Warning: Constant automattic\jetpack\extensions\social_previews\FEATURE_NAME already defined in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php on line 14 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php:14) in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 614 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php:14) in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 622 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php:14) in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 Sitzung – Fraktion Links-Grün-borkwalde.de https://homepage.links-gruen-borkwalde.de Dies ist die Internetseite der Fraktion Links-Grün Aus Borkwalde. Wir haben uns als Linke und Grüne der Gemeindevertretung Borkwalde zusammengeschlossen, um gemeinsam mit unseren Bürgern und für diese zu gestalten. Sun, 21 Apr 2024 16:40:33 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 10.04.2024 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2024/04/21/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-10-04-2024/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2024/04/21/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-10-04-2024/#respond Sun, 21 Apr 2024 16:40:33 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=412 Drei Vertreter der Borkwalder Wählergemeinschaft (entschuldigt) und der AfD-Vertreter (unentschuldigt) waren bei der Sitzung nicht anwesend.

Änderungsanträge zur Tagesordnung:

 

  • Herr Ryll (Amtsdirektor Amt Brück) zieht den Tagesordnungspunkt 18 (Personalangelegenheit) im nichtöffentlichen Teil zurück.

Bei den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde führte der Bürgermeister aus:

  • am 14. April 2024 findet der geplante Workshop zum in Vorbereitung befindlichen Projekt des Generationenwaldes statt, der mit einer Kinder-Disco ausklingen wird;
  • in der ersten Maiwoche wird mit der schon seit längerer Zeit vorgesehenen Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße begonnen werden;
  • der Ortsputz (Subbotnik) am 23. März 2024 wurde trotz Regen durchgeführt, vor allem aber aufgrund der Witterungsverhältnisse mit zu erwarten gewesener geringer Beteiligung;
  • an der Bushaltestelle in der Nähe der Anders-Celsius-Straße und am nördlichen Olof-Palme-Ring werden zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt;
  • Herr Ryll (Amtsdirektor Amt Brück) unterbreitet Terminvorschläge zu Beratung des Flächennutzungsplans, wobei er, um die Teilnahme des Planungsbüros zu erleichtern, den 2. oder 30. Mai 2024, 16.00 Uhr, vorschlägt;
  • das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg hat für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ die Betriebserlaubnis für die Betreuung von 86 Kindern im Alter von 0 Jahren bis Schuleintritt erteilt.

Informationen zur Ausschussarbeit:

  • der Kindertagesstättenausschuss tagte am 21.03.2024 zu den Schließtagen für das Jahr 2025. Von Seiten der Belegschaft der Kindertagesstätte kam der Vorschlag, die Einrichtung 2025 für insgesamt 19 Tage zu schließen. Der Bürgermeister äußerte unter erkennbarer Zustimmung der Gemeindevertretung, dass dies in diesem Umfang nicht akzeptabel ist, weswegen die Angelegenheit im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde beraten werden sollte;
  • der Bürgermeister informierte im Weiteren darüber, dass in den Kindertagesstätten ein Oma-Opa-Tag durchgeführt werden soll. Weiter solle die Zusammenarbeit beider Kindertagesstätten aktiviert werden, und es solle der Termin für eine große Elternversammlung festgelegt werden; 
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) berichtete als Vorsitzende des Gremiums, dass der Ausschuss Generationenwald am 20.03.2024 zusammengekommen sei, und zwar mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: Vorbereitung Workshops am 13.04.2024. Dazu sind Flyer vorbereitet, deren Verteilung im Ort organisiert worden sei. Frau Krüger drückte die Hoffnung auf eine rege Beteiligung der Einwohnerschaft am Workshop aus;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) als amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde berichtete über die Sitzung am 13.03.2024 (siehe Bericht dazu auf der Internetseite der Fraktion Links-Grün).  Ein Hauptpunkt dabei war die Umsetzung des Straßenbaukonzepts für Borkwalde, wobei sich gezeigt habe, dass dieses Konzept, so wie bisher angedacht, nicht umsetzbar sei. Auch müsse der Straßenbau mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung einhergehen, was alles noch einmal beraten werden müsse. Gegenstand der Zusammenkunft des Ausschusses waren dann hauptsächlich noch die Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen sowie die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Borkwalde, die nun auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung stünden;
  • Herr Stawinoga (SPD) bittet das Amt Brück darüber nachzudenken, ob das Modell der Instandsetzung des Haderlandstiegs nicht auch für andere Straßen genutzt werden könne, denn seit der Instandsetzung 2019 ist die Straße in gutem Zustand, und das bei damaligen Kosten unter 20000 Euro;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) stimmt dem ausdrücklich zu und verweist auf das entsprechend positive Beispiel auch bei einem Teilstück des Brücker Wegs.

Einwohnerfragestunde:

  • Frau Bressel beklagt die Aufbrüche Ecke Birkenstraße 104 durch nachwachsendes Wurzelwerk und stellt die Frage nach der Zuständigkeit; 
  • Herr Ryll (Amtsdirektor Amt Brück) erklärte darauf, dass die Straße nicht gewidmet sei, sie sei eine Privatstraße, weswegen der Eigentümer zuständig sei. Man müsse sich aus diesem Grund an die vom Eigentümer bestimmte Wohnungsverwaltung wenden;
  • Herr Heyden verweist auf dasselbe Problem am Astrid-Lindgren-Platz;
  • Herr Ryll sichert zu, in beiden Fällen amtsseitig die jeweilige Wohnungsverwaltung anzuschreiben;
  • ein Anwohner erkundigt sich nach dem Stand „Verkehrsberuhigter Bereich Carl-von-Linné-Weg“;
  • der Bürgermeister verweist auf eine Antwort des Straßenverkehrsamtes, wonach, wenn alle Anlieger sich einig sind, ein Antrag an das Straßenverkehrsamt gestellt werden könne. 

Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:

  • erste Anfragen bezogen sich auf sicherere Schulwege, wobei es vier Sorgenpunkte gibt: 
  • Selma-Lagerlöf-Ring 1-32 – der Vorstoß hatte Erfolg; 
  • Anbringen von 30-km/h-Markierungen – der Vorstoß hatte Erfolg; 
  • Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h an der Bushaltestelle am Ortseingang von Borkwalde aus Richtung Borkheide – der Vorstoß wurde abgelehnt; 
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) plädierte zu Letzterem dafür, dass Widerspruch durch das Amt Brück eingelegt werden sollte, gegebenenfalls mit dem Kompromissvorschlag, die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht generell vorzunehmen, sondern sich auf bestimmte Stoßzeiten zu beschränken, z.B. Mo-Fr 7.00-8.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, wenn die Busse am meisten frequentiert werden; 
  • der Bürgermeister spricht sich nachdrücklich auch dafür aus;
  • im Weiteren informiert der Bürgermeister darüber, dass die an der neuen Kindertagesstätte aufgestellten Altglascontainer noch in der laufenden Woche in einer Terminansetzung daraufhin geprüft werden, wohin sie umgesetzt werden könnten, im Anschluss daran würden die Container einen neuen Platz finden;
  • weiter informierte der Bürgermeister darüber, dass die neue Kindertagesstätte noch in der laufenden Woche einen Internet- und einen Telefonanschuss erhalten würden (bzw. kurz danach). Auch eine Überwachung der Kindertagesstätte durch eine Sicherheitsfirma sei dann per Ferndiagnose möglich;
  • nach Auskunft des Bürgermeisters sei die Einrichtung eines HotSpots zum öffentlichen Internetzugang im Zentrum von Borkwalde in der Prüfung;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) fragte im Zusammenhang mit der Erneuerung der Beleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße an, ob auch an eine eventuell notwendige Sperrung des Radweges gedacht sei, ebenso an die Absenkung der Geschwindigkeit in der genannten Straße für die Dauer der Arbeiten; 
  • Herr Ryll (Amtsdirektor Amt Brück) sicherte zu, sich diesbezüglich zu erkundigen;
  • Herr Stawinoga (SPD) brachte vor, dass der erst seit Kurzem in Borkwalde beschäftigte Gemeindearbeiter sehr aktiv sei, was zu würdigen sei.

Tagesordnungspunkt 9 – Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2024

Der Beschlusstext lautete: 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt, Zuwendungen und Zuschüsse aus dem Haushalt 2024 an folgende Vereine und Interessengruppen zu vergeben:“ 

  • Es folgt eine Übersicht über die von den Vereinen und Interessengruppen beantragten Zuwendungen und die tatsächlich zu bewilligen beabsichtigten Mittel. Dazu hatte bereits der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde am 13.03.2024 mehrheitlich eine Beschlussempfehlung gegeben. Sie lief darauf hinaus, den Beantragungen in der Regel nicht zu folgen mit dem Ziel, bei der Bewilligungshöhe aus den Vorjahren, d.h. bei 5100 Euro insgesamt, zu bleiben.
  • Es ergab sich also ein Kürzungsbild (jeweils in Euro), das folgendermaßen aussah:
  • Borkwalder Feuerwehrverein: beantragt – 3500 (einschließlich 1500 für das Sommer- und Kinderfest), bewilligt – 2500;
  • Kulturverein Zauche e.V.: beantragt – 1500, bewilligt – 1350; 
  • Wirbelsäulengymnastik Borkheide: beantragt – 200; bewilligt – 0, da nicht in Borkwalde etabliert;
  • Förderverein Kindertagesstätte Regenbogen: beantragt – 750; bewilligt – 700;
  • Tanzgruppe Müller (ehemals Seniorentanzgruppe): beantragt – 100; bewilligt – 100; 
  • Interessengruppe Rentner Borkwalde: beantragt – 500; bewilligt – 450;
  • Interessengruppe Fotogruppe Blende 8: beantragt – 1050, man verzichtet, da zum Kulturverein gehört.
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) wiederholte in der Gemeindevertretung (weil nicht alle Zuhörerinnen und Zuhörer bei der laufenden Sitzung darüber informiert gewesen sein dürften) seine (dort ausführlichere) Argumentation im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde, dass die Gemeinde Borkwalde durchaus in der Lage ist, den gestellten Anträgen zu folgen und damit dabei zu helfen, dass die örtlichen Vereine und Interessengruppen in Borkwalde ihren gemeinnützigen Aufgaben noch besser als bisher gerecht werden zu können;

Die Abstimmung zum Beschlussentwurf ergab 5 Mal Zustimmung und 1 Enthaltung (Dr. Schröter, der ungeachtet seiner Einwendungen auf jeden Fall nicht gegen die Zuwendungen votieren wollte).

Tagesordnungspunkt 10 – 1. Änderungssatzung zur Benutzungsordnung der Kindertagesstätte 

Der Beschlusstext lautete: 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Borkwalde (Kita- Benutzungsordnung) gültig ab 08.01.2024.“ 

Die Begründung lautete: 

„Durch die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Eichhörnchen ab 08.01.2024 war es erforderlich durch die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Borkwalde (Kita-Benutzunsordnung) anzupassen. Dieses betrifft die Öffnungszeit der Kita Eichhörnchen.“ 

Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 11 – Vergabe Spielturm Kindertagesstätte „Regenbogen“   

Der Beschlusstext lautete: 

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, den Amtsdirektor damit zu beauftragen, ein Vergabeverfahren für die Beschaffung und Installation einer Spielturmkombination für die Kindertagesstätte Regenbogen durchzuführen und den anschließenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“ 

Die Begründung lautete: 

„In der Kindertagesstätte Regenbogen sind einige Spielgeräte auf Grund von immensen Defekten nicht mehr bespielbar und somit sanierungsbedürftig. Die Balancierstrecke ist so stark verwittert, dass diese nicht mehr zur Nutzung frei gegeben werden kann. Es ist beabsichtigt, die Balancierstrecke zurückzubauen und an dessen Stelle eine neue Spielturmkombination ausverschiedenen Spiel- und Lernelementen zu errichten. Eingefasst in diese Spielturmkombination sind auch zwei Schaukeln, da die Bestehenden sehr stark frequentiert werden. Die Teilelemente der Spieltturmkombination wurden durch die Amtsverwaltung mit der Kindertagesstätte und dem Kindertagesstätten-Förderverein abgestimmt. Mit Aufstellung der ausgewählten Spielturmkombination werden mehrere Gerätetypen abgedeckt und mithin ein breites Band der körperlich-motorische Entwicklung gefördert. 

Um die Instandhaltungsmaßnahmen für die Folgejahre so gering wie möglich zu halten, soll die Spielturmkombination aus langlebigem, pulverbeschichtetem Aluminium bestehen. 

Im Haushalt 2024 wurden 20000 Euro für die Anschaffung in dem Produktkonto 36500.783100 bereitgestellt. In der Summe wurden 5000 Euro als Spende in dem Produktkonto 36500.681800 durch den Kindertagesstätten-Förderverein eingerechnet. Durch die fleißige Spendenaquise des Kindertagesstätten-Fördervereins können sogar nun 8000 Euro der neuen Spielturmkombination gewidmet werden. Ursprünglich wurde mit 15000 Euro Eigenmitteln plus 5000 Euro Spenden = 20000 Euro kalkuliert. Nach aktuellem Stand sind es 15000 Euro Eigenmittel plus 8000 Euro Spendengelder und somit 23000 Euro zur Verfügung stehende Finanzmittel.“

  • Herr Ryll (Amtsdirektor Amt Brück) ging auf die Kostensteigerung mit dem Hinweis ein, dass diese vor allem dadurch verursacht seien, dass durch den Bereich für das Aufstellen des Spielgeräts eine Gasleitung verläuft, weswegen umfangreiche Handschachtungen vorgenommen werden müssen;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erkundigte sich danach, wieviel Angebote auf die Ausschreibung für das Spielgerät hin eingegangen seien; 
  • Herr Ryll erläuterte, dass nur eine Firma ein Angebot abgegeben hat bei mehreren Anfragen an potenzielle Unternehmen;
  • Frau Krüger wies darauf hin, dass sich auch die Links-Fraktion des Landtags mit einer Spende von 300 € unter den Spendern für das Spielgerät befindet. 

Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 12 – Beschaffung eines beheizbaren Bürocontainers mit entsprechender Sanitärausstattung für die Gemeindearbeiter der Gemeinde Borkwalde

(Antrag der Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und des ehrenamtlichen Bürgermeisters, Herrn Eska)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen einen im o.g. Antrag genannten Container zu beschaffen und diesen auf dem Gelände des Bauhofes aufzustellen.“ 

Die Begründung lautete: 

„Die Arbeitsbedingungen für unsere Gemeindearbeiter sind eine Zumutung.
Im Winter und zur kalten Jahreszeit haben die Beschäftigten keine Möglichkeit, sich aufzuwärmen und ihre nasse Bekleidung zu trocknen, da es in der vorhandenen Bauhofhalle keine Heizung gibt. Es ist auch kein erforderlicher Aufenthaltsraum vorhanden, in dem sie ihre ihnen zustehende Pause machen können. Von einer Toilette bzw. Wasch- oder Duschmöglichkeit ganz zu schweigen.“ 

Dazu gab es einen Hinweis der Amtsverwaltung Brück mit folgendem Wortlaut: 

„1. Die Formulierung im Beschlusstext: im o.g. Antrag genannten Container sollte durch folgende Formulierung ersetzt werden: Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen einen beheizbaren Bürocontainer, alternativ einen Anbau an den bestehenden Jugendclub mit entsprechender Sanitärausstattung, für die Gemeindearbeiter der Gemeinde Borkwalde und sollte durch die Funktion als Aufenthaltsräume ergänzt werden. 

2. Demnach wird gemäß § 61 Brandenburgische Bauordnung dieses Vorhaben zu einer baugenehemigungspflichtigen Hochbau-Maßnahme. Siehe § 61 Abs. 1, Punkt 1a.) baugenehmigungsfrei sind:
1. folgende Gebäude oder bauliche Anlagen: 

a. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen[…] Das eingeplante Budget könnte für die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen (Bauantrag vorbereiten und stellen) verwendet werden. 

3. Der Standort des Bürocontainers, alternativ Anbau, muss im Vorfeld zwingend definiert werden. Der Bürocontainer, alternativ Anbau, sollte unmittelbar neben dem Jugendclub realisiert werden, um die bestehenden Anschlüsse zu nutzen.“ 

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, dass der Antrag im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde behandelt werden sollte, weil dort auch die Gemeindearbeiter zu Wort kommen könnten und ein gründlicheres Abwägen des Für und Wider der beiden Varianten möglich wäre;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) spricht sich für die Containerlösung aus, da man unter Zeitdruck stehe; 
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) setzt sich für den Antrag von Frau Krüger ein und spricht sich außerdem für den Anbau an den Jugendclub aus, weil er eine Containerlösung immer für ein Provisorium hält. Er erinnert daran, dass auch für die neue Kindertagesstätte, in der gerade getagt wird, von Einigen in der Gemeindevertretung auch eine Containerlösung favorisiert wurde, und jetzt fühlten sich alle in dem neuen Bau sehr wohl und wollten keinen anderen mehr. Außerdem gelte das alte Wort: „Wer billig baut, baut zweimal“;
  • Herr Wiesenburg (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) sieht den entscheidenden Vorteil der Containerlösung in der Schnelligkeit ihrer Umsetzung;
  • Herr Stawinoga (SPD) plädiert ebenfalls für die Containerlösung, der er mit Containervarianten auch in der Haltbarkeit gute Erfahrungen gesammelt habe.

Bei der Abstimmung zur Verweisung des Problems in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde gab es 2 Stimmen dafür und 4 dagegen, womit der Antrag abgelehnt ist.

Bei der Abstimmung der Vorlage selbst gab es 4 Stimmen plus Bürgermeister dafür bei 2 Enthaltungen (Frau Krüger und Herr Dr. Schröter, die sich nicht gegen die im Interesse der Gemeindearbeiter liegende Baumaßnahme stellen wollten, trotz aller Bedenken).

Tagesordnung 13: Abberufung sachkundiger Einwohner des zeitweiligen Ausschusses Generationenwald 

Der Beschlusstext lautete: 

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Abberufung von Frau Heike Cybulski und Herrn Jürgen Schmidt als sachkundige Einwohner des zeitweiligen Ausschusses Generationenwald mit sofortiger Wirkung.“ 

Die Begründung lautete: 

„Die mit Beschluss Bw-00-308/23 am 24.05.2023 berufenen sachkundigen Einwohner Frau Heike Cybulski und Herr Jürgen Schmidt sind auf eigenen Wunsch von ihrer Tätigkeit als sachkundige Einwohner des zeitweiligen Ausschusses Generationenwald zurückgetreten. 

Da die Berufung per Beschluss erfolgte, ist auch für die Abberufung entsprechend zu verfahren. Somit hat der Ausschuss nach erfolgter Beschlussfassung noch insgesamt 7 sachkundige Einwohner.“ 

Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 14 – Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete: 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt gemäß §§ 28 Absatz 2 Nummer 2 und § 140 BbgKVerf die dieser Beschlussvorlage als Entwurf anhängende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde in überarbeiteter Fassung. 

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Borkwalde, die am 22.04.2015 beschlossen wurde tritt außer Kraft.“ 

Die Begründung lautete: 

„Bereits mit Beschluss Bw-00-193/21 wurde die Digitalisierung des Sitzungsdienstes beschlossen und folgend umgesetzt. Eine Anpassung an die digitale Gremiumsarbeit (Umgang mit dem RatsInformationsSystem (RIS) macht eine Überarbeitung auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen und somit für neue Gemeindevertreter erforderlich. Zum vereinfachten Lesen der Geschäftsordnung wurde darauf verzichtet Funktionsbenennungen in allen geschlechterspezifischen Begriffen zu erfassen. Es wird nur noch eine Benennung (Bsp.: der Gemeindevertreter an Stelle von der/die Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen) geschrieben. Die jeweilige Bestimmung gilt für das andere Geschlecht gleichermaßen (siehe neuer § 1 Geltungsbereich). Weiterhin wurden doppelt vorkommende oder an unpassender Stelle angegliederte Punkte gestrichen bzw. an passenderer Stelle eingearbeitet. Auch was die Gliederung der Tagesordnung sowie den Wortlaut einzelner TOPs betrifft schlägt der Sitzungsdienst jeweils vereinfachtere Varianten vor. Zudem ist eine Überarbeitung auch im Hinblick auf Datenschutzthemen unabdingbar. Auch das Thema Mitwirkungsverbot wurde aufgenommen.  Hinzugefügte und angepasste Textpassagen können den beigefügten Anlagen (Anlage 2: Entwurf mit farblicher Kennzeichnung und Anlage 3: Synopse) entnommen werden. Der Beschlussvorlage ist weiterhin als Anlage 1 der Entwurf der überarbeiteten Geschäftsordnung beigefügt. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und seitens dieser befürwortet worden.“ 

  • Bereits in der Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde entspann sich ein – bei grundsätzlicher Zustimmung zum Beschlussentwurf – Meinungsaustausch zu drei Fragen, die nun bei der Sitzung der Gemeindevertretung endgültig geklärt werden sollen;
  • zunächst ging es um den Vorschlag der Amtsverwaltung, bei Bezügen zu Personen nur die männliche Form zu verwenden
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) setzte sich dafür ein, wie bisher die weibliche und männliche Form zu verwenden, ersatzweise nur die weibliche Form; 
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) plädierte nachdrücklich dafür, wie bisher die weibliche und männliche Form zu verwenden, brachte dafür die Gründe vor und verwies darauf, dass sich darauf einstimmig der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde in der zurückliegenden Sitzung verständigt habe;
  • ein Einwohner war damit nicht einverstanden, weil es ihm notwendig erschien, auch die Menschen „divers“ zu berücksichtigen;

Die Abstimmung zum Änderungsantrag, in der Geschäftsordnung wie bisher die männliche und weibliche Form bei Bezugnahme auf Personen zu verwenden, ergab Einstimmigkeit.

Weitere Änderungen zum Entwurf gab es

  • in § 2 Abs. 4 bezüglich der Möglichkeit der Teilnahme per Video-Zuschaltung. Die Bedingungen ergeben sich gemäß § 34 Abs. 1 der Bbg. Kommunalverfassung. Die Forderung nach konkreten Vorschriften zu den Voraussetzungen wurden gestrichen;
  • in § 18 Abs. 2 Punkt e). Hier wurde die in der alten Fassung enthaltene Formulierung wieder aufgenommen. Das bedeutet, dass in der Niederschrift der Sitzung neben dem Wortlaut der Anträge mit Namen und Antragsteller und dem Wortlaut der Beschlüsse auch der wesentliche Inhalt der Beratung wiedergegeben werden soll.

Die Abstimmung zur Geschäftsordnung in der abgeänderten Variante ergab Einstimmigkeit.

 

Dr.sc. Lothar Schröter

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Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 13.03.2024 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2024/04/21/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-13-03-2024/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2024/04/21/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-13-03-2024/#respond Sun, 21 Apr 2024 16:39:18 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=410 Eingangs unterbreitete Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), der in Vertretung der erkrankten Ausschussvorsitzenden, Frau Bendschneider, die Versammlungsleitung übernommen hatte, den Vorschlag, den Tagesordnungspunkt zum Straßenbaukonzept an das Ende der Sitzung zu verlegen, weil dieser die meiste Zeit beanspruchen würde und weil an der Sitzung teilnehmende Einwohnerinnen und Einwohner mit einem eingeschränkten Zeitvolumen nur die ersten Tagesordnungspunkte verfolgen wollten. 

Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.

Danach übernahm es der Bürgermeister, Herr Eska, Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde vorzutragen. Danach

  • ist die örtliche Bibliothek (bisher im Jugendraum) seit 12. März 2024 in der Kombination Gemeindesaal/Kindertagesstätte untergebracht;
  • zeigt die WebSeite Borkwalde.de eine gute Auslastung des Gemeindesaals, was der Bürgermeister durch eine Reihe von Beispielen, darunter auch fünf private Vermietungen  des Gemeindesaals, untermauerte. Dies sei Beleg dafür, dass Sorgen, wegen der erhobenen Gebühren für die Vermietung würde es Zurückhaltung beim diesbezüglichen Interesse geben, nicht begründet seien.

Danach informierte Frau Segl (Amt Brück) darüber, dass durch Bescheid vom 1. Januar 2024 für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ die Genehmigung erteilt worden sei, bis zu 86 Kinder betreuen zu dürfen.

