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\u00c4nderungsantr\u00e4ge zur Tagesordnung:<\/strong><\/p>\n Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien f\u00fchrte der B\u00fcrgermeister in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde <\/strong>aus:<\/p>\n Informationen zur Ausschussarbeit:<\/strong><\/p>\n Einwohnerfragestunde:<\/strong><\/p>\n Tagesordnung 8: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:<\/strong><\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Tagesordnungspunkt 9 \u2013 Mitteilung: <\/strong>Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282\/23) nach Erh\u00f6hung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide<\/strong><\/p>\n Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.<\/p>\n \u201eDarstellung des Vorganges:<\/p>\n Der Beschluss Bw-10-283\/23 wurde unverzu\u0308glich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.<\/p>\n In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zusta\u0308ndige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Pru\u0308fung mit:<\/p>\n Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt ko\u0308nnen wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt \u2013 au\u00dferhalb des Schu\u0308lerverkehrs \u2013 gegenu\u0308ber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: I.d.R. unter 5 Fahrga\u0308sten, in Einzelfa\u0308llen bis zu 10 Fahrga\u0308sten. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafu\u0308r notwendigen Kosten stehen in keinem Verha\u0308ltnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der gu\u0308nstigsten Variante \u2013 eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten \u2013 , wu\u0308rde diese Minimallo\u0308sung bereits ca. 150.000 Euro ja\u0308hrlich kosten. Dies ist darauf zuru\u0308ckzufu\u0308hren, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfu\u0308gung stehen. Bei einem zusa\u0308tzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.<\/p>\n Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Mo\u0308glichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das hei\u00dft aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung mo\u0308glich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelma\u0308\u00dfig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.\u201c<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Tagesordnungspunkt 10 \u2013 <\/strong>A\u0308nderung der Schlie\u00dfzeiten 2024 der Kindertagesst\u00e4tte Eichho\u0308rnchen <\/strong><\/p>\n Der Beschlusstext lautete:<\/p>\n \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft die A\u0308nderung, entgegen des Beschlusses Bw-10-334\/23, folgende Schlie\u00dfzeiten fu\u0308r die Kindertagessta\u0308tte Eichho\u0308rnchen 2024:<\/p>\n 10.05.2024 Teamtag (Freitag), 05.08.2024 bis 09.08.2024 Konzeptionsarbeit, 04.10.2024 Teamtag (Freitag), 01.11.2024 Bru\u0308ckentag (Freitag), 27.12.2024 Bru\u0308ckentag (Freitag), 30.12.2024 Bru\u0308ckentag (Montag), 31.12.2024 Bru\u0308ckentag (Dienstag)<\/p>\n Begru\u0308ndung<\/p>\n Da es fu\u0308r die Kindertagessta\u0308tte Eichho\u0308rnchen noch keinen aktiven Kita-Ausschuss gibt, wurde mit dem derzeitigem Kita-Team genauestens besprochen, wie die Schlie\u00dfzeiten fu\u0308r das Jahr 2024, durchgefu\u0308hrt werden sollen.\u201c<\/p>\n Die Abstimmung zu diesem Beschlussentwurf ergab Einstimmigkeit.<\/p>\n Tagesordnungspunkt 11 \u2013 <\/strong>Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde <\/strong><\/p>\n Der Beschlusstext lautete: <\/strong><\/p>\n \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft die als Entwurf anha\u0308ngende Entgelt- und Nutzungsordnung fu\u0308r den Gemeindesaal Borkwalde.<\/p>\n Begru\u0308ndung<\/p>\n Nach Diskussion der Version 2 im Ausschuss f\u00fcr Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde am 08.11.2023 wurde die Entgelt- und Nutzungsordnung entsprechend angepasst und die Version 3 erstellt.<\/p>\n Zur Handhabung der Vermietung sind die Terminbuchungen u\u0308ber den Bu\u0308rgermeister zu beantragen. Entsprechende Vertragsdokumente liegen dem Bu\u0308rgermeister bereits vor und ko\u0308nnten direkt genutzt werden. Dem Bu\u0308rgermeister obliegt die Planung von Veranstaltungen und Buchungen. U\u0308ber entsprechende Vertragsabschlu\u0308sse wird die Amtsverwaltung informiert. Das Nutzungsentgelt wird vom Nutzer oder Nutzerinnen 14 Tage im Voraus geleistet. Die U\u0308berwachung der Zahlung erfolgt durch die Amtsverwaltung.<\/p>\n Der Gemeindevertretung wurde eine U\u0308bersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebu\u0308hren fu\u0308r die Nutzung der Einrichtungen zur Verfu\u0308gung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Geba\u0308udes vorliegen.<\/p>\n Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01\/2024 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Pru\u0308fung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.<\/p>\n Die Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fo\u0308rdermittelantra\u0308gen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fo\u0308rdermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Pru\u0308fung und betra\u0308gt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist gea\u0308ndert werden.<\/p>\n Hinweis der Verwaltung:<\/p>\n Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein ho\u0308chstmo\u0308glicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.<\/p>\n Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte fu\u0308r die Benutzung mit einem ho\u0308chstmo\u0308glichen Kostendeckungsgrad festzulegen.