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Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien wurde in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde <\/strong>ausgef\u00fchrt:<\/p>\n In der Einwohnerfragestunde<\/strong> kam Folgendes zur Sprache:<\/p>\n Anfragen Ausschussmitglieder<\/strong>:<\/p>\n Tagesordnung 7:<\/strong> Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschu\u0308sse der Gemeinde Borkwalde<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Darstellung des Vorganges:<\/p>\n In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bu\u0308rgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses fu\u0308r Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde fu\u0308r das Jahr 2024 festgelegt:<\/p>\n Gemeindevertretung (GV):<\/p>\n 14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024<\/p>\n Ausschuss fu\u0308r Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):<\/p>\n 24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024<\/p>\n Ausschuss Generationen Wald (AGW):<\/p>\n 31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024<\/p>\n Tagesordnungspunkt 8:<\/strong> Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282\/23) nach Erh\u00f6hung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide<\/p>\n Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.<\/strong><\/p>\n Darstellung des Vorganges: Der Beschluss Bw-10-283\/23 wurde unverzu\u0308glich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.<\/p>\n In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zusta\u0308ndige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Pru\u0308fung mit:<\/p>\n \u201eDie Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt ko\u0308nnen wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt \u2013 au\u00dferhalb des Schu\u0308lerverkehrs \u2013 gegenu\u0308ber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: i.d.R. unter 5 Fahrga\u0308sten, in Einzelfa\u0308llen bis zu 10 Fahrga\u0308sten. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafu\u0308r notwendigen Kosten stehen in keinem Verha\u0308ltnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der gu\u0308nstigsten Variante \u2013 eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten \u2013 wu\u0308rde diese Minimallo\u0308sung bereits ca. 150000 Euro ja\u0308hrlich kosten. Dies ist darauf zuru\u0308ckzufu\u0308hren, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfu\u0308gung stehen. Bei einem zusa\u0308tzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.<\/p>\n Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Mo\u0308glichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das hei\u00dft aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung mo\u0308glich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelma\u0308\u00dfig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.\u201c<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Tagesordnungspunkt 9:<\/strong> Beratung zum Haushaltsentwurf 2024<\/p>\n Frau Boese (Amt Br\u00fcck) sagte die Pr\u00fcfung all dessen zu.<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Tagesordnungspunkt 10:<\/strong> Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Der Beschlusstext lautete:<\/p>\n Die Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft die als Entwurf anh\u00e4ngende Entgelt- und Nutzungsordnung (Version 2) f\u00fcr den Gemeindesaal Borkwalde<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Der Anhang hatte folgende Fassung:<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n \u201eHaus- und Nutzungsordnung fu\u0308r das Begegnungszentrum der Gemeinde Borkwalde <\/strong><\/p>\n Die Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft in ihrer Sitzung am……………2023 auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBL. I S. 286), in der jetzt gu\u0308ltigen Fassung nachfolgende Haus- und Benutzungsordnung fu\u0308r den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde:<\/p>\n Die Haus- und Benutzungsordnung gilt fu\u0308r den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde. Die Anlage u\u0308ber die Nutzungsentgelte ist Bestandteil der Haus- und Nutzungsordnung. Die Einrichtung steht unter der Tra\u0308gerschaft der Gemeinde.