In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:

  • eine neu nach Borkwalde zugezogene Einwohnerin beklagte, dass im Ort zu wenige Abfallkörbe vorhanden und manche dazu noch an ungünstigen Stellen aufgestellt seien. Außerdem nahm sie das schon wiederholt in der Gemeindevertretung behandelte Thema der Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Ernst-Thälmann-Straße auf, die oft viel zu hoch sei; 
  • der Bürgermeister entgegnete auf das erste von der Bürgerin aufgeworfene Problem, dass sich die Gemeindevertretung damit noch befassen müsse;
  • Frau Segl (Amt Brück) betonte, Abfallkörbe müssten auf jeden Fall an den im Ort durch die Gemeinde aufgestellten Bänken platziert werden.
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), im Beamtenverhältnis als Polizist, unterstrich, dass vor allem in Neu-Neu-Borkwalde die Situation mit den Abfallkörben geprüft werden müsse. In Bezug auf das Geschwindigkeitsproblem in der Ernst-Thälmann-Straße wiederholte er die schon öfters gegebene Auskunft, dass dort durch die Polizei im Maße des Möglichen Messungen erfolgen würden, aber aus Kapazitätsgründen seien die Möglichkeiten der Messung begrenzt. Dies gelte insbesondere auch in den 30-km/h-Zonen. Überall müssten geeignete Stellen für das Aufstellen der Messeinrichtungen gefunden werden. In der Ernst-Thälmann-Straße wird gegenwärtig die Errichtung einer zweiten zeitweiligen Messstelle geprüft
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) kam noch einmal grundsätzlich auf das Thema der überhöhten Geschwindigkeiten in Borkwalde zu sprechen, das schon wiederholt in der Gemeindevertretung eine Rolle gespielt und wozu es aus der Einwohnerschaft bereits eine schriftliche Stellungnahme gegeben hat, die bislang noch nicht ausreichend abgearbeitet worden sei;
  • der Bürgermeister erklärte auf die Intervention von Frau Gericke, er hoffe auf Antworten von den zuständigen Stellen bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

Tagesordnungspunkt 8: Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2024

 

  • Herr Link als amtierender Leiter der Ausschusssitzung erklärte eingangs, an Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen 2024 seien 7600 Euro beantragt worden, die Gemeinde habe aber nur Möglichkeiten, 5100 Euro (davon 1500 Euro für das Feuerwehrfest) auszureichen, weswegen in der laufenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde über Kürzungen beraten werden müsse;
  • die Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Borkwalde, Frau Marlies Zibulkski, erklärte, der Borkwalder Feuerwehrverein benötigte eigentlich mehr Geld – wegen der allgemeinen Teuerung, aber auch wegen der anspruchsvollen Vorhaben des Vereins im laufenden Jahr. Insbesondere gehe es um die Vorplatzbefestigung vor dem Feuerwehrhaus, die deutlich teurer kommt als ursprünglich gedacht;
  • der Bürgermeister brachte daraufhin die Überlegung ein, die genannte Befestigung könnte die Gemeinde bezahlen;
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) nahm die angelaufene Diskussion noch einmal zum Anlass (da nicht allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt), in Erinnerung zu rufen, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Dezember 2023 die Fraktion Links-Grün den Antrag eingebracht hatte, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen von 5100 auf 8000 Euro zu erhöhen. Dazu war eine ausführliche Begründung gegeben worden (siehe https://links-gruen-borkwalde.de). Ihr Hauptpunkt war: „Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben. Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.“ Dr. Schröter verwies auch darauf, dass diese Summe selbst angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde hätte aufgebracht werden können. Bei einer Enthaltung und Zustimmung nur von der Fraktion Links-Grün sei der Antrag im Dezember 2023 von denjenigen (Borkwalder Wählergemeinschaft, der Bürgermeister, Herr Eska, der Vertreter der AfD) abgelehnt worden, die jetzt die Kürzungen der beantragten Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen zu verantworten haben;
  • das Kürzungsbild (jeweils in Euro) sah am Ende der jeweiligen Abstimmungen so aus:
  • Borkwalder Feuerwehrverein: beantragt – 3500 (einschließlich 2500 für das Sommer- und Kinderfest), bewilligt – 2000;
  • Kulturverein Zauche e.V.: beantragt – 1500, bewilligt – 1250; 
  • Wirbelsäulengymnastik Borkheide: beantragt – 200; bewilligt – 0, da nicht in Borkwalde etabliert;
  • Förderverein Kindertagesstätte Regenbogen: beantragt – 750; bewilligt – 700;
  • Tanzgruppe Müller (Seniorentanzgruppe): beantragt – 100; bewilligt – 100; 
  • Interessengruppe Rentner Borkwalde: beantragt – 500; bewilligt – 450;
  • Interessengruppe Fotogruppe Blende 8: beantragt – 1050; dazu äußerte Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft), die Interessengruppe bekomme nur eine kleine Zuwendung von 100 Euro, ihre restlichen finanziellen Bedürfnisse seien vom Kulturverein Zauche e.V. zu befriedigen, zu dem die Fotogruppe im Übrigen gehöre. Die genannten 100 Euro werden dem Kulturverein zugeschlagen. Somit erhöht sich die Summe der Zuwendung für den Kulturverein auf 1350 Euro. Mit den genannten Kürzungen sei das Finanzierungsziel von 5100 Euro erreicht.
  • die Abstimmung zu dem Gesamtpaket ergab 1 Enthaltung durch den Gemeindevertreter Dr. Schröter (der einerseits die Kürzungen nachdrücklich kritisierte, andererseits aber auch die Zuschüsse und Zuwendungen nicht verhindern wollte) und 1 Enthaltung durch den Sachkundigen Einwohner, Herrn Hass. 2 Mitglieder des Ausschusses erklärten sich für befangen (Frau Heyden und Herr Wurche) und nahmen deshalb an der Abstimmung nicht teil.

Tagesordnungspunkt 9: Vergabe Spielturm Kindertagesstätte Regenbogen

Der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, den Amtsdirektor damit zu beauftragen, ein Vergabeverfahren für die Beschaffung und Installation einer Spielturmkombination für die Kita Regenbogen durchzuführen und den anschließenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“

Die Begründung lautete: „In der Kita Regenbogen sind einige Spielgeräte auf Grund von immensen Defekten nicht mehr bespielbar und somit sanierungsbedürftig. Die Balancierstrecke ist so stark verwittert, dass diese nicht mehr zur Nutzung frei gegeben werden kann. Es ist beabsichtigt, die Balancierstrecke zurück zu bauen und an dessen Stelle eine neue Spielturmkombination aus verschiedenen Spiel- u. Lernelementen zu errichten. Eingefasst in diese Spielturmkombination sind auch zwei Schaukeln, da die Bestehenden sehr stark frequentiert werden. Die Teilelemente der Spielturmkombination wurden durch die Amtsverwaltung mit der Kita und dem Kita-Förderverein abgestimmt. Mit Aufstellung der ausgewählten Spielturmkombination werden mehrere Gerätetypen abgedeckt und mithin ein breites Band der körperlich-motorische Entwicklung gefördert. 

Um die Instandhaltungsmaßnahmen für die Folgejahre so gering wie möglich zu halten, soll die Spielturmkombination aus langlebigem, pulverbeschichtetem Aluminium bestehen. 

Im Haushalt 2024 wurden 20000 Euro für die Anschaffung in dem Produktkonto 36500.783100 bereitgestellt. In der Summe wurden 5000 Euro als Spende in dem Produktkonto 36500.681800 durch den Kitaförderverein eingerechnet. Durch die fleißige Spendenakquise des Kitafördervereins können sogar nun 8000 Euro der neuen Spielturmkombination gewidmet werden. Ursprünglich wurde mit 15000 Euro Eigenmittel plus 5000 Euro Spenden = 20000 Euro kalkuliert. Nach aktuellem Stand sind es 15000 Euro Eigenmittel plus 8000 Euro Spendengelder und somit 23000 Euro zur Verfügung stehende Finanzmittel.“ 

 

  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) begrüßte die Beschlussvorlage ausdrücklich. Er äußerte jedoch, er sei von dieser Vorlage aber überrascht wurden. Es sei zweckmäßig, wenn derartige anstehende Entscheidungen vorher öffentlich kommuniziert würden. Und zwar in der Gemeindevertretung oder im gerade tagenden Ausschuss. Eine Verlautbarung z.B. auf der Internetseite der Gemeinde borkwalde.de reiche nicht;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) mahnte grundsätzlich an, dass man von Seiten der Gemeinde darauf achten müsse, dass mit hoher Qualität gearbeitet werden müsse. Es gehe z.B. nicht an (bezogen auf die Spielgeräte), dass Holzpfeiler ohne Schutz in das Erdreich eingegraben würden, denn das bedeute ein absehbares Verfaulen des eingegrabenen Pfeilerteils.
  • die Abstimmung zur vorgelegten Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 9: Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt gemäß §§ 28 Absatz 2 Nummer 2 und § 140 BbgKVerf die dieser Beschlussvorlage als Entwurf anhängende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde in überarbeiteter Fassung. 

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Borkwalde, die am 22.04.2015 beschlossen wurde tritt außer Kraft.“ 

Die Begründung lautete: „Bereits mit Beschluss Bw-00-193/21 wurde die Digitalisierung des Sitzungsdienstes beschlossen und folgend umgesetzt. Eine Anpassung an die digitale Gremiumsarbeit (Umgang mit dem RatsInformationsSystem (RIS) macht eine Überarbeitung auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen und somit für neue Gemeindevertreter erforderlich. Zum vereinfachten Lesen der Geschäftsordnung wurde darauf verzichtet Funktionsbenennungen in allen geschlechterspezifischen Begriffen zu erfassen. Es wird nur noch eine Benennung (Bsp.: der Gemeindevertreter an Stelle von der/die Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen) geschrieben. Die jeweilige Bestimmung gilt für das andere Geschlecht gleichermaßen (siehe neuer § 1 Geltungsbereich). Weiterhin wurden doppelt vorkommende oder an unpassender Stelle angegliederte Punkte gestrichen bzw. an passenderer Stelle eingearbeitet. Auch was die Gliederung der Tagesordnung sowie den Wortlaut einzelner TOPs betrifft schlägt der Sitzungsdienst jeweils vereinfachtere Varianten vor. Zudem ist eine Überarbeitung auch im Hinblick auf Datenschutzthemen unabdingbar. …

Der Entwurf der Geschäftsordnung ist der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und seitens dieser befürwortet worden.“ 

  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) begrüßt die Bestrebungen in der Geschäftsordnung, zu Vereinfachungen zu gelangen, spricht sich aber deutlich dagegen aus, dass für Personen nur die männliche Form verwendet werden soll;
  • Frau Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft) fordert ebenfalls, für Personen die männliche und weibliche Form zu belassen;
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) stimmt den Vorrednerinnen ausdrücklich zu und verweist darauf, dass man mit der vorgeschlagenen Variante (nur männliche Form) hinter den Stand zurückfallen würde, der heute in der Gesellschaft gemeinhin anerkannt ist;
  • die Diskussion neigt sich – auch, da es keinen Widerspruch zu den drei Redner/innen gibt – dazu, in der Geschäftsordnung bei Personen jeweils die männliche und weibliche Form zu belassen;
  • im Weiteren wurden Detailfragen (z.B. Einladungsfristen) besprochen, die jedoch für die Einwohnerschaft Borkwaldes nur von nachrangigem Interesse sein dürften, weswegen an dieser Stelle darauf verzichtet wird, sie im Einzelnen darzustellen.

Die Abstimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf der Geschäftsordnung ergab bei einer Enthaltung (Herr Wurche) Einstimmigkeit. 

Die Abstimmung zu der nun in drei Punkten geänderten Fassung der Beschlussvorlage ergab jeweils 3 positive Voten durch Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie 2 Enthaltungen durch Gemeindevertreter.

Tagesordnungspunkt 7: Beratung zur weiteren Umsetzung des Straßenbaukonzeptes

  • Frau Segl (Amt Brück) ging in diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die Anfrage von Herrn Stawinoga (SPD) zur Straßenbeleuchtung ein. Herr Stawinoga hatte bemängelt, dass es in Borkwalde Straßen gänzlich ohne Beleuchtung gebe. Frau Segl ging darauf mit dem Bemerken ein, dass das Amt Brück eine Benennung jener Straßen in Borkwalde plane, wo es keine Beleuchtung gebe. Jedes Jahr sollte dann eine Straße mit Beleuchtung versehen werden, wobei die Abstände der Lampen in wenig belebten bzw. frequentierten Straßen größer sein könnten. Sie habe alle rechtlichen Grundlagen und Beschlüsse digital zusammengefasst, was die Entscheidungsgrundlagen für die Gemeindevertretung übersichtlicher mache. Dies werde den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern digital zugestellt;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) begrüßt die Darlegungen von Frau Segl, plädiert aber dafür, den Straßen- und den Beleuchtungsbau zu trennen. Außerdem bittet er darum, die Anwohner in Alt-Borkwalde anzuschreiben zum Problem Freischnitt bei Freileitungen. Hier interessiere ihn der Stand der Dinge;
  • Frau Segl wird diese Anfrage von Herrn Wurche mit in das Amt Brück nehmen, da sie „aus dem Stand“ nicht in der Lage sei, darauf einzugehen;
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) brachte zum Ausdruck, dass es sehr zweckmäßig sei, bevor man sich überhaupt mit dem Straßenbau neu beschäftige, sich erst einmal von der Kämmerin des Amtes Brück dafür die finanziellen Spielräume aufzeigen zu lassen. Er gehe davon aus, dass solche angesichts der Haushaltslage von Borkwalde kaum vorhanden sein dürften. Weder der 10%-ige Eigenanteil der Gemeinde beim regelgerechten Bau von Straßen (Anliegerstraßen) dürfte zu leisten sein noch Straßeninstandsetzungsmaßnahmen nach dem Vorbild des Haderlandstieges, die zu 100% von der Gemeinde zu finanzieren seien, seien durch die Gemeinde leistbar. Außerdem sei es doch so, dass vor einem Straßenbau erst ein Flächennutzungsplan für Borkwalde zu beschließen sei, um bei einem tatsächlichen Straßenbau möglichst viele Anleger finanziell daran beteiligen zu können;
  • Herr Wiesenburg (Borkwalder Wählergemeinschaft) kam zu dem Ergebnis, dass, solange die geltenden Regelungen bestehen bleiben (90% der Straßenbaumaßnahmen sind durch die Anlieger zu tragen), werde es in Borkwalde keinen Straßenbau geben. Auch die bisher vorgesehenen Bürgerbefragungen würden einen Straßenbau unmöglich machen. Auch er halte einen Flächennutzungsplan für zwingend notwendig;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) bemängelte erneut, dass die jeweils im Haushalt von Borkwalde eingestellten Mittel zur Instandsetzung der Straßen nicht ausgeschöpft, sondern für andere Zwecke umgelenkt werden;
  • Frau Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft) setzte sich nachdrücklich dafür ein, Straßen in Alt-Borkwalde nicht zu versiegeln. Sie plädierte außerdem dafür, nach Fördermöglichkeiten aus dem „Topf“ für ländlichen Wegebau zu forschen.

Dr.sc. Lothar Schröter

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https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2024/04/21/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-13-03-2024/feed/ 0
Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 06.12.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/12/21/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-06-12-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/12/21/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-06-12-2023/#comments Thu, 21 Dec 2023 18:11:55 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=403 Änderungsanträge zur Tagesordnung:

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 21 aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung in den öffentlichen Teil zu heben, weil er den Anspruch auf Nichtöffentlichkeit nicht erfüllt. Frau Krüger begründet das ausführlich unter Bezugnahme auf die Hauptsatzung der Gemeinde Borkwalde und die Brandenburgische Kommunalverfassung 36. Doch ganz unabhängig von den verbindlichen rechtlichen Regelungen gehe es darum, für das Handeln der Gemeindevertretung das höchstmögliche Maß an Öffentlichkeit und Transparenz für alle Einwohnerinnen und Einwohner von Borkwalde herzustellen. Darauf hätten sie einen unverrückbaren Anspruch. Frau Krüger beklagt in diesem Zusammenhang die von ihr ausgemachte Tendenz im Amt Brück, zunehmend mehr Angelegenheiten der Gemeindevertretung in den nicht öffentlichen Teil ihrer Sitzungen zu verlegen. Sie plädiert dafür, davon wieder Abstand zu nehmen;
  • die Abstimmung zum Antrag von Frau Krüger ergab Einstimmigkeit; der Tagesordnungspunkt 21 des nichtöffentlichen Teils der Sitzung der Gemeindevertretung wird jetzt als letzter Punkt des öffentlichen Teils behandelt.

Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • der von der Gemeinde Borkwalde an die Landesinvestitionsbank gestellte Förderantrag zum Generationenwald ist abgelehnt worden;
  • am 12. Dezember 2023 werden Bewerbungsgespräche mit vier Bewerberinnen für vier Stellen in der neuen Kindertagesstätte geführt werden. Sollten sie erfolgreich sein, würde die dort vorgesehene Stellenbesetzung abgeschlossen werden können:
  • ein Bürger (Christian Walter) habe sich per E-Mail an den Bürgermeister gewandt mit der Frage, ob angesichts der Bebauung in Borkwalde mit zahlreichen Holzhäusern und in Anbetracht anderer Umstände die Gemeinde Schritte unternehmen könne, um das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Silvester einzudämmen;
  • der Bürgermeister verwies zu Recht darauf, dass die Gemeinde Borkwalde kein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern verhängen darf. Hier liegt eine bundes- und landesrechtliche Lage vor. Alles regelt sich nach dem deutschen Sprengstoffgesetz. Hierin sowie in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz finden sich die gesetzlichen Regelungen für den Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Auf Landesebene existieren in Ergänzung dazu weitere Vorschriften, etwa die Regelungen der Ladesimmissionschutzgesetze Brandenburg;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) regt an, die Möglichkeit für eine Empfehlung des Bürgermeisters zum zurückhaltenden Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu Silvester zu prüfen;
  • der Bürgermeister erklärt sich bereit, eine solche Empfehlung herauszugeben;
  • Herr Nissen (Amt Brück) wird die gestellte Frage mit in seine Behörde zur Prüfung mitnehmen;
  • der Bürgermeister informiert im Weiteren darüber, dass am 26. Oktober 2023 ein Gespräch mit der Firma Berlin-Brandenburger Flächenentwicklungs Gmbh/BBF stattgefunden habe, die eine Entwicklung der ihr gehörenden Fläche nördlich der neuen Kindertagesstätte vorzunehmen plant;
  • Herr Stawinoga (SPD) präzisiert, dass die BBF auf der genannten Fläche ein Gebäude errichten will mit Ärztehaus, Apotheke usw. Die Idee zu einer Einzelhandelsansiedlung sei nicht realisierbar – der „rote Netto“ habe abgesagt. Herr Stawinoga habe aber Gespräche mit dem Berlin-Brandenburger Handelsverband, um dort Interesse zu wecken. Der Verband gebe einen Newsletter heraus, in dem man einen geeigneten Artikel unterbringen könnte. Er habe mit Dr. Schröter abgesprochen, dass dieser einen Entwurf zu einem solchen Artikel ausarbeiten werde. Auf jeden Fall müsse in drei Jahren das Gebäude fertig sein, weil sonst in Borkwalde eine Krise der medizinischen Versorgung eintreten werde;
  • der Bürgermeister informierte dann darüber, das am 20. November 2023 Haushaltsberatungen im Amt stattgefunden hätten, deren Ergebnisse im Amtsausschuss zu behandeln sein würden;
  • am 22. November 2023 habe im Tourismusverband Zauche eine Vorstandswahl stattgefunden. Im Ergebnis wurde u.a. der Bürgermeister von Borkheide, HerrKreibich, in seinem Amt als Vorstandsvorsitzender bestätigt;
  • die Aufstellung der Begrüßungsschilder in den Orten des Amtes Brück, die von diesem Verband verantwortet und aus Fördermitteln finanziert werden, ist fast abgeschlossen. Probleme gebe es noch in den Gemeinden Baitz und Golzow, wo es noch eine Einigung mit Grundstückseignern braucht, auf deren Gelände die Schilder errichtet werden sollen.

Informationen zur Ausschussarbeit:

  • die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde, Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft),berichtete über die letzte Sitzung des Ausschusses am 8. November 2023 (siehe Bericht dazu auf dieser Internetseite). Deren Ergebnisse stehen heute auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung;
  • die Vorsitzende des Zeitweiligen Ausschusses „Generationenwald“, Frau Krüger (Fraktion Links-Grün), informierte über die zurückliegende Sitzung des Ausschusses am 23. November 2023. Das wichtigste Ergebnis resultierte aus der Diskussion mit Herrn Lenz vom Amt Brück zum Thema, was im Umgang mit dem Wald zu beachten ist. Vor allem müsse im Generationenwald der Waldcharakter gesichert werden. Dies in Übereinstimmung damit, dass die Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten zu seiner Nutzung erhalten müssten. Hier müsse es eine genaue Abstimmung geben. Auf der nächsten Sitzung werde der Entwurf eines Konzepts für den Generationenwald beraten, damit ab Januar 2024 mit der öffentlichen Beteiligung begonnen werden könne. Das Ziel besteht darin, bis Ende der laufenden Wahlperiode das Konzept zu verabschieden.

Einwohnerfragestunde:

  • Frau Krostewitz macht sich nach wie vor Sorgen über die ihrer Meinung nach pausenlosen Überschreitungen der Geschwindigkeit von 50 km/h in der Ernst-Thälmann-Straße, vor allem auch durch LKW. Dies verursache nicht nur unmittelbare Gefährdungen im Straßenverkehr, sondern auch nicht akzeptablen Lärm und Umweltverschmutzungen. Sie regt an, zwei neue Tempoanzeigeschilder anzubringen;
  • der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Schild nach wie vor dauerhaft an Bushaltestelle „stationiert“ sei, ein variables „wandert“ – zur Hälfte in Borkheide und zur Hälfte in Borkwalde. Er wolle Kostenangebote einholen, wobei er mit Kosten von 1700 bis 3500 Euro pro Schild rechne;
  • Herr Nissen vom Amt Brück betonte, hierzu müsse man Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) mit seiner Dienststelle Region West in Potsdam aufnehmen;
  • ein Bürger bestärkte Frau Krostewitz in deren Auffassung andauernder Überschreitungen der Geschwindigkeit in der Ernst-Thälmann-Straße, indem er darauf hinwies, dass das blaue Verkehrsschild mit dem Zwingepfeil an einer Verkehrsinsel wegen zu hoher Geschwindigkeit des öfteren umgefahren wird;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) informierte darüber, dass zwei Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei deren Ineffektivität unter Beweis gestellt hätten (in einer WhatsApp-Gruppe werde sofort über die Geschwindigkeitskontrollen informiert, so dass die Erfolgsquote der Messungen sofort sinke). Einmal sei vier Stunden gemessen worden, wobei eineFeststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht und geahndet worden sei. Bei einer zweiten Kontrolle waren es dann in drei Stunden drei Feststellungen;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) empfahl Frau Krostewitz, gemäß den geltenden Regelungen des Umgangs mit Einwohneranliegen einen Einwohnerantrag an die Gemeindevertretung zu stellen, was Frau Krostewitz aufgreifen wolle.

Tagesordnung 8: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:

  • Herr Stawinoga (SPD) beklagte den mangelhaften Winterdienst, vor allem im Altteil von Borkwalde;
  • der Bürgermeister erläutert, die Agrargenossenschaft Brück sei mit dem Streuen beauftragt, aber nicht für alle Straßen. Die Gemeindearbeiter helfen aus, schaffen aber nicht alles, nicht zuletzt, weil einer von ihnen wegen Krankheit ausgefallen sei. Vielleicht müsse man den Winterdienst neu ausschreiben, um mehr Straßen in den Winterdienst aufzunehmen, jedoch werde das Interesse an der Übernahme dieser Leistungen wohl gering ausfallen;
  • Herr Nissen vom Amt Brück versichert, dass er die Beschwerde von Herrn Stawinoga mit in seine Dienststelle nehmen werde, um im Benehmen mit der Agrargenossenschaft Abhilfe zu schaffen;
  • Herr Stawinoga (SPD) bemängelt im Weiteren, dass es keine Beleuchtung in der Waldstraße gebe, und im Haderlandstieg seien Straßenlampen ausgefallen;
  • der Bürgermeister empfahl, sich bei solchen Mängeln direkt an das Amt Brück zu wenden, wofür ja im Internet „Der Maerker“ eingerichtet worden sei;
  • ein Bürger bemängelt, dass im August-Strindberg-Weg zu schnell gefahren werde. Er regt an, dortQuerschwellen zu verlegen;
  • Herr Nissen vom Amt Brück erläutert darauf, dass der August-Strindberg-Weg eine neue Straße sei, wofür eine Gewährleistungsfrist gelte, weswegen keine Eingriffe in die Straße möglich

 

Tagesordnungspunkt 9 – Mitteilung: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282/23) nach Erhöhung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.

„Darstellung des Vorganges:

Der Beschluss Bw-10-283/23 wurde unverzüglich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.

In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung mit:

Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt – außerhalb des Schülerverkehrs – gegenüber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: I.d.R. unter 5 Fahrgästen, in Einzelfällen bis zu 10 Fahrgästen. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafür notwendigen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der günstigsten Variante – eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten – , würde diese Minimallösung bereits ca. 150.000 Euro jährlich kosten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfügung stehen. Bei einem zusätzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.

Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Möglichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung möglich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelmäßig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.“

 

Tagesordnungspunkt 10 – Änderung der Schließzeiten 2024 der Kindertagesstätte Eichhörnchen

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Änderung, entgegen des Beschlusses Bw-10-334/23, folgende Schließzeiten für die Kindertagesstätte Eichhörnchen 2024:

10.05.2024 Teamtag (Freitag), 05.08.2024 bis 09.08.2024 Konzeptionsarbeit, 04.10.2024 Teamtag (Freitag), 01.11.2024 Brückentag (Freitag), 27.12.2024 Brückentag (Freitag), 30.12.2024 Brückentag (Montag), 31.12.2024 Brückentag (Dienstag)

Begründung

Da es für die Kindertagesstätte Eichhörnchen noch keinen aktiven Kita-Ausschuss gibt, wurde mit dem derzeitigem Kita-Team genauestens besprochen, wie die Schließzeiten für das Jahr 2024, durchgeführt werden sollen.“

Die Abstimmung zu diesem Beschlussentwurf ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 11 – Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die als Entwurf anhängende Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.

Begründung

Nach Diskussion der Version 2 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde am 08.11.2023 wurde die Entgelt- und Nutzungsordnung entsprechend angepasst und die Version 3 erstellt.

Zur Handhabung der Vermietung sind die Terminbuchungen über den Bürgermeister zu beantragen. Entsprechende Vertragsdokumente liegen dem Bürgermeister bereits vor und könnten direkt genutzt werden. Dem Bürgermeister obliegt die Planung von Veranstaltungen und Buchungen. Über entsprechende Vertragsabschlüsse wird die Amtsverwaltung informiert. Das Nutzungsentgelt wird vom Nutzer oder Nutzerinnen 14 Tage im Voraus geleistet. Die Überwachung der Zahlung erfolgt durch die Amtsverwaltung.

Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.

Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01/2024 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.

Die Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.

Hinweis der Verwaltung:

Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.

Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte für die Benutzung mit einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad festzulegen.“

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erläuterte ihre nach wie vor bestehenden Bedenken gegen Teile der Entgeltordnung. Ihr geht es vor allem um die Belastung der Vereine und gesellschaftlichen Gruppen sowie der Kinder- Jugend-, und

Seniorenarbeit mit Nutzungsentgelten. Sie betonte, dass der Wunsch nach gemeindlichen Räumlichkeiten in der Einwohnerschaft immer sehr groß gewesen sei, auch zu einer Zeit, als es im Ort noch gastronomische Einrichtungen bzw. sogar noch einen kleinen Laden gab. Das Ziel sei immer gewesen, einen Treffpunkt zu schaffen, um das Zusammenleben zu fördern. Die genannten Nutzungsentgelte könnten zu einer Enttäuschung in der Einwohnerschaft führen. Insoweit sei die vorgesehene Regelung zur Entrichtung von Nutzungsgebühren durch die aufgeführten Gruppenunverständlich. Die Vorsitzende der Fraktion Links-Grün beantragte daraufhin eine namentliche Abstimmung. Deren Ziel war es, der Einwohnerschaft vor Augen zu führen, wer für die finanzielle Belastung der Vereine und Interessengruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Entgelten für die Nutzung des Gemeindesaals ist und wer nicht;

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) begründete sein anstehendes Stimmverhalten (Enthaltung) – was dem Bürgermeister, Herrn Eska, Anlass war, Herrn Dr. Schröter dahingehend aufzuklären, dass es ja jedem Gemeindevertreter tatsächlich frei stehe, sich auch der Stimme zu enthalten. Auch sollte dem Bürgermeister klar sein, dass er jederzeit rechtlich die Möglichkeit habe, in die Diskussionen einzugreifen, was aber nicht gleichgesetzt werden könne damit, Rednerinnen bzw. Redner in deren Redefluss zu unterbrechen, wie er es tat. Herr Dr. Schröter begrüßte, dass eingehende Erörterungen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde zu einer recht deutlichen Annäherung der Auffassungen zur Nutzungs- und Entgeltordnung für den Gemeindesaal geführt hätten, weswegen beide auf der laufenden Sitzung verabschiedet werden sollten. Kritisch sieht Herr Dr. Schröter, wie auch Frau Krüger, die Belastung der Vereine und gesellschaftlichen Gruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Nutzungsentgelten. Das könnte dazu führen, dass die Genannten auf die Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten verzichteten und sie zu der Auffassung kämen, der Gemeindesaal sei nun da, aber es ist eben „nicht unser Gemeindesaal“, was einen erheblichen Imageverlust bedeuten könnte. Außerdem sei es doch so, dass die Gemeinde die Vereine und Interessengruppen fördere, ihnen zugleich aber Geld für die Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten abnehmen wolle. Das wäre das Prinzip von einer Tasche in die andere. Verschärfend komme hinzu, dass die Mehrheit der Gemeindevertretung wohl den Antrag der Fraktion Links-Grün auf der laufenden Sitzung der Gemeindevertretung zur Erhöhung der Beträge zur Förderung der Vereine und Interessengruppen ablehnen wolle, was im Ergebnis auf eine Kürzung der finanziellen Zuwendungen an die Vereine und Interessengruppen hinauslaufe;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) warf Herrn Dr. Schröter daraufhin Erpressung vor, ohne dies zu begründen und selbstverständlich ohne zu bemerken, dass dies ein ganz offensichtlicher argumentativer Missgriff von ihr war;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, die Nutzungs- und Entgeltordnung erst einmal zu verabschieden, um nach geraumer Zeit zu überprüfen, was sich bewährt habe und was nicht, um dann gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen;
  • die namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage, die auch die Belastung der der Vereine und Interessengruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Entgelten für die Nutzung des Gemeindesaals enthält, ergab:
  • Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dafür;
  • Herr Stawinoga (SPD) dafür;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) Enthaltung;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dafür;
  • Frau Freyler (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dafür;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dafür;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) dafür;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) dagegen;
  • Bürgermeister, Herr Eska, dafür;
  • Herr Hünich (AfD) dafür.

 

Tagesordnungspunkt 12 – Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8.000 Euro zu erhöhen.
Davon werden 2.500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.

Begründung

Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.

Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5.100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben.

Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.

Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2.500 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.“

„Anmerkung der Verwaltung:

Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2.900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich

  • die Bewirtschaftung der neuen Kita
  • die Bewirtschaftung des Gemeindesaals
  • der dringend erforderliche Ausbau und die Unterhaltung der Straßen und Straßenbeleuchtung sowie
  • die Umlageverpflichtung gegenüber anderen Gemeinden für Schulen und Kindertagesstätten auf den kommunalen Haushalt auswirken.

Insbesondere durch den Ausbau/die Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen.

Das freiwillige Haushaltssicherungskonzept fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf.

Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.

Vorschlag der Verwaltung:

Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.“

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) begründete noch einmal ausführlich, warum er nachdrücklich für den vorliegenden Antrag wirbt. Er betonte erneut, dass man bei der Förderung von gemeindlichen Vereinen und Interessengruppen davon ausgehen müsse, dass sie für das Gemeinschaftsgefühl und, was bei dem erheblichen Zuzug nach Borkwalde besonders wichtig ist, für das Zusammenfinden der Menschen einen nicht in Geld zu messenden Beitrag leisteten (wobei er kritisch einfügte, dass die hiesigen Vereine und Interessengruppen durchaus mehr in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten und Werbung für sich betreiben sollten). Legte man an die Förderung von Kultur und Sport beispielweise rein betriebswirtschaftliche Maßstäbe an, müsste sicher die Mehrzahl der entsprechenden Einrichtungen und Zusammenschlüsse ihre Tätigkeit einstellen. Dies könne keinesfalls im gesellschaftlichen Interesse sein. Dr. Schröter verwies im Weiteren darauf, dass die Gemeinde Borkwalde die Vereine und Interessengruppen in der Vergangenheit schon einmal finanziell stärker gefördert habe: 2018 mit 6000 und 2019 mit 5800 Euro. 2022 habe sich die Summe auf 5100 Euro eingependelt. Zwischenzeitlich sei aber die Einwohnerzahl von 1503 im Jahre 2018 auf 2096 im Jahr 2023 gestiegen. Entsprechend wuchs das Steueraufkommen von 880280 Euro im Jahre 2017 auf 1342610 Euro im Jahre 2022. Das bedeutet, dass der Prozentsatz der Zuwendungen an die Vereine und Interessengruppen am Steueraufkommen von 0,52 auf 0,38 Prozent sank. Sollte es bei der Förderung von nur 5100 Euro im Jahre 2024 bleiben, würde der Prozentsatz weiter sinken, und zwar auf 0,35. Sollte die Gemeindevertretung dem Antrag der Fraktion Links-Grün folgen (Förderung 8000 Euro), stiege der Prozentsatz auf 0,54, d.h. es würde in etwa der Wert von 2017 erreicht. Bei alledem sei zu bedenken, dass die zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner nicht nur moralisch, sondern auch über ihre Steuerzahlungen gleiche Anrechte bei ihrem möglichen Einbringen in die Vereinsarbeit hätten wie die Ältereingesessenen. In Bezug auf die von der Verwaltung angemerkte Haushaltslage in Borkwalde machte Dr. Schröter darauf aufmerksam, dass auch für Gemeinden in der Haushaltssicherung bis zu 3 Prozent des Haushalts für freiwillige Aufgaben ausgegeben werden können. In Borkwalde waren es im Jahre 2018 lediglich 1,72 Prozent, 1,4 Prozent im Jahre 2022 und 1,68 Prozent im Jahre 2023. Sollte dem Antrag der Fraktion Links-Grün zur Erhöhung der Zuwendungen auf 8000 Euro gefolgt werden, würde der Wert von 3 Prozent lange noch nicht erreicht. Insoweit, so Dr. Schröter, sei der Antrag der Fraktion Links-Grün in jeder Weise begründet. Dr. Schröter stellte im Weiteren einen Zusammenhang zwischen dem vorliegenden und einem weiteren Antrag der laufenden Sitzung der Gemeindevertretung her. Er bezieht sich auf die Absenkung des Hebesatzes für die Grundsteuer im Zusammenhang mit der ab 2025 greifenden Grundsteuerreform. Dr. Schröter hält zwar den letztgenannten Antrag für in jeder Weise begründet. Er könne aber nicht garantieren, dass Einwohnerinnen und Einwohner nicht auf den Gedanken kämen: „Aha, bei den Vereinen und Interessengruppen wollen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter angesichts der Haushaltslage sparen, aber bei der Absenkung des genannten Hebesatzes legen die Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer in der Gemeindevertretung, weil sie selbst betroffen sind, diesen Maßstab der Haushaltssicherung nicht an.“
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), der im Unterschied zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 8. November 2023 seine gute Kinderstube wiedergefunden zu haben schien, brachte diesmal im Unterschied zum 8. November 2023 sogar Argumente für seine Ablehnung der Aufstockung der Mittel für die Borkwalder Vereine und Interessengruppen vor, jedenfalls wenn man das für Argumente hält, was er nannte. Er führte zunächst einen Vergleich mit anderen Gemeinden, so Borkheide, Brück und Golzow, ins Feld, die in absoluten Zahlen weniger für ihre Vereine und Interessengruppen ausgäben. Gemeinden, wo es gegebenenfalls gänzlich anders sein könnte, umging er. Auch spielte für ihn keine Rolle, was man schon in der Schule lernt: Nicht am Schlechteren solle man sich ein Beispiel nehmen, sondern am Besseren. Außerdem verwies Herr Link auch von seiner Seite darauf, dass sich Borkwalde im Haushaltssicherungskonzept befindet. Auf die von Dr. Schröter benannte Zahl von 3 Prozent, die auch in Gemeinden im Haushaltssicherungskonzept für freiwillige Aufgaben verausgabt werden könnten, ging Herr Link nicht ein. Zum Schluss machte Herr Link noch eine bemerkenswerte Rechnung dahingehend auf, dass, klammere man die Zuwendungen für das Sommerfest aus, es sich mit einem gebilligten Antrag zur Erhöhung der Zuwendungen für Vereine und Interessengruppen um eine Erhöhung um 100 Prozent handeln würde;
  • Herr Stawinoga (SPD) stellte sich hinter die Auffassung, dass die örtlichen Vereine mehr tun müssten, um sich darzustellen. Außerdem sei es möglich, dass Vereine gegenüber Amt Brück und gegenüber dem Landkreis Potsdam-Mittelmark Anträge auf Förderung spezieller Projekte stellen könnten;
  • ein Bürger stellte die Frage, wie die Summe von 8000 Euro zustande gekommen sei, auf die laut Antrag der Fraktion Links-Grün die Zuwendungen an Vereine und Interessengruppen erhöht werden sollten;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) griff sich zur Begründung den Kulturverein Er biete Lesungen,Filmvorführungen und manches Andere an, und würde, jetzt, wo der Gemeindesaal da ist, gern noch mehr Veranstaltungen durchführen. Aber die Finanzierung wird schwierig, weil die Kosten auch stiegen. Aus den der Gemeinde zufließenden wachsenden Steuereinnahmen könnte die Unterstützung für die Vereine gesichert werden;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) verwies in seiner Antwort gegenüber dem Fragesteller darauf, dass die Vereine und Interessengruppen jedes Jahr begründete Anträge auf höhere Zuwendungen gestellt haben, die durch die Gemeindevertretung aufgrund der Grenze von 5100 Euro regelmäßig zusammengestrichen werden. Mit der Bestätigung des Antrages der Fraktion Links-Grün könnte man der Absicherung der Arbeit der Vereine und Interessengruppen wenigstens ein Stückchen entgegenkommen. Dr. Schröter sah sich außerdem veranlasst, noch einmal den Umgang der Mehrheit in der Gemeindevertretung mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde in einem speziellen Fall zu erinnern: Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. August 2023 wurde durch eine Mehrheit eine Beschlussvorlage gebilligt, wonach ein Fußgängerweg oder Bürgersteig in der Ernst-Thälmann-Straße/Ecke Fichtestraße (ca. 15 Meter) und Ernst-Thälmann-Straße Ecke/Wielandstraße (ca. 12 Meter) bis zu den Bushaltestellen  errichtet werden soll. Die Amtsverwaltung Brück hat in ihrer Beschlussempfehlung dafür eine Summe von 50000 Euro veranschlagt. Die genannte Mehrheit betrachtet diese – immerhin in einer geltenden Beschlussvorlage – genannte Summe als nicht verbindlich; man solle sich nicht andauernd darauf beziehen, das sei unredlich. Ein Gemeindevertreter aus den eigenen Reihen hatte aber selbst schon im August erhebliche Zweifel an dem damaligen Vorhaben. Außerdem gäbe es weitaus kostengünstigere Varianten für das Projekt. Als ersten Schritt sollte man erst einmal das hohe Gras abmähen. Für das in Rede stehende Projekt könnten auch die Gemeindearbeiter die Arbeiten erledigen. Auch diese Einwendung hinderte die damalige Mehrheit nicht daran, ihr überaus teures Vorhaben in der Gemeindevertretung durchzusetzen. Ganz anders nun bei der relativ geringfügigen Erhöhung der Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Interessengruppen, wie sie im vorliegenden Antrag der Fraktion Links-Grün enthalten sind;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) stellte für die Fraktion den Antrag auf namentliche Abstimmung. Deren Ziel ist, den Borkwalderinnen und Borkwaldern die unterschiedliche Haltung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur Unterstützung der örtlichen Vereine und Interessengruppen vor Augen zu führen;
  • die namentliche Abstimmung zur in Rede stehenden Beschlussvorlage ergab:
  • Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dagegen;
  • Herr Stawinoga (SPD) Enthaltung;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) dafür;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dagegen;
  • Frau Freyler (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dagegen;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) dagegen;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) dafür;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) dafür;
  • Bürgermeister, Herr Eska, dagegen;
  • Herr Hünich (AfD) dagegen.
  • es erwies sich, dass der Bürgermeister, die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und der Vertreter der AfD mit Unterstützung des Amtes Brück für die Argumente zugunsten einer (tatsächlich nur) geringen und durch den Borkwalder Haushalt verkraftbaren Aufstockung der Mittel für die Vereine und Interessensgruppen in Borkwalde zur Verbesserung von deren Bedingungen ihrer Arbeit zugunsten der örtlichen Gemeinschaft nicht zugänglich sind.

Tagesordnungspunkt 13 – Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Fortschreibung des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2024 in Anlehnung an § 63 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.V. mit § 26 Abs. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

Begründung

Die Gemeinde Borkwalde hat im Jahr 2022 für den Kindergartenbau einen Kredit in Höhe von 3.400 TEuro aufgenommen. Die durch die Kreditaufnahme angestiegenen jährlichen Tilgungsverpflichtungen von 97,1 TEuro können aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht erwirtschaftet werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit gefährdet. Für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird deshalb ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.

Die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist gegeben, wenn
– der gesetzliche Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln

dauerhaft erreicht wird,
– im Finanzplan die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Höhe der

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erreichen und
– die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan zur

ordentlichen Tilgung der Kredite ausreichen.

Die dauernde Leistungsfähigkeit soll spätestens im Haushaltsjahr 2033 wiedererreicht werden.“

Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen (Frau Krüger, Dr. Schröter)

Tagesordnung 14 – Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde für das Jahr 2024

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286).

Begründung

Die Haushaltssatzung 2024 ist in Abstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Borkwalde erarbeitet worden.

Im Ergebnisplan für das Jahr 2024 wird ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 1.136,6 TEuro ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Durch die Inanspruchnahme dieser Rücklage gilt der Haushaltsausgleich gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf als erreicht.

Jedoch ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die im Jahr 2022 erfolgte Kreditaufnahme von 3.400 TEuro für den Kindergartenneubau gefährdet. Mit der Kreditaufnahme ist ein Ansteigen des Schuldendienstes auf auf 208 TEuro verbunden. Im Finanzhaushalt ist ersichtlich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einschließlich der jährlichen Tilgungsverpflichtungen ausreichen. Die Finanzsituation wird zudem u.a. durch die hohen Umlageverpflichtungen für Schul- und Kinderbetreuung belastet.

Zum Ende des Jahres 2024 wird ein Finanzdefizit von 124,6 TEuro ausgewiesen. In der Haushaltssatzung wurde daher vorsorglich die Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 200 TEuro festgelegt.

Ab dem Jahr 2033 sollen aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit die Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden.

Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde seit dem Jahr 2020 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen soll die dauernde Leistungsfähigkeit im Jahr 2033 erreicht werden.

Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen (Frau Krüger, Dr. Schröter)

 

Tagesordnungspunkt 15 – Grundsteuerreform Änderung der Hebesätze ab

01.01.2025 (Antrag der Fraktion Links-Grün, Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft, Herrn Egbert Eska, ehrenamtl. Bürgermeister, und Herrn Matthias Stawinoga, SPD)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Hebesätze der Grundsteuern A und B zum 01.01.2025 so anzupassen, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird das Amt Brück beauftragt, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10. April 2024 einen Vorschlag für die geänderte Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 mit den neu berechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen zur Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Grundstückswerte haben sich die von den Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbeträge erheblich erhöht. Die Anwendung der bisherigen Hebesätze würde damit zu einer außergewöhnlichen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Belastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Daher sind neue Hebesätze zu erarbeiten, die dem Kriterium der Aufkommensneutralität Rechnung tragen, und somit der Gemeinde das bisherige Grundsteueraufkommen garantieren.

Hinweis der Amtsverwaltung:

Um für 2025 rechtssicher Grundsteuern erheben zu können, müssen in 2024 neue Hebesätze von der Gemeindevertretung beschlossen werden – das ist unstrittig. Die neuen Hebesätze sollen so angepasst werden, dass die Erträge möglichst weder höher noch niedriger – gemessen am Bezugsjahr – sind. Für die einzelnen Eigentümer kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Die Vorbereitung einer konkreten Beschlussvorlage mit den neuen Hebesätzen ist jedoch erst möglich, wenn die dazu erforderlichen Bewertungen von den zuständigen Finanzämtern abgeschlossen sind und alle Grundsteuermessbescheide vorliegen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Voraussetzungen im März/April 2024 bereits vollständig vorliegen. Vorab einen Termin zur Änderung der Hebesätze festzulegen, ist daher nicht sinnvoll und zudem risikobehaftet. Gern kann die Amtsverwaltung zum vorgenannten Termin eine unverbindliche Prognoserechnung zur Beratung in der Gemeindevertretung (NÖT) vorlegen.

Nach Auskunft des Finanzministeriums soll es Mitte 2024 ein Transparenzregister geben, welches die Bürger einsehen können und erfahren, welcher Hebesatz für ihre Gemeinde aufkommensneutral wäre.

Ungeachtet dessen, kann es zur Erfüllung kommunaler Aufgaben erforderlich werden, die Hebesätze bei schlechter Finanzlage der Gemeinde in den Folgejahren zu erhöhen.“

  • Herr Stawinoga (SPD) begründete seine Haltung zugunsten des vorliegenden Antrags vor allem damit, dass man es mit einer Verdopplung des Messbetrages zu tun habe. Im Frühjahr 2024 lägen bestimmt schon eine Reihe Steuerbescheide vor, so dass vom Amt ein Vorschlag gemacht werden könne. Deswegen könne der Antrag so gelassen werden;
  • Herr Nissen vom Amt Brück betonte, sollte der vorliegende Beschlussentwurf durch die Gemeindevertretung bestätigt werden, müsste er vom Amtsdirektor beanstandet werden, weil Komplettbewertungen nur möglich seien, wenn alle Bescheide der Finanzämter zur Grundsteuer vorliegen, weswegen eine halbwegs vernünftige Auskunft vom Amt erst im Herbst 2024 gegeben werden könnte. Man solle deshalb das Datum mit im Beschlussentwurf April 2024 tauschen gegen den 31. Oktober 2024;
  • der Bürgermeister stellt den Antrag, das Datum 10. April 2024 gegen 31. August 2024 auszutauschen.

Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen.

 

Tagesordnungspunkt 16 – Antrag auf Genehmigung nach BImSchG – Windpark Reesdorf Beteiligung der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt im Rahmen der Behördenbeteiligung im Genehmigungsverfahren nach BlmSchG – Antrag der Firma JUWI GmbH vom 15.06.2023 auf Errichtung und Betrieb von 8 WKA in 14547 Beelitz, Gemarkung Reesdorf die anliegende Stellungnahme.

Begründung:

Die Firma JUWI GmbH beabsichtigt mit Antrag vom 15.06.2023 die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (Typ Vestas V162-7.2 MW) in 14547 Beelitz OT Reesdorf, Gemarkung Reesdorf. Die geplanten Windkraftanlagen besitzen eine Leistung von 7,2 MW bei einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

Mit Genehmigungsbescheid Nr. 60.067.00/12/0106.2/RW vom 16.03.2016 hat die Firma JUWI GmbH, seinerzeit firmierend als juwi Energieprojekte GmbH, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 12 WEA vom Typ Nordex N117-2400 mit einer Nabenhöhe von 141 m erhalten. Mit Fristverlängerungsbescheid vom 26.01.2022 wurde die erteilte Genehmigung bis zum 11.04.2024 verlängert. Mit Genehmigung des gegenständlichen Antrages soll die bereits vorliegende Genehmigung zurückgegeben werden. Eine parallele Umsetzung soll nicht erfolgen. Es ist vorgesehen, die bereits genehmigten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Genehmigung zu übernehmen.

Mit dem Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 für die Region Havelland- Fläming werden Vorranggebiete für die Windenergienutzung als Ziele der Raumordnung festgelegt. Im aktuell vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans festgelegt. Die Standorte der 8 Windkraftanlagen befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches Voranggebietes „VRW 16“.

Mit Urteil vom 05. Juli 2018 in der Ersten lnstanz hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming für unwirksam erklärt (Az.: OVG 2 A 2.16 und

Sanierungsplanung“ (RegBkPIG) wurde dadurch die Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen vorrübergehend unzulässig. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBI. 1 S. 1353) einen veränderten Rechtsrahmen für den Ausbau der Windenergienutzung im Bundesgebiet geschaffen.

Aufgrund der veränderten Rechtsgrundlagen kann die Planungssicherung nach § 2c des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (sogenanntes Windkraftmoratorium) nicht mehr aufrechterhalten werden. Gemäß § 2c Absatz (4) RegBkPIG ist somit eine Befreiung von der Genehmigungsuntersagung für die beantragten Standorte zulässig. Zudem wurde entsprechend § 2 des geänderten Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG 2021) folgendes festgelegt: liegen im überragenden öffentlichen lnteresse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“

Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) hat die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Brück, im Rahmen der Behördenbeteiligung die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.12.2023.

Entsprechend der Antragsunterlagen befinden sich die nächstgelegenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Borkwalde (Puschkinstraße 24) in einer Entfernung von ca. 3.300 m zu den geplanten Anlagen.

In vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Anträge auf BlmSchG-Genehmigung Windpark Reesdorfer – Schäper Heide/ Stadt Beelitz OT Reesdorf und Schäpe von 2013, 2015, 2021 und 2023) wurden bereits mit den Beschlüssen Bw-30-418/13, Bw-30-79/15, Bw- 30-174/21 sowie Bw-30-278/23 Stellungnahmen der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und abgegeben. Es wird sich im Übrigen auf die vorgenannten Stellungnahmen bezogen. Die verwendeten Daten wurden aktualisiert.

Aufgrund des Umfangs und der Schonung von Ressourcen wird auf den Versand der vollständigen Antragsunterlagen verzichtet.
Die Unterlagen zum Antrag werden den Gemeindevertretern vorab über eine Cloud- Anwendung (Anbieter: Telekom) zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der Antragsunterlagen befinden sich die nächstgelegenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Borkwalde (Puschkinstraße 24) in einer Entfernung von ca. 3.300 m zu den geplanten Anlagen.

In vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Anträge auf BlmSchG-Genehmigung Windpark Reesdorfer – Schäper Heide/ Stadt Beelitz OT Reesdorf und Schäpe von 2013, 2015, 2021 und 2023) wurden bereits mit den Beschlüssen Bw-30-418/13, Bw-30-79/15, Bw- 30-174/21 sowie Bw-30-278/23 Stellungnahmen der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und abgegeben. Es wird sich im Übrigen auf die vorgenannten Stellungnahmen bezogen. Die verwendeten Daten wurden aktualisiert.

Aufgrund des Umfangs und der Schonung von Ressourcen wird auf den Versand der vollständigen Antragsunterlagen verzichtet.
Die Unterlagen zum Antrag werden den Gemeindevertretern vorab über eine Cloud- Anwendung (Anbieter: Telekom) zur Verfügung gestellt.

  • Herr Nissen vom Amt Brück ergänzte die Beschlussvorlage durch die Auskunft, dass die Gemeinde Borkheide Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt habe.

Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 1 Enthaltung, 1 Gegenstimme.

Tagesordnungspunkt 17 – Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Borkwalde

„Darstellung des Vorganges:

In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde für das Jahr 2024 festgelegt:

Gemeindevertretung (GV):

14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):

24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024

Ausschuss Generationen Wald (AGW):

31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024

Sitzungen werden gemäß § 34 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf so oft es die Geschäftslage erfordert vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung bzw. Ausschussvorsitzenden einberufen.
In dringenden Fällen können weitere Sitzungen einberufen werden sowie in den Fällen des § 34 Absatz 2 BbgKVerf.

Die angegebenen Termine sind nicht verbindlich, jedoch eine Richtlinie für die bessere Planung, Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Sitzungen.

Zur allgemeinen Übersicht wird dieser Mitteilung der vollständige Sitzungskalender 2024 hinzugefügt.