\u201c<\/p>\n Seniorenarbeit mit Nutzungsentgelten. Sie betonte, dass der Wunsch nach gemeindlichen R\u00e4umlichkeiten in der Einwohnerschaft immer sehr gro\u00df gewesen sei, auch zu einer Zeit, als es im Ort noch gastronomische Einrichtungen bzw. sogar noch einen kleinen Laden gab. Das Ziel sei immer gewesen, einen Treffpunkt zu schaffen, um das Zusammenleben zu f\u00f6rdern. Die genannten Nutzungsentgelte k\u00f6nnten zu einer Entt\u00e4uschung in der Einwohnerschaft f\u00fchren. Insoweit sei die vorgesehene Regelung zur Entrichtung von Nutzungsgeb\u00fchren durch die aufgef\u00fchrten Gruppenunverst\u00e4ndlich. Die Vorsitzende der Fraktion Links-Gr\u00fcn beantragte daraufhin eine namentliche Abstimmung. Deren Ziel war es, der Einwohnerschaft vor Augen zu f\u00fchren, wer f\u00fcr die finanzielle Belastung der Vereine und Interessengruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Entgelten f\u00fcr die Nutzung des Gemeindesaals ist und wer nicht;<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Tagesordnungspunkt 12 \u2013 Erho\u0308hung der Mittel fu\u0308r die Vergabe von Zuwendungen und Zuschu\u0308ssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Gru\u0308n) <\/strong><\/p>\n Der Beschlusstext lautete:<\/p>\n \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft, die Zuwendungen und Zuschu\u0308sse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf ja\u0308hrlich 8.000 Euro zu erho\u0308hen. Begru\u0308ndung<\/p>\n Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten fu\u0308r unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bu\u0308rgerinnen und Bu\u0308rger in der Gemeinde bei.<\/p>\n Fu\u0308r diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fo\u0308rdermittel bereit. Diese Fo\u0308rdersumme betrug bisher ja\u0308hrlich 5.100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Antra\u0308ge finanzielle Unterstu\u0308tzung zu geben.<\/p>\n Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zuku\u0308nftig viel mehr Mo\u0308glichkeiten als bisher bieten, die vielfa\u0308ltigsten Veranstaltungen fu\u0308r und mit den Bu\u0308rgerinnen und Bu\u0308rgern durchzufu\u0308hren und so das Zusammenleben in der o\u0308rtlichen Gemeinschaft zu unterstu\u0308tzen. Fu\u0308r all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen ko\u0308nnen.<\/p>\n Die ja\u0308hrlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgefu\u0308hrt, sind besondere Ho\u0308hepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Fu\u0308r diese sollen zuku\u0308nftig zweckgebunden ja\u0308hrlich 2.500 Euro zur Verfu\u0308gung gestellt werden.<\/p>\n Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zuflie\u00dfenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.\u201c<\/p>\n \u201eAnmerkung der Verwaltung:<\/p>\n Die Gemeinde Borkwalde verfolgt gro\u00dfe ambitionierte Vorhaben. Diese dru\u0308cken empfindlich auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die ja\u0308hrliche Erho\u0308hung um 2.900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollsta\u0308ndig beurteilt werden, wie sich<\/p>\n Insbesondere durch den Ausbau\/die Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslo\u0308sung ab dem Schuljahr 2024\/2025 werden die Umlageverpflichtungen daru\u0308ber hinaus erheblich steigen.<\/p>\n Das freiwillige Haushaltssicherungskonzept fordert zum sparsamen Umgang mit den o\u0308ffentlichen Mitteln auf.<\/p>\n Bei den Zuwendungen und Zuschu\u0308ssen fu\u0308r Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber prima\u0308r sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfu\u0308llt und aus dem Haushalt getragen werden ko\u0308nnen.<\/p>\n Vorschlag der Verwaltung:<\/p>\n Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zuru\u0308ckzustellen.\u201c<\/p>\n Tagesordnungspunkt 13 \u2013 Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Borkwalde <\/strong><\/p>\n Der Beschlusstext lautete:<\/p>\n \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft die Fortschreibung des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes fu\u0308r das Jahr 2024 in Anlehnung an \u00a7 63 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.V. mit \u00a7 26 Abs. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).<\/p>\n Begru\u0308ndung<\/p>\n Die Gemeinde Borkwalde hat im Jahr 2022 fu\u0308r den Kindergartenbau einen Kredit in Ho\u0308he von 3.400 TEuro aufgenommen. Die durch die Kreditaufnahme angestiegenen ja\u0308hrlichen Tilgungsverpflichtungen von 97,1 TEuro ko\u0308nnen aus dem Saldo der laufenden Verwaltungsta\u0308tigkeit nicht erwirtschaftet werden. Die dauernde Leistungsfa\u0308higkeit ist damit gefa\u0308hrdet. Fu\u0308r die Sicherstellung der dauernden Leistungsfa\u0308higkeit der Gemeinde wird deshalb ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.<\/p>\n Die dauernde Leistungsfa\u0308higkeit einer Gemeinde ist gegeben, wenn dauerhaft erreicht wird, Auszahlungen aus laufender Verwaltungsta\u0308tigkeit erreichen und ordentlichen Tilgung der Kredite ausreichen.<\/p>\n Die dauernde Leistungsfa\u0308higkeit soll spa\u0308testens im Haushaltsjahr 2033 wiedererreicht werden.\u201c<\/p>\n Die Abstimmung ergab: 8 daf\u00fcr, 2 Enthaltungen (Frau Kr\u00fcger, Dr. Schr\u00f6ter)<\/p>\n Tagesordnung 14 \u2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde fu\u0308r das Jahr 2024 <\/strong><\/p>\n Der Beschlusstext lautete:<\/p>\n \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft die Haushaltssatzung fu\u0308r das Jahr 2024 gema\u0308\u00df \u00a7 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286).<\/p>\n Begru\u0308ndung<\/p>\n Die Haushaltssatzung 2024 ist in Abstimmung mit dem Ausschuss fu\u0308r Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Borkwalde erarbeitet worden.<\/p>\n Im Ergebnisplan fu\u0308r das Jahr 2024 wird ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 1.136,6 TEuro ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann aus der Ru\u0308cklage aus U\u0308berschu\u0308ssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Durch die Inanspruchnahme dieser Ru\u0308cklage gilt der Haushaltsausgleich gema\u0308\u00df \u00a7 63 Abs. 4 BbgKVerf als erreicht.