<\/p>\n Der Gemeindesaal dient den Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Gremien sowie gemeindlichen Veranstaltungen und allen o\u0308rtlichen Vereinen, Verba\u0308nden und Interessengruppen fu\u0308r deren Arbeit. Daru\u0308ber hinaus steht der Gemeindesaal im Rahmen freier Zeiten gegen ein Nutzungsentgelt offen.<\/p>\n Die Haus- und Nutzungsordnung dient der Erhaltung, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Gemeindesaales.<\/p>\n Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt die Nutzerin\/ der Nutzer die Bestimmungen u\u0308ber diese Haus- und Nutzungsordnung an.<\/p>\n Das Hausrecht u\u0308bt die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch die Amtsdirektorin\/den Amtsdirektor des Amtes Bru\u0308ck, aus. Den Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten.<\/p>\n Mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Umsetzung\/Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung werden betraut:<\/p>\n Personen oder Personengruppen, die die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung nicht einhalten, ko\u0308nnen aus dem Gemeindesaal verwiesen werden. Versto\u0308\u00dfe ko\u0308nnen mit Hausverbot geahndet werden.<\/p>\n Das Ordnungsrecht gilt fu\u0308r die Dauer des Nutzungsrechtes von Privatpersonen als an diese u\u0308bertragen.<\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Das U\u0308bernachten in der Einrichtung ist nicht gestattet.<\/p>\n Die Nutzerin\/der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtanspru\u0308chen der Besucherinnen und Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter fu\u0308r Scha\u0308den, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung entstehen, frei. Die Nutzerin\/ der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsanspru\u0308che gegen die Gemeinde fu\u0308r den Fall der eigenen Inanspruchnahme.<\/p>\n Die Nutzerin\/ der Nutzer haftet fu\u0308r alle Scha\u0308den, die der Gemeinde durch die Nutzung der Einrichtung entstehen, soweit sie nicht auf gewo\u0308hnliche Abnutzung bei bestimmungsgema\u0308\u00dfem Gebrauch zuru\u0308ckzufu\u0308hren sind.<\/p>\n Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung ko\u0308nnen mit einer Geldbu\u00dfe von 5,00 \u20ac bis zu 1.000 \u20ac nach den Vorschriften des Gesetzes u\u0308ber Ordnungswidrigkeiten (OWiG), vom 19. Februar 1987 (BGBl. 602) in der jeweils gu\u0308ltigen Fassung, geahndet werden.<\/p>\n \u00a0<\/u><\/p>\n Die Gemeinde Borkwalde ist berechtigt, fu\u0308r die Nutzung ein Nutzungsentgelt sowie eine Kaution zu erheben. Sie sind im Voraus zu entrichten. (Kontonummer ………)<\/p>\n Die Ho\u0308he richtet sich nach den in der Anlage aufgefu\u0308hrten Sa\u0308tzen. Weiterhin sind die Kosten fu\u0308r eine unterlassene Reinigung und eingetretene Scha\u0308den zu tragen.<\/p>\n Die Haus- und Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.\u201c<\/p>\n \u201eHinweis der Verwaltung: Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansa\u0308ssiger Vereine oder Parteien (siehe \u00a72 Nutzung und Entgeltordnung). Das versto\u0308\u00dft gegen die Gleichbehandlung. Hier mu\u0308ssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen. Au\u00dferdem wu\u0308rde dies eine Pru\u0308fung der Mitgliedschaft der jeweiligen Nutzer voraussetzen, die in der Amtsverwaltung nur mit erho\u0308htem Aufwand geleistet werden kann.<\/p>\n Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein ho\u0308chstmo\u0308glicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor. Fazit: Dem Entwurfsvorschlag der Gemeindevertreter der Gemeinde Borkwalde sollte nicht in vollem Umfang zugestimmt werden, sondern mit A\u0308nderungen in den oben genannten Punkten.<\/p>\n Der Gemeindevertretung wurde eine U\u0308bersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebu\u0308hren fu\u0308r die Nutzung der Einrichtungen zur Verfu\u0308gung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann<\/p>\n derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Geba\u0308udes vorliegen.<\/p>\n Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01\/2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Pru\u0308fung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.