Tagesordnungspunkt 21: Flächennutzungsplan

Seit Jahren ist unser Flächennutzungsplan in Arbeit. Dass er noch nicht wieder auf der Tagesordnung stand, lag daran, dass eine Stellungnahme des Landkreises noch nicht vorlag. Die Gemeindevertretung beschloss daher am 11. Oktober, dass sich das Amt um diese bis zum 30.11.2023 bemühen solle.

Die Antwort liegt der Gemeinde nun vor und so erhielten wir folgende Mitteilung von der Amtsverwaltung:

„Nach vorangegangener Abstimmung mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg/Oberförsterei Potsdam im Mai 2022 und mit dem Referat 23 des MIL folgte im November 2022 nochmal eine offizielle Anfrage an die Rechtsabteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Inhaltlich ging es darin um die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans mit der Darstellung von ‚Wohnbauflächen im Bestand ohne Erweiterungsmöglichkeit‘ für den nördlichen und westlichen Bereich des Gemeindegebietes. Hier befinden sich Wohnhäuser und auch Wochenendhäuser im Bestand im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der LEP-HR gibt mit dem Ziel Z 5.2 Abs. 1 – ‚Anschluss neuer Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsflächen‘ den Umgang mit neuen Siedlungsflächen vor. Jedoch sollen in diesen Bereichen keine neuen Wohnflächen ausgewiesen werden, sondern lediglich der Bestand dargestellt werden. Im Entwurf von März 2018 sind die besagten Bereiche als Waldflächen dargestellt worden. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg/Oberförsterei Potsdam hegt ebenfalls Bedenken gegen die Ausweisung als Waldflächen, da es sich in den Gebieten weder jetzt noch in Zukunft um Wald im Sinne des Waldgesetzes handelt. Im Dezember und Januar folgten weitere Telefonate mit der Rechtsabteilung des Landkreises PM. Hier wurde um eine fachliche Prüfung und schriftliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans auf der Grundlage der vorgelegten Arbeitsfassung gebeten. Die Prüfung des Sachverhalts gestaltet sich schwierig, da es bislang keine vergleichbaren Fälle gibt. Die Planzeichenverordnung hält für diesen speziellen Fall keine geeigneten Mittel bereit.

Die Stellungnahme der zuständigen Behörde vom 14.10.2023 liegt nun vor und lautet wie folgt: „Sie erhalten die auch dem Landrat vorgestellte Einschätzung der rechtlichen Lage zur angefragten Darstellung im Flächennutzungsplan Borkwalde.

 

Einigkeit besteht und bestand dazu, dass die Fläche bei fehlender Waldeigenschaft nicht als Waldfläche dargestellt werden kann. Soweit eine Fläche mit tatsächlich gemischter Nutzung (Wohn- und Wochenendhäuser) als Wohnbaufläche ausgewiesen wird, indiziert das eine Entwickelbarkeit der verbliebenen Wochenendhäuser in Wohnhäuser. Darauf hatte das MIL Ref. 23 dann doch noch im Gespräch vom Juni 2023 hingewiesen. Das passt aber nicht zur Angabe, dass es sich um eine reine Bestandsdarstellung handelt. Dass die Darstellung in sich widersprüchlich ist, da sie einerseits Entwicklungsmöglichkeiten durch die Darstellung als Wohnbaufläche, was sie tatsächlich als Bestand nicht ist, aufzeigt, andererseits aber suggeriert, dass es keine Erweiterungsmöglichkeit gibt und nur der tatsächlich vorhandene Bestand abgebildet werden soll, wurde auch bereits in den Gesprächen erwähnt.

 

Unproblematisch bei der Ausweisung als Sonderbaufläche ist, dass sie keine Wohnsiedlungsfläche nach LEP-HR darstellt und deshalb auch nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet wird. Anders ist das aber bei der Wohnbaufläche, die definitiv Wohnsiedlungsfläche ist, gestaltet.

 

Inwieweit (…) von der GL (Gemeinsame Landesplanungsabteilung) diese Wohnsiedlungsflächenentwicklung nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet werden muss, erschließt sich formaljuristisch vorerst nicht. Letztendlich liegt die Entscheidung und auch die Verantwortung für eine Darstellung bei der planenden Gemeinde. Der Landkreis kann beraten, aber nicht verbindlich festlegen. Für weitere Gespräche zur Darstellungsproblematik stehe ich trotzdem weiterhin gern zur Verfügung.“

 

Die Problematik der Flächendarstellung im Außenbereich besteht somit weiterhin. Eine Klärung konnte bislang nicht herbeigeführt werden. Es wird empfohlen, den letzten Entwurf vom März 2018 durch das beauftragte Planungsbüro mit rechtlicher Begleitung durch einen Fachanwalt überarbeiten zu lassen und das Verfahren fortzuführen.“

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) bemerkte zu dem Text des Landkreises, dass dieses bürokratische Monstrum kein Mensch verstehen kann. Außerdem müsse doch die Darstellungsproblematik in der Nachbargemeinde Borkheide bewältigt worden sein, denn dort gibt es vergleichbare Verhältnisse und der Flächennutzungsplan ist dort nach längeren Debatten bereits in Kraft;
  • eine Antwort auf diese Einwendungen gab es nicht.

Dr.sc. Lothar Schröter

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https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/12/21/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-06-12-2023/feed/ 12
Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 08.11.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/19/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-08-11-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/19/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-08-11-2023/#comments Sun, 19 Nov 2023 16:13:16 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=399 Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien wurde in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde ausgeführt:

  • Frau Boese (Amt Brück): Der Zuwendungsantrag der Gemeinde Borkwalde für den im Ort geplanten Generationenwald ist durch die zuständigen Behörden abgelehnt worden;
  • Der Bürgermeister: Die von der Gemeindevertretung Borkwalde beschlossene Beleuchtung von zwei Bushaltestellen ist mit Verzögerung nun mit der zweiten abgeschlossen worden;
  • Der Bürgermeister: Für die Kindertagesstätte ist fast das komplette vorgesehene Mobiliar dort aufgestellt;
  • Der Bürgermeister: Am 8. Januar 2024 soll der reguläre Betrieb in der Kindertagesstätte aufgenommen werden;
  • Der Bürgermeister: Für die Kindertagesstätte und den Gemeindesaal wird es eine Einweihungsfeier geben, wobei der Termin noch nicht feststeht;
  • Der Bürgermeister: Der Gemeindesaal könnte gegebenenfalls schon vor dem 8. Januar 2024 genutzt werden, wobei alles davon abhängt, ob vorher die Gemeindevertretung sich auf die Haus- und Nutzungsordnung nebst den Entgeltregelungen einigen kann.

In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:

  • Frau Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigte sich nach dem Stand der Glasfaserverkabelung besonders im Altteil von Borkwalde. Da dies nur unzureichend vorgenommen worden sei, solle die Gemeinde einen Vorstoß zum Anschluss aller interessierten Anlieger unternehmen;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) ergänzte, dass nach seiner Beobachtung nur Teile des Außenbereichs mit Glasfaser bedacht worden seien;
  • Frau Boese (Amt Brück) konnte nur darauf verweisen, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Meldungen für die Anschlüsse zu verantworten habe. Insofern müsste man sich mit dem Anliegen an den Landrat wenden.

Anfragen Ausschussmitglieder:

  • Herr Haß (Sachkundige Einwohner für die Fraktion Links-Grün) wollte wissen, ob die Übergabe des Gemeindesaals gemeinsam mit der Kindertagesstätte erfolgen werde;
  • Der Bürgermeister erwiderte darauf, dass das Gebäude vorher übergeben werde, alles abhängig von Nutzungsordnung (siehe oben);
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigte sich danach, ob ihr Eindruck richtig sei, dass die Nutzung der Bibliothek schwach sei;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) riet dazu, erst einmal abzuwarten, wie sich die Nutzung der Bibliothek gestalten werde, wenn sie erst einmal ins neue Gebäude (Kindertagesstätte/Gemeindesaal) umgezogen sei. Eine Bibliothek sei für Borkwalde sehr wichtig;
  • Der Bürgermeister gab in Entgegnung darauf zu bedenken, dass die Bibliothek jährlich Kosten in Höhe von 5000 Euro verursache, weswegen man die Effektivität dieser Ausgaben unter die Lupe nehmen müsse.

Tagesordnung 7: Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Borkwalde

 

Darstellung des Vorganges:

In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde für das Jahr 2024 festgelegt:

Gemeindevertretung (GV):

14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):

24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024

Ausschuss Generationen Wald (AGW):

31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024

Tagesordnungspunkt 8: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282/23) nach Erhöhung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.

Darstellung des Vorganges: Der Beschluss Bw-10-283/23 wurde unverzüglich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.

In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung mit:

„Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt – außerhalb des Schülerverkehrs – gegenüber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: i.d.R. unter 5 Fahrgästen, in Einzelfällen bis zu 10 Fahrgästen. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafür notwendigen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der günstigsten Variante – eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten – würde diese Minimallösung bereits ca. 150000 Euro jährlich kosten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfügung stehen. Bei einem zusätzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.

Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Möglichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung möglich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelmäßig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.“

  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) setzte sich für einen Vorstoß der Gemeinde Borkwalde ein, in Stoßzeiten größere Busse einzusetzen, so z.B. zwischen 14.00 und 15.00;
  • Der Bürgermeister sagte zu, hier „nachzuhaken“, zumal die Busse in der kalten Jahreszeit voller würden, denn jetzt z.B. würden viele Menschen noch mit dem Fahrrad zum Bahnhof Borkheide fahren.

 

Tagesordnungspunkt 9: Beratung zum Haushaltsentwurf 2024

  • Frau Boese (Amt Brück): Die Gemeinde bezieht ihre finanziellen Mittel vor allem aus ihren Anteilen aus der Umsatz- und Einkommenssteuer. Weitere wichtige Einnahmen flössen aus der Grundsteuer B und den Schlüsselzuweisungen des Landes. Bestimmte Einnahmen kämen außerdem aus der Zweitwohnungssteuer, der Hundesteuer und den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich;
  • durch den Zuzug nach Borkwalde werde der Einkommenssteueranteil ansteigen, und zwar von rund 764000 Euro im Jahre 2022 auf geplant 990000 Euro im Jahre 2027;
  • dem stünde vor allem hohe Umlageverpflichtungen gegenüber, weil Borkwalder Kinder in anderen Orten Schulen und Kindertagesstätten besuchten;
  • zu Buche schlagen im Weiteren die Steigerungen der Personalkosten durch Tariferhöhungen, aber natürlich auch durch die neue Kindertagesstätte. Hier gäbe es sogar eine Verdoppelung der Personalkosten;
  • die neue Kindertagesstätte habe über 4 Millionen Euro an Kosten verursacht, wovon 3,4 Millionen Euro als Kredit von Borkwalde aufgenommen werden musste mit einer Laufzeit bis zur Abzahlung von 40 Jahren;
  • jedes Jahr habe Borkwalde eine Belastung von 200000 Euro durch die neue Kindertagesstätte im Sinne von Abzahlung und Zinsen zu tragen, wobei der Zinssatz von 3,4 Prozent ein guter Zinssatz sei;
  • das Jahr 2023 werde Borkwalde voraussichtlich mit einem Minus abschließen, geschätzt etwa 100000 Euro;
  • der Zuschussbedarf belaufe sich auf 30000 bzw. 20000 Euro für die alte/neue Kindertagesstätte;
  • pflichtige Aufgaben verbrauchen 95 Prozent der Ausgaben, freiwillige Aufgaben 2 bis 3 Prozent (3 Prozent sind Regelfall);
  • im Augenblick befinde sich die Gemeinde in einem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept, aber 2025 wahrscheinlich in einem pflichtigen;
  • angesichts dieser Perspektive müsse sich die Gemeinde von allem gegenständlichen Vermögen trennen, sofern es nicht für eigene pflichtige Aufgaben benötigt würde (was im Einzelnen nachzuweisen wäre). Dazu gehöre auch das schon länger in Rede stehende Grundstück in der Birkenstraße;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) wies darauf hin, dass die Überlegung bestünde, für dieses Grundstück einen Investor zu finden, der dort eventuell einen Bau z.B. für betreutes Wohen errichten würde.
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün), die als Gast an der Sitzung des Ausschusses teilnahm, stellte zu einigen konkreten Posten des Haushaltsentwurfs Fragen und bat um Überprüfung der Planansätze. Das betrifft:
  • die Reinigung der Kindertagesstätten, die ihrer Kenntnis nach zukünftig durch interne Kräfte erfolgen solle. Die Posten sind zu prüfen, da die Ansätze in Höhe der Kosten für die Fremdreinigung gebildet worden sind.
  • die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie die Konzessionsabgaben für Strom und Gas, die im Vergleich zu den Ist-Zahlen der Jahre 2022 und 2023 zu niedrig angesetzt sind
  • die Unterhaltung der Gemeindestraßen. Hier fragte sie nach, ob die 50 T€ des Ansatzes der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung dienen, der für die Herstellung der Fußwege von insgesamt 25 m Länge zu zwei Bushaltestellen in Höhe von 50 T€ vorsieht. Das ist doch nicht alles, was in den Borkwalder Straßen zu reparieren wäre.

Frau Boese (Amt Brück) sagte die Prüfung all dessen zu.

 

Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde

 

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die als Entwurf anhängende Entgelt- und Nutzungsordnung (Version 2) für den Gemeindesaal Borkwalde

 

Der Anhang hatte folgende Fassung:

 

„Haus- und Nutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Gemeinde Borkwalde

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt in ihrer Sitzung am……………2023 auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBL. I S. 286), in der jetzt gültigen Fassung nachfolgende Haus- und Benutzungsordnung für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde:

  • 1 Geltungsbereich

Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde. Die Anlage über die Nutzungsentgelte ist Bestandteil der Haus- und Nutzungsordnung. Die Einrichtung steht unter der Trägerschaft der Gemeinde.

  • 2 Nutzung

Der Gemeindesaal dient den Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Gremien sowie gemeindlichen Veranstaltungen und allen örtlichen Vereinen, Verbänden und Interessengruppen für deren Arbeit. Darüber hinaus steht der Gemeindesaal im Rahmen freier Zeiten gegen ein Nutzungsentgelt offen.

  • 3 Zweck der Haus- und Nutzungsordnung

Die Haus- und Nutzungsordnung dient der Erhaltung, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Gemeindesaales.

Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt die Nutzerin/ der Nutzer die Bestimmungen über diese Haus- und Nutzungsordnung an.

  • 4 Hausrecht

Das Hausrecht übt die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch die Amtsdirektorin/den Amtsdirektor des Amtes Brück, aus. Den Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten.

Mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Umsetzung/Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung werden betraut:

  1. Bürgermeister/-in
    2. Stellvertreter/-in des Bürgermeisters
  2. Gemeindearbeiter/-in

Personen oder Personengruppen, die die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung nicht einhalten, können aus dem Gemeindesaal verwiesen werden. Verstöße können mit Hausverbot geahndet werden.

Das Ordnungsrecht gilt für die Dauer des Nutzungsrechtes von Privatpersonen als an diese übertragen.

  • 5 Nutzungsberechtigte
  1. Wer eine Erlaubnis zur Nutzung erhält, ist Veranstalterin/Veranstalter im Sinne dieser Haus- und Nutzungsordnung. Ihr/ ihm oder einer bevollmächtigten Person wird der Schlüssel für den Zugang zum Gemeindesaal übergeben.
  2. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen erteilt und begründet widerrufen werden. Veranstaltungen der Gemeinde haben Vorrang vor einer anderen Nutzung. Ein Rechtsanspruch aus einer vorgenommenen Anmeldung besteht nicht.
  3. Veranstaltungen dürfen keine rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben. Weder in Wort und Schrift oder durch angebotene Medien dürfen die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht und verletzt werden, weder dürfen Krieg und Gewalt verherrlicht werden noch darf zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik aufgerufen werden. Die Verwendung von Fahnen sowie das Zeigen von Symbolen verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen sind unzulässig. Ebenso unzulässig sind Parteiveranstaltungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
  4. Veranstalterinnen und Veranstalter, die das Ansehen der Gemeinde schädigen oder die in Absatz 3 genannten Grundsätze in ihrer öffentlichen Darstellung außer Acht lassen, sind als Nutzerinnen und Nutzer ausgeschlossen.
  5. Parteien und Wählergemeinschaften dürfen die Einrichtung nur für interne Veranstaltungen nutzen.
  6. Veranstaltungen, die nach Absatz 3 während der Durchführung untersagt werden, erhalten keine Erstattung des Nutzungsentgeltes.

 

  • 6 Nutzungsbedingungen
  1. Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf Antrag bei dem/bei der ehrenamtlichen Bürgermeister/-in.
  2. Die Gemeinde überlässt der Nutzerin/dem Nutzer den Gemeindesaal einschließlich seiner Ausstattung zur entgeltlichen bzw. unentgeltlichen Nutzung in dem Zustand, in welchem er sich befindet. In Umsetzung des „Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in der Öffentlichkeit ist das Rauchen in der Einrichtung verboten.
  3. Der Besitz und der Genuss von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind in der Einrichtung als auch auf dem dazugehörenden Außengelände verboten. Verstöße gegen diese Regeln werden umgehend bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Die betreffende Person erhält Hausverbot. Auf das Recht zur Gegendarstellung im Amt Brück wird hingewiesen.
  4. Die Nutzerin/der Nutzer ist verpflichtet, die Einrichtung und Geräte jeweils vor Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Sie/er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Alle Nutzerinnen und Nutzer haben die Pflicht, die Räume und das Inventar vor jeder Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Die Verursacherin/der Verursacher haftet privatrechtlich für verursachte Schäden.
  5. Die Nutzerin/ der Nutzer mögen sich so verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden.
  6. Nach der Benutzung ist/sind
  • benutztes Geschirr abzuwaschen und wegzustellen,
  • der Saal, Toiletten usw. gründlich zu reinigen (Fegen und Wischen),
  • alle entstandenen Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen,
  • der Außenbereich zu reinigen,
  • das Mobiliar geordnet (übliche Stellung) hinzustellen,
  • Licht und elektrische Geräte ordnungsgemäß auszuschalten,
  • Fenster und Türen zu schließen und die Haustür abzuschließen,

Das Übernachten in der Einrichtung ist nicht gestattet.

  1. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort, sofern eine Kaution bereitgestellt wurde. Bei Schlüsselübergabe wird ein Rückgabetermin/ Übergabe bis spätestens 10 Uhr am Folgetag vereinbart.
  2. Nach ordnungsgemäßer Übergabe und Schließen der Einrichtung haben alle Personen das Gelände der Einrichtung umgehend zu verlassen.
  3. Eingetretene Unregelmäßigkeiten und Schäden sind dem Amt Brück/Gebäudeverwaltung Tel-Nr. ………………………. unverzüglich zu melden.
  • 7 Haftung

Die Nutzerin/der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen der Besucherinnen und Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung entstehen, frei. Die Nutzerin/ der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die Gemeinde für den Fall der eigenen Inanspruchnahme.

Die Nutzerin/ der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde durch die Nutzung der Einrichtung entstehen, soweit sie nicht auf gewöhnliche Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zurückzuführen sind.

  • 8 Verstoß gegen die Haus- und Nutzungsordnung

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung können mit einer Geldbuße von 5,00 € bis zu 1.000 € nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), vom 19. Februar 1987 (BGBl. 602) in der jeweils gültigen Fassung, geahndet werden.

  • 9 Nutzungsentgelt

 

Die Gemeinde Borkwalde ist berechtigt, für die Nutzung ein Nutzungsentgelt sowie eine Kaution zu erheben. Sie sind im Voraus zu entrichten. (Kontonummer ………)

Die Höhe richtet sich nach den in der Anlage aufgeführten Sätzen. Weiterhin sind die Kosten für eine unterlassene Reinigung und eingetretene Schäden zu tragen.

  • 10 Inkrafttreten

Die Haus- und Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

„Hinweis der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die im Entwurf (Version 2) enthaltenen Punkte nicht nachvollziehbar, insbesondere § 2 Nutzung und die gesamte Entgeltordnung.

Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansässiger Vereine oder Parteien (siehe §2 Nutzung und Entgeltordnung). Das verstößt gegen die Gleichbehandlung. Hier müssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen. Außerdem würde dies eine Prüfung der Mitgliedschaft der jeweiligen Nutzer voraussetzen, die in der Amtsverwaltung nur mit erhöhtem Aufwand geleistet werden kann.

Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.
Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte für die Benutzung mit einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad festzulegen.

Fazit: Dem Entwurfsvorschlag der Gemeindevertreter der Gemeinde Borkwalde sollte nicht in vollem Umfang zugestimmt werden, sondern mit Änderungen in den oben genannten Punkten.

Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann

derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.

Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01/2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.

Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.“

  • in der beginnenden Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wurde darauf hingewiesen, dass das vorliegende Haus- und Nutzungskonzept für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum bereits auf der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 13.09.2023 intensiv behandelt und am Ende in der jetzt vorliegenden Fassung einstimmig empfohlen worden ist;
  • im Unterschied dazu erklärte nun die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Bendschneider (Borkwalder Wählergemeinschaft), sie habe ihre Auffassung angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Borkwalde geändert. Es müsse nun darauf ankommen, mit den Einnahmen aus der Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum einen Beitrag zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts zu leisten;
  • aus der Fraktion Links-Grün kam dazu nicht nur der Einwand, dass man sich ja einmütig auf die vorliegende Fassung des Haus- und Nutzungskonzepts für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum verständigt habe, sondern auch das Bemerken, dass es gerade für einkommensschwächere Einwohnerinnen und Einwohner von Borkwalde möglich sein müsse, die Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Aus der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) und vom Bürgermeister gab es dazu eher die Tendenz, der Haushaltskonsolidierung (die mit den Minimalbeträgen aus der Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum ohnehin nicht einmal in Ansätzen zu erreichen sein würde) den Vorzug zu geben;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) nahm zum Einwand der Amtsverwaltung Stellung, wonach im Haus- und Nutzungskonzept für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum in jeder Weise das Gleichbehandlungsprinzip zu gelten habe. Die Amtsverwaltung hatte vorgebracht: „Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansässiger Vereine oder Parteien (siehe §2 Nutzung und Entgeltordnung). Das verstößt gegen die Gleichbehandlung. Hier müssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen.“ Dr. Schröter zweifelte dies an, zumal die Amtsverwaltung dafür auch auf Nachfrage keine Rechtsgrundlage benennen wollte. Er verwies darauf, dass ortsansässige Vereine oder Parteien in anderen Kommunen durchaus kostenfrei gemeindliche Einrichtungen nutzen könnten. Parteien Kosten für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen auferlegen zu wollen, verstoße seiner Meinung nach gegen den Anspruch von Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Dieser Hinweis fruchtete bei der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister nicht. In Bezug auf die ortsansässigen Vereine machte Dr. Schröter noch einmal darauf aufmerksam, dass sie einen gewichtigen Beitrag zum Zusammenhalt im Ort und zum Zusammenwachsen leisteten, was nicht mit Geld aufzuwiegen sei. Außerdem würden sie ja von der Gemeinde gefördert, was bedeute, dass sie bei Zahlung von Entgelten für die Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum Geld von der Gemeinde an die Gemeinde zurückzahlen würden (Prinzip: „Von einer Hosentasche in die andere“). Auch dies konnte die Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister nicht überzeugen;
  • nach der allgemeinen Diskussion zum Textteil des Haus- und Nutzungskonzepts für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum wurde übergeleitet zur Entgeltordnung;
  • es ergab sich eine Übereinstimmung dahingehend, dass private Nutzer bei bis zu 25 Personen 50 Euro pro Tag, bei bis zu 50 Personen 75 Euro pro Tag und bei bis zu 100 Personen 150 Euro pro Tag zu entrichten haben würden. Gewerbliche Nutzer würden am ersten Tag 300 und für jeden weiteren Tag 150 Euro zu zahlen haben. Vereine und gesellschaftliche Gruppen würden 10 Euro pro angefangene Stunde, nach drei Stunden den vollen Tagessatz von 50 Euro aufbringen müssen. Gegen den Widerstand der Fraktion Links-Grün wurde die Kostenfreiheit für „ortsansässige Vereine“ gestrichen; sie werden also nun wegen der Haltung der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister zur Kasse gebeten. Kostenfrei allerdings sollen nun Veranstaltungen zur Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit werden, was die Fraktion Links-Grün ausdrücklich begrüßte. In Bezug auf die zu entrichtende Kaution wurde der Satz von 100 auf 200 Euro angehoben. Gewerbliche Kultur-, Sport- und sonstige Kurse werden mit einem Satz von 20 Euro pro angefangener Nutzungsstunde belastet.

 

Tagesordnungspunkt 11: Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)

Der Antragstext dazu lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8000 Euro zu erhöhen. Davon werden 2500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.

Begründung:

Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.

Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben.

Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.

Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt werden, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2500 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich

auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich

  • die Bewirtschaftung der neuen Kindertagesstätte
  • die Bewirtschaftung des Gemeindesaals
  • der dringend erforderliche Ausbau und die Unterhaltung der Straßen und Straßenbeleuchtung sowie
  • die Umlageverpflichtung gegenüber anderen Gemeinden für Schulen und Kita
    auf den kommunalen Haushalt

auswirken. Insbesondere durch den Ausbau/ Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen. Das freiwillige HSK fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf. Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.

