Warning: Constant automattic\jetpack\extensions\social_previews\FEATURE_NAME already defined in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php on line 14 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php:14) in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 614 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php:14) in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 622 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-content/plugins/jetpack/extensions/blocks/social-previews/social-previews.php:14) in /customers/e/3/4/links-gruen-borkwalde.de/httpd.www/homepage/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 Ausschuss – Fraktion Links-Grün-borkwalde.de https://homepage.links-gruen-borkwalde.de Dies ist die Internetseite der Fraktion Links-Grün Aus Borkwalde. Wir haben uns als Linke und Grüne der Gemeindevertretung Borkwalde zusammengeschlossen, um gemeinsam mit unseren Bürgern und für diese zu gestalten. Sun, 21 Apr 2024 16:39:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 13.03.2024 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2024/04/21/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-13-03-2024/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2024/04/21/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-13-03-2024/#respond Sun, 21 Apr 2024 16:39:18 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=410 Eingangs unterbreitete Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), der in Vertretung der erkrankten Ausschussvorsitzenden, Frau Bendschneider, die Versammlungsleitung übernommen hatte, den Vorschlag, den Tagesordnungspunkt zum Straßenbaukonzept an das Ende der Sitzung zu verlegen, weil dieser die meiste Zeit beanspruchen würde und weil an der Sitzung teilnehmende Einwohnerinnen und Einwohner mit einem eingeschränkten Zeitvolumen nur die ersten Tagesordnungspunkte verfolgen wollten. 

Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.

Danach übernahm es der Bürgermeister, Herr Eska, Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde vorzutragen. Danach

  • ist die örtliche Bibliothek (bisher im Jugendraum) seit 12. März 2024 in der Kombination Gemeindesaal/Kindertagesstätte untergebracht;
  • zeigt die WebSeite Borkwalde.de eine gute Auslastung des Gemeindesaals, was der Bürgermeister durch eine Reihe von Beispielen, darunter auch fünf private Vermietungen  des Gemeindesaals, untermauerte. Dies sei Beleg dafür, dass Sorgen, wegen der erhobenen Gebühren für die Vermietung würde es Zurückhaltung beim diesbezüglichen Interesse geben, nicht begründet seien.

Danach informierte Frau Segl (Amt Brück) darüber, dass durch Bescheid vom 1. Januar 2024 für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ die Genehmigung erteilt worden sei, bis zu 86 Kinder betreuen zu dürfen.

In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:

  • eine neu nach Borkwalde zugezogene Einwohnerin beklagte, dass im Ort zu wenige Abfallkörbe vorhanden und manche dazu noch an ungünstigen Stellen aufgestellt seien. Außerdem nahm sie das schon wiederholt in der Gemeindevertretung behandelte Thema der Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Ernst-Thälmann-Straße auf, die oft viel zu hoch sei; 
  • der Bürgermeister entgegnete auf das erste von der Bürgerin aufgeworfene Problem, dass sich die Gemeindevertretung damit noch befassen müsse;
  • Frau Segl (Amt Brück) betonte, Abfallkörbe müssten auf jeden Fall an den im Ort durch die Gemeinde aufgestellten Bänken platziert werden.
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), im Beamtenverhältnis als Polizist, unterstrich, dass vor allem in Neu-Neu-Borkwalde die Situation mit den Abfallkörben geprüft werden müsse. In Bezug auf das Geschwindigkeitsproblem in der Ernst-Thälmann-Straße wiederholte er die schon öfters gegebene Auskunft, dass dort durch die Polizei im Maße des Möglichen Messungen erfolgen würden, aber aus Kapazitätsgründen seien die Möglichkeiten der Messung begrenzt. Dies gelte insbesondere auch in den 30-km/h-Zonen. Überall müssten geeignete Stellen für das Aufstellen der Messeinrichtungen gefunden werden. In der Ernst-Thälmann-Straße wird gegenwärtig die Errichtung einer zweiten zeitweiligen Messstelle geprüft
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) kam noch einmal grundsätzlich auf das Thema der überhöhten Geschwindigkeiten in Borkwalde zu sprechen, das schon wiederholt in der Gemeindevertretung eine Rolle gespielt und wozu es aus der Einwohnerschaft bereits eine schriftliche Stellungnahme gegeben hat, die bislang noch nicht ausreichend abgearbeitet worden sei;
  • der Bürgermeister erklärte auf die Intervention von Frau Gericke, er hoffe auf Antworten von den zuständigen Stellen bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

Tagesordnungspunkt 8: Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2024

 

  • Herr Link als amtierender Leiter der Ausschusssitzung erklärte eingangs, an Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen 2024 seien 7600 Euro beantragt worden, die Gemeinde habe aber nur Möglichkeiten, 5100 Euro (davon 1500 Euro für das Feuerwehrfest) auszureichen, weswegen in der laufenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde über Kürzungen beraten werden müsse;
  • die Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Borkwalde, Frau Marlies Zibulkski, erklärte, der Borkwalder Feuerwehrverein benötigte eigentlich mehr Geld – wegen der allgemeinen Teuerung, aber auch wegen der anspruchsvollen Vorhaben des Vereins im laufenden Jahr. Insbesondere gehe es um die Vorplatzbefestigung vor dem Feuerwehrhaus, die deutlich teurer kommt als ursprünglich gedacht;
  • der Bürgermeister brachte daraufhin die Überlegung ein, die genannte Befestigung könnte die Gemeinde bezahlen;
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) nahm die angelaufene Diskussion noch einmal zum Anlass (da nicht allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt), in Erinnerung zu rufen, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Dezember 2023 die Fraktion Links-Grün den Antrag eingebracht hatte, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen von 5100 auf 8000 Euro zu erhöhen. Dazu war eine ausführliche Begründung gegeben worden (siehe https://links-gruen-borkwalde.de). Ihr Hauptpunkt war: „Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben. Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.“ Dr. Schröter verwies auch darauf, dass diese Summe selbst angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde hätte aufgebracht werden können. Bei einer Enthaltung und Zustimmung nur von der Fraktion Links-Grün sei der Antrag im Dezember 2023 von denjenigen (Borkwalder Wählergemeinschaft, der Bürgermeister, Herr Eska, der Vertreter der AfD) abgelehnt worden, die jetzt die Kürzungen der beantragten Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen zu verantworten haben;
  • das Kürzungsbild (jeweils in Euro) sah am Ende der jeweiligen Abstimmungen so aus:
  • Borkwalder Feuerwehrverein: beantragt – 3500 (einschließlich 2500 für das Sommer- und Kinderfest), bewilligt – 2000;
  • Kulturverein Zauche e.V.: beantragt – 1500, bewilligt – 1250; 
  • Wirbelsäulengymnastik Borkheide: beantragt – 200; bewilligt – 0, da nicht in Borkwalde etabliert;
  • Förderverein Kindertagesstätte Regenbogen: beantragt – 750; bewilligt – 700;
  • Tanzgruppe Müller (Seniorentanzgruppe): beantragt – 100; bewilligt – 100; 
  • Interessengruppe Rentner Borkwalde: beantragt – 500; bewilligt – 450;
  • Interessengruppe Fotogruppe Blende 8: beantragt – 1050; dazu äußerte Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft), die Interessengruppe bekomme nur eine kleine Zuwendung von 100 Euro, ihre restlichen finanziellen Bedürfnisse seien vom Kulturverein Zauche e.V. zu befriedigen, zu dem die Fotogruppe im Übrigen gehöre. Die genannten 100 Euro werden dem Kulturverein zugeschlagen. Somit erhöht sich die Summe der Zuwendung für den Kulturverein auf 1350 Euro. Mit den genannten Kürzungen sei das Finanzierungsziel von 5100 Euro erreicht.
  • die Abstimmung zu dem Gesamtpaket ergab 1 Enthaltung durch den Gemeindevertreter Dr. Schröter (der einerseits die Kürzungen nachdrücklich kritisierte, andererseits aber auch die Zuschüsse und Zuwendungen nicht verhindern wollte) und 1 Enthaltung durch den Sachkundigen Einwohner, Herrn Hass. 2 Mitglieder des Ausschusses erklärten sich für befangen (Frau Heyden und Herr Wurche) und nahmen deshalb an der Abstimmung nicht teil.

