Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 18.01.2023

Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • Enrico Schulz hat sein Mandat in der Gemeindevertretung (Fraktion Links-Grün) niedergelegt, weil er in Borkwalde nicht mehr ansässig ist;
  • der Bürgermeister dankt Herrn Schulz für seine mehr als zweijährige aktive Tätigkeit in der Gemeindevertretung von Borkwalde;
  • Nachrücker von Herrn Schulz in der Gemeindevertretung (Fraktion Links-Grün) ist zum 20. Januar 2023 Dr. Lothar Schröter;
  • der Bürgermeister informiert über ein „Einwohneranliegen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs der zahlreichen Schulkinder und Anwohner von Borkwalde“, das den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern sowie den Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern bereits elektronisch zugestellt wurde. Es bezieht sich auf Teile des Selma-Lagerlöf-Rings, den Olof-Palme-Ring Nr. 72-128 und die Bushaltestelle Selma-Lagerlöf-Ring/Lehniner Str.;
  • unter Zustimmung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausschusssitzung plädiert der Bürgermeister dafür, das Einwohneranliegen in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung aufzunehmen, um dort eine Empfehlung für die Gemeindevertretung zu erarbeiten;
  • der Bürgermeister berichtete darüber, dass am 6. Januar 2023 ein Workshop zur Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt wurde (an dem jedoch nur zwei Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern teilnahmen). Der Bürgermeister: „Hier kommt Einiges auf uns zu“;
  • Frau Segl vom Amt Brück nahm auf das entstehende Gemeindezentrum Bezug. Dafür müsse in nächster Zukunft ein Nutzungskonzept, eine Hausordnung und eine Gebührenordnung erarbeitet werden. Das Amt Brück wolle dazu Rohentwürfe vorlegen. Ziel solle es sein, die Dokumente im Herbst/Winter 2023 durch die Gemeindevertretung zu verabschieden;
  • Frau Segl ging dann auf den nunmehr so bezeichneten Generationenpark (Waldgrundstück innerhalb des Olof-Palme Rings) ein. Ziel ist ein Ort der Begegnung der Borkwalderinnen und Borkwalder aller Generationen und ein Ort des Lernens und des Spielens;
  • wie immer gilt es aber vorher die Probleme zu lösen. Sie schlagen sich in der Frage nieder: Wie soll mit Wald dort umgegangen werden? Eine mögliche Waldumwandlung sei DAS große Thema, vor allem mit der Forstbehörde;
  • fünf Ideen zu diesem Generationenpark gibt es, wobei es um Angebote für alle Altersgruppen geht;
  • Frau Segl betonte, ein „rundes“ Konzept müsse gemacht werden, um auch Fördermittel zu bekommen und Sponsoren zu gewinnen;
  • die Durchforstung des genannten Terrains ist schon beschlossen, aber noch nicht realisiert;
  • für den Generationenpark soll ein Planungsbüro beauftragt werden;
  • bei der Entstehung des Parks sollten in Jahresscheiben Bereiche angelegt werden, man sollte also jährlich schrittweise vorgehen;
  • für die Vorbereitung des Generationenparks sollte die nächste der Sitzung der Gemeindevertretung über eine Arbeitsgruppe beraten;
  • der Bürgermeister plädierte dafür, dass die Kinder in das Konzept mit eingebunden werden sollten;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) erkundigte sich danach, wann mit einem geeigneten Förderprogramm vom Land Brandenburg zu rechnen sei;
  • der Bürgermeister entgegnete darauf, dass dies etwa im April 2023 sein könnte.

Einwohnerfragestunde:

  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) sprach zum wiederholten Mal an, dass im Herbst 2022 die vorgenommenen Straßenreparaturen in Alt-Borkwalde „katastrophal“ ausgeführt worden seien. Schiebeleistungen dürften nicht bei Nass- und auch nicht bei Trockenwetter durchgeführt werden, sondern unter solchen meteorologischen Verhältnissen, bei denen es weder zu einer Pfützen-, noch zu einer Staubentwicklung kommt;
  • in der Debatte dazu kam es erneut zu Diskrepanzen, ob der jeweils wirtschaftlichste oder der kostengünstigste Anbieter für die Instandsetzung von Sandstraßen mit entsprechenden Arbeiten zu betrauen wäre;
  • Frau Segl vom Amt Brück beharrte darauf, dass die Haushaltsordnung den preiswertesten Anbieter vorsehe, was die meisten Anwesenden verneinten – es müsse (wie im privaten Bereich auch) der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag erhalten;
  • das Problem bestehe, so Frau Segl, darin, dass bei Sandstraßen man keine Garantie einfordern könne;
  • Herr Wurche erkundigte sich im Weiteren nach dem Stand der beschlossenen Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße;
  • Bürgermeister: Die Stellungnahme wurde an alle Gemeindevertreter verschickt (Bemerkung: von Seiten des Amtes wurde die Information als nicht öffentlich deklariert);
  • ein Bürger beklagte, dass auch nach Silvester Feuerwerkskörper im Dorf gezündet würden und fragte, ob dagegen etwas unternommen werden könne;
  • die Antwort lief darauf hinaus, dass nur privat Anzeigen gegen die Verursacher der „Knallerei“ erstattet werden könnten;
  • Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) erinnerte an den Beschluss der Gemeindevertretung, an den meisten Straßenschildern Ergänzungsschilder, so genannte Legendenschilder, zu Erklärung des Straßennamens anzubringen. Er selbst habe der Ausschussvorsitzenden den Probetext für zwei Ergänzungsschilder/Legendenschilder zu zwei Musterstraßenschildern in dreizeiliger Fassung zugestellt. Bislang bewege sich aber gar nichts. Dr. Schröter drängte darauf, dass zur nächsten Ausschusssitzung konkrete Auskunft nach den Kosten erteilt werden solle, damit man in der Sache endlich vorankomme;
  • Frau Ziebulski von der Freiwilligen Feuerwehr Borkwalde erinnerte daran, dass der Gehweg zur Seitentreppe der Freiwilligen Feuerwehr im November 2022 hergestellt werden sollte. Dazu sei es aber nicht gekommen. Sie beklagte gegenüber dem Amt Brück, dass sie als Verantwortliche in der Freiwilligen Feuerwehr Borkwalde über den Zeitverzug und die neue Zeitplanung nicht informiert worden sei;
  • der Bürgermeister ergänzte, dass er gegenüber dem Amt Brück in dieser Frage zur Vorbereitung der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Januar 2023 vorstellig geworden sei.

Beim Tagesordnungspunkt Beratung zur Haushaltssatzung 2023 wurde die Gemeindevertretung über den derzeitigen Arbeitsstand informiert.

  • eingangs erklärte Frau Haseloff vom Amt Brück, die Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde solle von der Gemeindevertretung möglichst im März 2023 verabschiedet werden;
  • es zeigt sich ein hoher Fehlbetrag im Ergebnishaushalt (voraussichtlich 835400 €) – die Aufwendungen steigen doppelt so schnell wie Erträge;
  • Gründe dafür sind u.a. stark steigende Personalkosten wegen der neuen Kindertagesstätte, auch höhere Kreis- und Amtsumlagen;
  • ab 2024 werden die Fehlbeträge wieder wesentlich geringer ausfallen;
  • das freiwillige Haushaltssicherungskonzept muss beibehalten werden.

Tagesordnungspunkt Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte sowie in einer Tagespflegestelle in der Gemeinde Borkwalde

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) bemängelte, dass die Kalkulation der Betriebskosten in der Kindertagesstätte (wichtig für die Höhe der Elternbeiträge) relativ unklar sei, deswegen sei die Grundlage für die Elternbeiträge unsicher. Frau Krüger hätte sich gewünscht, dass die Kalkulation in Gänze vorgelegt worden wäre;
  • Frau Haseloff vom Amt Brück entgegnete, dass der Amtsdirektor bei der Sitzung Gemeindevertretung am 25. Januar 2023 sich dazu äußern werde;
  • der Beschlusstext hatte gelautet: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt den beiliegenden Entwurf der Elternbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten sowie in Tagespflegestellen in der Gemeinde Borkwalde.

       Die Elternbeitragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.“

  • vor dem Hintergrund der noch nicht ausreichend geklärten Ausgangslage für die Bemessung der Elternbeiträge ergab die Abstimmung fünf Enthaltungen und eine Gegenstimme, weswegen der Ausschuss keine Beschlussempfehlung abgeben werde.

Tagesordnungspunkt Satzung über die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Borkwalde (Kita-Benutzungsordnung)

  • der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt den angehängten Entwurf der Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Borkwalde (Kita- Benutzungsordnung).

Die Kita-Benutzungsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.“

  • in der Begründung wurde ausgeführt: „Die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Brück (nachfolgend Träger genannt), ist Träger von Kindertagesstätten i.S.d. § 14 KitaG. Die Kindertagesstätten werden i. S. d. § 3 KitaG betrieben.
    Durch die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft, wird ein Betreuungsverhältnis mit dem Träger geschlossen. Die Rahmenbedingungen zwischen dem Träger und den Personensorgeberechtigten werden in dieser Kita-Benutzungsordnung geregelt. Aufgrund der Vielzahl der Betreuungsverhältnisse, die sich zum Großteil immer wieder verändern (Rechtsanspruch, Anpassung der Betreuungszeiten etc.), haben sich in vielen Verwaltungen, im Rahmen der Verwaltunsvereinfachung, Betreuungsordnungen als zweckdienlich erwiesen. Hierdurch kann auf den Abschluss von Betreuungsverträgen verzichtet werden.“
  • die Abstimmung ergab Einstimmigkeit; somit empfiehlt der Ausschuss die Annahme dieses Beschlusses.