<\/p>\n Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fo\u0308rdermittelantra\u0308gen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fo\u0308rdermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Pru\u0308fung und betra\u0308gt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist gea\u0308ndert werden.\u201c<\/p>\n \u00a0<\/em><\/strong><\/p>\n Tagesordnungspunkt 11: <\/strong>Erh\u00f6hung der Mittel f\u00fcr die Vergabe von Zuwendungen und Zusch\u00fcssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Gr\u00fcn)<\/p>\n Der Antragstext dazu lautete:<\/p>\n Die Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft, die Zuwendungen und Zuschu\u0308sse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf ja\u0308hrlich 8000 Euro zu erho\u0308hen. Davon werden 2500 Euro zweckgebunden fu\u0308r das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.<\/p>\n Begr\u00fcndung:<\/p>\n Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten fu\u0308r unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bu\u0308rgerinnen und Bu\u0308rger in der Gemeinde bei.<\/p>\n Fu\u0308r diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fo\u0308rdermittel bereit. Diese Fo\u0308rdersumme betrug bisher ja\u0308hrlich 5100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Antra\u0308ge finanzielle Unterstu\u0308tzung zu geben.<\/p>\n Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zuku\u0308nftig viel mehr Mo\u0308glichkeiten als bisher bieten, die vielfa\u0308ltigsten Veranstaltungen fu\u0308r und mit den Bu\u0308rgerinnen und Bu\u0308rgern durchzufu\u0308hren und so das Zusammenleben in der o\u0308rtlichen Gemeinschaft zu unterstu\u0308tzen. Fu\u0308r all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen ko\u0308nnen.<\/p>\n Die ja\u0308hrlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgefu\u0308hrt werden, sind besondere Ho\u0308hepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Fu\u0308r diese sollen zuku\u0308nftig zweckgebunden ja\u0308hrlich 2500 Euro zur Verfu\u0308gung gestellt werden.<\/p>\n Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zuflie\u00dfenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.<\/p>\n Anmerkung der Verwaltung:<\/p>\n Die Gemeinde Borkwalde verfolgt gro\u00dfe ambitionierte Vorhaben. Diese dru\u0308cken empfindlich<\/p>\n auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die ja\u0308hrliche Erho\u0308hung um 2900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollsta\u0308ndig beurteilt werden, wie sich<\/p>\n auswirken. Insbesondere durch den Ausbau\/ Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslo\u0308sung ab dem Schuljahr 2024\/2025 werden die Umlageverpflichtungen daru\u0308ber hinaus erheblich steigen. Das freiwillige HSK fordert zum sparsamen Umgang mit den o\u0308ffentlichen Mitteln auf. Bei den Zuwendungen und Zuschu\u0308ssen fu\u0308r Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber prima\u0308r sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfu\u0308llt und aus dem Haushalt getragen werden ko\u0308nnen.<\/p>\n Vorschlag der Verwaltung:<\/p>\n Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zuru\u0308ckzustellen.<\/p>\n Die Abstimmung \u00fcber die Empfehlung zum vorliegenden Antrag ergab:<\/p>\n 1 Gemeindevertreter und ein Sachkundiger Einwohner daf\u00fcr<\/p>\n 2 Gemeindevertreter und 2 Sachkundige Einwohner dagegen<\/p>\n 1 sachkundiger Einwohner enthielt sich der Stimme.<\/p>\n 2 Gemeindevertreter erkl\u00e4rten sich f\u00fcr befangen, weil sie selbst Vorstandsmitglieder von Vereinen sind, und nahmen nicht an der Abstimmung teil.<\/p>\n Damit gibt der Ausschuss die Empfehlung, den Antrag abzulehnen.<\/p>\n Der vorliegende Antrag wird nun der Gemeindevertretung vorgelegt werden, wobei die Fraktion Links-Gr\u00fcn namentliche Abstimmung beantragen wird, damit sich alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Bild dar\u00fcber machen k\u00f6nnen, welche Gemeindevertreterinnen und -vertreter wie zur finanziellen Ausstattung unserer ortsans\u00e4ssigen Vereine stehen.