Tagesordnungspunkt 9: Vergabe Spielturm Kindertagesstätte Regenbogen

Der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, den Amtsdirektor damit zu beauftragen, ein Vergabeverfahren für die Beschaffung und Installation einer Spielturmkombination für die Kita Regenbogen durchzuführen und den anschließenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“

Die Begründung lautete: „In der Kita Regenbogen sind einige Spielgeräte auf Grund von immensen Defekten nicht mehr bespielbar und somit sanierungsbedürftig. Die Balancierstrecke ist so stark verwittert, dass diese nicht mehr zur Nutzung frei gegeben werden kann. Es ist beabsichtigt, die Balancierstrecke zurück zu bauen und an dessen Stelle eine neue Spielturmkombination aus verschiedenen Spiel- u. Lernelementen zu errichten. Eingefasst in diese Spielturmkombination sind auch zwei Schaukeln, da die Bestehenden sehr stark frequentiert werden. Die Teilelemente der Spielturmkombination wurden durch die Amtsverwaltung mit der Kita und dem Kita-Förderverein abgestimmt. Mit Aufstellung der ausgewählten Spielturmkombination werden mehrere Gerätetypen abgedeckt und mithin ein breites Band der körperlich-motorische Entwicklung gefördert. 

Um die Instandhaltungsmaßnahmen für die Folgejahre so gering wie möglich zu halten, soll die Spielturmkombination aus langlebigem, pulverbeschichtetem Aluminium bestehen. 

Im Haushalt 2024 wurden 20000 Euro für die Anschaffung in dem Produktkonto 36500.783100 bereitgestellt. In der Summe wurden 5000 Euro als Spende in dem Produktkonto 36500.681800 durch den Kitaförderverein eingerechnet. Durch die fleißige Spendenakquise des Kitafördervereins können sogar nun 8000 Euro der neuen Spielturmkombination gewidmet werden. Ursprünglich wurde mit 15000 Euro Eigenmittel plus 5000 Euro Spenden = 20000 Euro kalkuliert. Nach aktuellem Stand sind es 15000 Euro Eigenmittel plus 8000 Euro Spendengelder und somit 23000 Euro zur Verfügung stehende Finanzmittel.“ 

 

  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) begrüßte die Beschlussvorlage ausdrücklich. Er äußerte jedoch, er sei von dieser Vorlage aber überrascht wurden. Es sei zweckmäßig, wenn derartige anstehende Entscheidungen vorher öffentlich kommuniziert würden. Und zwar in der Gemeindevertretung oder im gerade tagenden Ausschuss. Eine Verlautbarung z.B. auf der Internetseite der Gemeinde borkwalde.de reiche nicht;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) mahnte grundsätzlich an, dass man von Seiten der Gemeinde darauf achten müsse, dass mit hoher Qualität gearbeitet werden müsse. Es gehe z.B. nicht an (bezogen auf die Spielgeräte), dass Holzpfeiler ohne Schutz in das Erdreich eingegraben würden, denn das bedeute ein absehbares Verfaulen des eingegrabenen Pfeilerteils.
  • die Abstimmung zur vorgelegten Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 9: Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt gemäß §§ 28 Absatz 2 Nummer 2 und § 140 BbgKVerf die dieser Beschlussvorlage als Entwurf anhängende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde in überarbeiteter Fassung. 

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Borkwalde, die am 22.04.2015 beschlossen wurde tritt außer Kraft.“ 

Die Begründung lautete: „Bereits mit Beschluss Bw-00-193/21 wurde die Digitalisierung des Sitzungsdienstes beschlossen und folgend umgesetzt. Eine Anpassung an die digitale Gremiumsarbeit (Umgang mit dem RatsInformationsSystem (RIS) macht eine Überarbeitung auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen und somit für neue Gemeindevertreter erforderlich. Zum vereinfachten Lesen der Geschäftsordnung wurde darauf verzichtet Funktionsbenennungen in allen geschlechterspezifischen Begriffen zu erfassen. Es wird nur noch eine Benennung (Bsp.: der Gemeindevertreter an Stelle von der/die Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen) geschrieben. Die jeweilige Bestimmung gilt für das andere Geschlecht gleichermaßen (siehe neuer § 1 Geltungsbereich). Weiterhin wurden doppelt vorkommende oder an unpassender Stelle angegliederte Punkte gestrichen bzw. an passenderer Stelle eingearbeitet. Auch was die Gliederung der Tagesordnung sowie den Wortlaut einzelner TOPs betrifft schlägt der Sitzungsdienst jeweils vereinfachtere Varianten vor. Zudem ist eine Überarbeitung auch im Hinblick auf Datenschutzthemen unabdingbar. …