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Entsorgung aus dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Grubensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte;
  • die Satzung regelt vor allem das Anschluss- und Benutzungsrecht, die Einschränkung des Anschluss- und Benutzungsrechts, den Anschluss- und Benutzungszwang, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, den Zutritt und die Auskunftspflicht, die Anforderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen, die Durchführung der Fäkalienentsorgung und Zwangsmaßnahmen;
  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung.

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entsorgung (Grubengebührensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte, an den schon festgelegten Beiträgen ändere sich nichts;
  • die Gebührensätze sind wie folgt festgelegt:

+ die Grundgebühr je entsorgungspflichtigem Grundstück beträgt für die Schmutzwassermenge aus abflusslosen Sammelgruben 48,00 € je Jahr.

+ die Schmutzwassermengengebühr für die dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben beträgt 10,74 € je m3. Die Mengengebühr für die Entsorgung von nicht separiertem Klärschlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen bemisst sich nach der Menge von nicht separiertem Klärschlamm, der bei Entleerung der Kleinkläranlage abgefahren wird. Die Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m3). Die Mengengebühr beträgt 25,09 € je m3.

  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung.

Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung der Gemeinde Borkwalde über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung

(Schmutzwassergebührensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte, an den schon festgelegten Beiträgen ändere sich nichts;
  • die Gebührensätze sind wie folgt festgelegt:

+ die Grundgebühr ON 2,5 beträgt 7,00 € je Monat, bzw. 84,00 € je Jahr.

+ die Grundgebühr ON 6 beträgt 70,00 € je Monat, bzw. 840,00 € je Jahr.

+ die Mengengebühr beträgt 5,63 € je m3.

  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung.

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde über den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Entwässerungssatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte;
  • die Satzung regelt vor allem das Anschluss- und Benutzungsrecht, die Einleitbedingungen, die Abscheideanlagen, den Anschluss- und Benutzungszwang, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, das Antragsverfahren in besonderen Fällen, den Grundstücksanschluss und die Pflicht zur Mitwirkung, die Grundstücksentwässerungsanlagen und die Allgemeinen Pflichten des Grundstückseigentümers;
  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung.

Tagesordnungspunkt Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2023

  • Herr Schulz (Vorsitzender des Kulturvereins) bemängelte, dass er „nur durch Zufall mitbekommen habe, dass das Thema behandelt wird“, und deshalb bittet er darum, dass an die jeweiligen Vorsitzenden wieder persönliche Einladungen zur Beratung entsprechender Beschlüsse versandt werden;
  • Frau Segl vom Amt Brück griff diese Anregung auf, sie werde in das Amt mitgenommen;
  • Der Text zur Begründung des Beschlusses lautete u.a.: „Die Gemeinde Borkwalde vergibt Zuschüsse und Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Interessengruppen entsprechend der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen/Zuschüssen. Für die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen ist vorgesehen, wie bereits in den Vorjahren, 5100,00 Euro im Haushaltsplan 2023 einzustellen. Davon sind 1500 Euro für ein eventuelles Sommerfest reserviert… Im Jahr 2022 wurden finanzielle Zuwendungen in Höhe von 5100 Euro ausgereicht. Von diesen wurden bereits Maßnahmen für 3250 Euro abgerechnet. Bis zum 31.01.2023 läuft noch die Frist für die Abrechnung durch den verbleibenden Verein und die verbleibende Interessengruppe.“
  • unter dem Strich mussten durch den Ausschuss also Kürzungen vorgeschlagen werden;
  • am Ende gab es folgende Empfehlung des Ausschusses für die Vergabe:

+ Freiwillige Feuerwehr – 500 Euro beantragt, 450 Euro sollten bewilligt werden;

+ Kulturverein – 1500 Euro beantragt, 1200 Euro sollten bewilligt werden;

+ Kulturverein Sommerfest – 1500 Euro beantragt, 1500 Euro sollten bewilligt werden;

+ Förderverein Regenbogen – 750 Euro beantragt, 750 Euro sollten bewilligt werden;

+ Seniorentanzgruppe – 200 Euro beantragt, 100 Euro sollten bewilligt werden;

+ Interessengruppe Rentner Borkwalde – 500 Euro beantragt, 400 Euro sollten bewilligt werden;

+ Interessengruppe Foto Blende 8 – 1000 Euro beantragt, 700 Euro sollten bewilligt werden

  • Abstimmung: einstimmig.

Dr.sc. Lothar Schröter