Vorschlag der Verwaltung:

Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) wiederholte seine Überlegung, dass gerade örtliche Vereine ihren maßgeblichen Anteil dabei leisteten, den Zusammenhalt im Ort zu stärken und das Zusammenwachsen der schon länger in Borkwalde mit den neu Zugezogenen voranzubringen. Besonders angesichts der äußerst geringen Beträge, die die Vorlage der Fraktion Links-Grün zur Aufstockung der Mittel für ihre Arbeit vorschlage, dürfe man keine streng betriebswirtschaftlichen Maßstäbe an die Förderung von Vereinen anlegen. Sie leisteten weitaus mehr, als die geringe Erhöhung ihrer Bezuschussung ausmache;
  • Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft) hielt nun den Zeitpunkt für gekommen, neue Umgangsformen in der Gemeindevertretung Borkwalde einzuführen. Er wollte offensichtlich neue Saiten gegenüber jenen aufziehen, die einmal andere Meinungen als er selbst vertreten. Herr Link fuhr Herrn Dr. Schröter laut und anmaßend an, ihm reiche es nun langsam mit der Argumentation Dr. Schröters. Ohne selbst Argumente vorzubringen glaubte Herr Link außerdem in diesem Zusammenhang, ohne Rücksicht auf die Regeln des Anstands und der Höflichkeit Herrn Dr. Schröter unvermittelt mit „Du“ anreden zu dürfen;
  • Herr Dr. Schröter verbat sich den Ton von Herrn Link, forderte ihn auf, inhaltlich zu argumentieren und ergänzte, er werde sich auch künftig ungeachtet von Ausfällen von Herrn Link nicht davon abhalten lassen, seine Auffassungen zur Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Borkwalde zu äußern. Dies war geboten, weil dies bereits die zweite Entgleisung von Herrn Link Dr. Schröter gegenüber gewesen war: In der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. August 2023 hatte Dr. Schröter gegen die Errichtung von zwei Fußgängerwegen bzw. Bürgersteigen an zwei Bushaltestellen in der Ernst-Thälmann-Straße argumentiert. Für insgesamt 27 Meter veranschlagte die Amtsverwaltung Brück in der Vorlage dafür 50000 Euro an Baukosten. In scharfen, ungebührlichen Worten in Richtung von Dr. Schröter verwahrte sich Herr Link dagegen, dass Dr. Schröter diese Summe (immerhin Grundlage für die Beschlussvorlage!) überhaupt erwähne, denn sie habe überhaupt keine Bedeutung;
  • Frau Bendschneider (Borkwalder Wählergemeinschaft), Ausschussvorsitzende, sprach sich ebenfalls gegen eine Erhöhung der Zuwendungen für die Borkwalder Vereine aus, wofür sie die Haushaltslage der Gemeinde als Argument nutzte;
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) bezog eine ähnliche Position, wobei sie auf andere Kommunen verwies, die mehr Vereine hätten, aber weniger für sie bezahlten;
  • Frau Boese (Amt Brück) machte auf die Möglichkeit aufmerksam, zur Unterstützung der Vereinstätigkeit sich um andere Finanzierungsquellen zu bemühen, so z.B. aus denkbaren „Fördertöpfen“
  • Herr Haß (Sachkundige Einwohner für die Fraktion Links-Grün) stimmte den Argumenten von Dr. Schröter weitgehend zu und bemängelte, dass in puncto Vereinstätigkeit nur über Geld geredet werde, viel weniger über den erheblichen Nutzen, den sie für die Gemeinde erbringen. Die in Rede stehenden 2900 Euro Aufstockung seien „peanuts“, über die es sich überhaupt nicht lohne zu streiten;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) gab zu bedenken, dass die höhere Unterstützung für die Vereine angemessen wäre und verwies als Beispiel auf das Wirken des Kulturvereins, der seine Arbeit einzig und allein darauf ausrichtet, kulturelle Angebote offen für alle im Ort zu machen. Durch den Gemeindesaal gibt es die Möglichkeit, die Angebote zu erweitern, was aber mehr Geld als bisher kosten wird. Der Verein kann das nicht allein aufbringen. Anderen wird es ähnlich gehen.

Die Abstimmung über die Empfehlung zum vorliegenden Antrag ergab:

1 Gemeindevertreter und ein Sachkundiger Einwohner dafür

2 Gemeindevertreter und 2 Sachkundige Einwohner dagegen

1 sachkundiger Einwohner enthielt sich der Stimme.

2 Gemeindevertreter erklärten sich für befangen, weil sie selbst Vorstandsmitglieder von Vereinen sind, und nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Damit gibt der Ausschuss die Empfehlung, den Antrag abzulehnen.

Der vorliegende Antrag wird nun der Gemeindevertretung vorgelegt werden, wobei die Fraktion Links-Grün namentliche Abstimmung beantragen wird, damit sich alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Bild darüber machen können, welche Gemeindevertreterinnen und -vertreter wie zur finanziellen Ausstattung unserer ortsansässigen Vereine stehen.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]> https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/19/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-08-11-2023/feed/ 8 Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 11.10.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/04/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-11-10-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/04/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-11-10-2023/#comments Sat, 04 Nov 2023 12:32:36 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=396 Ein Vertreter der Borkwalder Wählergemeinschaft und der AfD-Vertreter waren bei der Sitzung nicht anwesend.

Änderungsanträge zur Tagesordnung:

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) kritisiert, dass sich in jüngster Zeit kurzfristige Vorlagen durch das Amt Brück häufen, wo die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung dies nur in Ausnahmen zulässt. Frau Krüger ersucht dringend darum, wieder gemäß den Festlegungen der Geschäftsordnung zu verfahren;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) übt Kritik daran, dass die Unterlagen für die Sitzungen der Gemeindevertretung nur noch elektronisch versandt werden. Wohl gebe es dazu einen Beschluss der Gemeindevertretung, doch widersprechen sowohl der genannte Beschluss als auch das daraufhin angewandte Verfahren der immer noch geltenden Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Borkwalde;
  • der Amtsdirektor entschuldigt sich dafür, dass die Geschäftsordnung verletzt wurde. Solange diese nicht geändert ist (was für den Januar 2024 geplant sei), würde auf Wunsch der postalische Versand angewandt;

Bei den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde führte der Bürgermeister aus:

  • die Kindertagesstätte wird nicht rechtzeitig fertig zum 1. November 2023, wofür Materialmangel die Ursache ist, weswegen nicht gefliest werden konnte und die Klempner nicht zeitgerecht arbeiten können;
  • die Eröffnung Kindertagesstätte werde am 8. Januar 2024 mit der Aufnahme des regulären Betriebes starten;
  • für die schon angemeldeten Kinder seien die Betreuungsplätze zum 1. November 2023 gesichert, und zwar in der Kindertagesstätte „Regenbogen“, wo gegenwärtig nur 70 Plätze belegt seien, u.a. weil viele Kinder eingeschult worden seien;
  • sieben Erzieherinnen hätten für die neue Kindertagesstätte Bewerbungen eingereicht, eingestellt seien bisher fünf. Sie würden zum 1. November 2023 zeitweise in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ arbeiten;
  • der Amtsdirektor ergänzt, dass in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ 30 Betreuungsplätze nicht hätten vergeben werden können, weil der Personalmangel es nicht zulässt;
  • der Bürgermeister informiert darüber, dass es am 22. September 2023 eine Kinderdisco in der Schule Borkheide gegeben habe. Diese Veranstaltung war ein Treffen im Rahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung und war ein guter Anfang, Kontakte zu den Kindern aufzunehmen. Danach wurde die Begegnung im Jugendclub fortgesetzt,
  • am 28. September und am 10. Oktober 2023 habe es Bewerbungsgespräche für neue Kindertagesstätte gegeben mit o.g. Ergebnis.

Informationen zur Ausschussarbeit:

  • der Amtsausschuss tagte am 25. September 2023. Ein Schwerpunkt waren die Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 mit dem positiven Ergebnis der Entlastung des Amtsdirektors. Während der Tagung habe es einen Vortrag zu den Themen Energieeinsparung und Energiemanager gegeben. Der Amtsdirektor ergänzte dazu, das Amt Brück bevorzuge einen Energiemanager statt eines Klimamanagers, wozu ein entsprechender Antrag gestellt werden solle;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) als Vorsitzende informierte zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales Bauen und Ortsentwicklung über die am 13. September stattgefundene Tagung. Die wesentlichsten Ergebnisse finden sich heute auf Tagesordnung der Gemeindevertretung;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) berichtete von der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses Generationenwald am 20. September 2023. Es werde eine kleine Arbeitsgemeinschaft zum Thema Einbeziehung Bürger und Jugendliche eingerichtet. Außerdem habe sich herausgestellt, dass man für das Projekt neue Fördermittel aus LEADER-Programm beantragen könne. Das ist ein EU-Förderprogramm für den Bereich Ländliche Entwicklung.

Einwohnerfragestunde:

  • Herr Walter bringt vor, dass sich in der Spielstraße (August-Strindberg-Straße) die Kraftfahrer nicht an die Schrittgeschwindigkeit hielten. Er fragt an, ob man zur Geschwindigkeitsreduzierung nicht Schweller auf der Straßenführung anbringen (die Anlieger seien für solche Schweller) und ob die Gemeinde nicht eine Begehung der Örtlichkeiten anberaumen könne;
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) verweist darauf, dass mit solchen Schwellern eine erhöhte Lärmbelästigung verbunden sein würde, besonders bei offenen Fenstern im Sommer
  • der Bürgermeister sagte eine Begehung, wie gewünscht, zu;
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigt sich nach dem Stand der Bearbeitung der Anträge zur Verkehrsberuhigung an drei Stellen in Borkwalde. Die Anträge lägen bei der Verkehrsbehörde vor, es fehlte nur eine Unterschrift. Wann, so fragt sie, werde die Zusage zu den Anträgen verwirklicht?
  • der Bürgermeister erklärt dazu, dass der Landkreis noch keine Stellungnahme zur Kreisstraße (eine der drei Stellen) gegeben habe, und da das alles in einen Antrag gefasst worden sei, gehe es auch bei den zwei anderen Problemen nicht vorwärts. Terminlich könne also noch nichts gesagt werden;
  • Herr Haß (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) machte darauf aufmerksam, dass auf dem Gelände des Generationenwaldes Bäume für die vorgesehene Feuerwehrzufahrt gefällt worden seien, die Stümpfe aber noch verblieben sind, weswegen die Feuerwehrzufahrt so nicht nutzbar sei;
  • der Bürgermeister antwortete darauf, dass Herr Lenz vom Amt Brück für diese Arbeiten die Ausschreibung herausgegeben habe, worauf zwei Antworten eingegangen seien. Man könne aber noch nicht sagen, wann die Stubben gezogen werden:

Tagesordnung 8: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erkundigt sich nach dem Termin für den Umzug der Bibliothek aus dem Jugendclub in die gemeindlichen Räumlichkeiten der neuen Kindertagesstätte. Hierauf erging die Antwort, dass infolge der verzögerten Eröffnung des Objekts noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden könnten; – es kann noch nicht gesagt werden, wann das passiert, da Verzögerungen bei der Fertigstellung der Kindertagesstätte entstanden seien;
  • der Amtsdirektor wies darauf hin, dass die hiesige Bibliothek auch in der Schule Borkheide oder in Brück untergebracht werden könnte, was aber in der Gemeindevertretung auf allgemeine Ablehnung stieß, da man hier im Ort Ausleihmöglichkeiten für Literatur vorhalten wolle;
  • der Bürgermeister äußerte, man solle angesichts der geringen Nachfrage bei der Bibliothek einmal grundsätzlich die Frage aufwerfen, ob deren Unterhaltung überhaupt sinnvoll sei;
  • Herr Stawinoga (SPD) erkundigte sich danach, wann die Müllcontainer am Astrid-Lindgren-Platz, die dem Neubau der Kindertagesstätte „zum Opfer fielen“ nun endlich einen neuen Standort finden würden;
  • der Bürgermeister entgegnete darauf, dass Herr Lenz vom Amt Brück den Eigentümern eine Frist gesetzt habe und dies mit der Androhung eines Bußgeldes;
  • Herr Stawinoga (SPD) warf noch einmal das Problem auf, wie die ärztliche Versorgung in drei bis vier Jahren in Borkwalde gesichert werden könne. Welches Grundstück käme für ein Ärztehaus in Frage? Ein solches Objekt könne auch eine Apotheke und betreutes Wohnen beherbergen;
  • der Amtsdirektor entgegnete darauf, dass ein solches Grundstück angrenzend an die neue Kindertagesstätte, am besten mit Erbbaurecht, von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden könne. Dazu solle ein Interessensbekundungsverfahren angeschoben und die Ergebnisse der Gemeindevertretung vorgestellt werden. Für das Gebäude käme tatsächlich auch die Unterbringung der Apotheke und von betreutem Wohnen, aber auch eine kleine Gewerbeeinheit in Frage. Terminlich könne man sich Anfang Januar 2024 vorstellen.

Tagesordnungspunkt 9 – Mitteilung: Ergebnis der Neuausschreibung der Mittagsversorgung/Vollversorgung zum 1. Oktober 2023

  • Darstellung des Vorganges: Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ (Vollverpflegung) erhielt zum 01.10.2023 die Firma RWS Cateringservice GmbH den Zuschlag.

Tagesordnungspunkt 10 – Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt zum 01.10.2023 den in der Anlage befindlichen Entwurf der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.

Der Preis für die Mittagsversorgung in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ verringert sich von bisher 3,25 auf 3,16 Euro pro Portion.

  • 3 Abs. 2 der Satzung ändert sich wie folgt:

Das Essengeld wird als monatliche Gebühr erhoben. Es wird von 20 Tagen im Monat ausgegangen, so dass sich ein Pauschalbetrag von 35,80 Euro ergibt.

Als Ausgleich für Fehlzeiten (Schließzeiten, Urlaub und Krankheit des Kindes) wird ein Monatsbetrag im Jahr abgezogen und auf die monatlichen Beiträge umgelegt.

Die monatliche Gebühr erhöht sich somit auf 32,82 Euro (35,80 x 11 Monate/12 Monate).

Die künftig betriebene Kindertagesstätte „Eichhörnchen“ soll voraussichtlich zum 01.11.2023 eröffnen (mittlerweile verschoben auf Januar 2024). Der Essenanbieter wird ebenfalls die Einrichtung mit der Vollverpflegung versorgen.

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2023:

Für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ sind im im Haushalt 2023 insgesamt 86500 Euro, davon für die Mittagsverpflegung 71500 Euro und für Frühstück und Vesper 15000 Euro eingeplant.

Im Ergebnis dieser Vergabe verringert sich der finanzielle Aufwand der Gemeinde gering.

Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 11 – Schließzeiten in den Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Eichhörnchen“ Borkwalde für das Jahr 2024.

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Eichhörnchen“ an folgenden Tagen zu schließen:

10.05.2024
26.08.2024 bis 30.08.2024 04.10.2024
01.11.2024
23.12.2024 bis 01.01.2025

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) bemerkte, ob es richtig sei, dass die Termine für beide Kindertagesstätten gleich sind, und zwar mit Blick auf Vertretungen und die Unterbringung der Kinder;
  • der Bürgermeister äußerte dazu, dass die Schließzeiten von beiden Kindertagesstätten-Leitern bestätigt worden seien und dass jeweils eine Kindertagesstätte die Notbetreuung übernähme.

Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 12 – Erhöhung Stellenplan

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten über die Stellenplanerhöhung der Wirtschaftskräfte von 50 Stunden auf 54 Stunden (2 x 27 Stunden pro Woche) ab dem 1. Januar 2024.

Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnung 13: Erhöhung des Zuschusses für das Familienzentrum

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Erhöhung der Co-Finanzierung für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Haushaltsjahr 2023 von 6200 auf 7600 und für das Haushaltsjahr 2024 auf 8600 Euro.

Begründung

Der Vertrag für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Jahr 2023 wurde am 1. August 2023 vom Landkreis der Amtsverwaltung zur Unterschrift vorgelegt. Im Haushalt 2023 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6200 Euro eingeplant.

Im vorliegenden Vertrag betragen die Personalkosten insgesamt 75700 Euro für eine Vollzeitstelle (Dipl.-Sozialpädagoge/Sozialarbeiter oder ähnliche Qualifikation). Von dieser Gesamtsumme werden 80 % (60560 Euro) vom Landkreis PM getragen, und die Co-Finanzierung der 20% Eigenanteil (15140 Euro) teilen sich die beiden Gemeinden Borkheide und Borkwalde mit jeweils 7570 Euro.

Für 2024 wurde eine aktuelle Anpassung vom Träger Stiftung Job vorgenommen. Somit ist eine tarifliche Erhöhung mit einer Gesamtsumme von 8600 Euro je Gemeinde gleich mit eingeplant worden.

Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit mit einer Enthaltung durch Frau Krüger (Fraktion Links-Grün).

Tagesordnungspunkt 14 – Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8000 Euro zu erhöhen. Davon werden 2500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.

Begründung:

Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.

Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihren Anträgen finanzielle Unterstützung zu geben.

Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.

Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2500 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich

  • die Bewirtschaftung der neuen Kindertagesstätte,
  • die Bewirtschaftung des Gemeindesaals,
  • der dringend erforderliche Ausbau und die Unterhaltung der Straßen und Straßenbeleuchtung sowie
  • die Umlageverpflichtung gegenüber anderen Gemeinden für Schulen und Kita
    auf den kommunalen Haushalt auswirke

Insbesondere durch den Ausbau/die Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen.

Das freiwillige Haushaltssicherungskonzept fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf.

Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.

Vorschlag der Verwaltung:

Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) wies darauf hin, dass sich die Einwohnerzahl erhöht habe und dass auch das Einkommenssteueraufkommen gestiegen sei. Angesichts steigender Preise wird es auch für die Vereine immer schwerer, qualitativ gute und interessante Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen. Wir brauchen dringend die das Zusammenleben in Borkwalde fördernden Aktivitäten der Vereine und mit der Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ja auch eine Steigerung der Vereinstätigkeit gewünscht und zu erwarten. Dies alles rechtfertige den Antrag;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) vertrat noch einmal eindringlich seine Auffassung, dass man an die Bereiche Kultur, Sport und Vereinstätigkeit nicht rein betriebswirtschaftlich herangehen dürfe. Hier werde eine nicht mit Geld aufzuwiegende ehrenamtliche Tätigkeit geleistet, die vor allem auch dem Zusammenhalt in der Gemeinde nütze. Die sehr geringen zusätzlichen Belastungen des Gemeindehaushalts stünden in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, die die zusätzlichen Gelder von 2900 Euro für die Vereine und Interessensgruppen erbringen würden;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) bat um die Beantwortung der Frage, wieviel Prozent des Haushalts denn eigentlich für freiwillige Leistungen der Gemeinde aufgewendet würden. Sie ergänzte, dass die Gemeinde seit Jahren immer ca. 1,5 Millionen Euro auf dem Konto hätte und schloss an: „Und da sind 2900 Euro für die Vereine und Interessensgruppen nicht drin?“
  • es erwies sich, dass der Amtsdirektor, der Bürgermeister und Teile der Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft für die Argumente zugunsten einer geringen Aufstockung der Mittel für die Vereine und Interessensgruppen in Borkwalde nicht zugänglich sind;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) stellte angesichts dieser Lage den Antrag, die Sache in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung zu verweisen.

Die Abstimmung zum Antrag von Frau Krüger ergab 6 Stimmen dafür und 3 dagegen.

Tagesordnungspunkt 15 – Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde

(Wiedervorlage)

  • angesichts einer relativ konfusen Situation bei den Unterlagen einigte sich die Gemeindevertretung darauf, die Beschlussvorlage zurückzuziehen und im Dezember 2023 erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 16 – Unterjähriger Bericht 2023 zum Haushalt der Gemeinde Borkwalde.

Der Bericht wurde als Mitteilung zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 17 – Einholung der Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark zum Flächennutzungsplan Borkwalde (Antrag des ehrenamtlichen Bürgermeisters Herrn Eska, der Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft, der Fraktion Links-Grün und Herrn Stawinoga, SPD)

Der Beschlusstext lautete:

Das Amt Brück wird gebeten, bei dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, vertreten durch den Landrat Herrn Marko Köhler, darauf zu drängen, dass die noch offene bzw. nicht abschließende Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark zum Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und fertiggestellt wird.

Diese Stellungnahme ist dem Amt Brück und der Gemeindevertretung bis spätestens 30. November 2023 zu übergeben.

Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 18 – Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung – Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Raumordnungsgesetz zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming (Planungsstand 26.05.2023) nachfolgende Hinweise und Anregungen:

Die Gemeinde Borkwalde befürwortet die Verkleinerung des VRW 16 Reesdorf im Vergleich zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 (WEG 16) vom 05.10.2021 und nimmt zur Kenntnis, dass die berührten Belange der amtsangehörigen Gemeinden Borkwalde und Borkheide im Abwägungsprozess entsprechend gewichtet wurden.

Im Übrigen wird an der Stellungnahme vom 23.06.2022 betreffend das Windeignungsgebiet WEG 16 nun Windenergiegebiet VRW 16 Reesdorf festgehalten. Die Stellungnahme behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.

Dr.sc. Lothar Schröter

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https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/04/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-11-10-2023/feed/ 3
Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde-vertretung Borkwalde vom 13.09.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/10/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-13-09-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/10/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-13-09-2023/#comments Tue, 03 Oct 2023 09:07:18 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=392 Aus unterschiedlichen Gründen nahmen an der Sitzung nicht teil:

Andreas Link (Borkwalder Wählergemeinschaft)

Norbert Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft)

Erika Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft)

Tagesordnungspunkt 2: Änderungsanträge zur und Feststellung der Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 15 wurde von der Tagesordnung genommen. Die Beschlussfassung über die veränderte Tagesordnung erfolgte einstimmig.

Beim Tagesordnungspunkt 3, Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde, berichtete die Ausschussvorsitzende, Frau Bendschneider, dass das Einwohneranliegen vom 28.12.2022, in dem es um die Erhöhung der Verkehrssicherheit in einigen Straßenabschnitten Borkwaldes ging, von den zuständigen Stellen positiv entschieden worden ist. Im Einzelnen handelte es sich um:

  • die Umwandlung des Selma-Lagerlöf-Rings 1 bis 32 von einer Tempo-30-Zone in einen Verkehrsberuhigten Bereich;
  • die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Selma-Lagerlöf-Ring von Nr. 68 bis zum Elsa-Beeskow-Weg durch das Aufstellen von Tempo-30-Schildern, von Hinweisschildern „Achtung Schulweg/freiwillig Schritttempo“ und von Geschwindigkeitsmessgeräten zur Selbstkontrolle der KFZ-Benutzer, um eine eventuelle Tempoverringerung oder die Einrichtung einer Spielstraße und um die Prüfung der Parksituation;
  • die Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich Olof-Palme-Ring 72 bis 128 bzw. das Aufmalen von Schildern „30 km/h“ auf die Straße, die Anbringung mehrerer Geschwindigkeitsmesstafeln, das Aufbringen von Schwellen auf der Straße oder das Einrichten von Fahrbahnverengungen;
  • die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vom Ortseingangsschild Borkwalde aus Richtung Borkheide bis zum Abzweig Selma-Lagerlöf-Ring, um die dortige Bushaltestelle sicherer zu machen.

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

Beim Tagesordnungspunkt Fragen der Ausschussmitglieder gab es keine Anfragen.

Tagesordnungspunkt 7: Ergebnis der Neuausschreibung der Mittagsversorgung/Vollversorgung zum 1. Oktober 2023

  • Darstellung des Vorganges: Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung) erhielt zum 01.10.2023 die Firma RWS Cateringservice GmbH den Zuschlag.
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün), die als Gast an der Sitzung teilnahm, kritisierte, dass in der Ausschreibung die Vollversorgung, also Frühstück, Mittagessen und Vesper, ausgeschrieben worden sei, wir aber nicht im Einzelnen über die Ergebnisse informiert werden.
  • Frau Krüger kritisierte ferner, dass der Gemeindevertretung nicht die Anbieter vorgestellt wurden, die sich auf die Ausschreibung hin gemeldet hatten, womit das Amt Brück die Gemeindevertretung nicht mehr so umfangreich informiere, wie es notwendig ist und wie es in der Vergangenheit üblich war.

Tagesordnungspunkt 8: Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete im Hauptteil:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt zum 01.10.2023 den in der Anlage befindlichen Entwurf der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.“

Begründung:

„Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung) ab dem 01.10.2023 erhielt die Firma RWS Cateringservice Gmbh den Zuschlag.

Der Preis für die Mittagsversorgung in der Kindertagesstätte Regenbogen verringert sich von bisher 3,25 auf 3,16 Euro pro Portion.

Vom 01.04.2023 bis zum 30.09.2023 betrug die monatliche Verpflegungspauschale 32,08 Euro (häusliche Ersparnis: 1,75 Euro).

Durch den neuen Preis für das Mittagessen muss die häusliche Ersparnis i.S.d. §17 Abs. 1 KitaG neu berechnet (siehe Anlage-Kalkulation) und durch den beiliegenden Satzungsentwurf mit der entsprechenden Verpflegungspauschale angepasst werden.

Aus der vorliegenden Kalkulation des Essenanbieters ergibt sich eine Erhöhung der häuslichen Ersparnis ab dem 01.10.2023 auf 1,79 Euro pro Portion.

Die Differenz zwischen häuslicher Ersparnis und dem tatsächlichen Essenpreis, den der Träger zu zahlen hat, beläuft sich auf 1,37 Euro pro Portion. Bis zum 30.09.2023 lag dieser bei 1,50 Euro pro Portion.

  • 3 Abs. 2 der Satzung ändert sich wie folgt:

Das Essengeld wird als monatliche Gebühr erhoben. Es wird von 20 Tagen im Monat ausgegangen, so dass sich ein Pauschalbetrag von 35,80 Euro ergibt.

Als Ausgleich für Fehlzeiten (Schließzeiten, Urlaub und Krankheit des Kindes) wird ein Monatsbetrag im Jahr abgezogen und auf die monatlichen Beiträge umgelegt.

Die monatliche Gebühr erhöht sich somit auf 32,82 Euro (35,80 x 11 Monate/12 Monate).

Die künftig betriebene Kindertagesstätte Eichhörnchen soll voraussichtlich zum 01.11.2023 eröffnen. Der Essenanbieter wird ebenfalls die Einrichtung mit der Vollverpflegung versorgen.