Der Entwurf der Geschäftsordnung ist der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und seitens dieser befürwortet worden.“ 

  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) begrüßt die Bestrebungen in der Geschäftsordnung, zu Vereinfachungen zu gelangen, spricht sich aber deutlich dagegen aus, dass für Personen nur die männliche Form verwendet werden soll;
  • Frau Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft) fordert ebenfalls, für Personen die männliche und weibliche Form zu belassen;
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) stimmt den Vorrednerinnen ausdrücklich zu und verweist darauf, dass man mit der vorgeschlagenen Variante (nur männliche Form) hinter den Stand zurückfallen würde, der heute in der Gesellschaft gemeinhin anerkannt ist;
  • die Diskussion neigt sich – auch, da es keinen Widerspruch zu den drei Redner/innen gibt – dazu, in der Geschäftsordnung bei Personen jeweils die männliche und weibliche Form zu belassen;
  • im Weiteren wurden Detailfragen (z.B. Einladungsfristen) besprochen, die jedoch für die Einwohnerschaft Borkwaldes nur von nachrangigem Interesse sein dürften, weswegen an dieser Stelle darauf verzichtet wird, sie im Einzelnen darzustellen.

Die Abstimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf der Geschäftsordnung ergab bei einer Enthaltung (Herr Wurche) Einstimmigkeit. 

Die Abstimmung zu der nun in drei Punkten geänderten Fassung der Beschlussvorlage ergab jeweils 3 positive Voten durch Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie 2 Enthaltungen durch Gemeindevertreter.

Tagesordnungspunkt 7: Beratung zur weiteren Umsetzung des Straßenbaukonzeptes

  • Frau Segl (Amt Brück) ging in diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die Anfrage von Herrn Stawinoga (SPD) zur Straßenbeleuchtung ein. Herr Stawinoga hatte bemängelt, dass es in Borkwalde Straßen gänzlich ohne Beleuchtung gebe. Frau Segl ging darauf mit dem Bemerken ein, dass das Amt Brück eine Benennung jener Straßen in Borkwalde plane, wo es keine Beleuchtung gebe. Jedes Jahr sollte dann eine Straße mit Beleuchtung versehen werden, wobei die Abstände der Lampen in wenig belebten bzw. frequentierten Straßen größer sein könnten. Sie habe alle rechtlichen Grundlagen und Beschlüsse digital zusammengefasst, was die Entscheidungsgrundlagen für die Gemeindevertretung übersichtlicher mache. Dies werde den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern digital zugestellt;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) begrüßt die Darlegungen von Frau Segl, plädiert aber dafür, den Straßen- und den Beleuchtungsbau zu trennen. Außerdem bittet er darum, die Anwohner in Alt-Borkwalde anzuschreiben zum Problem Freischnitt bei Freileitungen. Hier interessiere ihn der Stand der Dinge;
  • Frau Segl wird diese Anfrage von Herrn Wurche mit in das Amt Brück nehmen, da sie „aus dem Stand“ nicht in der Lage sei, darauf einzugehen;
  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) brachte zum Ausdruck, dass es sehr zweckmäßig sei, bevor man sich überhaupt mit dem Straßenbau neu beschäftige, sich erst einmal von der Kämmerin des Amtes Brück dafür die finanziellen Spielräume aufzeigen zu lassen. Er gehe davon aus, dass solche angesichts der Haushaltslage von Borkwalde kaum vorhanden sein dürften. Weder der 10%-ige Eigenanteil der Gemeinde beim regelgerechten Bau von Straßen (Anliegerstraßen) dürfte zu leisten sein noch Straßeninstandsetzungsmaßnahmen nach dem Vorbild des Haderlandstieges, die zu 100% von der Gemeinde zu finanzieren seien, seien durch die Gemeinde leistbar. Außerdem sei es doch so, dass vor einem Straßenbau erst ein Flächennutzungsplan für Borkwalde zu beschließen sei, um bei einem tatsächlichen Straßenbau möglichst viele Anleger finanziell daran beteiligen zu können;
  • Herr Wiesenburg (Borkwalder Wählergemeinschaft) kam zu dem Ergebnis, dass, solange die geltenden Regelungen bestehen bleiben (90% der Straßenbaumaßnahmen sind durch die Anlieger zu tragen), werde es in Borkwalde keinen Straßenbau geben. Auch die bisher vorgesehenen Bürgerbefragungen würden einen Straßenbau unmöglich machen. Auch er halte einen Flächennutzungsplan für zwingend notwendig;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) bemängelte erneut, dass die jeweils im Haushalt von Borkwalde eingestellten Mittel zur Instandsetzung der Straßen nicht ausgeschöpft, sondern für andere Zwecke umgelenkt werden;
  • Frau Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft) setzte sich nachdrücklich dafür ein, Straßen in Alt-Borkwalde nicht zu versiegeln. Sie plädierte außerdem dafür, nach Fördermöglichkeiten aus dem „Topf“ für ländlichen Wegebau zu forschen.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]>
https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2024/04/21/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-13-03-2024/feed/ 0
Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 08.11.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/19/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-08-11-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/19/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-08-11-2023/#comments Sun, 19 Nov 2023 16:13:16 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=399 Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien wurde in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde ausgeführt:

  • Frau Boese (Amt Brück): Der Zuwendungsantrag der Gemeinde Borkwalde für den im Ort geplanten Generationenwald ist durch die zuständigen Behörden abgelehnt worden;
  • Der Bürgermeister: Die von der Gemeindevertretung Borkwalde beschlossene Beleuchtung von zwei Bushaltestellen ist mit Verzögerung nun mit der zweiten abgeschlossen worden;
  • Der Bürgermeister: Für die Kindertagesstätte ist fast das komplette vorgesehene Mobiliar dort aufgestellt;
  • Der Bürgermeister: Am 8. Januar 2024 soll der reguläre Betrieb in der Kindertagesstätte aufgenommen werden;
  • Der Bürgermeister: Für die Kindertagesstätte und den Gemeindesaal wird es eine Einweihungsfeier geben, wobei der Termin noch nicht feststeht;
  • Der Bürgermeister: Der Gemeindesaal könnte gegebenenfalls schon vor dem 8. Januar 2024 genutzt werden, wobei alles davon abhängt, ob vorher die Gemeindevertretung sich auf die Haus- und Nutzungsordnung nebst den Entgeltregelungen einigen kann.