<\/p>\n Jedoch ist die dauernde Leistungsfa\u0308higkeit der Gemeinde durch die im Jahr 2022 erfolgte Kreditaufnahme von 3.400 TEuro fu\u0308r den Kindergartenneubau gefa\u0308hrdet. Mit der Kreditaufnahme ist ein Ansteigen des Schuldendienstes auf auf 208 TEuro verbunden. Im Finanzhaushalt ist ersichtlich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungsta\u0308tigkeit nicht zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungsta\u0308tigkeit einschlie\u00dflich der ja\u0308hrlichen Tilgungsverpflichtungen ausreichen. Die Finanzsituation wird zudem u.a. durch die hohen Umlageverpflichtungen fu\u0308r Schul- und Kinderbetreuung belastet.<\/p>\n Zum Ende des Jahres 2024 wird ein Finanzdefizit von 124,6 TEuro ausgewiesen. In der Haushaltssatzung wurde daher vorsorglich die Aufnahme von Kassenkrediten in Ho\u0308he von 200 TEuro festgelegt.<\/p>\n Ab dem Jahr 2033 sollen aus dem U\u0308berschuss der laufenden Verwaltungsta\u0308tigkeit die Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden.<\/p>\n Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfa\u0308higkeit hat die Gemeinde seit dem Jahr 2020 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Mit den darin aufgefu\u0308hrten Ma\u00dfnahmen soll die dauernde Leistungsfa\u0308higkeit im Jahr 2033 erreicht werden.<\/p>\n Die Abstimmung ergab: 8 daf\u00fcr, 2 Enthaltungen (Frau Kr\u00fcger, Dr. Schr\u00f6ter)<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Tagesordnungspunkt 15 \u2013 Grundsteuerreform A\u0308nderung der Hebesa\u0308tze ab <\/strong><\/p>\n 01.01.2025 (Antrag der Fraktion Links-Gru\u0308n, Fraktion Borkwalder Wa\u0308hlergemeinschaft, Herrn Egbert Eska, ehrenamtl. Bu\u0308rgermeister, und Herrn Matthias Stawinoga, SPD) <\/strong><\/p>\n Der Beschlusstext lautete:<\/p>\n \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft, die Hebesa\u0308tze der Grundsteuern A und B zum 01.01.2025 so anzupassen, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 mo\u0308glichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen.<\/p>\n Zur Umsetzung dieser Ma\u00dfnahme wird das Amt Bru\u0308ck beauftragt, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10. April 2024 einen Vorschlag fu\u0308r die gea\u0308nderte Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 mit den neu berechneten, aufkommensneutralen Hebesa\u0308tzen zur Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.<\/p>\n Begru\u0308ndung:<\/p>\n Im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Grundstu\u0308ckswerte haben sich die von den Finanza\u0308mtern ermittelten Grundsteuermessbetra\u0308ge erheblich erho\u0308ht. Die Anwendung der bisherigen Hebesa\u0308tze wu\u0308rde damit zu einer au\u00dfergewo\u0308hnlichen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Belastung der Bu\u0308rgerinnen und Bu\u0308rger fu\u0308hren. Daher sind neue Hebesa\u0308tze zu erarbeiten, die dem Kriterium der Aufkommensneutralita\u0308t Rechnung tragen, und somit der Gemeinde das bisherige Grundsteueraufkommen garantieren.<\/p>\n Hinweis der Amtsverwaltung:<\/p>\n Um fu\u0308r 2025 rechtssicher Grundsteuern erheben zu ko\u0308nnen, mu\u0308ssen in 2024 neue Hebesa\u0308tze von der Gemeindevertretung beschlossen werden \u2013 das ist unstrittig. Die neuen Hebesa\u0308tze sollen so angepasst werden, dass die Ertra\u0308ge mo\u0308glichst weder ho\u0308her noch niedriger \u2013 gemessen am Bezugsjahr \u2013 sind. Fu\u0308r die einzelnen Eigentu\u0308mer kann sich die Ho\u0308he der Grundsteuer jedoch a\u0308ndern.<\/p>\n Die Vorbereitung einer konkreten Beschlussvorlage mit den neuen Hebesa\u0308tzen ist jedoch erst mo\u0308glich, wenn die dazu erforderlichen Bewertungen von den zusta\u0308ndigen Finanza\u0308mtern abgeschlossen sind und alle Grundsteuermessbescheide vorliegen. Nach Auskunft des Finanzministeriums soll es Mitte 2024 ein Transparenzregister geben, welches die Bu\u0308rger einsehen ko\u0308nnen und erfahren, welcher Hebesatz fu\u0308r ihre Gemeinde aufkommensneutral wa\u0308re.<\/p>\n Ungeachtet dessen, kann es zur Erfu\u0308llung kommunaler Aufgaben erforderlich werden, die Hebesa\u0308tze bei schlechter Finanzlage der Gemeinde in den Folgejahren zu erho\u0308hen.\u201c<\/p>\n Die Abstimmung ergab: 8 daf\u00fcr, 2 Enthaltungen.<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Tagesordnungspunkt 16 \u2013 Antrag auf Genehmigung nach BImSchG – Windpark Reesdorf Beteiligung der Gemeinde Borkwalde <\/strong><\/p>\n Der Beschlusstext lautete:<\/p>\n \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft im Rahmen der Beho\u0308rdenbeteiligung im Genehmigungsverfahren nach BlmSchG – Antrag der Firma JUWI GmbH vom 15.06.2023 auf Errichtung und Betrieb von 8 WKA in 14547 Beelitz, Gemarkung Reesdorf die anliegende Stellungnahme.<\/p>\n Begr\u00fcndung:<\/p>\n Die Firma JUWI GmbH beabsichtigt mit Antrag vom 15.06.2023 die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (Typ Vestas V162-7.2 MW) in 14547 Beelitz OT Reesdorf, Gemarkung Reesdorf. Die geplanten Windkraftanlagen besitzen eine Leistung von 7,2 MW bei einer Nabenho\u0308he von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamtho\u0308he von 250 m.<\/p>\n Mit Genehmigungsbescheid Nr. 60.067.00\/12\/0106.2\/RW vom 16.03.2016 hat die Firma JUWI GmbH, seinerzeit firmierend als juwi Energieprojekte GmbH, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 12 WEA vom Typ Nordex N117-2400 mit einer Nabenho\u0308he von 141 m erhalten. Mit Fristverla\u0308ngerungsbescheid vom 26.01.2022 wurde die erteilte Genehmigung bis zum 11.04.2024 verla\u0308ngert. Mit Genehmigung des gegensta\u0308ndlichen Antrages soll die bereits vorliegende Genehmigung zuru\u0308ckgegeben werden. Eine parallele Umsetzung soll nicht erfolgen. Es ist vorgesehen, die bereits genehmigten Ausgleichs- und Ersatzma\u00dfnahmen bei Genehmigung zu u\u0308bernehmen.