussage, dass sie über Gebühr teuer würden;
  • der Bürgermeister entgegnete darauf, dass andere, herkömmliche, Lampen aufgestellt werden könnten, wobei Anschlussmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden seien;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) äußerte, dass die anzusetzenden Kosten für die Solaranlagen viel, viel niedriger seien, und was die Energiespeicherung anbetrifft, könne man zur Einsparung auch Bewegungsmelder einrichten;
  • der Bürgermeister kalkulierte mit 1200 Euro je Solaranlage, also 2400 Euro für beide;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) und Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) plädierten dafür, das Thema in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung zu verweisen, vor allem um die Kostenfrage zu klären;
  • Herr Stawinoga (SPD) unterstützte diesen Vorschlag;
  • der Amtsdirektor sagte daraufhin zu, den vorliegenden Antrag dahingehend zu ergänzen, dass über technische Ausführung im genannten Ausschuss beraten werden kann;
  • Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft) teilte nach einer kurzfristigen Internetrecherche mit, dass maximal 1700 Euro für eine Solaranlage (mit Zeitschaltuhr) für Bushaltestellen zu veranschlagen sei;
  • es gab eine Abstimmung zur Verweisung des vorliegenden Beschlussentwurfes in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung, wofür es sieben Zustimmungen gab und zwei Enthaltungen.

Dr.sc. Lothar Schröter