In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:

  • Frau Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigte sich nach dem Stand der Glasfaserverkabelung besonders im Altteil von Borkwalde. Da dies nur unzureichend vorgenommen worden sei, solle die Gemeinde einen Vorstoß zum Anschluss aller interessierten Anlieger unternehmen;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) ergänzte, dass nach seiner Beobachtung nur Teile des Außenbereichs mit Glasfaser bedacht worden seien;
  • Frau Boese (Amt Brück) konnte nur darauf verweisen, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Meldungen für die Anschlüsse zu verantworten habe. Insofern müsste man sich mit dem Anliegen an den Landrat wenden.

Anfragen Ausschussmitglieder:

  • Herr Haß (Sachkundige Einwohner für die Fraktion Links-Grün) wollte wissen, ob die Übergabe des Gemeindesaals gemeinsam mit der Kindertagesstätte erfolgen werde;
  • Der Bürgermeister erwiderte darauf, dass das Gebäude vorher übergeben werde, alles abhängig von Nutzungsordnung (siehe oben);
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigte sich danach, ob ihr Eindruck richtig sei, dass die Nutzung der Bibliothek schwach sei;
  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) riet dazu, erst einmal abzuwarten, wie sich die Nutzung der Bibliothek gestalten werde, wenn sie erst einmal ins neue Gebäude (Kindertagesstätte/Gemeindesaal) umgezogen sei. Eine Bibliothek sei für Borkwalde sehr wichtig;
  • Der Bürgermeister gab in Entgegnung darauf zu bedenken, dass die Bibliothek jährlich Kosten in Höhe von 5000 Euro verursache, weswegen man die Effektivität dieser Ausgaben unter die Lupe nehmen müsse.

Tagesordnung 7: Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Borkwalde

 

Darstellung des Vorganges:

In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde für das Jahr 2024 festgelegt:

Gemeindevertretung (GV):

14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):

24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024

Ausschuss Generationen Wald (AGW):

31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024

Tagesordnungspunkt 8: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282/23) nach Erhöhung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.

Darstellung des Vorganges: Der Beschluss Bw-10-283/23 wurde unverzüglich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.

In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung mit:

„Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt – außerhalb des Schülerverkehrs – gegenüber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: i.d.R. unter 5 Fahrgästen, in Einzelfällen bis zu 10 Fahrgästen. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafür notwendigen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der günstigsten Variante – eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten – würde diese Minimallösung bereits ca. 150000 Euro jährlich kosten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfügung stehen. Bei einem zusätzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.

Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Möglichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung möglich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelmäßig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.“

  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) setzte sich für einen Vorstoß der Gemeinde Borkwalde ein, in Stoßzeiten größere Busse einzusetzen, so z.B. zwischen 14.00 und 15.00;
  • Der Bürgermeister sagte zu, hier „nachzuhaken“, zumal die Busse in der kalten Jahreszeit voller würden, denn jetzt z.B. würden viele Menschen noch mit dem Fahrrad zum Bahnhof Borkheide fahren.

 

Tagesordnungspunkt 9: Beratung zum Haushaltsentwurf 2024

  • Frau Boese (Amt Brück): Die Gemeinde bezieht ihre finanziellen Mittel vor allem aus ihren Anteilen aus der Umsatz- und Einkommenssteuer. Weitere wichtige Einnahmen flössen aus der Grundsteuer B und den Schlüsselzuweisungen des Landes. Bestimmte Einnahmen kämen außerdem aus der Zweitwohnungssteuer, der Hundesteuer und den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich;
  • durch den Zuzug nach Borkwalde werde der Einkommenssteueranteil ansteigen, und zwar von rund 764000 Euro im Jahre 2022 auf geplant 990000 Euro im Jahre 2027;
  • dem stünde vor allem hohe Umlageverpflichtungen gegenüber, weil Borkwalder Kinder in anderen Orten Schulen und Kindertagesstätten besuchten;
  • zu Buche schlagen im Weiteren die Steigerungen der Personalkosten durch Tariferhöhungen, aber natürlich auch durch die neue Kindertagesstätte. Hier gäbe es sogar eine Verdoppelung der Personalkosten;
  • die neue Kindertagesstätte habe über 4 Millionen Euro an Kosten verursacht, wovon 3,4 Millionen Euro als Kredit von Borkwalde aufgenommen werden musste mit einer Laufzeit bis zur Abzahlung von 40 Jahren;
  • jedes Jahr habe Borkwalde eine Belastung von 200000 Euro durch die neue Kindertagesstätte im Sinne von Abzahlung und Zinsen zu tragen, wobei der Zinssatz von 3,4 Prozent ein guter Zinssatz sei;
  • das Jahr 2023 werde Borkwalde voraussichtlich mit einem Minus abschließen, geschätzt etwa 100000 Euro;
  • der Zuschussbedarf belaufe sich auf 30000 bzw. 20000 Euro für die alte/neue Kindertagesstätte;
  • pflichtige Aufgaben verbrauchen 95 Prozent der Ausgaben, freiwillige Aufgaben 2 bis 3 Prozent (3 Prozent sind Regelfall);
  • im Augenblick befinde sich die Gemeinde in einem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept, aber 2025 wahrscheinlich in einem pflichtigen;
  • angesichts dieser Perspektive müsse sich die Gemeinde von allem gegenständlichen Vermögen trennen, sofern es nicht für eigene pflichtige Aufgaben benötigt würde (was im Einzelnen nachzuweisen wäre). Dazu gehöre auch das schon länger in Rede stehende Grundstück in der Birkenstraße;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) wies darauf hin, dass die Überlegung bestünde, für dieses Grundstück einen Investor zu finden, der dort eventuell einen Bau z.B. für betreutes Wohen errichten würde.
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün), die als Gast an der Sitzung des Ausschusses teilnahm, stellte zu einigen konkreten Posten des Haushaltsentwurfs Fragen und bat um Überprüfung der Planansätze. Das betrifft:
  • die Reinigung der Kindertagesstätten, die ihrer Kenntnis nach zukünftig durch interne Kräfte erfolgen solle. Die Posten sind zu prüfen, da die Ansätze in Höhe der Kosten für die Fremdreinigung gebildet worden sind.
  • die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie die Konzessionsabgaben für Strom und Gas, die im Vergleich zu den Ist-Zahlen der Jahre 2022 und 2023 zu niedrig angesetzt sind
  • die Unterhaltung der Gemeindestraßen. Hier fragte sie nach, ob die 50 T€ des Ansatzes der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung dienen, der für die Herstellung der Fußwege von insgesamt 25 m Länge zu zwei Bushaltestellen in Höhe von 50 T€ vorsieht. Das ist doch nicht alles, was in den Borkwalder Straßen zu reparieren wäre.