<\/p>\n Mit dem Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 fu\u0308r die Region Havelland- Fla\u0308ming werden Vorranggebiete fu\u0308r die Windenergienutzung als Ziele der Raumordnung festgelegt. Im aktuell vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans festgelegt. Die Standorte der 8 Windkraftanlagen befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches Voranggebietes \u201eVRW 16\u201c.<\/p>\n Mit Urteil vom 05. Juli 2018 in der Ersten lnstanz hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- Planungsgemeinschaft Havelland-Fla\u0308ming fu\u0308r unwirksam erkla\u0308rt (Az.: OVG 2 A 2.16 und<\/p>\n Sanierungsplanung“ (RegBkPIG) wurde dadurch die Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen vorru\u0308bergehend unzula\u0308ssig. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Erho\u0308hung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBI. 1 S. 1353) einen vera\u0308nderten Rechtsrahmen fu\u0308r den Ausbau der Windenergienutzung im Bundesgebiet geschaffen.<\/p>\n Aufgrund der vera\u0308nderten Rechtsgrundlagen kann die Planungssicherung nach \u00a7 2c des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (sogenanntes Windkraftmoratorium) nicht mehr aufrechterhalten werden. Gema\u0308\u00df \u00a7 2c Absatz (4) RegBkPIG ist somit eine Befreiung von der Genehmigungsuntersagung fu\u0308r die beantragten Standorte zula\u0308ssig. Zudem wurde entsprechend \u00a7 2 des gea\u0308nderten Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG 2021) folgendes festgelegt: liegen im u\u0308berragenden o\u0308ffentlichen lnteresse und dienen der o\u0308ffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzufu\u0308hrenden Schutzgu\u0308terabwa\u0308gungen eingebracht werden.“<\/p>\n Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) hat die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Bru\u0308ck, im Rahmen der Beho\u0308rdenbeteiligung die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.12.2023.<\/p>\n Entsprechend der Antragsunterlagen befinden sich die na\u0308chstgelegenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Borkwalde (Puschkinstra\u00dfe 24) in einer Entfernung von ca. 3.300 m zu den geplanten Anlagen.<\/p>\n In vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Antra\u0308ge auf BlmSchG-Genehmigung Windpark Reesdorfer – Scha\u0308per Heide\/ Stadt Beelitz OT Reesdorf und Scha\u0308pe von 2013, 2015, 2021 und 2023) wurden bereits mit den Beschlu\u0308ssen Bw-30-418\/13, Bw-30-79\/15, Bw- 30-174\/21 sowie Bw-30-278\/23 Stellungnahmen der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und abgegeben. Es wird sich im U\u0308brigen auf die vorgenannten Stellungnahmen bezogen. Die verwendeten Daten wurden aktualisiert.<\/p>\n Aufgrund des Umfangs und der Schonung von Ressourcen wird auf den Versand der vollsta\u0308ndigen Antragsunterlagen verzichtet. Entsprechend der Antragsunterlagen befinden sich die na\u0308chstgelegenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Borkwalde (Puschkinstra\u00dfe 24) in einer Entfernung von ca. 3.300 m zu den geplanten Anlagen.<\/p>\n In vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Antra\u0308ge auf BlmSchG-Genehmigung Windpark Reesdorfer – Scha\u0308per Heide\/ Stadt Beelitz OT Reesdorf und Scha\u0308pe von 2013, 2015, 2021 und 2023) wurden bereits mit den Beschlu\u0308ssen Bw-30-418\/13, Bw-30-79\/15, Bw- 30-174\/21 sowie Bw-30-278\/23 Stellungnahmen der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und abgegeben. Es wird sich im U\u0308brigen auf die vorgenannten Stellungnahmen bezogen. Die verwendeten Daten wurden aktualisiert.<\/p>\n Aufgrund des Umfangs und der Schonung von Ressourcen wird auf den Versand der vollsta\u0308ndigen Antragsunterlagen verzichtet. Die Abstimmung ergab: 8 daf\u00fcr, 1 Enthaltung, 1 Gegenstimme.<\/p>\n Tagesordnungspunkt 17 \u2013 <\/strong>Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschu\u0308sse der Gemeinde Borkwalde <\/strong><\/p>\n \u201eDarstellung des Vorganges:<\/p>\n In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bu\u0308rgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses fu\u0308r Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde fu\u0308r das Jahr 2024 festgelegt:<\/p>\n Gemeindevertretung (GV):<\/p>\n 14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024<\/p>\n Ausschuss fu\u0308r Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):<\/p>\n 24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024<\/p>\n Ausschuss Generationen Wald (AGW):<\/p>\n 31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024<\/p>\n Sitzungen werden gema\u0308\u00df \u00a7 34 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf so oft es die Gescha\u0308ftslage erfordert vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung bzw. Ausschussvorsitzenden einberufen. Die angegebenen Termine sind nicht verbindlich, jedoch eine Richtlinie fu\u0308r die bessere Planung, Vorbereitung und Durchfu\u0308hrung der jeweiligen Sitzungen.<\/p>\n Zur allgemeinen U\u0308bersicht wird dieser Mitteilung der vollsta\u0308ndige Sitzungskalender 2024 hinzugefu\u0308gt.<\/p>\n Tagesordnungspunkt 21: Fl\u00e4chennutzungsplan<\/p>\n Seit Jahren ist unser Fl\u00e4chennutzungsplan in Arbeit. Dass er noch nicht wieder auf der Tagesordnung stand, lag daran, dass eine Stellungnahme des Landkreises noch nicht vorlag. Die Gemeindevertretung beschloss daher am 11. Oktober, dass sich das Amt um diese bis zum 30.11.2023 bem\u00fchen solle.