<\/p>\n Dr.sc. Lothar Schr\u00f6ter<\/p>\n \n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien wurde in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde ausgef\u00fchrt: Frau Boese (Amt Br\u00fcck): Der Zuwendungsantrag der Gemeinde Borkwalde f\u00fcr den im Ort geplanten Generationenwald ist durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden abgelehnt worden; Der B\u00fcrgermeister: Die von der Gemeindevertretung Borkwalde beschlossene Beleuchtung von zwei Bushaltestellen ist mit Verz\u00f6gerung nun mit der zweiten abgeschlossen worden; Der B\u00fcrgermeister: F\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte ist fast das komplette vorgesehene Mobiliar dort aufgestellt; Der B\u00fcrgermeister: Am 8. Januar 2024 soll der regul\u00e4re Betrieb in der Kindertagesst\u00e4tte aufgenommen werden; Der B\u00fcrgermeister: F\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte und den Gemeindesaal wird es eine Einweihungsfeier geben, wobei der Termin noch nicht feststeht; Der B\u00fcrgermeister: Der Gemeindesaal k\u00f6nnte gegebenenfalls schon vor dem 8. Januar 2024 genutzt werden, wobei alles davon abh\u00e4ngt, ob vorher die Gemeindevertretung sich auf die Haus- und Nutzungsordnung nebst den Entgeltregelungen einigen kann. In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache: Frau Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin f\u00fcr die Fraktion Borkwalder Wa\u0308hlergemeinschaft) erkundigte sich nach dem Stand der Glasfaserverkabelung besonders im Altteil von Borkwalde. Da dies nur unzureichend vorgenommen worden sei, solle die Gemeinde einen Vorsto\u00df zum Anschluss aller interessierten Anlieger unternehmen; Herr Wurche (Borkwalder Wa\u0308hlergemeinschaft) erg\u00e4nzte, dass nach seiner Beobachtung nur Teile des Au\u00dfenbereichs mit Glasfaser bedacht worden seien; Frau Boese (Amt Br\u00fcck) konnte nur darauf verweisen, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Meldungen f\u00fcr die Anschl\u00fcsse zu verantworten habe. Insofern m\u00fcsste man sich mit dem Anliegen an den Landrat wenden. Anfragen Ausschussmitglieder: Herr Ha\u00df (Sachkundige Einwohner f\u00fcr die Fraktion Links-Gr\u00fcn) wollte wissen, ob die \u00dcbergabe des Gemeindesaals gemeinsam mit der Kindertagesst\u00e4tte erfolgen werde; Der B\u00fcrgermeister erwiderte darauf, dass das Geb\u00e4ude vorher \u00fcbergeben werde, alles abh\u00e4ngig von Nutzungsordnung (siehe oben); Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin f\u00fcr die Fraktion Borkwalder Wa\u0308hlergemeinschaft) erkundigte sich danach, ob ihr Eindruck richtig sei, dass die Nutzung der Bibliothek schwach sei; Frau Heyden (Fraktion Links-Gr\u00fcn) riet dazu, erst einmal abzuwarten, wie sich die Nutzung der Bibliothek gestalten werde, wenn sie erst einmal ins neue Geb\u00e4ude (Kindertagesst\u00e4tte\/Gemeindesaal) umgezogen sei. Eine Bibliothek sei f\u00fcr Borkwalde sehr wichtig; Der B\u00fcrgermeister gab in Entgegnung darauf zu bedenken, dass die Bibliothek j\u00e4hrlich Kosten in H\u00f6he von 5000 Euro verursache, weswegen man die Effektivit\u00e4t dieser Ausgaben unter die Lupe nehmen m\u00fcsse. Tagesordnung 7: Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschu\u0308sse der Gemeinde Borkwalde \u00a0 Darstellung des Vorganges: In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bu\u0308rgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses fu\u0308r Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde fu\u0308r das Jahr 2024 festgelegt: Gemeindevertretung (GV): 14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024 Ausschuss fu\u0308r Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB): 24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024 Ausschuss Generationen Wald (AGW): 31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024 Tagesordnungspunkt 8: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282\/23) nach Erh\u00f6hung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt. Darstellung des Vorganges: Der Beschluss Bw-10-283\/23 wurde unverzu\u0308glich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet. In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zusta\u0308ndige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Pru\u0308fung mit: \u201eDie Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt ko\u0308nnen wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt \u2013 au\u00dferhalb des Schu\u0308lerverkehrs \u2013 gegenu\u0308ber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: i.d.R. unter 5 Fahrga\u0308sten, in Einzelfa\u0308llen bis zu 10 Fahrga\u0308sten. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafu\u0308r notwendigen Kosten stehen in keinem Verha\u0308ltnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der gu\u0308nstigsten Variante \u2013 eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten \u2013 wu\u0308rde diese Minimallo\u0308sung bereits ca. 150000 Euro ja\u0308hrlich kosten. Dies ist darauf zuru\u0308ckzufu\u0308hren, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfu\u0308gung stehen. Bei einem zusa\u0308tzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten. Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Mo\u0308glichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das hei\u00dft aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung mo\u0308glich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelma\u0308\u00dfig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.\u201c Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin f\u00fcr die Fraktion Borkwalder Wa\u0308hlergemeinschaft) setzte sich f\u00fcr einen Vorsto\u00df der Gemeinde Borkwalde ein, in Sto\u00dfzeiten gr\u00f6\u00dfere Busse einzusetzen, so z.B. zwischen 14.00 und 15.00; Der B\u00fcrgermeister sagte zu, hier \u201enachzuhaken\u201c, zumal die Busse in der kalten Jahreszeit voller w\u00fcrden, denn jetzt z.B. w\u00fcrden viele Menschen noch mit dem Fahrrad zum Bahnhof Borkheide fahren. \u00a0 Tagesordnungspunkt 9: Beratung zum Haushaltsentwurf 2024 Frau Boese (Amt Br\u00fcck): Die Gemeinde bezieht ihre finanziellen Mittel vor allem aus ihren Anteilen aus der Umsatz- und Einkommenssteuer. Weitere wichtige Einnahmen fl\u00f6ssen aus der Grundsteuer B und den Schl\u00fcsselzuweisungen des Landes. Bestimmte Einnahmen k\u00e4men au\u00dferdem aus der Zweitwohnungssteuer, der Hundesteuer und den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich; durch den Zuzug nach Borkwalde werde der Einkommenssteueranteil ansteigen, und zwar von rund 764000 Euro im Jahre 2022 auf geplant 990000 Euro im Jahre 2027; dem st\u00fcnde vor allem hohe Umlageverpflichtungen gegen\u00fcber, weil Borkwalder Kinder in anderen Orten Schulen und Kindertagesst\u00e4tten besuchten; zu Buche schlagen im Weiteren die Steigerungen der Personalkosten durch Tariferh\u00f6hungen, aber nat\u00fcrlich auch durch die neue Kindertagesst\u00e4tte. Hier g\u00e4be es sogar eine Verdoppelung der Personalkosten; die neue Kindertagesst\u00e4tte habe \u00fcber 4 Millionen Euro an Kosten verursacht, wovon 3,4 Millionen Euro als Kredit von Borkwalde aufgenommen werden musste mit einer Laufzeit bis zur Abzahlung von 40 Jahren; jedes Jahr habe Borkwalde eine Belastung von 200000 Euro durch die neue Kindertagesst\u00e4tte im Sinne von Abzahlung und Zinsen zu tragen, wobei der Zinssatz von 3,4 Prozent ein guter Zinssatz sei; das Jahr 2023 werde Borkwalde voraussichtlich mit einem Minus abschlie\u00dfen, gesch\u00e4tzt etwa 100000 Euro; der Zuschussbedarf belaufe sich auf 30000 bzw. 20000 Euro f\u00fcr die alte\/neue Kindertagesst\u00e4tte; pflichtige Aufgaben verbrauchen 95 Prozent der Ausgaben, freiwillige Aufgaben 2 bis 3 Prozent (3 Prozent sind Regelfall); im Augenblick befinde sich die Gemeinde in einem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept, aber 2025 wahrscheinlich in einem pflichtigen; angesichts dieser Perspektive m\u00fcsse sich die Gemeinde von allem gegenst\u00e4ndlichen Verm\u00f6gen trennen, sofern es nicht f\u00fcr eigene pflichtige Aufgaben ben\u00f6tigt w\u00fcrde (was im Einzelnen nachzuweisen w\u00e4re). Dazu geh\u00f6re auch das schon l\u00e4nger in Rede stehende Grundst\u00fcck in der Birkenstra\u00dfe; Schr\u00f6ter (Fraktion Links-Gr\u00fcn) wies darauf hin, dass die \u00dcberlegung best\u00fcnde, f\u00fcr dieses Grundst\u00fcck einen