Frau Boese (Amt Brück) sagte die Prüfung all dessen zu.

 

Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde

 

Der Beschlusstext lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die als Entwurf anhängende Entgelt- und Nutzungsordnung (Version 2) für den Gemeindesaal Borkwalde

 

Der Anhang hatte folgende Fassung:

 

„Haus- und Nutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Gemeinde Borkwalde

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt in ihrer Sitzung am……………2023 auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBL. I S. 286), in der jetzt gültigen Fassung nachfolgende Haus- und Benutzungsordnung für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde:

  • 1 Geltungsbereich

Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde. Die Anlage über die Nutzungsentgelte ist Bestandteil der Haus- und Nutzungsordnung. Die Einrichtung steht unter der Trägerschaft der Gemeinde.

  • 2 Nutzung

Der Gemeindesaal dient den Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Gremien sowie gemeindlichen Veranstaltungen und allen örtlichen Vereinen, Verbänden und Interessengruppen für deren Arbeit. Darüber hinaus steht der Gemeindesaal im Rahmen freier Zeiten gegen ein Nutzungsentgelt offen.

  • 3 Zweck der Haus- und Nutzungsordnung

Die Haus- und Nutzungsordnung dient der Erhaltung, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Gemeindesaales.

Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt die Nutzerin/ der Nutzer die Bestimmungen über diese Haus- und Nutzungsordnung an.

  • 4 Hausrecht

Das Hausrecht übt die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch die Amtsdirektorin/den Amtsdirektor des Amtes Brück, aus. Den Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten.

Mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Umsetzung/Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung werden betraut:

  1. Bürgermeister/-in
    2. Stellvertreter/-in des Bürgermeisters
  2. Gemeindearbeiter/-in

Personen oder Personengruppen, die die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung nicht einhalten, können aus dem Gemeindesaal verwiesen werden. Verstöße können mit Hausverbot geahndet werden.

Das Ordnungsrecht gilt für die Dauer des Nutzungsrechtes von Privatpersonen als an diese übertragen.

  • 5 Nutzungsberechtigte
  1. Wer eine Erlaubnis zur Nutzung erhält, ist Veranstalterin/Veranstalter im Sinne dieser Haus- und Nutzungsordnung. Ihr/ ihm oder einer bevollmächtigten Person wird der Schlüssel für den Zugang zum Gemeindesaal übergeben.
  2. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen erteilt und begründet widerrufen werden. Veranstaltungen der Gemeinde haben Vorrang vor einer anderen Nutzung. Ein Rechtsanspruch aus einer vorgenommenen Anmeldung besteht nicht.
  3. Veranstaltungen dürfen keine rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben. Weder in Wort und Schrift oder durch angebotene Medien dürfen die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht und verletzt werden, weder dürfen Krieg und Gewalt verherrlicht werden noch darf zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik aufgerufen werden. Die Verwendung von Fahnen sowie das Zeigen von Symbolen verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen sind unzulässig. Ebenso unzulässig sind Parteiveranstaltungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
  4. Veranstalterinnen und Veranstalter, die das Ansehen der Gemeinde schädigen oder die in Absatz 3 genannten Grundsätze in ihrer öffentlichen Darstellung außer Acht lassen, sind als Nutzerinnen und Nutzer ausgeschlossen.
  5. Parteien und Wählergemeinschaften dürfen die Einrichtung nur für interne Veranstaltungen nutzen.
  6. Veranstaltungen, die nach Absatz 3 während der Durchführung untersagt werden, erhalten keine Erstattung des Nutzungsentgeltes.

 

  • 6 Nutzungsbedingungen
  1. Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf Antrag bei dem/bei der ehrenamtlichen Bürgermeister/-in.
  2. Die Gemeinde überlässt der Nutzerin/dem Nutzer den Gemeindesaal einschließlich seiner Ausstattung zur entgeltlichen bzw. unentgeltlichen Nutzung in dem Zustand, in welchem er sich befindet. In Umsetzung des „Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in der Öffentlichkeit ist das Rauchen in der Einrichtung verboten.
  3. Der Besitz und der Genuss von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind in der Einrichtung als auch auf dem dazugehörenden Außengelände verboten. Verstöße gegen diese Regeln werden umgehend bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Die betreffende Person erhält Hausverbot. Auf das Recht zur Gegendarstellung im Amt Brück wird hingewiesen.
  4. Die Nutzerin/der Nutzer ist verpflichtet, die Einrichtung und Geräte jeweils vor Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Sie/er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Alle Nutzerinnen und Nutzer haben die Pflicht, die Räume und das Inventar vor jeder Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Die Verursacherin/der Verursacher haftet privatrechtlich für verursachte Schäden.
  5. Die Nutzerin/ der Nutzer mögen sich so verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden.
  6. Nach der Benutzung ist/sind
  • benutztes Geschirr abzuwaschen und wegzustellen,
  • der Saal, Toiletten usw. gründlich zu reinigen (Fegen und Wischen),
  • alle entstandenen Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen,
  • der Außenbereich zu reinigen,
  • das Mobiliar geordnet (übliche Stellung) hinzustellen,
  • Licht und elektrische Geräte ordnungsgemäß auszuschalten,
  • Fenster und Türen zu schließen und die Haustür abzuschließen,

Das Übernachten in der Einrichtung ist nicht gestattet.

  1. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort, sofern eine Kaution bereitgestellt wurde. Bei Schlüsselübergabe wird ein Rückgabetermin/ Übergabe bis spätestens 10 Uhr am Folgetag vereinbart.
  2. Nach ordnungsgemäßer Übergabe und Schließen der Einrichtung haben alle Personen das Gelände der Einrichtung umgehend zu verlassen.
  3. Eingetretene Unregelmäßigkeiten und Schäden sind dem Amt Brück/Gebäudeverwaltung Tel-Nr. ………………………. unverzüglich zu melden.
  • 7 Haftung

Die Nutzerin/der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen der Besucherinnen und Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung entstehen, frei. Die Nutzerin/ der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die Gemeinde für den Fall der eigenen Inanspruchnahme.

Die Nutzerin/ der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde durch die Nutzung der Einrichtung entstehen, soweit sie nicht auf gewöhnliche Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zurückzuführen sind.