<\/p>\n Die Antwort liegt der Gemeinde nun vor und so erhielten wir folgende Mitteilung von der Amtsverwaltung:<\/p>\n \u201eNach vorangegangener Abstimmung mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg\/Oberf\u00f6rsterei Potsdam im Mai 2022 und mit dem Referat 23 des MIL folgte im November 2022 nochmal eine offizielle Anfrage an die Rechtsabteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Inhaltlich ging es darin um die Genehmigungsf\u00e4higkeit des Fl\u00e4chennutzungsplans mit der Darstellung von \u201aWohnbaufl\u00e4chen im Bestand ohne Erweiterungsm\u00f6glichkeit\u2018 f\u00fcr den n\u00f6rdlichen und westlichen Bereich des Gemeindegebietes. Hier befinden sich Wohnh\u00e4user und auch Wochenendh\u00e4user im Bestand im planungsrechtlichen Au\u00dfenbereich gem\u00e4\u00df \u00a7 35 BauGB. Der LEP-HR gibt mit dem Ziel Z 5.2 Abs. 1 \u2013 \u201aAnschluss neuer Siedlungsfl\u00e4chen an vorhandene Siedlungsfl\u00e4chen\u2018 den Umgang mit neuen Siedlungsfl\u00e4chen vor. Jedoch sollen in diesen Bereichen keine neuen Wohnfl\u00e4chen ausgewiesen werden, sondern lediglich der Bestand dargestellt werden. Im Entwurf von M\u00e4rz 2018 sind die besagten Bereiche als Waldfl\u00e4chen dargestellt worden. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg\/Oberf\u00f6rsterei Potsdam hegt ebenfalls Bedenken gegen die Ausweisung als Waldfl\u00e4chen, da es sich in den Gebieten weder jetzt noch in Zukunft um Wald im Sinne des Waldgesetzes handelt. Im Dezember und Januar folgten weitere Telefonate mit der Rechtsabteilung des Landkreises PM. Hier wurde um eine fachliche Pr\u00fcfung und schriftliche Stellungnahme zur Genehmigungsf\u00e4higkeit des Fl\u00e4chennutzungsplans auf der Grundlage der vorgelegten Arbeitsfassung gebeten. Die Pr\u00fcfung des Sachverhalts gestaltet sich schwierig, da es bislang keine vergleichbaren F\u00e4lle gibt. Die Planzeichenverordnung h\u00e4lt f\u00fcr diesen speziellen Fall keine geeigneten Mittel bereit.<\/p>\n Die Stellungnahme der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde vom 14.10.2023 liegt nun vor und lautet wie folgt: \u201eSie erhalten die auch dem Landrat vorgestellte Einsch\u00e4tzung der rechtlichen Lage zur angefragten Darstellung im Fl\u00e4chennutzungsplan Borkwalde.<\/em><\/p>\n \u00a0<\/em><\/p>\n Einigkeit besteht und bestand dazu, dass die Fl\u00e4che bei fehlender Waldeigenschaft nicht als Waldfl\u00e4che dargestellt werden kann. Soweit eine Fl\u00e4che mit tats\u00e4chlich gemischter Nutzung (Wohn- und Wochenendh\u00e4user) als Wohnbaufl\u00e4che ausgewiesen wird, indiziert das eine Entwickelbarkeit der verbliebenen Wochenendh\u00e4user in Wohnh\u00e4user. Darauf hatte das MIL Ref. 23 dann doch noch im Gespr\u00e4ch vom Juni 2023 hingewiesen. Das passt aber nicht zur Angabe, dass es sich um eine reine Bestandsdarstellung handelt. Dass die Darstellung in sich widerspr\u00fcchlich ist, da sie einerseits Entwicklungsm\u00f6glichkeiten durch die Darstellung als Wohnbaufl\u00e4che, was sie tats\u00e4chlich als Bestand nicht ist, aufzeigt, andererseits aber suggeriert, dass es keine Erweiterungsm\u00f6glichkeit gibt und nur der tats\u00e4chlich vorhandene Bestand abgebildet werden soll, wurde auch bereits in den Gespr\u00e4chen erw\u00e4hnt.<\/em><\/p>\n \u00a0<\/em><\/p>\n Unproblematisch bei der Ausweisung als Sonderbaufl\u00e4che ist, dass sie keine Wohnsiedlungsfl\u00e4che nach LEP-HR darstellt und deshalb auch nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet wird. Anders ist das aber bei der Wohnbaufl\u00e4che, die definitiv Wohnsiedlungsfl\u00e4che ist, gestaltet.<\/em><\/p>\n \u00a0<\/em><\/p>\n Inwieweit (\u2026) von der GL (Gemeinsame Landesplanungsabteilung) diese Wohnsiedlungsfl\u00e4chenentwicklung nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet werden muss, erschlie\u00dft sich formaljuristisch vorerst nicht. Letztendlich liegt die Entscheidung und auch die Verantwortung f\u00fcr eine Darstellung bei der planenden Gemeinde. Der Landkreis kann beraten, aber nicht verbindlich festlegen. F\u00fcr weitere Gespr\u00e4che zur Darstellungsproblematik stehe ich trotzdem weiterhin gern zur Verf\u00fcgung.\u201c<\/em><\/p>\n \u00a0<\/em><\/p>\n Die Problematik der Fl\u00e4chendarstellung im Au\u00dfenbereich besteht somit weiterhin. Eine Kl\u00e4rung konnte bislang nicht herbeigef\u00fchrt werden. Es wird empfohlen, den letzten Entwurf vom M\u00e4rz 2018 durch das beauftragte Planungsb\u00fcro mit rechtlicher Begleitung durch einen Fachanwalt \u00fcberarbeiten zu lassen und das Verfahren fortzuf\u00fchren.\u201c<\/p>\n Dr.sc. Lothar Schr\u00f6ter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" \u00c4nderungsantr\u00e4ge zur Tagesordnung: Frau Kr\u00fcger (Fraktion Links-Gr\u00fcn) stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 21 aus dem nicht\u00f6ffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung in den \u00f6ffentlichen Teil zu heben, weil er den Anspruch auf Nicht\u00f6ffentlichkeit nicht erf\u00fcllt. Frau Kr\u00fcger begr\u00fcndet das ausf\u00fchrlich unter Bezugnahme auf die Hauptsatzung der Gemeinde Borkwalde und die Brandenburgische Kommunalverfassung 36. Doch ganz unabh\u00e4ngig von den verbindlichen rechtlichen Regelungen gehe es darum, f\u00fcr das Handeln der Gemeindevertretung das h\u00f6chstm\u00f6gliche Ma\u00df an \u00d6ffentlichkeit und Transparenz f\u00fcr alle Einwohnerinnen und Einwohner von Borkwalde herzustellen. Darauf h\u00e4tten sie einen unverr\u00fcckbaren Anspruch. Frau Kr\u00fcger beklagt in diesem Zusammenhang die von ihr ausgemachte Tendenz im Amt Br\u00fcck, zunehmend mehr Angelegenheiten der Gemeindevertretung in den nicht \u00f6ffentlichen Teil ihrer Sitzungen zu verlegen. Sie pl\u00e4diert daf\u00fcr, davon wieder Abstand zu nehmen; die Abstimmung zum Antrag von Frau Kr\u00fcger ergab Einstimmigkeit; der Tagesordnungspunkt 21 des nicht\u00f6ffentlichen Teils der Sitzung der Gemeindevertretung wird jetzt als letzter Punkt des \u00f6ffentlichen Teils behandelt. Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien f\u00fchrte der B\u00fcrgermeister in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus: der von der Gemeinde Borkwalde an die Landesinvestitionsbank gestellte F\u00f6rderantrag zum Generationenwald ist abgelehnt worden; am 12. Dezember 2023 werden Bewerbungsgespr\u00e4che mit vier Bewerberinnen f\u00fcr vier Stellen in der neuen Kindertagesst\u00e4tte gef\u00fchrt werden. Sollten sie erfolgreich sein, w\u00fcrde die dort vorgesehene Stellenbesetzung abgeschlossen werden k\u00f6nnen: ein B\u00fcrger (Christian Walter) habe sich per E-Mail an den B\u00fcrgermeister gewandt mit der Frage, ob angesichts der Bebauung in Borkwalde mit zahlreichen Holzh\u00e4usern und in Anbetracht anderer Umst\u00e4nde die Gemeinde Schritte unternehmen k\u00f6nne, um das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern zu Silvester einzud\u00e4mmen; der B\u00fcrgermeister verwies zu Recht darauf, dass die Gemeinde Borkwalde kein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern verh\u00e4ngen darf. Hier liegt eine bundes- und landesrechtliche Lage vor. Alles regelt sich nach dem deutschen Sprengstoffgesetz. Hierin sowie in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz finden sich die gesetzlichen Regelungen f\u00fcr den Verkauf und Gebrauch von Feuerwerksk\u00f6rpern. Auf Landesebene existieren in Erg\u00e4nzung dazu weitere Vorschriften, etwa die Regelungen der Ladesimmissionschutzgesetze Brandenburg; Frau Heyden (Fraktion Links-Gr\u00fcn) regt an, die M\u00f6glichkeit f\u00fcr eine Empfehlung des B\u00fcrgermeisters zum zur\u00fcckhaltenden Gebrauch von Feuerwerksk\u00f6rpern zu Silvester zu pr\u00fcfen; der B\u00fcrgermeister erkl\u00e4rt sich bereit, eine solche Empfehlung herauszugeben; Herr Nissen (Amt Br\u00fcck) wird die gestellte Frage mit in seine Beh\u00f6rde zur Pr\u00fcfung mitnehmen; der B\u00fcrgermeister informiert im Weiteren dar\u00fcber, dass am 26. Oktober 2023 ein Gespr\u00e4ch mit der Firma Berlin-Brandenburger Fl\u00e4chenentwicklungs Gmbh\/BBF stattgefunden habe, die eine Entwicklung der ihr geh\u00f6renden Fl\u00e4che n\u00f6rdlich der neuen Kindertagesst\u00e4tte vorzunehmen plant; Herr Stawinoga (SPD) pr\u00e4zisiert, dass die BBF auf der genannten Fl\u00e4che ein Geb\u00e4ude errichten will mit \u00c4rztehaus, Apotheke usw. Die Idee zu einer Einzelhandelsansiedlung sei nicht realisierbar \u2013 der \u201erote Netto\u201c habe abgesagt. Herr Stawinoga habe aber Gespr\u00e4che mit dem Berlin-Brandenburger Handelsverband, um dort Interesse zu wecken. Der Verband gebe einen Newsletter heraus, in dem man einen geeigneten Artikel unterbringen k\u00f6nnte. Er habe mit Dr. Schr\u00f6ter abgesprochen, dass dieser einen Entwurf zu einem solchen Artikel ausarbeiten werde. Auf jeden Fall m\u00fcsse in drei Jahren das Geb\u00e4ude fertig sein, weil sonst in Borkwalde eine Krise der medizinischen Versorgung eintreten werde; der B\u00fcrgermeister informierte dann dar\u00fcber, das am 20. November 2023 Haushaltsberatungen im Amt stattgefunden h\u00e4tten, deren Ergebnisse im Amtsausschuss zu behandeln sein w\u00fcrden; am 22. November 2023 habe im Tourismusverband Zauche eine Vorstandswahl stattgefunden. Im Ergebnis wurde u.a. der B\u00fcrgermeister von Borkheide, HerrKreibich, in seinem Amt als Vorstandsvorsitzender best\u00e4tigt; die Aufstellung der Begr\u00fc\u00dfungsschilder in den Orten des Amtes Br\u00fcck, die von diesem Verband verantwortet und aus F\u00f6rdermitteln finanziert werden, ist fast abgeschlossen. Probleme gebe es noch in den Gemeinden Baitz und Golzow, wo es noch eine Einigung mit Grundst\u00fcckseignern braucht, auf deren Gel\u00e4nde die Schilder errichtet werden sollen. Informationen zur Ausschussarbeit: die Vorsitzende des Ausschusses f\u00fcr Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde, Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder W\u00e4hlergemeinschaft),berichtete \u00fcber die letzte Sitzung des Ausschusses am 8. November 2023 (siehe Bericht dazu auf dieser Internetseite). Deren Ergebnisse stehen heute auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung; die Vorsitzende des Zeitweiligen Ausschusses \u201eGenerationenwald\u201c, Frau Kr\u00fcger (Fraktion Links-Gr\u00fcn), informierte \u00fcber die zur\u00fcckliegende Sitzung des Ausschusses am 23. November 2023. Das wichtigste Ergebnis resultierte aus der Diskussion mit Herrn Lenz vom Amt Br\u00fcck zum Thema, was im Umgang mit dem Wald zu beachten ist. Vor allem m\u00fcsse im Generationenwald der Waldcharakter gesichert werden. Dies in \u00dcbereinstimmung damit, dass die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger M\u00f6glichkeiten zu seiner Nutzung erhalten m\u00fcssten. Hier m\u00fcsse es eine genaue Abstimmung geben. Auf der n\u00e4chsten Sitzung werde der Entwurf eines Konzepts f\u00fcr den Generationenwald beraten, damit ab Januar 2024 mit der \u00f6ffentlichen Beteiligung begonnen werden k\u00f6nne. Das Ziel besteht darin, bis Ende der laufenden Wahlperiode das Konzept zu verabschieden. Einwohnerfragestunde: Frau Krostewitz macht sich nach wie vor Sorgen \u00fcber die ihrer Meinung nach pausenlosen \u00dcberschreitungen der Geschwindigkeit von 50 km\/h in der Ernst-Th\u00e4lmann-Stra\u00dfe, vor allem auch durch LKW. Dies verursache nicht nur unmittelbare Gef\u00e4hrdungen im Stra\u00dfenverkehr, sondern auch nicht akzeptablen L\u00e4rm und Umweltverschmutzungen. Sie regt an, zwei neue Tempoanzeigeschilder anzubringen; der B\u00fcrgermeister