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2023:

Für die Kita Regenbogen sind im Produktkonto 36500.527130 im Haushalt 2023 insgesamt 86500 Euro, davon für die Mittagsverpflegung 71500 Euro und für Frühstück und Vesper 15000 Euro eingeplant. Im Produktkonto 36500.432130 sind 38500 Euro eingeplant worden.

Im Ergebnis dieser Vergabe verringert sich der finanzielle Aufwand der Gemeinde gering.“

Die detaillierte Behandlung dieses Themas fand im nicht öffentlichen Teil statt, was von mehreren Sitzungsteilnehmern in Richtung Amt Brück kritisiert wurde, da der Gegenstand nicht vertraulich zu behandeln ist, weil er die dafür geltenden Kriterien nicht erfüllt, sondern weil er im Gegenteil die betroffenen Familien direkt finanziell betrifft.

Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 9: Erhöhung des Zuschusses für das Familienzentrum

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Erhöhung der Co-Finanzierung für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Haushaltsjahr 2023 von 6.200 auf 7600 Euro und für das Haushaltsjahr 2024 auf 8600 Euro.“

„Begründung

Der Vertrag für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Jahr 2023 wurde am 1. August 2023 vom Landkreis der Amtsverwaltung zur Unterschrift vorgelegt. Im Haushalt 2023 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6200 Euro eingeplant.

Im vorliegenden Vertrag betragen die Personalkosten insgesamt 75700 Euro für eine 1,0 Vollzeitäquivalent (Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter oder ähnliche Qualifikation).

Von dieser Gesamtsumme werden 80 % (60560 Euro) vom Landkreis PM getragen und die Co-Finanzierung der 20% Eigenanteil (15140 Euro) teilen sich die beiden Gemeinden Borkheide und Borkwalde mit jeweils 7570 Euro.

Für 2024 wurde eine aktuelle Anpassung vom Träger Stiftung Job vorgenommen. Somit ist eine tarifliche Erhöhung mit einer Gesamtsumme von 8600 Euro je Gemeinde gleich mit eingeplant worden.“

Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) kritisierte, dass die Gemeindevertretung den Vertrag nicht kennt.

Es ist eine Tariferhöhung für die Vollzeitstelle.

Abstimmung: einstimmig

Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde (Wiedervorlage)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.“

„Begründung:

  • die vorgeschlagenen Entgelte sind aus der im Moment vorliegenden Gebührensatzung der Gemeinde Golzow entnommen.
  • der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.
  • der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich im November 2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.
  • Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.
  • mit dem Beschluss der Entgelt- und Nutzungsordnung müssen Verantwortliche für die Verwaltung, den Betrieb sowie Umsetzung/Einhaltung der Nutzungsordnung unter § 1 der Nutzungsordnung festgehalten werden.
  • diese Nutzungsordnung ist eine Zusammenfassung aus allen im Amtsbereich vorliegenden Haus- und Nutzungsordnungen.
  • Anlagen: Nutzungsordnung Entgeltordnung Nutzungskonzept“
  • Herr Haß (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) beklagte, dass das Amt Brück gegenüber dem von einer Arbeitsgruppe vorgelegten Entwurf der Nutzungsordnung für den Borkwalder Gemeindesaal viele Änderungen unabgestimmt vorgenommen hat, die nicht einmal markiert worden sind. Das bezieht sich insbesondere auf den § 2 (2) „Nutzung“. Hier ist eingeflochten, dass „für die Nutzung der Gebäude durch Dritte … Entgelte auf der Grundlage der Entgeltordnung der Gemeinde Borkwalde erhoben“ werden sollen. Dieser Passus lässt eigentlich keine Ausnahmen zu, wo doch aber die genannte Arbeitsgruppe im Einzelfall auch die entgeltfreie Nutzung des Gemeindesaals vorgeschlagen hatte;
  • Herr Haß spricht Frau Krüger seinen ausdrücklichen Dank dafür aus, dass sie eine Synopse angefertigt hat, die den ursprünglichen Vorschlag für die Nutzungsordnung der Fraktion Links-Grün dem Vorschlag der genannten Arbeitsgruppe und dem Entwurf des Amtes Brück gegenübergestellt hat;
  • zur Entgeltordnung wurde diskutiert, dass die maximale Personenzahl mit 100 zu hoch angesetzt ist, es sollten maximal 75 sein, worüber Einigkeit erzielt wurde;
  • ferner wurde Einigkeit darüber erzielt, dass in den Entgelten die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist;
  • Einigkeit bestand auch darüber, dass nur ortsfremde Vereine Entgelte zu entrichten haben. Die vom Amt Brück mehrmals eingefügte Bemerkung, es müsse der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten, kann nicht zur Anwendung kommen, es sei denn, dass das Amt Brück dafür eine Rechtsgrundlage angeben kann;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) plädiert nachdrücklich dafür, dass in der endgültigen Fassung der § 2 so bleiben soll, wie ihn die Fraktion Links-Grün vorgeschlagen hat, d.h. dass es Ausnahmen geben müsse von der Pflicht zur Zahlung von Entgelten;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) schließt sich nach anfänglichen Bedenken dieser Auffassung an;
  • Frau Meyer gab zu bedenken, dass die Nutzungsordnung für den Gemeindesaal doch recht umfangreich sei, weshalb man im Nachgang noch eine Hausordnung erarbeiten und im Gemeindesaal zum Aushang bringen könnte. Außerdem setzte sich Frau Meyer dafür ein, im § 6 den Punkt 5 wieder aufzunehmen, der die Nutzer verpflichtet, Sitte und Anstand nicht zu verletzen, Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und niemanden zu gefährden und zu belästigen;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) plädierte noch einmal für die Sozialverträglichkeit der Entgelte. Auf den Gebieten wie z.B. Kultur, Sport und Förderung des Gemeindelebens dürften keine betriebswirtschaftlichen Maßstäbe angelegt werden, was auch Herr Wiesenburg (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) so sieht. Außerdem könne man mit noch so hohen Entgelten den Haushalt von Borkwalde nicht sanieren. Zu hohe Entgelte führten nur dazu, dass der Gemeindesaal schlecht genutzt werde und dass die Mitglieder der Gemeindevertretung in einem schlechten Licht als Menschen erscheinen, die mit allen Mitteln Geld aus dem Gemeindesaal schlagen wollten;
  • Herr Haß (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion LInks-Grün) setzte sich für eine Summe eine, die für eine Reinigung fällig werde, wenn die Reinigung des Gemeindesaals von den Nutzern nicht oder nicht ordentlich gemacht werde. Er plädierte außerdem für die Anlage eines Buches, in dem die Schlüsselüber- und -abgabe festgehalten werde. Schließlich bezog sich Herr Haß noch auf einen Passus zum Herunterregeln der Heizung. Dies sei nicht notwendig, da das neue Gebäude eine Fußbodenheizung besitze, die ununterbrochen laufe;

Die Abstimmung zur Nutzungsordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.

Zum Thema Nutzungsentgelt:

  • nach längerer Diskussion einigten sich die Sitzungsteilnehmer darauf, dass für die private Nutzung des Gemeindesaals drei Stufen eingeführt werden sollten: bis 25 Personen pro Tag 50 Euro, bis 50 Personen pro Tag 100 Euro und bis 75 Personen pro Tag 150 Euro;
  • ohne Entgelt sind Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse, Versammlungen ortsansässiger Parteien und Wählervereinigungen sowie ortsansässiger Vereine und Interessengruppen;
  • auf Antrag ortsfremder Vereine und Interessengruppen kann eine Prüfung der Entgeltfreiheit erfolgen, wenn in den genannten Vereinen und Interessengruppen ein großer Anteil Borkwalderinnen und Borkwalder mitarbeiten;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün): Über Ausnahmen für ortsfremde Vereine solle die Gemeindevertretung unter Berücksichtigung des Anteils von Einwohnern von Borkwalde entscheiden;
  • Einigung wird auch darüber erzielt, dass Vereine und Interessengruppen aus Borkheide den Gemeindesaal ohne Entgelt nutzen dürfen;
  • die vorgesehenen 25 Euro für den Folgetag fallen weg, wenn die Schlüsselübergabe bis zur vereinbarten Uhrzeit erfolgt, anderenfalls wird ein Nutzugsentgelt in Höhe des Tagessatzes fällig;
  • bei gewerblicher Nutzung werden 300 (statt 500) Euro pro Tag als Nutzungsentgelt erhoben, jeder weitere Tag wird mit 150 (statt 300) Euro berechnet;
  • Einigung wird auch darüber erzielt, den Punkt d so zu belassen, dass für gewerbliche Kultur-und Sportkurse 20 Euro je angefangene Stunde als Entgelt zu entrichten sind;

Die Abstimmung zur Entgeltordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.

Der Tagesordnungspunkt 11 (Unterjähriger Bericht zum Haushalt 2023) wurde als Mitteilung zur Kenntnis genommen aber inhaltlich nicht besprochen.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]> https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/10/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-13-09-2023/feed/ 2 Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 30.08.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/09/11/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-30-08-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/09/11/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-30-08-2023/#comments Mon, 11 Sep 2023 17:10:34 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=385 Nach den üblichen Formalitäten zu Beginn jeder Sitzung der Gemeindevertretung führte der Bürgermeister bei den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • am 4. Juli 2023 gab es ein Treffen von Gemeindevertreterinnen und -vertretern sowie von Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, um über die Nutzungs- und Gebührenordnung für den neuen Gemeindesaal zu beraten. Die Fraktion Links-Grün legte dafür einen neuen Entwurf für die Nutzungsordnung vor. Die Ergebnisse dieser Beratung wurden dem Amt Brück zur Prüfung und mit der Bitte übermittelt, für die nächste Beratung im Ausschuss den bearbeiteten Entwurf als neue Version der Nutzungs- und Gebührenordnung zu unterbreiten. Bei dem Treffen erfolgte auch eine Abstimmung zu Einzelfragen der Haushaltsplanung für 2024;
  • am 7. Juli 2023 gab es weitere Bewerbungsgespräche für Erzieherinnen und Erzieher für die neue Kindertagesstätte, wobei drei Personen gewonnen werden konnten – mindestens zehn werden aber gebraucht;
  • die Arbeitsgruppe neue Kindertagesstätte traf sich zur Besichtigung des neuen Objekts und gelangte zu dem Ergebnis, dass der geplante Eröffnungstermin 1. November 2023 realistisch ist;
  • die Arbeiten an den Straßenbeleuchtungen Elsa-Brandström-Weg, Selma-Lagerlöf-Ring und Ingrid-Bergman-Straße sind abgeschlossen;
  • am 24. August 2023 besuchte die Bundestagsabgeordnete Eichwede (SPD) unsere Region, darunter auch Borkwalde. Sie wollte sich erkundigen, wo „der Schuh drückt“. Der Bürgermeister habe ihr vor Augen geführt, dass unter den zahlreichen Problemen der hiesigen Gemeinden diejenigen mit der Kinderbetreuung (Kindertagesstätte und Schule) mit zu den drängendsten gehören. Da sie auf kommunaler Ebene nicht lösbar sind, müsste dies Bundes-, mindestens aber Landesangelegenheit sein. Frau Eichwede konnte wegen der geltenden gesetzlichen Regelungen hierfür keine Lösung anbieten;
  • am 24. August 2023, abends, gab es noch eine Tagung der Steuerungsgruppe Kinder- und Jugendbetreuung. Es wurde festgelegt, dass für den 22. September 2023 eine Disko in der Schule Borkheide organisiert wird, um sich danach mit den Jugendlichen im Jugendclub zu einem Meinungsaustausch zu treffen;
  • die von der Gemeindevertretung beschlossenen Zusatzschilder für die Straßenschilder sind geliefert und bereits aufgehängt worden;
  • an einer Einmündung einer Straße vom neuen Neubaugebiet auf die Ernst-Thälmann-Straße ist mittlerweile ein Spiegel angebaut worden, der nunmehr das Gefahrenpotenzial im Einmündungsbereich (bisher gab es eine gefährliche Unübersichtlichkeit) deutlich reduziert;
  • der Bürgermeister informierte auch darüber, dass für das Grab des am Ende des Zweiten Weltkrieges gefallenen Soldaten Toni Emser die Informationstafel erneuert wurde. Die Aufstellung werde am 4. September 2023 erfolgen.

Der Amtsdirektor informierte darüber, dass das Amt Brück Stellung zum Regionalplan nehmen werde (was insbesondere auch die geplante Aufstellung von Windrädern im Wald berührt), es werde aber keine Abweichung zur bisherigen kritischen Stellungnahme geben.

Bei den Informationen aus der Ausschussarbeit teilte Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) als Vorsitzende des Ausschusses Generationenwald mit:

  • am 10. Juli 2023 hat sich der Ausschuss konstituiert;
  • Herr Wiesenburg (Borkwalder Wählergemeinschaft) ist Stellvertreter von Frau Krüger;
  • Frau Cybulski, von der Gemeindevertretung als sachkundige Einwohnerin berufen, hat sich aus dem Ausschuss zurückgezogen, so dass die Borkwalder Wählergemeinschaft noch zwei Sitze im Ausschuss besetzen kann;
  • Frau Krüger habe Unterlagen zu den rechtliche Grundlagen der Arbeit des Ausschusses ausgereicht;
  • Frau Segl vom Amt Brück hatte zum Zeitpunkt der Sitzung noch keine Information, ob das Projekt der Gemeinde gefördert wird. Allerdings war im Internet auf der Seite der Staatskanzlei schon ersichtlich, dass unser Projekt nicht gefördert wird 238 Anträge seien gestellt worden, aber nur 102 wurden bestätigt;
  • am 20. September 2023 werde es die nächste Sitzung des Ausschusses geben.

Beim Tagesordnungspunkt Beschlusskontrolle erklärte der Amtsdirektor, dass diese auf der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen werde.

In der Einwohnerfragestunde

  • lobte Herr Hayden, dass die „Flutlichtanlage“ auf dem Astrid-Lindgren-Platz nun deutlich gedämpfter sei, was für die Anwohner ein deutlicher Zugewinn sei;
  • der Bürgermeister informierte darüber, dass mittlerweile der Anfang 2023 von der Gemeindevertretung gefasste Beschluss zur Beleuchtung von zwei Bushaltestellen (Lehniner Straße/Kreisverkehr und Lehniner Straße Ecke Selma-Lagerlöf-Ring) umgesetzt worden sei;
  • eine Einwohnerin fragte nach, ob es von der Verkehrsberhörde schon eine Rückmeldung zu den beschlossenen Verkehsberuhigungsmaßnahmen am Selma-Lagerlöf-Ring gibt. Bürgermeister: Frau Jahn wird nachhaken – es liegt noch keine Antwort vor.
  • ein Anwohner beklagte, dass im Selma-Lagerlöf-Ring parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg stünden, was so nicht sein dürfe. Man solle ein eingeschränktes Halteverbot einführen;
  • Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft), beruflich Polizist, erläuterte, dass es sich im fraglichen Teil der Straße um einen befahrbaren Gehweg handele, wo man das Parken nicht verbieten könne;
  • Herr Haß (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) erkundigte sich nach der Nutzungsordnung für den neuen Gemeindesaal und nach dem in Arbeit befindlichen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Borkwalde;
  • während zu Ersterem nichts über die Bemerkungen des Bürgermeisters von eingangs gesagt wurde, erläuterte der Amtsdirektor in Bezug auf den Flächennutzungsplan, dass man auf die Stellungnahme des Landkreises zu diesem Plan warte;
  • Herr Stawinoga (SPD) ergänzte, dass für den Herbst 2023 eine nächste Beratung (Klausur) anberaumt sei. Er sei verwundert, dass der Landkreis eine Stellungnahme abgeben solle;
  • der Amtsdirektor begründete daraufhin, dass der Landkreis schon im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens um eine Stellungnahme gebeten wurde.

Bei den Anfragen der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:

  • fragte Herr Stawinoga (SPD), wann die Beleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße vorgenommen werde. Die offiziellen Antworten verstanden viele der Anwesenden als Vertröstungen – wahrscheinlich 2024 könne es dazu kommen;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erinnerte daran, dass der entsprechende Beschluss von 2020 datiere, im Mai 2021 sei die Ausführungsplanung bestätigt worden. Das sei viel zu lange. Die Verwaltung habe hier nicht konsequent gearbeitet;
  • gab es eine Frage zur Beräumung der Baumkronen im Die Antwort: Im Oktober 2023 sei damit zu rechnen;
  • fragte Herr Stawinoga (SPD), wann ein neuer Standort für die Müllcontainer gegenüber der neuen Kindertagesstätte errichtet werde. Die Antwort: Das ist Angelegenheit der Eigentümer, die Gemeinde werde aber einen gewissen Druck auf die Hausverwaltung ausüben;
  • Herr Stawinoga (SPD) fragte weiter nach der Neugestaltung der Ortstafeln, die der Orientierung in Borkwalde dienen sollen. Antwort: Sie sind da und werden im Herbst 2023 aufgestellt;
  • während der Sitzung der Gemeindevertretung entlud sich eine allgemeine Kritik an den vom Tourismusverband verantworteten und mittlerweile aufgestellten Ortsbegrüßungstafeln.

Der Tagesordnungspunkt 9 behandelte den Antrag der Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und des Bürgermeisters, Herrn Eska, zur Errichtung von zwei Fußgängerwegen oder Bürgersteigen an zwei Bushaltestellen in der Ernst-Thälmann Straße.

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen, je einen Fußgängerweg oder Bürgersteig in der Ernst-Thälmann-Straße Ecke Fichtestraße (ca. 15 Meter) und Ernst-Thälmann-Straße Ecke Wielandstraße (ca. 12 Meter) bis zu den Bushaltestellen zu errichten.“

„Begründung:

An den oben genannten Bushaltestellen befinden sich von der Fichtestraße und der Wielandstraße aus kein Gehweg bzw. Bürgersteig. Um einen sicheren Schulweg für unsere Kinder zu den Bushaltestellen zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich, diese zu errichten.

Wir bitten das Amt um schnellstmögliche Umsetzung.“

„Hinweis der Verwaltung:

Um eine Erreichbarkeit der Bushaltestellen zu gewährleisten, wird das Amt Brück die Errichtung der benötigten Gehwege anstreben. Für die Planung, einschließlich der Ausschreibung und Durchführung wurden schon Anfragen an Baufirmen und Ingenieurbüros getätigt. Wir weisen darauf hin, dass bei der heutigen Auftragslage und dem zunehmenden Fachkräftemangel eine hohe Auslastung bei den Baufirmen vorliegt und eine zeitnahe Abarbeitung erschwert wird. Des Weiteren ist die Stelle des Sachbearbeiters Tiefbauinvestitionen zurzeit im Amt Brück nicht besetzt. Dies erschwert eine schnelle Umsetzung zusätzlich. Für einen aktuellen Kenntnisstand seitens der Gemeinde, werden wir alle relevanten Informationen, Ergebnisse und Kostenschätzungen, die wir von den Firmen und den Planungsbüros bekommen, gesammelt über den Sitzungsdienst, an Sie weiterleiten. Für dieses Haushaltsjahr 2023 wurden keine Gelder für die Errichtung der Gehwege eingestellt. Falls dieses Vorhaben im Haushaltsjar 2023 nicht begonnen werden (siehe oben dargestellte Gründe/Umstände) dann, werden für das Haushaltsjahr 2024 die dafür benötigten finanziellen Mittel eingeplant.

Vorrangig sind hingegen die Kosten für die Wegesanierung im Bereich des Siebenbrüderwegs/Ecke Am Sportplatz bis zum Brücker Weg. Sie werden aus dem laufenden Haushaltsjahr 2023 bedient. Diese Sanierung sorgt für eine sichere Anbindung der Grundstücke, besonders auch für die Ent- und Versorgungsdienste und Rettungskräfte bei jeder Wetterlage.“

  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) bezog sich auf die in der Vorlage angegebenen Kosten von 50.000 Euro für das Projekt und meinte, dass diese Summe viel zu hoch angesetzt wurde. Wie kann man für 27 Meter Pflasterung eine solche Summe veranschlagen, fragte er nicht nur rhetorisch. Man müsse außerdem sehen, dass es schon kleinere Zugänge in Form von „Stummeln“ gebe. Außerdem müsse man nicht unbedingt pflastern, es gebe andere, weitaus kostengünstigere Varianten. Als ersten Schritt sollte man erst einmal das hohe Gras abmähen. Für das in Rede stehende Projekt könnten auch die Gemeindearbeiter die Arbeiten erledigen;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) unterstützte Herrn Wurche. Als vom Amtsdirektor die Information kam, die 50.000 Euro seien erst einmal eine fiktive Zahl, äußerte Herr Dr. Schröter dafür sein Unverständnis: Bei jeder Beschlussvorlage seien doch die zu erwartenden Kosten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die in Rede stehende Summe sei angesichts der mehr als angespannten Haushaltslage Borkwaldes nicht zu akzeptieren;
  • Herr Stawinoga (SPD) brachte seine Erfahrung ein, dass 1 qm Pflasterung mit Material etwa 60 Euro koste, was jede Gartenbaufirma erledigen könne;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, die Angelegenheit angesichts der vielen offenen Fragen in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde zu verweisen. Sie erhielt mit ihrem Vorschlag aber in der Gemeindevertretung keine Mehrheit der Stimmen;
  • der vorgelegte Antrag wurde gegen zwei Nein-Stimmen (Frau Krüger, Dr. Schröter) und bei einer Enthaltung (Frau Hayden) mit sechs Stimmen dafür angenommen.

Tagesordnungspunkt 10: Wahl der Stellvertretung für die Gemeindevertreterin im Tourismusverein Zauche-Fläming e.V.

Der Beschlusstext zielte darauf ab, eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für Frau Fryler als Repräsentantin Borkwaldes im Tourismusverein Zauche-Fläming e.V. zu bestimmen.

Da sich keine Bewerberin/kein Bewerber fand, zog die Amtsverwaltung den Tagesordnungspunkt zurück.

Tagesordnungspunkt 11: Schallschutz Kita Regenbogen

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, den Amtsdirektor mit der Vergabe des Auftrags für den Schallschutz in der Kita Regenbogen an die Firma Plameco Spanndecken zu beauftragen.“

Begründung

„In der Kita Regenbogen kommt es aufgrund der verschiedensten Aktivitäten der Kinder zu einem zu hohen Geräuschpegel (durch Dekra bestätigt). Dies ist eine intensive, tagtägliche, dauherhafte Belastung für die Kinder sowie für das gesamte Personal in der Kita. Gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den belasteten Personen können die Folge sein.

Um das Geräuschaufkommen (Lärm) zu minimieren, wurden im Jahr 2022 Fördergelder beim Landkreis Potsdam-Mittelmark beantragt. Diese wurden in Höhe von 29.468,42 bewilligt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Plameco Spanndecken in Höhe von 37.006,47 abgegeben. Der Mehrbetrag in Höhe von 7.538,05 liegt leicht über den vom Landkreis geforderten 20 Prozent Eigenanteil. Der Eigenanteil kann aus dem Produktkonto 36500.521100 finanziert werden.“

Der Beschlussvorschlag wurde mit Einstimmigkeit bestätigt.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]> https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/09/11/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-30-08-2023/feed/ 6 Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 21.06.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/07/11/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-21-06-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/07/11/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-21-06-2023/#comments Tue, 11 Jul 2023 20:03:12 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=378 Nach den üblichen Formalitäten zu Beginn jeder Sitzung der Gemeindevertretung gab es zunächst einen Änderungsantrag zur Tagesordnung, der einstimmig angenommen wurde. Das Ergebnis war, dass der Tagesordnungspunkt 18, Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde, abgesetzt wurde, da hierzu noch Beratungsbedarf vorab besteht. Im Anschluss führte der Bürgermeister bei den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • da letztens Klage geführt wurde wegen des unkontrollierten Anfalls von Müll im Zusammenhang mit den Neubauten wird es im Internetauftritt der Gemeinde Borkwalde einen Appell an die Bauherren geben, dass sie im Zusammenspiel mit den Bauunternehmen für die Entsorgung des Mülls zuständig sind;
  • außerdem gab es mit der zuständigen Baubehörde dahingehend Kontakt, dass künftig den bewilligten Bauanträgen Begleitschreiben entsprechenden Inhalts beigefügt werden;
  • die Arbeiten an den Straßenbeleuchtungen Elsa-Brandström-Weg, Selma-Lagerlöf-Ring und Ingrid-Bergmann-Straße sind fast abgeschlossen;
  • Herr Stawinoga (SPD) erkundigte sich in diesem Zusammenhang danach, wann die von der Gemeindevertretung beschlossene Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße verwirklicht werde;
  • der Amtsdirektor hatte darauf keine Antwort parat; sie werde auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gegeben;
  • im Ausschuss Kindertagesstätte, so der Bürgermeister, sei zur Sprache gekommen, dass Mitarbeiter der Kindertagesstätte aufgrund aktueller Entwicklungen in Einzelfragen eine Änderung der Hausordnung anstrebten. Ein Entwurf sei Herrn Nissen vom Amt Brück zugegangen, der den Entwurf mit Ergänzungen versehen wolle;
  • am 7. Juli 2023 werde es mit 7 Bewerberinnen entsprechende Bewerbungsgespräche für die neue Kindertagesstätte Eichhörnchen geben; gebraucht würden aber 9 bis 10 Mitarbeiter/innen für die Einrichtung (eine Leiterin ist bereits gefunden);
  • alle Schulstartertüten, die ja gemäß Beschluss der Gemeindevertretung den ABC-Schützen zum Sommerfest übergeben werden sollen, sind beisammen, wobei von 40 gemeldeten Schulanfängern die Eltern von 33 künftigen Schülern die Schulstartertüten übergeben sehen wollen;
  • die Zusatzschilder für zwei Straßen in Borkwalde, ein von der Gemeindevertretung beschlossenes Projekt, sind hergestellt und könnten nun angebracht werden. Kosten von 36 Euro pro Schild seien angefallen. Bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde soll eine Vorentscheidung über die nächsten Schilder getroffen werden;
  • diese Information des Bürgermeisters traf auf großes Wohlwollen aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

Informationen aus der Ausschussarbeit:

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) gab, obwohl nicht direkt zum Thema gehörend, eine Information zu einer Versammlung des Wasser- und Bodenverbandes Plane – Buckau, in dem Borkwalde Mitglied ist, am 20. Juni 2023 in Görzke. Mit Mehrheit beschlossen wurden der Jahresabschluss 2020 und der Wirtschaftsplan für 2023. Der Verband befindet sich, beurkundet durch einen Wirtschaftsprüfer, in einer soliden wirtschaftlichen Verfassung;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) regte an, ob man nicht beim genannten Verband anfragen sollte, ob man die dortige Technik nicht auch für Borkwalde nutzen könnte, besetzt mit eigenem Personal von Borkwalde;
  • der Bürgermeister informierte darüber, dass der Haushaltsausschuss des Amtes getagt habe. Ein Punkt behandelte die Zurverfügungstellung von Wasser von externen Anbietern (z.B. Agrargesellschaften) in besonderen Lagen bei Brandfällen;
  • der Amtsdirektor ergänzte dazu, dass die diesbezüglichen Kontakte hergestellt seien;
  • ein weiterer Punkt des Amtsausschusses war die Neufassung der Feuerwehrgebührenordnung;
  • Frau Bendschneider (Borkwalder Wählergemeinschaft) informierte darüber, dass der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde am 7. Juni 2023 getagt hat. Die Inhalte stehen heute auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung;

Bei der Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung am 15. März 2023 wurden die Anwesenden in Kenntnis darüber gesetzt, dass keine Beschlüsse gefasst worden sind.