  • 8 Verstoß gegen die Haus- und Nutzungsordnung

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung können mit einer Geldbuße von 5,00 € bis zu 1.000 € nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), vom 19. Februar 1987 (BGBl. 602) in der jeweils gültigen Fassung, geahndet werden.

  • 9 Nutzungsentgelt

 

Die Gemeinde Borkwalde ist berechtigt, für die Nutzung ein Nutzungsentgelt sowie eine Kaution zu erheben. Sie sind im Voraus zu entrichten. (Kontonummer ………)

Die Höhe richtet sich nach den in der Anlage aufgeführten Sätzen. Weiterhin sind die Kosten für eine unterlassene Reinigung und eingetretene Schäden zu tragen.

  • 10 Inkrafttreten

Die Haus- und Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

„Hinweis der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die im Entwurf (Version 2) enthaltenen Punkte nicht nachvollziehbar, insbesondere § 2 Nutzung und die gesamte Entgeltordnung.

Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansässiger Vereine oder Parteien (siehe §2 Nutzung und Entgeltordnung). Das verstößt gegen die Gleichbehandlung. Hier müssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen. Außerdem würde dies eine Prüfung der Mitgliedschaft der jeweiligen Nutzer voraussetzen, die in der Amtsverwaltung nur mit erhöhtem Aufwand geleistet werden kann.

Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.
Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte für die Benutzung mit einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad festzulegen.

Fazit: Dem Entwurfsvorschlag der Gemeindevertreter der Gemeinde Borkwalde sollte nicht in vollem Umfang zugestimmt werden, sondern mit Änderungen in den oben genannten Punkten.

Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann

derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.

Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01/2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.

Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.“

  • in der beginnenden Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wurde darauf hingewiesen, dass das vorliegende Haus- und Nutzungskonzept für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum bereits auf der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 13.09.2023 intensiv behandelt und am Ende in der jetzt vorliegenden Fassung einstimmig empfohlen worden ist;
  • im Unterschied dazu erklärte nun die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Bendschneider (Borkwalder Wählergemeinschaft), sie habe ihre Auffassung angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Borkwalde geändert. Es müsse nun darauf ankommen, mit den Einnahmen aus der Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum einen Beitrag zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts zu leisten;
  • aus der Fraktion Links-Grün kam dazu nicht nur der Einwand, dass man sich ja einmütig auf die vorliegende Fassung des Haus- und Nutzungskonzepts für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum verständigt habe, sondern auch das Bemerken, dass es gerade für einkommensschwächere Einwohnerinnen und Einwohner von Borkwalde möglich sein müsse, die Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Aus der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) und vom Bürgermeister gab es dazu eher die Tendenz, der Haushaltskonsolidierung (die mit den Minimalbeträgen aus der Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum ohnehin nicht einmal in Ansätzen zu erreichen sein würde) den Vorzug zu geben;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) nahm zum Einwand der Amtsverwaltung Stellung, wonach im Haus- und Nutzungskonzept für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum in jeder Weise das Gleichbehandlungsprinzip zu gelten habe. Die Amtsverwaltung hatte vorgebracht: „Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansässiger Vereine oder Parteien (siehe §2 Nutzung und Entgeltordnung). Das verstößt gegen die Gleichbehandlung. Hier müssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen.“ Dr. Schröter zweifelte dies an, zumal die Amtsverwaltung dafür auch auf Nachfrage keine Rechtsgrundlage benennen wollte. Er verwies darauf, dass ortsansässige Vereine oder Parteien in anderen Kommunen durchaus kostenfrei gemeindliche Einrichtungen nutzen könnten. Parteien Kosten für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen auferlegen zu wollen, verstoße seiner Meinung nach gegen den Anspruch von Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Dieser Hinweis fruchtete bei der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister nicht. In Bezug auf die ortsansässigen Vereine machte Dr. Schröter noch einmal darauf aufmerksam, dass sie einen gewichtigen Beitrag zum Zusammenhalt im Ort und zum Zusammenwachsen leisteten, was nicht mit Geld aufzuwiegen sei. Außerdem würden sie ja von der Gemeinde gefördert, was bedeute, dass sie bei Zahlung von Entgelten für die Nutzung von Gemeindesaal/Begegnungszentrum Geld von der Gemeinde an die Gemeinde zurückzahlen würden (Prinzip: „Von einer Hosentasche in die andere“). Auch dies konnte die Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister nicht überzeugen;
  • nach der allgemeinen Diskussion zum Textteil des Haus- und Nutzungskonzepts für den Gemeindesaal/Begegnungszentrum wurde übergeleitet zur Entgeltordnung;
  • es ergab sich eine Übereinstimmung dahingehend, dass private Nutzer bei bis zu 25 Personen 50 Euro pro Tag, bei bis zu 50 Personen 75 Euro pro Tag und bei bis zu 100 Personen 150 Euro pro Tag zu entrichten haben würden. Gewerbliche Nutzer würden am ersten Tag 300 und für jeden weiteren Tag 150 Euro zu zahlen haben. Vereine und gesellschaftliche Gruppen würden 10 Euro pro angefangene Stunde, nach drei Stunden den vollen Tagessatz von 50 Euro aufbringen müssen. Gegen den Widerstand der Fraktion Links-Grün wurde die Kostenfreiheit für „ortsansässige Vereine“ gestrichen; sie werden also nun wegen der Haltung der Mehrheitsfraktion (Borkwalder Wählergemeinschaft) plus Bürgermeister zur Kasse gebeten. Kostenfrei allerdings sollen nun Veranstaltungen zur Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit werden, was die Fraktion Links-Grün ausdrücklich begrüßte. In Bezug auf die zu entrichtende Kaution wurde der Satz von 100 auf 200 Euro angehoben. Gewerbliche Kultur-, Sport- und sonstige Kurse werden mit einem Satz von 20 Euro pro angefangener Nutzungsstunde belastet.

 

Tagesordnungspunkt 11: Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)

Der Antragstext dazu lautete:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8000 Euro zu erhöhen. Davon werden 2500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.

Begründung:

Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.

Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben.

Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.

Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt werden, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2500 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich

auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich

  • die Bewirtschaftung der neuen Kindertagesstätte
  • die Bewirtschaftung des Gemeindesaals
  • der dringend erforderliche Ausbau und die Unterhaltung der Straßen und Straßenbeleuchtung sowie
  • die Umlageverpflichtung gegenüber anderen Gemeinden für Schulen und Kita
    auf den kommunalen Haushalt

auswirken. Insbesondere durch den Ausbau/ Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen. Das freiwillige HSK fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf. Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.