Investor zu finden, der dort eventuell einen Bau z.B. f\u00fcr betreutes Wohen errichten w\u00fcrde. Frau Kr\u00fcger (Fraktion Links-Gr\u00fcn), die als Gast an der Sitzung des Ausschusses teilnahm, stellte zu einigen konkreten Posten des Haushaltsentwurfs Fragen und bat um \u00dcberpr\u00fcfung der Planans\u00e4tze. Das betrifft: die Reinigung der Kindertagesst\u00e4tten, die ihrer Kenntnis nach zuk\u00fcnftig durch interne Kr\u00e4fte erfolgen solle. Die Posten sind zu pr\u00fcfen, da die Ans\u00e4tze in H\u00f6he der Kosten f\u00fcr die Fremdreinigung gebildet worden sind. die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie die Konzessionsabgaben f\u00fcr Strom und Gas, die im Vergleich zu den Ist-Zahlen der Jahre 2022 und 2023 zu niedrig angesetzt sind die Unterhaltung der Gemeindestra\u00dfen. Hier fragte sie nach, ob die 50 T\u20ac des Ansatzes der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung dienen, der f\u00fcr die Herstellung der Fu\u00dfwege von insgesamt 25 m L\u00e4nge zu zwei Bushaltestellen in H\u00f6he von 50 T\u20ac vorsieht. Das ist doch nicht alles, was in den Borkwalder Stra\u00dfen zu reparieren w\u00e4re. Frau Boese (Amt Br\u00fcck) sagte die Pr\u00fcfung all dessen zu. \u00a0 Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde \u00a0 Der Beschlusstext lautete: Die Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft die als Entwurf anh\u00e4ngende Entgelt- und Nutzungsordnung (Version 2) f\u00fcr den Gemeindesaal Borkwalde \u00a0 Der Anhang hatte folgende Fassung: \u00a0 \u201eHaus- und Nutzungsordnung fu\u0308r das Begegnungszentrum der Gemeinde Borkwalde Die Gemeindevertretung Borkwalde beschlie\u00dft in ihrer Sitzung am……………2023 auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBL. I S. 286), in der jetzt gu\u0308ltigen Fassung nachfolgende Haus- und Benutzungsordnung fu\u0308r den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde: 1 Geltungsbereich Die Haus- und Benutzungsordnung gilt fu\u0308r den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde. Die Anlage u\u0308ber die Nutzungsentgelte ist Bestandteil der Haus- und Nutzungsordnung. Die Einrichtung steht unter der Tra\u0308gerschaft der Gemeinde. 2 Nutzung Der Gemeindesaal dient den Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Gremien sowie gemeindlichen Veranstaltungen und allen o\u0308rtlichen Vereinen, Verba\u0308nden und Interessengruppen fu\u0308r deren Arbeit. Daru\u0308ber hinaus steht der Gemeindesaal im Rahmen freier Zeiten gegen ein Nutzungsentgelt offen. 3 Zweck der Haus- und Nutzungsordnung Die Haus- und Nutzungsordnung dient der Erhaltung, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Gemeindesaales. Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt die Nutzerin\/ der Nutzer die Bestimmungen u\u0308ber diese Haus- und Nutzungsordnung an. 4 Hausrecht Das Hausrecht u\u0308bt die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch die Amtsdirektorin\/den Amtsdirektor des Amtes Bru\u0308ck, aus. Den Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten. Mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Umsetzung\/Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung werden betraut: Bu\u0308rgermeister\/-in 2. Stellvertreter\/-in des Bu\u0308rgermeisters Gemeindearbeiter\/-in Personen oder Personengruppen, die die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung nicht einhalten, ko\u0308nnen aus dem Gemeindesaal verwiesen werden. Versto\u0308\u00dfe ko\u0308nnen mit Hausverbot geahndet werden. Das Ordnungsrecht gilt fu\u0308r die Dauer des Nutzungsrechtes von Privatpersonen als an diese u\u0308bertragen. 5 Nutzungsberechtigte Wer eine Erlaubnis zur Nutzung erha\u0308lt, ist Veranstalterin\/Veranstalter im Sinne dieser Haus- und Nutzungsordnung. Ihr\/ ihm oder einer bevollma\u0308chtigten Person wird der Schlu\u0308ssel fu\u0308r den Zugang zum Gemeindesaal u\u0308bergeben. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen erteilt und begru\u0308ndet widerrufen werden. Veranstaltungen der Gemeinde haben Vorrang vor einer anderen Nutzung. Ein Rechtsanspruch aus einer vorgenommenen Anmeldung besteht nicht. Veranstaltungen du\u0308rfen keine rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben. Weder in Wort und Schrift oder durch angebotene Medien du\u0308rfen die Freiheit und die Wu\u0308rde des Menschen vera\u0308chtlich gemacht und verletzt werden, weder du\u0308rfen Krieg und Gewalt verherrlicht werden noch darf zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik aufgerufen werden. Die Verwendung von Fahnen sowie das Zeigen von Symbolen verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen sind unzula\u0308ssig. Ebenso unzula\u0308ssig sind Parteiveranstaltungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind. Veranstalterinnen und Veranstalter, die das Ansehen der Gemeinde scha\u0308digen oder die in Absatz 3 genannten Grundsa\u0308tze in ihrer o\u0308ffentlichen Darstellung au\u00dfer Acht lassen, sind als Nutzerinnen und Nutzer ausgeschlossen. Parteien und Wa\u0308hlergemeinschaften du\u0308rfen die Einrichtung nur fu\u0308r interne Veranstaltungen nutzen. Veranstaltungen, die nach Absatz 3 wa\u0308hrend der Durchfu\u0308hrung untersagt werden, erhalten keine Erstattung des Nutzungsentgeltes. \u00a0 6 Nutzungsbedingungen Die Nutzung der Ra\u0308umlichkeiten erfolgt auf Antrag bei dem\/bei der ehrenamtlichen Bu\u0308rgermeister\/-in. Die Gemeinde u\u0308berla\u0308sst der Nutzerin\/dem Nutzer den Gemeindesaal einschlie\u00dflich seiner Ausstattung zur entgeltlichen bzw. unentgeltlichen Nutzung in dem Zustand, in welchem er sich befindet. In Umsetzung des \u201eGesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens\u201c in der O\u0308ffentlichkeit ist das Rauchen in der Einrichtung verboten. Der Besitz und der Genuss von Drogen im Sinne des Beta\u0308ubungsmittelgesetzes sind in der Einrichtung als auch auf dem dazugeho\u0308renden Au\u00dfengela\u0308nde verboten. Versto\u0308\u00dfe gegen diese Regeln werden umgehend bei den zusta\u0308ndigen Beho\u0308rden zur Anzeige gebracht. Die betreffende Person erha\u0308lt Hausverbot. Auf das Recht zur Gegendarstellung im Amt Bru\u0308ck wird hingewiesen. Die Nutzerin\/der Nutzer ist verpflichtet, die Einrichtung und Gera\u0308te jeweils vor Benutzung auf ihre ordnungsgema\u0308\u00dfe Beschaffenheit fu\u0308r den gewollten Zweck zu u\u0308berpru\u0308fen. Sie\/er muss sicherstellen, dass schadhafte Gera\u0308te oder Anlagen nicht benutzt werden. Alle Nutzerinnen und Nutzer haben die Pflicht, die Ra\u0308ume und das Inventar vor jeder Bescha\u0308digung und Verunreinigung zu schu\u0308tzen. Die Verursacherin\/der Verursacher haftet privatrechtlich fu\u0308r verursachte Scha\u0308den. Die Nutzerin\/ der Nutzer mo\u0308gen sich so verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit und Ordnung nicht beeintra\u0308chtigt und andere weder gefa\u0308hrdet noch bela\u0308stigt werden. Nach der Benutzung ist\/sind benutztes Geschirr abzuwaschen und wegzustellen, der Saal, Toiletten usw. gru\u0308ndlich zu reinigen (Fegen und Wischen), alle entstandenen Abfa\u0308lle in den dafu\u0308r vorgesehenen Abfallbeha\u0308ltern zu entsorgen, der Au\u00dfenbereich zu reinigen, das Mobiliar geordnet (u\u0308bliche Stellung) hinzustellen, Licht und elektrische Gera\u0308te ordnungsgema\u0308\u00df auszuschalten, Fenster und Tu\u0308ren zu schlie\u00dfen und die Haustu\u0308r abzuschlie\u00dfen, Das U\u0308bernachten in der Einrichtung ist nicht gestattet. Die Schlu\u0308sselu\u0308bergabe erfolgt vor Ort, sofern eine Kaution bereitgestellt wurde. Bei Schlu\u0308sselu\u0308bergabe wird ein Ru\u0308ckgabetermin\/ U\u0308bergabe bis spa\u0308testens 10 Uhr am Folgetag vereinbart. 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\n2. Stellvertreter\/-in des Bu\u0308rgermeisters<\/li>\n\n
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\nAus Sicht der Verwaltung sind die im Entwurf (Version 2) enthaltenen Punkte nicht nachvollziehbar, insbesondere \u00a7 2 Nutzung und die gesamte Entgeltordnung.<\/p>\n
\nPunkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte fu\u0308r die Benutzung mit einem ho\u0308chstmo\u0308glichen Kostendeckungsgrad festzulegen.<\/p>\n\n
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\nauf den kommunalen Haushalt<\/li>\n<\/ul>\n\n