Beschlusskontrolle:

  • der Amtsdirektor führte aus, dass eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse der Borkwalder Gemeindevertretung allen ihren Mitgliedern zugeschickt worden sei. Er musste sich aber dahingehend korrigieren, dass dies erst nachgereicht werden würde. Inzwischen ist die Beschlusskontrolle im Ratsinformationssystem des Amtes unter den Sitzungsunterlagen der Gemeindevertretung vom 21.06.23 zu finden;
  • Herr Stawinoga (SPD) erkundigte sich nach dem Stand der Brandschutzstreifen, wo er Nachholebedarf sehe;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) verwies in diesem Zusammenhang auf Pressemitteilungen, wonach einige Gemeinden sich ein Beispiel nehmen wollen an den in unserer Region geltenden Regelungen von vor 1989/90;
  • Herr Stawinoga (SPD) wollte weiter erfahren, wie der Stand in Bezug auf den vorgesehenen WLAN-Hotspot ist, der im Umfeld des Kreisverkehrs bzw. der Feuerwehr errichtet werden sollte
  • der Bürgermeister und Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) wiesen darauf hin, dass der Hotspot nunmehr an der neuen Kindertagesstätte eingerichtet werden soll;

Einwohnerfragestunde:

  • Herr Ringe fragte nach Rückmeldungen zum Förderantrag Generationenwald und nach der notwendigerweise weiteren Pflege des Brandschutzstreifens um dieses Terrain herum;
  • der Bürgermeister ging auf den zweiten Teil der Frage mit der Antwort ein, dass dafür der Käufer des geschlagenen und teilweise schon abtransportierten Holzes zuständig sei, das sprichwörtliche Kleinholz bleibe liegen;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün), machte darauf aufmerksam, dass der Privatzaun an der Einmündung Ernst-Thälmann-Straße -Thälmann-Straße/Anders-Celsius-Weg für die Verkehrsteilnehmer die Sicht verdecke;
  • Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft) äußerte sich, dass der Eigentümer eine Pflicht habe, den Zaun mindestens „durchsichtig“ zu machen, gegebenenfalls könne für ihn sogar die Verpflichtung zum Rückbau entstehen;
  • der Bürgermeister sagte eine Prüfung der Angelegenheit zu.

Anfragen der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) hatte schriftlich eine Frage zur Reinigung des Jugendraumes gestellt, um dessen Sauberkeit sicherzustellen;
  • der Amtsdirektor antwortete, dass für die Reinigung ein 14-tägiger Rhythmus festgelegt ist, dass stichprobenartig Überprüfungen durchgeführt würden und dass die Reinigungsfirma ein Informationsblatt anlegen wird, zu welchen Daten die Reinigungen durchgeführt wurden;
  • Herr Wiesenburg (Borkwalder Wählergemeinschaft) beklagte den Pflegzustand des Kreisverkehrs;
  • Herr Stagge, der neu eingestellte Gemeindearbeiter, verwies darauf, dass kurz vor der Sitzung der Gemeindevertretung das Areal gemäht wurde, aber man wisse immer nicht, ob gemäht werden soll oder nicht (Blühwiese);
  • der Bürgermeister äußerte seine Zustimmung dazu, das gemäht wurde; bestimmte Pflanzen könnten nachwachsen;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) empfahl, künftig so zu pflanzen, dass immer etwas blüht;
  • Herr Stawinoga (SPD) sagte in Bezug auf äußere Erscheinungsbilder in unserem Ort, der Astrid-Lindgren-Platz sei eine „Katastrophe“, wobei er nicht nur den Pflegezustand meinte, sondern auch die Verwerfungen bei der Pflasterung;
  • Herr Heyden (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, es sei abzusehen, dass sich irgend jemand nächstens wegen der Verwerfungen bei der Pflasterung wirklich verletzt. Es gebe um den Platz etwa 60 Wohneinheiten, und die Wohnungseigentümer müssten Rückstellungen bilden, um Reparaturen aller Art vornehmen zu können;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) schlug vor, der Bürgermeister und der Amtsdirektor sollten bei der nächsten Eigentümerversammlung auftreten, auf die Rechtslage aufmerksam machen und auf Folgen bei Unfällen hinweisen;
  • der Bürgermeister sagte zu, mit dem Verwaltern der Wohnanlagen Kontakt aufzunehmen.

Tagesordnungspunkt 9: Berufung von zwei Sachkundigen Einwohnern für den zeitweiligen Ausschuss Generationenwald (Antrag der Fraktion Links-Grün)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Berufung von Kevin Robert Michelson und Heribert Heyden, beide wohnhaft in Borkwalde, als Sachkundige Einwohner für den zeitweiligen Ausschuss Generationenwald.“

„Begründung:

Die Fraktion Links-Grün benennt gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf Herrn Michelson und Herrn Heyen zur Berufung in den zeitweiligen Ausschuss Generationenwald. Sie haben unserer Fraktion gegenüber ihr Interesse bekundet, sich im Ausschuss aktiv in die Bearbeitung des Projektes einzubringen.“

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 10: Weisungsbeschluss der Gemeinde Borkwalde zur Eingliederung des AEV Niemegk in den WAV sowie Zustimmung zur Neufassung der Verbandssatzung des WAV Stand 10.05.2023

Der Beschlusstext lautete im Hauptteil:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, der Eingliederung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk (AEV) mit seinem gesamten Aufgabenbestand, der Entsorgung von Schmutzwasser, in den Wasser- und Abwasserzweckverband Hoher Fläming (WAV) und infolgedessen die Erweiterung in den Zweckverband – Wasser- und Abwasserzweckverband Hoher Fläming“ (WAV) sowie dem Entwurf der Verbandssatzung mit Bearbeitungsstand 10.05.2023 zuzustimmen.“

  • zur Klarstellung der nach außen hin kompliziert erscheinenden Angelegenheit wies Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) darauf hin, dass es sich in praxi eigentlich nur um einen formellen Beschluss handelt, da Borkwalde bei der Wasserversorgung mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband Hoher Fläming (WAV) verbunden ist. UnsereAbwasserentsorgung liegt ja in den Händen der gemeindeeigenen Abwassergesellschaft.

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 11: Beauftragung des Amtsdirektors zur Neuausschreibung und Vergabe für die Kindertagesstätten – Mittagsversorgung einschließlich Frühstück und Vesper sowie die Ermächtigung zur Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Angebotes.

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beauftragt den Amtsdirektor mit der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kita „Regenbogen“ und für die künftige Kita „Eichhörnchen“ (Vollverpflegung). Weiterhin wird der Amtsdirektor ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen. Die Gemeindevertretung wird über das Ergebnis der Ausschreibung sowie über die Bezuschlagung informiert.“

„Begründung:

Die Lierferverträge für die Essensversorgungen wurden für alle kommunalen Einrichtungen zum 30.09.2023 gekündigt. Vergaberechtlich ist eine einheitliche Ausschreibung notwendig, da einerseits einige Einrichtungen bereits Jahrzehnte durch den gleichen Anbieter beliefert werden und andererseits Verträge am 30.09.2023 auslaufen würden und daher sowieso ausgeschrieben werden müsste. Die zukünftige Kita Eichhörnchen wird in diesem Zuge ebenfalls berücksichtigt. Die Kita soll voraussichtlich im November bzw. Dezember 2023 in Betrieb genommen werden.

Die Neuausschreibung wurde mit mehreren Losen (örtlicher Zusammenhang der Einrichtungen) zum Beginn des Monats Juni 2023 über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburgs veröffentlicht, um alle vergaberechtlichen Fristen einhalten zu können.“

Finanzielle Auswirkungen:

„Für die Kita Regenbogen wurden im Haushaltsjahr 2023 im Produktkonto 36500.527130 Aufwendungen i.H.v. 86.500,00 (davon 71.500 für Mittagsverpflegung und 15.000 anteilig für Frühstück und Vesper) und im Produktkonto 36500.432130 Einnahmen i.H.v. 38.500 (Mittagspauschale) eingeplant.

Für die Kita Eichhörnchen wurden im Haushaltsjahr 2023 im Produktkonto 36501.527130 Aufwendungen i.H.v. 13.500,00 (eine Abgrenzung zur Mittagsverpflegung und Frühstück/ Vesper erfolgte bei der Planung noch nicht). Im Produktkonto 36501.432130 sind Einnahmen i.H.v. 7.000,00 eingeplant.

Die Aufwendungen für Frühstück und Vesper werden für die Kitas über die Elternbeiträge gedeckt.

Für die Mittagsversorgung entsteht für die Gemeinde in der Kita Regenbogen ein Eigenanteil von ca. 33.000 Euro. Der Eigenanteil für die Kita Eichhörnchen kann nicht konkret benannt werden, da sich die Inbetriebnahme der Kita verzögert hat.

Es ist davon auszugehen, dass trotz eines eventuellen Anbieterwechsels die geplanten Aufwendungen nicht überschritten werden.“

  • Herr Schröter (Fraktion Links-Grün) wies darauf hin, dass für die Essensversorgung in den Kindertagesstätten auch Initiativbewerbungen möglich sind.

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Die Tagesordnungspunkt 12 bis 17 behandelten die Beschlüsse über die geprüften Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 der Gemeinde Borkwalde und die Entlastung des Amtsdirektors für die jeweiligen Haushaltsjahre.

Die Abstimmungen ergaben Einstimmigkeit.

Der Tagesordnungspunkt 18 wurde vertagt (siehe oben).

Tagesordnungspunkt 19: Integriertes Entwicklungskonzept – Selbstbindungsbeschluss.

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt das vorliegende Integrierte Entwicklungskonzept für das Amt Brück (Stand: März 2023) als städtebauliches strategisches Gesamtkonzept für die Entwicklung der amtsangehörigen Gemeinde Borkwalde. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne und der Erarbeitung kommunaler Planungen sind insbesondere die Ergebnisse und die daraus resultierenden Maßnahmen des Integrierten Entwicklungskonzeptes zu berücksichtigen (gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).“

„Begründung:

Mit dem kommunalpolitischen Selbstbindungsbeschluss wird das Integrierte (Stadt-) Entwicklungskonzept (IN(S)EK) als stadtentwicklungspolitischer Orientierungsrahmen und zentrales Steuerungsinstrument der örtlichen Stadt- bzw. Amtsentwicklung für den Zeithorizont bis 2040 verbindlich beschlossen und in kommunales Verwaltungshandeln umgesetzt.

Da es sich um ein Amts-Entwicklungskonzept handelt, wird im Folgenden die Bezeichnung Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) verwendet.

Das Integrierte Entwicklungskonzept ist ein städtebauliches Entwicklungsinstrument der gesamtstädtischen informellen Planung und muss im Sinne eines Leitdokumentes, welches übergeordnete Ziele verfasst und dabei unterstützt, mit Weitblick zu planen und zu entscheiden, bei jeder kommunalen Planung berücksichtigt werden. Es beinhaltet eine zukunftsweisende Gesamtstrategie für die kommunale Entwicklung.

Unter dem Leitbild Zusammen nachhaltig wachsen transparent, klimaneutral und digital orientieren sich die im Verfahren erarbeiteten Entwicklungsziele an folgenden Handlungsfeldern:

–  Kultur, Soziales, Bildung und Gesundheit;

–  Mobilität und Infrastruktur;

–  Wirtschaft und Gewerbe;

–  Beteiligung und Miteinander;

–  Digitalisierung und Zugänglichkeit;

–  Klima und Umwelt;

–  Bauen und Wohnen.

Das IEK beinhaltet insgesamt 63 Maßnahmen, welche nach unterschiedlichen Handlungsprioritäten unterteilt sind. Es definiert auf Basis einer integrierten Analyse Strategien und zentrale Vorhaben für die nachhaltige Stadtentwicklung. Städtebauliche Zielplanungen, welche aus dem IEK abzuleiten sind und nicht im Widerspruch zu diesem stehen dürfen, bilden die Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln.

Für die Aufnahme in die Städtebauförderung und die Inanspruchnahme von Mitteln aus den Bund-Länder-Programmen ist ein kommunalpolitisch beschlossenes und aktuelles IEK Fördervoraussetzung und damit verpflichtend. Auch in der EU-finanzierten Stadtentwicklungsförderung kann das IEK als konzeptionelle Basis dienen. Eine regelmäßige Erfolgskontrolle ist wesentlicher Bestandteil des Verfahrens. Fortschreibungs- und Ergänzungsbedarfe gilt es regelmäßig zu prüfen. Daher ist beabsichtigt, ca. alle 2-3 Jahre eine Anpassung der Statistiken vorzunehmen. Alle 10 Jahre bzw. nach Bedarf sollte das IEK überarbeitet werden.

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 20: 6. Änderung des Flächennutzungsplans Brück – Beteiligung Nachbargemeinden am Vorentwurf

Die Abstimmung ergab acht Jastimmen und eine Enthaltung.

Tagesordnungspunkt 21: Vorbereitung und Abstimmung zur Haushaltsplanung 2024 und Folgejahre

  • der Bürgermeister unterbreitete den Vorschlag, am 4. Juli 2023 zusammenzukommen und über die Gebührenordnung Gemeindesaal und die Haushaltsplanung gemeinsam zu beraten;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) setzte sich dafür ein, im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung auch darüber zu beraten, wie der gefährliche Wildwuchs auf Nebenstraßen beseitigt werden kann, wofür Geld einzuplanen sei;
  • Herr Stagge, der neu eingestellte Gemeindearbeiter, meinte, diese Arbeiten könnte der Bauhof im Herbst selbst vornehmen.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]> https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/07/11/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-21-06-2023/feed/ 473 Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 24.05.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/06/07/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-24-05-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/06/07/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-24-05-2023/#comments Wed, 07 Jun 2023 13:28:01 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=371 Nach den üblichen Formalitäten zu Beginn jeder Sitzung der Gemeindevertretung führte der Bürgermeister bei den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • Maik Stagge, gelernter Forstwirt und bisher beschäftigt beim Amt Brück, wird ab 1. Juni 2023 neuer Vorarbeiter auf dem Bauhof Borkwalde mit 36 Arbeitsstunden pro Woche;
  • Herr Stagge nahm die Gelegenheit der Sitzung der Gemeindevertretung, um sich persönlich vorzustellen;
  • der Bürgermeister, Herr Eska, schlug vor, dass sich die Borkwalder Gemeindearbeiter mit den Gemeindevertretern treffen, um über die künftige Arbeit zu beraten;
  • zum Ortstputz („Subbotnik“) am 1. April 2023 vermerkte der Bürgermeister kritisch die relativ geringe Beteiligung. Möglicherweise habe sich ausgewirkt, dass die ganz neu Hinzugezogenen noch mit dem eigenen Bau voll ausgelastet seien. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn sich das künftig zum Positiven wenden würde;
  • erfreut bemerkte der Bürgermeister, dass das Borkwalder Tipidorf den 1. Platz beim Kinder- und Jugendumweltpreis Potsdam Mittelmark 2023 gewinnen konnte;
  • zum Problem der Ergänzung der Straßenbeleuchtung im älteren Teil des Neubaugebietes von Borkwalde erläuterte der Bürgermeister, dass sie um einen Monat verspätet angelaufen sei. Die Ergänzung im Elsa-Brandström-Weg sei nun fertig, im Selma-Lagerlöf-Ring liefen die Arbeiten, die Ingrid-Bergmann-Straße werde den Abschluss bilden;
  • der Amtsdirektor berührte ein Problem mit Bestellungen durch Gemeindevertreter für Aufgaben in der Gemeindevertretung über die Firma Amazon in Bezug auf die notwendig auszuweisende Mehrwertsteuer. Für Borkwalde hat das keine Relevanz, da hiesige Gemeindevertreter über Amazon für ihre Arbeit in der Gemeindevertretung nichts bestellen;
  • im Weiteren erläuterte der Amtsdirektor, dass das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts (2024 bis 2027) verändert werden würde. Rechtzeitig sollten Ideen eingereicht werden, was in diesen Jahren finanziell abgedeckt werden sollte.

 

Informationen aus der Ausschussarbeit:

  • der Bürgermeister informierte über die Sitzung des Amtsausschusses, am 24. April 2023 getagt, bei der sich u.a. die Seniorenbeauftragte des Amtes Brück vorgestellt habe;
  • Frau Bendschneider als Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde bezog sich auf den Beschluss der Gemeindevertretung zur Anfertigung und Anbringung von Legendenschildern an den Straßenschildern, die den Namen der jeweiligen Straße erklären. Dies sei ein Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, und daher gelte der Beschluss des von ihr geleiteten Ausschusses, dass erst einmal zwei Straßen mit derartigen Legendenschildern versehen werden. Eines neuen Beschlusses der Gemeindevertretung bedürfe es aus ihrer Sicht nicht. Die Dinge lägen nun im Amt vor, und die betreffenden Legendenschilder seien in Arbeit.

Bei der Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung am 15. März 2023 wurden die Anwesenden in Kenntnis darüber gesetzt, dass

  • eine Personalangelegenheit Erzieher in der Kindertagesstätte Regenbogen mit der Eilentscheidung vom 23.02.2023 erfolgreich abgeschlossen wurde;
  • eine Leiterin für die neue Kindertagesstätte gefunden wurde;
  • eine Wirtschaftskraft für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ gefunden wurde;
  • ein Bauhofmitarbeiter eingestellt wurde (siehe oben).

In der Einwohnerfragestunde

  • erkundigt sich Herr Mehlhase nach den Verfahren der Einwohnerfragestunde. Sie regeln sich nach der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Borkwalde, insbesondere nach ihren § 8 (https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/1/1/4/0/0/Geschaeftsordnung_f_r_die_Gemeindevertretung_der_Gemeinde_Borkwalde_vom_22.4.2015.pdf);
  • der Bürgermeister ergänzte, dass die entsprechenden Fragen Eingang in das Protokoll der jeweiligen Sitzung der Gemeindevertretung finden. Antworten, die nicht unverzüglich gegeben werden könnten, würden bei der jeweils übernächsten Sitzung erteilt;
  • ein Einwohner wollte wissen, was mit den Einnahmen der Gemeinde passiere, konkret z.B. mit den 19000 Euro Hundesteuer jährlich. In der Antwort des Amtsdirektors wurde erläutert, dass die Hundesteuer nicht zwangsläufig daran gebunden sei, entsprechende Einnahmen „für die Hunde“ auszugeben, also insoweit seien sie nicht zweckgebunden, sondern gingen in den allgemeinen Haushalt ein;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erinnerte daran, dass ein Beschlussentwurf zur Aufstellung von „Hundetoiletten“ vor Jahren in der Gemeindevertretung abgelehnt worden sei;
  • ein Einwohner beklagte eine massive Müllbelästigung im Zusammenhang mit den Neubauten der Einfamilienhäuser, wobei er z.B. auf die Firma Massa-Haus verwies. Er äußerte die Bitte an den Bürgermeister, an die Bauherren bzw. an die Firmen herantreten, um hier Abhilfe zu schaffen;
  • ein Einwohner bezog sich auf Massa-Hausbauer mit der Bemerkung, die Firma Massa-Haus lasse die Bauherren komplett allein. Im Anna-Lindh-Weg gebe es auch drei Bauherren, die „schlampig“ umgingen und z.B. keine Baucontainer bestellten, weswegen jetzt dort komplette Müllberge entstanden seien. Bei solchen Müllbergen komme es auch in Einzelfällen zu illegaler Müllentsorgung, worunter auch Sondermüll falle;
  • der Bürgermeister entgegnete, er könne im Einzelfall helfen, doch sei das nicht ureigenste Angelegenheit der Gemeinde, sondern vielmehr der Bauherren und der entsprechenden Firmen. Sollte es hier Unregelmäßigkeiten geben, dann müssten Anzeigen aus der Bevölkerung gestellt werden;
  • der Amtsdirektor ergänzte, dass das Ordnungsamt des Amtes Brück mit der Überwachung überfordert sei, weil kaum jemand von den Betreffenden auf frischer Tat „erwischt“ werde;
  • der Bürgermeister erklärte sich bereit, Informationsschreiben an die Bauherren zu senden mit der Aufforderung zur Sorgfaltspflicht;
  • der Amtsdirektor äußerte sich dann zu einer Anfrage zum Fortgang der Dinge in puncto Flächennutzungsplan. Es werde eine Überarbeitung des Entwurfs vom Herbst 2018 geben, um dann neues Beteiligungsverfahren ab Herbst 2023 in Gang zu setzen, wobei sich schon jetzt positive Entwicklungen abzeichneten, so z.B. von Seiten der Forstverwaltung;
  • Herr Stawinoga (SPD) ergänzte dazu, dass einige Objekte, die jetzt noch im Außenbereich liegen, dem Innenbereich zugeschlagen werden sollen;
  • zu einer Frage von Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) zu Auszahlungen an Vereine äußerte der Amtsdirektor, dass dies im Mai 2023 erledigt worden sei;
  • ein Einwohner beklagte Straßenschäden im vorderen Bereich der Birkenstraße (bei den Mehrfamilienhäusern). Antwort: Das betreffe eine private Straße, für die die Gemeinde nicht zuständig sei;
  • Frau Bressel wies darauf hin, dass es in der Kiefernstraße Straßenschäden durch Baumwurzeln gäbe, worauf der Amtsdirektor bemerkte, dass auch hier der Privateigentümer zuständig sei, konkret: an dessen Verwaltung Stein & Co. wenden;
  • Herr Stawinoga (SPD) erkundigte sich danach, ob es eine Fortschreibung der Liste der erledigten Beschlüsse der Gemeindevertretung geben werde, was der Amtsdirektor bejahte;
  • Herr Stawinoga (SPD) verwies im Weiteren darauf, dass im Übergang vom Haderlandstieg zum Truppenübungsplatz Bundeswehr Wölfe gesichtet worden seien und mahnte zur Vorsicht.

Der Tagesordnungspunkt 13 wurde vorgezogen und befasste sich mit der Bewerberliste zur anstehenden Schöffenwahl. Der Beschlusstext dazu lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt auf der Grundlage der §§ 36 und 77 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) den nachstehenden, durch die Verwaltung geprüften Vorschlag zur Weiterleitung an das Amtsgericht Brandenburg. Die aufgeführten Personen werden für die Aufnahme als Bewerber für die am 01.01.2024 beginnende neue Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit empfohlen.

Lfd. Nummer Name, Vorname/n, Geburtsname Beruf
1 Bauer, Michel Istvan, geb. Korb Verwaltungsbeamter/ Bundespolizeipräsidium/ Führung der Auslandseinsätze
2 Brandt, Jutta, geb. Krause Sparkasse Wittenberg, Versicherungskauffrau
3 Holtmann, Aline, geb. Wiggert Friseurmeisterin
4 Konopka, Phillip Stadt Werder, Innere Verwaltung, Fachbereichsleiter
5 Steiner, Daniel Potsdam, Schulsachbearbeiter/ Schulsekretariat
6 Hoff, Linda Sachbearbeiterin Ordnungsamt Stadt Beelitz

Die Gemeinden werden zur Benennung von Bewerbern (Vorschlagslisten) für die ehrenamtliche Schöffentätigkeit verpflichtet. Die Gemeinde Borkwalde hat dafür entsprechend der Aufforderung durch das Amtsgericht vom 19.12.2022 mindestens einen Kandidaten und einen Ersatzkandidaten zu benennen. Eine Höchstzahl ist nicht vorgeschrieben.

Zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§§ 36, 77 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz GVG).

6 Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Borkwalde haben sich für das Ehrenamt beworben.

Die Vorschlagsliste wird öffentlich bekannt gemacht und nach Ende der Einspruchsfrist dem Amtsgericht übergeben. Ein Ausschuss des Amtsgerichtes wählt dann aus allen Bewerbern die notwendige Anzahl an Schöffen und Schöffinnen, die ab 01.01.2024 für die nächsten 5 Jahre ihren ehrenamtlichen Dienst versehen.“

  • die Herren Bauer und Konopka sowie Frau Brandt, die bei der Sitzung der Gemeindevertretung anwesend waren, stellten sich vor;
  • Frau Holtmann hat ihre Bewerbung zurückgezogen.