Vorschlag der Verwaltung:

Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.

  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) wiederholte seine Überlegung, dass gerade örtliche Vereine ihren maßgeblichen Anteil dabei leisteten, den Zusammenhalt im Ort zu stärken und das Zusammenwachsen der schon länger in Borkwalde mit den neu Zugezogenen voranzubringen. Besonders angesichts der äußerst geringen Beträge, die die Vorlage der Fraktion Links-Grün zur Aufstockung der Mittel für ihre Arbeit vorschlage, dürfe man keine streng betriebswirtschaftlichen Maßstäbe an die Förderung von Vereinen anlegen. Sie leisteten weitaus mehr, als die geringe Erhöhung ihrer Bezuschussung ausmache;
  • Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft) hielt nun den Zeitpunkt für gekommen, neue Umgangsformen in der Gemeindevertretung Borkwalde einzuführen. Er wollte offensichtlich neue Saiten gegenüber jenen aufziehen, die einmal andere Meinungen als er selbst vertreten. Herr Link fuhr Herrn Dr. Schröter laut und anmaßend an, ihm reiche es nun langsam mit der Argumentation Dr. Schröters. Ohne selbst Argumente vorzubringen glaubte Herr Link außerdem in diesem Zusammenhang, ohne Rücksicht auf die Regeln des Anstands und der Höflichkeit Herrn Dr. Schröter unvermittelt mit „Du“ anreden zu dürfen;
  • Herr Dr. Schröter verbat sich den Ton von Herrn Link, forderte ihn auf, inhaltlich zu argumentieren und ergänzte, er werde sich auch künftig ungeachtet von Ausfällen von Herrn Link nicht davon abhalten lassen, seine Auffassungen zur Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Borkwalde zu äußern. Dies war geboten, weil dies bereits die zweite Entgleisung von Herrn Link Dr. Schröter gegenüber gewesen war: In der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. August 2023 hatte Dr. Schröter gegen die Errichtung von zwei Fußgängerwegen bzw. Bürgersteigen an zwei Bushaltestellen in der Ernst-Thälmann-Straße argumentiert. Für insgesamt 27 Meter veranschlagte die Amtsverwaltung Brück in der Vorlage dafür 50000 Euro an Baukosten. In scharfen, ungebührlichen Worten in Richtung von Dr. Schröter verwahrte sich Herr Link dagegen, dass Dr. Schröter diese Summe (immerhin Grundlage für die Beschlussvorlage!) überhaupt erwähne, denn sie habe überhaupt keine Bedeutung;
  • Frau Bendschneider (Borkwalder Wählergemeinschaft), Ausschussvorsitzende, sprach sich ebenfalls gegen eine Erhöhung der Zuwendungen für die Borkwalder Vereine aus, wofür sie die Haushaltslage der Gemeinde als Argument nutzte;
  • Frau Gericke (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) bezog eine ähnliche Position, wobei sie auf andere Kommunen verwies, die mehr Vereine hätten, aber weniger für sie bezahlten;
  • Frau Boese (Amt Brück) machte auf die Möglichkeit aufmerksam, zur Unterstützung der Vereinstätigkeit sich um andere Finanzierungsquellen zu bemühen, so z.B. aus denkbaren „Fördertöpfen“
  • Herr Haß (Sachkundige Einwohner für die Fraktion Links-Grün) stimmte den Argumenten von Dr. Schröter weitgehend zu und bemängelte, dass in puncto Vereinstätigkeit nur über Geld geredet werde, viel weniger über den erheblichen Nutzen, den sie für die Gemeinde erbringen. Die in Rede stehenden 2900 Euro Aufstockung seien „peanuts“, über die es sich überhaupt nicht lohne zu streiten;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) gab zu bedenken, dass die höhere Unterstützung für die Vereine angemessen wäre und verwies als Beispiel auf das Wirken des Kulturvereins, der seine Arbeit einzig und allein darauf ausrichtet, kulturelle Angebote offen für alle im Ort zu machen. Durch den Gemeindesaal gibt es die Möglichkeit, die Angebote zu erweitern, was aber mehr Geld als bisher kosten wird. Der Verein kann das nicht allein aufbringen. Anderen wird es ähnlich gehen.

Die Abstimmung über die Empfehlung zum vorliegenden Antrag ergab:

1 Gemeindevertreter und ein Sachkundiger Einwohner dafür

2 Gemeindevertreter und 2 Sachkundige Einwohner dagegen

1 sachkundiger Einwohner enthielt sich der Stimme.

2 Gemeindevertreter erklärten sich für befangen, weil sie selbst Vorstandsmitglieder von Vereinen sind, und nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Damit gibt der Ausschuss die Empfehlung, den Antrag abzulehnen.

Der vorliegende Antrag wird nun der Gemeindevertretung vorgelegt werden, wobei die Fraktion Links-Grün namentliche Abstimmung beantragen wird, damit sich alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Bild darüber machen können, welche Gemeindevertreterinnen und -vertreter wie zur finanziellen Ausstattung unserer ortsansässigen Vereine stehen.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]> https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/11/19/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-08-11-2023/feed/ 8 Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde-vertretung Borkwalde vom 13.09.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/10/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-13-09-2023/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/10/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-13-09-2023/#comments Tue, 03 Oct 2023 09:07:18 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=392 Aus unterschiedlichen Gründen nahmen an der Sitzung nicht teil:

Andreas Link (Borkwalder Wählergemeinschaft)

Norbert Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft)

Erika Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft)

Tagesordnungspunkt 2: Änderungsanträge zur und Feststellung der Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 15 wurde von der Tagesordnung genommen. Die Beschlussfassung über die veränderte Tagesordnung erfolgte einstimmig.