weist darauf hin, dass ein Schild nach wie vor dauerhaft an Bushaltestelle \u201estationiert\u201c sei, ein variables \u201ewandert\u201c \u2013 zur H\u00e4lfte in Borkheide und zur H\u00e4lfte in Borkwalde. Er wolle Kostenangebote einholen, wobei er mit Kosten von 1700 bis 3500 Euro pro Schild rechne; Herr Nissen vom Amt Br\u00fcck betonte, hierzu m\u00fcsse man Kontakt mit dem Landesbetrieb Stra\u00dfenwesen Brandenburg (LS) mit seiner Dienststelle Region West in Potsdam aufnehmen; ein B\u00fcrger best\u00e4rkte Frau Krostewitz in deren Auffassung andauernder \u00dcberschreitungen der Geschwindigkeit in der Ernst-Th\u00e4lmann-Stra\u00dfe, indem er darauf hinwies, dass das blaue Verkehrsschild mit dem Zwingepfeil an einer Verkehrsinsel wegen zu hoher Geschwindigkeit des \u00f6fteren umgefahren wird; Herr Link (Fraktion Borkwalder W\u00e4hlergemeinschaft) informierte dar\u00fcber, dass zwei Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei deren Ineffektivit\u00e4t unter Beweis gestellt h\u00e4tten (in einer WhatsApp-Gruppe werde sofort \u00fcber die Geschwindigkeitskontrollen informiert, so dass die Erfolgsquote der Messungen sofort sinke). Einmal sei vier Stunden gemessen worden, wobei eineFeststellung der Geschwindigkeits\u00fcberschreitung gemacht und geahndet worden sei. Bei einer zweiten Kontrolle waren es dann in drei Stunden drei Feststellungen; Frau Kr\u00fcger (Fraktion Links-Gr\u00fcn) empfahl Frau Krostewitz, gem\u00e4\u00df den geltenden Regelungen des Umgangs mit Einwohneranliegen einen Einwohnerantrag an die Gemeindevertretung zu stellen, was Frau Krostewitz aufgreifen wolle. Tagesordnung 8: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter: Herr Stawinoga (SPD) beklagte den mangelhaften Winterdienst, vor allem im Altteil von Borkwalde; der B\u00fcrgermeister erl\u00e4utert, die Agrargenossenschaft Br\u00fcck sei mit dem Streuen beauftragt, aber nicht f\u00fcr alle Stra\u00dfen. Die Gemeindearbeiter helfen aus, schaffen aber nicht alles, nicht zuletzt, weil einer von ihnen wegen Krankheit ausgefallen sei. Vielleicht m\u00fcsse man den Winterdienst neu ausschreiben, um mehr Stra\u00dfen in den Winterdienst aufzunehmen, jedoch werde das Interesse an der \u00dcbernahme dieser Leistungen wohl gering ausfallen; Herr Nissen vom Amt Br\u00fcck versichert, dass er die Beschwerde von Herrn Stawinoga mit in seine Dienststelle nehmen werde, um im Benehmen mit der Agrargenossenschaft Abhilfe zu schaffen; Herr Stawinoga (SPD) bem\u00e4ngelt im Weiteren, dass es keine Beleuchtung in der Waldstra\u00dfe gebe, und im Haderlandstieg seien Stra\u00dfenlampen ausgefallen; der B\u00fcrgermeister empfahl, sich bei solchen M\u00e4ngeln direkt an das Amt Br\u00fcck zu wenden, wof\u00fcr ja im Internet \u201eDer Maerker\u201c eingerichtet worden sei; ein B\u00fcrger bem\u00e4ngelt, dass im August-Strindberg-Weg zu schnell gefahren werde. Er regt an, dortQuerschwellen zu verlegen; Herr Nissen vom Amt Br\u00fcck erl\u00e4utert darauf, dass der August-Strindberg-Weg eine neue Stra\u00dfe sei, wof\u00fcr eine Gew\u00e4hrleistungsfrist gelte, weswegen keine Eingriffe in die Stra\u00dfe m\u00f6glich \u00a0 Tagesordnungspunkt 9 \u2013 Mitteilung: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282\/23) nach Erh\u00f6hung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt. \u201eDarstellung des Vorganges: Der Beschluss Bw-10-283\/23 wurde unverzu\u0308glich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet. In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zusta\u0308ndige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Pru\u0308fung mit: Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt ko\u0308nnen wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt \u2013 au\u00dferhalb des Schu\u0308lerverkehrs \u2013 gegenu\u0308ber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: I.d.R. unter 5 Fahrga\u0308sten, in Einzelfa\u0308llen bis zu 10 Fahrga\u0308sten. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafu\u0308r notwendigen Kosten stehen in keinem Verha\u0308ltnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der gu\u0308nstigsten Variante \u2013 eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten \u2013 , wu\u0308rde diese Minimallo\u0308sung bereits ca. 150.000 Euro ja\u0308hrlich kosten. Dies ist darauf zuru\u0308ckzufu\u0308hren, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfu\u0308gung stehen. Bei einem zusa\u0308tzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten. Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Mo\u0308glichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das hei\u00dft aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung mo\u0308glich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelma\u0308\u00dfig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.\u201c \u00a0 Tagesordnungspunkt 10 \u2013 A\u0308nderung der Schlie\u00dfzeiten 2024 der Kindertagesst\u00e4tte Eichho\u0308rnchen Der Beschlusstext lautete: \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft die A\u0308nderung, entgegen des Beschlusses Bw-10-334\/23, folgende Schlie\u00dfzeiten fu\u0308r die Kindertagessta\u0308tte Eichho\u0308rnchen 2024: 10.05.2024 Teamtag (Freitag), 05.08.2024 bis 09.08.2024 Konzeptionsarbeit, 04.10.2024 Teamtag (Freitag), 01.11.2024 Bru\u0308ckentag (Freitag), 27.12.2024 Bru\u0308ckentag (Freitag), 30.12.2024 Bru\u0308ckentag (Montag), 31.12.2024 Bru\u0308ckentag (Dienstag) Begru\u0308ndung Da es fu\u0308r die Kindertagessta\u0308tte Eichho\u0308rnchen noch keinen aktiven Kita-Ausschuss gibt, wurde mit dem derzeitigem Kita-Team genauestens besprochen, wie die Schlie\u00dfzeiten fu\u0308r das Jahr 2024, durchgefu\u0308hrt werden sollen.