Die Abstimmung ergab 9 Stimmen für den Beschlussentwurf und 1 Enthaltung.

Tagesordnungspunkt 9: Bildung eines zeitweiligen Ausschusses Generationenwald

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses Generationenwald. Die Gemeindevertretung beschließt den vorgenannten Ausschuss mit 5 Mitgliedern und max. 10 sachkundigen Einwohnern zu besetzen. Die Sitzverteilung wird aufgrund der Bildung von Fraktionen gemäß § 41 BbgKVerf berechnet. Die Anzahl der Mitglieder der Fraktionen wird mit der Anzahl der Mitglieder im Ausschuss (5) vervielfacht und durch die Summe der Gemeindevertreter in den Fraktionen (8) geteilt. Danach entfallen auf die Fraktion ‚Links-Grün‘ 1,875 Sitze und auf die Fraktion ‚Borkwalder Wählergemeinschaftt‘ 3,125 Sitze. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Fraktion Links-Grün 2 Sitze und die Borkwalder Wählergemeinschaft 3 Sitze erhalten. Damit sind alle 5 Sitze vergeben.

Die Fraktion Links-Grün entsendet Frau Martina Heyden (Vertreter Hr. Dr. Lothar Schröter) und Frau Renate Krüger.

Die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft entsendet Frau Birgit Bendschneider, Herrn Egbert Eska und Herrn Manuel Wiesenburg. Vertreter: Herr Andreas Link“.

Die Abstimmung ergab 9 Stimmen für den Beschlussentwurf und 1 Enthaltung.

Tagesordnungspunkt 10: Vorschlag zur Berufung sachkundiger Einwohner*innen für den zeitweiligen Ausschuss Generationenwald durch die Fraktion Links-Grün (Antrag der Fraktion Links-Grün).

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt: Auf Vorschlag der Fraktion Links-Grün werden als sachkundige Einwohner*innen Frau Uta Meyer und Herr Jens Mehlhase, beide wohnhaft in Borkwalde, in den zeitweiligen Ausschuss Generationenwald berufen.

Begründung:

Frau Meyer und Herr Mehlhase haben unserer Fraktion gegenüber ihr Interesse bekundet, sich im Ausschuss aktiv in die Bearbeitung des Projektes einzubringen. Wir unterstützen dieses Engagement und schlagen sie deshalb als sachkundige Einwohner*innen vor.“

  • Frau Meyer und Herr Mehlhase nutzen die Gelegenheit der Sitzung der Gemeindevertretung, um sich allen Anwesenden vorzustellen;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erklärt, dass ihre Fraktion für den Ausschuss noch zwei Plätze als Sachkundige/n Einwohner/in zu vergeben hätte, und lädt dazu ein, von diesem Angebot Gebrauch zu machen;
  • der Amtsdirektor weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diesbezügliche Nachmeldungen noch möglich

Die Abstimmung ergab (bei zeitweiliger Abwesenheit von Herrn Stawinoga/SPD) Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 11: Berufung von sachkundigen Einwohnern für den zeitweiligen Ausschuss Generationenwald (Antrag Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft).

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt, Herrn Jan Berewinkel, wohnhaft in Borkwalde, Frau Renate Bressel, wohnhaft in Borkwalde, Frau Heike Cybulski, wohnhaft in Borkwalde, Herrn Matthias Ringe, wohnhaft in Borkwalde, Herrn Jürgen Schmidt, wohnhaft in Borkwalde als sachkundige Einwohner in den Ausschuss Generationenwald zu berufen. Die oben Genannten haben sich bereit erklärt, als sachkundige Einwohner in den o.g. Ausschuss zu arbeiten.“

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 12: Berufung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (Antrag Fraktion Links-Grün).

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, Herrn Kai Hass, wohnhaft in Borkwalde, als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung zu berufen. Die Fraktion beantragt die Berufung von Herrn Hass in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung. Herr Hass ist an der Entwicklung von Borkwalde sehr interessiert, arbeitet mit unserer Fraktion seit einiger Zeit zusammen und möchte sein Wissen gern in die Ausschussarbeit einbringen.“

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 14: Namensgebung kommunale Kindertagesstätte am Astrid-Lindgren-Platz.

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde gibt der neuen kommunalen Kindertagesstätte (Astrid- Lindgren-Platz 9) den Namen Eichhörnchen.

Begründung:

Im Februar 2023 wurden über die Homepage der Gemeinde Namensvorschläge gesammelt und eine Abstimmung initiiert. Dabei kristallisierte sich der Vorschlag für die Namensgebung mit Kindertagesstätte Eichhörnchen klar heraus.

Das Abstimmungsergebnis sieht wie folgt aus:

Kita Eichhörnchen 229

Kita Waldwichtel 126

Kita Kunterbunt 23

Kita Waldzwerge 10

Kita Borkenkäfer 5

Kita Waldhörnchen 2

Kita Waldräuber 2

Kita Kleine Eichhörnchen 1

Kita Waldhüpfer 1
Kita Waldlichtung 1

Kita Regentropfen 187
Kita Kieferntau 39
Kita Borkwalder Frischlinge 17

Kita Drachenzahn 8
Kita Waldmäuse 2
Kita Purzelbaum 2
Kita Naturalis 1
Kita Waldgeister 1
Kita Kleine Entdecker 1
Kita Naturwichtel 1.

Als Träger der Kindertagesstätte legt die Gemeindevertretung den Namen fest.“

Die Abstimmung ergab 8 Stimmen für und 1 Stimme gegen den Beschlussentwurf.

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) unterbreitete schon an dieser Stelle den Vorschlag, über die Kunst am Bau Konkret meinte er eine entsprechende Bemalung im Eingangsbereich;
  • der Bürgermeister entgegnete darauf, dass es schon ein Gespräch mit Frau Pepke als Projetleiterin von der Verwaltungsseite geben würde in Bezug darauf, ein Logo von Borkwalde für den Gemeindesaal und ein Eichhörnchenbild für die Kindertagesstätte dafür zu nutzen;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) plädiert dafür, im Ausschuss der Kindertagesstätte und im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung darüber zu beraten.

Tagesordnungspunkt 15: Neubau Kindertagesstätte mit Gemeindesaal (BZB). Mitteilung der Ausschreibungsergebnisse für Außenanlagen sowie Ausstattung/Möblierung.

„Darstellung des Vorganges: Seit der letzten Gemeindevertretersitzung fanden drei Submissionen für den Neubau der Kindertagesstätte mit Gemeindesaal statt. Hiermit werden Sie über die Ergebnisse dieser informiert. Zunächst möchte ich Ihnen einen kurzen Zwischenstand zum aktuellen Baufortschritt und zum fortgeschriebenen Bauablaufplan geben.

Wie Sie vielleicht sehen konnten, konnte die Rüstung schon abgebaut werden, da die Arbeiten außen am Gebäude wie Dach und Fassade größtenteils abgeschlossen werden konnten. Dies hat etwas länger gedauert als ursprünglich geplant, weil die Witterung bis in den April zu kalt war.

Auch im Innenausbau schreiten die Arbeiten sehr gut voran, aktuell wird der Fußbodenaufbau hergestellt. Der Großteil der Medien Elektro, Heizung, Sanitär und Lüftung konnte soweit wie möglich vorgerüstet werden, der Innenputz ist fast fertiggestellt und auch die Trockenbauarbeiten schreiten gut voran. Leider gab es auch beim Innenausbau Verzögerungen. Grund hierfür sind vor allem die Lieferengpässe von Beschlägen bei den Kunststofffenstern. Dadurch konnten diese erst verspätet eingebaut werden. Das hatte wiederum zur Folge, dass die Ausbaugewerke auch aufgrund der Witterung (Frost bis in den März) erst später beginnen konnten. Auf eine Baubegleitheizung wurde aus Kostengründen verzichtet. Ein kurzfristiges Verschließen der großen Fenster- und Türöffnungen hätte fast keinen Effekt gehabt. Das Aufstellen und Einrichten von wenigstens zwei provisorischen Bauheizungen, die aufgrund der Größe, permanent auf höchster Stufe arbeiten, hätte ebenfalls sehr hohe Kosten verursacht.

Obwohl sich alle Gewerke größte Mühe geben, den Zeitverlust wieder aufzuholen und obwohl die Ausführungszeiten komprimiert wurden, werden wir insgesamt eine Bauzeitverzögerung von knapp zwei Monaten haben. Der früheste Termin für die Inbetriebnahme der Kita ist nun der 01.11.2023.“

  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) erkundigte sich danach, ob regionalansässige Firmen ausreichend bei der Auftragsvergabe berücksichtigt worden seien;
  • der Amtsdirektor entgegnete darauf, dass Regionalität nach den geltenden rechtlichen Regularien kein Kriterium für die Auftragsvergabe sein darf.

Tagesordnungspunkt 16: Umsetzung von Maßnahmen für sichere Schulwege (Antrag der Fraktion Links-Grün und des Gemeindevertreters Herrn Stawinoga/SPD).

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, bei der Verkehrsbehörde folgende Maßnahmen zu beantragen:

  • die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Selma-Lagerlöf-Ring im Hausnummern-Abschnitt 1-32.
  • im Bereich des östlichen Teils des Selma-Lagerlöf-Rings ab der Hausnummer 68 bis Elsa-Beeskow-Weg eine 30-km/h-Markierung auf der Fahrbahn sowie auf jeder Straßenseite nichtamtliche Kinder-Hinweisschilder anzubringen.
  • für den westlichen Teil des Olof-Palme-Rings zwischen den Hausnummern 72 und 128 30km/h-Markierungen auf der Fahrbahn anzubringen und wechselnde Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
  • in der Lehniner Straße vom Ortseingang/Straßenquerung bis zur Einmündung Selma-Lagerlöf-Ring die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen (Sicherung Bushaltestellen). Darüber hinaus soll eine Verkehrszählung in diesem Bereich durchgeführt werden, um zu ermitteln, ob ein Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle eingerichtet werden kann.

Begründung:

Das im Januar von den Einwohner*innen Janine Gerike, Ricardo Greiner und Uta Meyer zur Sicherung der Schulwege in den Straßen Selma-Lagerlöf-Ring und Olof-Palme-Ring wurde zur Ausschusssitzung am 15.02.2023 diskutiert und es wurden Empfehlungen für die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. Seither liegen die Empfehlungen zur Prüfung an verschiedenen Stellen im Landkreis und im Amt Brück. Die Sicherung der Schulwege ist damit weiterhin nicht gewährleistet.“

„Anmerkung der Verwaltung:

Im Olof-Palme-Ring wurde die Geschwindigkeitsmessanlage in der Zeit vom 14.02. – 29.03.2023 aufgestellt. In dem Bereich gilt eine Geschwindigkeit von 30 km/h.In den 42 Tagen abzüglich 7 Tagen (vermutlich ohne geladene Batterie) passierten 3.500 Kraftfahrzeuge die Messtelle, dies sind durchschnittlich in beiden Richtungen 100 Fahrzeuge am Tag und 4 je Stunde. Von den gemessenen 3.500 Fahrzeugen fuhren 1.726 Fahrzeuge im vorgegebenen Limit bis maximal 30 km/h. 1.350 Fahrzeuge fuhren zwischen 30 und 40 km/h und 420 Fahrzeuge bis max. 60 km/h. Somit überschreitet der überwiegende Teil der gemessenen Fahrzeuge die angegebene Geschwindigkeit nicht oder nicht wesentlich.“

  • eine Bürgerin bemerkte, dass die Messstelle in einer Kurve und damit an der falschen Stelle angebracht worden sei, was zwangsläufig zu verzerrten Ergebnissen hätte führen müssen;
  • der Bürgermeister entgegnete darauf, dass die Messstelle nun umgesetzt worden sei.

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 17: Konzeptentwicklung Kinder- und Jugendbeteiligung Borkwalde (Antrag der Fraktion Links-Grün und des Gemeindevertreters Herrn Stawinoga/SPD).

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt

  • die Einrichtung einer Steuerungsgruppe bestehend aus maximal 4 Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie den sachkundigen Einwohner*innen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung mit dem Ziel der Konzepterarbeitung für die Kinder und Jugendbeteiligung.
  • mit der Gemeindevertretung Borkheide Kontakt aufzunehmen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit für die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes auszuloten.
  • den Weg der Konzepterstellung bis Ende 2023 unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbst und mit Begleitung und Beratung durch das Kompetezzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg, wie hier geschildert:

1 Steuerungsgruppe findet sich zusammen Mai 2023
2 Klärung mit der Gemeinde Borkheide über gemeinsames Vorgehen Egbert Eska, Steuerungsgruppe April/Mai 2023
3 Analyse-Treffen der Gemeindevertretung mit der Verwaltung Steuerungsgruppe, interessierte GVs aus beiden Gemeinden, Amt, Mai/Juni 2023
4 Perspektivenworkshop mit Beteiligten aus dem Sozialraum (GV, BM, SaS, Sportverein, 2 FFW, Mobile Jugendarbeit), Moderation durch Kompetenzzentrum Jugendbeteiligung GV, BM, SaS, Mobile Jugendarbeit, Sportverein, 2 x FFW, Amt Juni/Juli 2023
5 Strategie-Erarbeitung Steuerungsgruppe, Amt August/ September 2023
6 Dialogforum Politik-Kinder/Jugendliche GV, Amt, Kinder und Jugendliche September 2023

Das Land Brandenburg hat im Jahr 2018 die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten beschlossen und in der Kommunalverfassung (§18a) verankert. Die Gemeinde Borkwalde hatte ihre Hauptsatzung dementsprechend angepasst und vor allem allgemeine Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung benannt. Mit Beschluss BW-10-112/20 beschloss die Gemeindevertretung am 04.11.2020, dass der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 18 a der BbgKVerf sowie § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung beauftragt wird. Bisher ist aber noch kein nennenswertes Ergebnis durch den Ausschuss vorgelegt worden. Um nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen, soll mittels dieses Antrages ein Weg gefunden werden, wie in konkreten Gemeindeangelegenheiten die dafür passenden Beteiligungsformate einer kontinuierlichen Beteiligung gefunden werden sollen.

Da die Gemeinde gemeinsam mit der Gemeinde Borkheide einen Sozialraum in der Planregion 4 bildet und vor allem die Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit beide Orte als einen Sozialraum wahrnehmen und sich viele Angebote auf Kinder aus Borkheide und Borkwalde beziehen, soll versucht werden, den Weg der Konzeptentwicklung gemeinsam mit der Gemeinde Borkheide zu gehen. Ziel ist, ab dem Jahr 2024 Kinder und Jugendliche einem abgestimmten Plan gemäß zu beteiligen.“

Die Abstimmung ergab 9 Stimmen dafür und 1 Enthaltung.

Tagesordnungspunkt 18: Instandsetzung der Gedenktafel am Grab des Soldaten Toni Emser (Antrag des Gemeindevertreters Herrn Stawinoga/SPD und der Fraktion Links-Grün).

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt:
die Gedenktafel am Grab des Soldaten Toni Emser soll durch eine Fachfirma in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden. Der Amtsdirektor wird gebeten, die Umsetzung des Beschlusses durch die Amtsverwaltung zu veranlassen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltstitel 55300.545800, anteilig aus dem Fonds für die Pflege historischer Gräber.

Begründung:

Hinter dem Grundstück Haderlandstieg 13 befindet sich das o.g. Soldatengrab.
Der Grenadier Toni Emser, geb. am 04.09.1927 in Pirmasens, ist am 30.04.1945, kurz vor dem Ende des 2. Weltkriegs, gefallen. Seine sterblichen Überreste sind hier beigesetzt.

Die ehem. Fraktion Notgemeinschaft Borkwalde hatte sich im Jahr 2004 dankenswerterweise für den Erhalt des Soldatengrabes eingesetzt. Die Erinnerungstafel ist leider von der Witterung stark in Mitleidenschaft geraten. Gerade heute, wo in Europa wieder Krieg herrscht, sollte die Erinnerung an Kriegstote erhalten bleiben und auf die Sinnlosigkeit von Kriegen, egal wo, hinweisen und uns eine Mahnung sein. Gegebenenfalls sollte auch mit der Gärtnerei Stiehler über einen Pflegevertrag gesprochen werden.“

„Hinweise der Verwaltung:

Das Grab ist bislang nicht als Kriegsgrab erfasst, da es von den Anliegern privat und auf eigene Kosten gepflegt wird. Solange eine private Grabpflege ermöglicht wird, kann das Grab auch dort verbleiben. Spätestens mit der Beendigung der privaten Pflege ist das Grab in eine Kriegsgräberstätte umzubetten, höchstwahrscheinlich dann nach Halbe.

Eine Finanzierung aus dem Fonds für die Pflege historischer Gräber 07/12200.545800 ist demzufolge leider nicht möglich.

Protokollbeschluss vom 23.06.2004, zu 10. Die Gemeindevertretung beschließt, das Grab Toni Emser an dieser Stelle zu belassen. Das Recht auf eine Umbettung nach Halbe sollte aber gewährleistet sein, wenn das Grab nicht mehr gepflegt werden würde.einstimmig beschlossen.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für eine neue Stehle einzuholen. Im Haushaltsjahr 2023 sind dafür keine finanziellen Mittel eingeplant.“

Die Abstimmung ergab 4 Stimmen dafür, 6 dagegen, womit der Antrag abgelehnt wurde.

  • der Bürgermeister schlug vor, dass jedes Mitglied der Gemeindevertretung 30 Euro spendet, um dem Anliegen des Antrags so doch noch Rechnung zu tragen.

Tagesordnungspunkt 19: Bebauungsplan „Amselgrund/ Friedrich-Engels-Straße“/Borkheide – Beteiligung Nachbargemeinden.

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 20: Bebauungsplan „Auf der Heide“/Borkheide – Beteiligung Nachbargemeinden.

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 21: Bebauungsplan „Waldweg“/Borkheide – Beteiligung Nachbargemeinden

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]> https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/06/07/bericht-ueber-die-sitzung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-24-05-2023/feed/ 14 Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 29.03.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/04/12/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-29-03-2023/ Wed, 12 Apr 2023 15:27:54 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=356 Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • es gab die Frage aus der Einwohnerschaft, wann das Holz vom Holzeinschlag im Zusammenhang mit der Errichtung der Feuerwehrschneise um den möglicherweise künftigen Generationenwald abtransportiert werden würde: Ein Käufer sei mittlerweile gefunden, und er ist zwischenzeitlich auch für die Verkehrssicherheit zuständig. Der Bürgermeister habe auf einen baldigen Abtransport gedrängt, denn die Stapelung des Holzes scheint ein Gefahrenpotenzial zu bergen, sowohl in Bezug auf ein Zusammenstürzen der Stapelung als auch im Hinblick auf eine erhöhte Brandgefahr;
  • nach Abtransport des Holzes, der nach Aussage des Bürgermeisters „nicht bis zum Sommer dauern soll“, werde es eine Stubbenfräsung geben;
  • in einem weiteren Themenkreis führte der Bürgermeister aus, er habe im Februar drei Gutscheine für die von der Gemeindevertretung beschlossenen Geburtsbäume übergeben, was bei den betreffenden Eltern große Freude ausgelöst habe.

In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:

  • auf die Frage, wann der Beschluss zum eventuellen Generationenwald veröffentlicht werde, eröffnete der Bürgermeister die Perspektive: Wahrscheinlich Ende Mai 2023;
  • eine Einwohnerin wollte wissen, ob sich Borkwalde am Schulbau in Borkheide beteiligen könne;
  • der Bürgermeister wies darauf hin, dass dies unsere Gemeinde rechtlich nicht dürfe, außerdem ist Borkwalde im Haushaltssicherungskonzept, das freiwillige Leistungen, und um solche würde es sich bei finanziellen Zuschüssen an die Nachbargemeinde handeln, nicht zulasse;
  • Frau Krüger (Vorsitzende der Fraktion Links-Grün) erläuterte ergänzend, dass Borkwalde Gelder für die Beschulung von Borkwalder Schülern in Borkwalde entrichte. Zudem gebe es eine Vereinbarung mit Borkheide, wonach unsere Gemeinde Plätze für Borkheider Sprösslinge in der Kindertagesstätte bereitstelle;
  • eine nächste Frage bezog sich auf die beschlossene Vollverpflegung in Kindertagesstätte. Dazu erläuterte der Bürgermeister, dass die erforderliche Ausschreibung zu einem Anbieter für beide Kindertagesstätten erfolgt sei, nach deren Umsetzung die Vollverpflegung für beide Einrichtungen in Borkwalde anlaufen werde;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) erkundigte sich danach, welche Einnahmen durch den schon erwähnten Holzverkauf erzielt werden würden;
  • der Bürgermeister verwies hierbei darauf, dass dazu nur das Amt Brück auskunftsfähig sei.

Anfragen Ausschussmitglieder:

  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) übergab dem Ausschuss einen zahlreiche Termine enthaltenen Vorschlag zu weiteren Schritten der Kinder- und Jugendbeteiligung, und sie plädierte für die Gründung einer entsprechenden Steuerungsgruppe unter Beteiligung des Bürgermeisters, wobei man mit Gemeinde Borkheide gemeinsam vorgehen solle, da die Kinder- und Jugendbeteiligung wegen der abgestimmten gemeinsamen Kinder- und Jugendarbeit die Sache beider Gemeinden sei.

Beim Tagesordnungspunkt Beratung und Abstimmung zu ersten Texten für die mit der Drucksache Bw-10-208/22 beschlossenen Straßenzusatzschilder gab es eine einstimmig vom Ausschuss beschlossene Empfehlung an die Gemeindevertretung. Danach werden in einem ersten Schritt die beiden Straßenschilder des Anna-Lindh-Weges und die fünf Straßenschilder des Selma-Lagerlöf-Rings mit auf beiden Seiten beschrifteten so genannten Legendenschildern ergänzt. Die Texte folgen dem Vorschlag von Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) und sehen folgendermaßen aus:

Anna Lindh *19. Juni 1957  †11. September 2003 (ermordet).

Schwedische sozialdemokratische Umwelt- und Außenministerin (1994/1998). Kämpferin für Frieden und Menschenrechte.

Selma Lagerlöf *20. November 1858  †16. März 1940.

Schwedische Schriftstellerin der Welt-, besonders der Kinderliteratur.

  • als erste Frau Nobelpreisträgerin für Literatur.
  • die Begründung der Empfehlung lautet: „In der Gemeinde Borkwalde sind die meisten Straßen nach Persönlichkeiten benannt. Viele Bürgerinnen und Bürger des Ortes und auch Gäste wissen nicht auf Anhieb, was es mit diesen Persönlichkeiten auf sich hat. Durch Legendenschilder wird dem abgeholfen. Außerdem sind diese Schilder und die Persönlichkeiten, auf die sie sich beziehen, geeignet, das Bekenntnis Borkwaldes zu Weltoffenheit und Fortschritt zu dokumentieren. Mit der Anbringung von Legendenschildern folgt Borkwalde dem Vorbild sehr vieler Kommunen, darunter der deutschen Hauptstadt Berlin, der Landeshauptstadt Potsdam und der Kreisstadt von Potsdam-Mittelmark, Bad Belzig.“

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte betrafen die Beteiligung der Nachbargemeinden an Bebauungsvorhaben in Borkheide. Konkret ging es um die Bebauungspläne:

  • Amselgrund/ Friedrich-Engels-Straße;
  • Auf der Heide;

Die Beteiligung der Nachbargemeinden richtet sich nach Punkt 2.2 des Runderlasses
des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 20. Oktober 2020. Dort heißt es:

„Nachbargemeinden gehören zu den Trägern öffentlicher Belange. Dabei sind nicht nur die unmittelbar angrenzenden Gemeinden einzubeziehen, sondern alle Städte und Gemeinden, auf die sich die jeweilige Bauleitplanung oder Satzung auswirken kann. Die zu beteiligende Gemeinde hat gegenüber der planenden Gemeinde ihre Betroffenheit substantiiert darzulegen. Finden die §§ 203 ff. BauGB Anwendung, so ist dies im Beteiligungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen. Die Beteiligung der Nachbargemeinden als Träger öffentlicher Belange steht neben dem materiell-rechtlichen Abstimmungsgebot nach § 2 Absatz 2 BauGB. Verfahrensrechtlich ist die Beteiligung der Nachbargemeinden zwar ein Unterfall der Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 BauGB. Materiell-rechtlich unterscheidet sich deren Stellung jedoch wesentlich von derjenigen anderer Träger öffentlicher Belange, weil das Abstimmungsgebot des § 2 Absatz 2 BauGB Ausdruck ihrer Planungshoheit ist.“

In den allermeisten Fällen sind Gemeinden durch Wohnbauvorhaben in der Nachbarschaft nicht betroffen. Deswegen ist die vorgeschriebene Beteiligung tatsächlich auch in den allermeisten Fällen eher Formsache. So auch in den vorliegenden drei Fällen in Borkheide.

  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam: Dass die Bebauungspläne auf Grundstücken in früheren Außenbereichen in Borkheide nun in Angriff genommen werden können, zeige, welche Bedeutung ein Flächennutzungsplan für eine Gemeinde besitzt: In Borkheide wurde er nach längeren Debatten am 8. November 2019 wirksam. Er schuf die notwendigen Voraussetzungen für einen Entwicklungsschub im Ort. In Borkwalde steht all dies leider noch aus;
  • der Bürgermeister ging darauf ein und erklärte, der Entwurf des Flächennutzungsplanes für Borkwalde solle im zweiten Quartal fertiggestellt sein;
  • der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dass die Belange von Borkwalde durch die Borkheider Bebauungsvorhaben nicht berührt werden und die Vorlagen somit beschlossen werden können.

Dr.sc. Lothar Schröter

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