\u201c Die Abstimmung zu diesem Beschlussentwurf ergab Einstimmigkeit. Tagesordnungspunkt 11 \u2013 Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde Der Beschlusstext lautete: \u201eDie Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft die als Entwurf anha\u0308ngende Entgelt- und Nutzungsordnung fu\u0308r den Gemeindesaal Borkwalde. Begru\u0308ndung Nach Diskussion der Version 2 im Ausschuss f\u00fcr Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde am 08.11.2023 wurde die Entgelt- und Nutzungsordnung entsprechend angepasst und die Version 3 erstellt. Zur Handhabung der Vermietung sind die Terminbuchungen u\u0308ber den Bu\u0308rgermeister zu beantragen. Entsprechende Vertragsdokumente liegen dem Bu\u0308rgermeister bereits vor und ko\u0308nnten direkt genutzt werden. Dem Bu\u0308rgermeister obliegt die Planung von Veranstaltungen und Buchungen. U\u0308ber entsprechende Vertragsabschlu\u0308sse wird die Amtsverwaltung informiert. Das Nutzungsentgelt wird vom Nutzer oder Nutzerinnen 14 Tage im Voraus geleistet. Die U\u0308berwachung der Zahlung erfolgt durch die Amtsverwaltung. Der Gemeindevertretung wurde eine U\u0308bersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebu\u0308hren fu\u0308r die Nutzung der Einrichtungen zur Verfu\u0308gung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Geba\u0308udes vorliegen. Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01\/2024 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Pru\u0308fung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen. Die Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fo\u0308rdermittelantra\u0308gen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fo\u0308rdermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Pru\u0308fung und betra\u0308gt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist gea\u0308ndert werden. Hinweis der Verwaltung: Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein ho\u0308chstmo\u0308glicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor. Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte fu\u0308r die Benutzung mit einem ho\u0308chstmo\u0308glichen Kostendeckungsgrad festzulegen.\u201c Frau Kr\u00fcger (Fraktion Links-Gr\u00fcn) erl\u00e4uterte ihre nach wie vor bestehenden Bedenken gegen Teile der Entgeltordnung. Ihr geht es vor allem um die Belastung der Vereine und gesellschaftlichen Gruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Nutzungsentgelten. Sie betonte, dass der Wunsch nach gemeindlichen R\u00e4umlichkeiten in der Einwohnerschaft immer sehr gro\u00df gewesen sei, auch zu einer Zeit, als es im Ort noch gastronomische Einrichtungen bzw. sogar noch einen kleinen Laden gab. Das Ziel sei immer gewesen, einen Treffpunkt zu schaffen, um das Zusammenleben zu f\u00f6rdern. Die genannten Nutzungsentgelte k\u00f6nnten zu einer Entt\u00e4uschung in der Einwohnerschaft f\u00fchren. Insoweit sei die vorgesehene Regelung zur Entrichtung von Nutzungsgeb\u00fchren durch die aufgef\u00fchrten Gruppenunverst\u00e4ndlich. Die Vorsitzende der Fraktion Links-Gr\u00fcn beantragte daraufhin eine namentliche Abstimmung. Deren Ziel war es, der Einwohnerschaft vor Augen zu f\u00fchren, wer f\u00fcr die finanzielle Belastung der Vereine und Interessengruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Entgelten f\u00fcr die Nutzung des Gemeindesaals ist und wer nicht; Herr Dr. Schr\u00f6ter (Fraktion Links-Gr\u00fcn) begr\u00fcndete sein anstehendes Stimmverhalten (Enthaltung) \u2013 was dem B\u00fcrgermeister, Herrn Eska,…<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_oct_exclude_from_cache":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[22,4,7,6,18],"jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_featured_media_url":"","acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/403"}],"collection":[{"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=403"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/403\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":405,"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/403\/revisions\/405"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=403"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=403"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/homepage.links-gruen-borkwalde.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=403"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}\n
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\nDavon werden 2.500 Euro zweckgebunden fu\u0308r das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.<\/p>\n\n
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\n– der gesetzliche Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln<\/p>\n
\n– im Finanzplan die Einzahlungen aus laufender Verwaltungsta\u0308tigkeit die Ho\u0308he der<\/p>\n
\n– die Zahlungsu\u0308berschu\u0308sse aus laufender Verwaltungsta\u0308tigkeit im Finanzplan zur<\/p>\n
\nNach Einscha\u0308tzung der Verwaltung ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Voraussetzungen im Ma\u0308rz\/April 2024 bereits vollsta\u0308ndig vorliegen. Vorab einen Termin zur A\u0308nderung der Hebesa\u0308tze festzulegen, ist daher nicht sinnvoll und zudem risikobehaftet. Gern kann die Amtsverwaltung zum vorgenannten Termin eine unverbindliche Prognoserechnung zur Beratung in der Gemeindevertretung (NO\u0308T) vorlegen.<\/p>\n\n
\nDie Unterlagen zum Antrag werden den Gemeindevertretern vorab u\u0308ber eine Cloud- Anwendung (Anbieter: Telekom) zur Verfu\u0308gung gestellt.<\/p>\n
\nDie Unterlagen zum Antrag werden den Gemeindevertretern vorab u\u0308ber eine Cloud- Anwendung (Anbieter: Telekom) zur Verfu\u0308gung gestellt.<\/p>\n\n
\nIn dringenden Fa\u0308llen ko\u0308nnen weitere Sitzungen einberufen werden sowie in den Fa\u0308llen des \u00a7 34 Absatz 2 BbgKVerf.<\/p>\n\n