Beim Tagesordnungspunkt 3, Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde, berichtete die Ausschussvorsitzende, Frau Bendschneider, dass das Einwohneranliegen vom 28.12.2022, in dem es um die Erhöhung der Verkehrssicherheit in einigen Straßenabschnitten Borkwaldes ging, von den zuständigen Stellen positiv entschieden worden ist. Im Einzelnen handelte es sich um:

  • die Umwandlung des Selma-Lagerlöf-Rings 1 bis 32 von einer Tempo-30-Zone in einen Verkehrsberuhigten Bereich;
  • die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Selma-Lagerlöf-Ring von Nr. 68 bis zum Elsa-Beeskow-Weg durch das Aufstellen von Tempo-30-Schildern, von Hinweisschildern „Achtung Schulweg/freiwillig Schritttempo“ und von Geschwindigkeitsmessgeräten zur Selbstkontrolle der KFZ-Benutzer, um eine eventuelle Tempoverringerung oder die Einrichtung einer Spielstraße und um die Prüfung der Parksituation;
  • die Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich Olof-Palme-Ring 72 bis 128 bzw. das Aufmalen von Schildern „30 km/h“ auf die Straße, die Anbringung mehrerer Geschwindigkeitsmesstafeln, das Aufbringen von Schwellen auf der Straße oder das Einrichten von Fahrbahnverengungen;
  • die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vom Ortseingangsschild Borkwalde aus Richtung Borkheide bis zum Abzweig Selma-Lagerlöf-Ring, um die dortige Bushaltestelle sicherer zu machen.

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

Beim Tagesordnungspunkt Fragen der Ausschussmitglieder gab es keine Anfragen.

Tagesordnungspunkt 7: Ergebnis der Neuausschreibung der Mittagsversorgung/Vollversorgung zum 1. Oktober 2023

  • Darstellung des Vorganges: Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung) erhielt zum 01.10.2023 die Firma RWS Cateringservice GmbH den Zuschlag.
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün), die als Gast an der Sitzung teilnahm, kritisierte, dass in der Ausschreibung die Vollversorgung, also Frühstück, Mittagessen und Vesper, ausgeschrieben worden sei, wir aber nicht im Einzelnen über die Ergebnisse informiert werden.
  • Frau Krüger kritisierte ferner, dass der Gemeindevertretung nicht die Anbieter vorgestellt wurden, die sich auf die Ausschreibung hin gemeldet hatten, womit das Amt Brück die Gemeindevertretung nicht mehr so umfangreich informiere, wie es notwendig ist und wie es in der Vergangenheit üblich war.

Tagesordnungspunkt 8: Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde

Der Beschlusstext lautete im Hauptteil:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt zum 01.10.2023 den in der Anlage befindlichen Entwurf der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.“

Begründung:

„Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung) ab dem 01.10.2023 erhielt die Firma RWS Cateringservice Gmbh den Zuschlag.

Der Preis für die Mittagsversorgung in der Kindertagesstätte Regenbogen verringert sich von bisher 3,25 auf 3,16 Euro pro Portion.

Vom 01.04.2023 bis zum 30.09.2023 betrug die monatliche Verpflegungspauschale 32,08 Euro (häusliche Ersparnis: 1,75 Euro).

Durch den neuen Preis für das Mittagessen muss die häusliche Ersparnis i.S.d. §17 Abs. 1 KitaG neu berechnet (siehe Anlage-Kalkulation) und durch den beiliegenden Satzungsentwurf mit der entsprechenden Verpflegungspauschale angepasst werden.

Aus der vorliegenden Kalkulation des Essenanbieters ergibt sich eine Erhöhung der häuslichen Ersparnis ab dem 01.10.2023 auf 1,79 Euro pro Portion.

Die Differenz zwischen häuslicher Ersparnis und dem tatsächlichen Essenpreis, den der Träger zu zahlen hat, beläuft sich auf 1,37 Euro pro Portion. Bis zum 30.09.2023 lag dieser bei 1,50 Euro pro Portion.

  • 3 Abs. 2 der Satzung ändert sich wie folgt:

Das Essengeld wird als monatliche Gebühr erhoben. Es wird von 20 Tagen im Monat ausgegangen, so dass sich ein Pauschalbetrag von 35,80 Euro ergibt.

Als Ausgleich für Fehlzeiten (Schließzeiten, Urlaub und Krankheit des Kindes) wird ein Monatsbetrag im Jahr abgezogen und auf die monatlichen Beiträge umgelegt.

Die monatliche Gebühr erhöht sich somit auf 32,82 Euro (35,80 x 11 Monate/12 Monate).

Die künftig betriebene Kindertagesstätte Eichhörnchen soll voraussichtlich zum 01.11.2023 eröffnen. Der Essenanbieter wird ebenfalls die Einrichtung mit der Vollverpflegung versorgen.

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2023:

Für die Kita Regenbogen sind im Produktkonto 36500.527130 im Haushalt 2023 insgesamt 86500 Euro, davon für die Mittagsverpflegung 71500 Euro und für Frühstück und Vesper 15000 Euro eingeplant. Im Produktkonto 36500.432130 sind 38500 Euro eingeplant worden.

Im Ergebnis dieser Vergabe verringert sich der finanzielle Aufwand der Gemeinde gering.“

Die detaillierte Behandlung dieses Themas fand im nicht öffentlichen Teil statt, was von mehreren Sitzungsteilnehmern in Richtung Amt Brück kritisiert wurde, da der Gegenstand nicht vertraulich zu behandeln ist, weil er die dafür geltenden Kriterien nicht erfüllt, sondern weil er im Gegenteil die betroffenen Familien direkt finanziell betrifft.

Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Tagesordnungspunkt 9: Erhöhung des Zuschusses für das Familienzentrum

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Erhöhung der Co-Finanzierung für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Haushaltsjahr 2023 von 6.200 auf 7600 Euro und für das Haushaltsjahr 2024 auf 8600 Euro.“

„Begründung

Der Vertrag für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Jahr 2023 wurde am 1. August 2023 vom Landkreis der Amtsverwaltung zur Unterschrift vorgelegt. Im Haushalt 2023 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6200 Euro eingeplant.

Im vorliegenden Vertrag betragen die Personalkosten insgesamt 75700 Euro für eine 1,0 Vollzeitäquivalent (Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter oder ähnliche Qualifikation).

Von dieser Gesamtsumme werden 80 % (60560 Euro) vom Landkreis PM getragen und die Co-Finanzierung der 20% Eigenanteil (15140 Euro) teilen sich die beiden Gemeinden Borkheide und Borkwalde mit jeweils 7570 Euro.

Für 2024 wurde eine aktuelle Anpassung vom Träger Stiftung Job vorgenommen. Somit ist eine tarifliche Erhöhung mit einer Gesamtsumme von 8600 Euro je Gemeinde gleich mit eingeplant worden.“

Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) kritisierte, dass die Gemeindevertretung den Vertrag nicht kennt.

Es ist eine Tariferhöhung für die Vollzeitstelle.

Abstimmung: einstimmig

Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde (Wiedervorlage)

Der Beschlusstext lautete:

„Die Gemeindevertretung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.“

„Begründung:

  • die vorgeschlagenen Entgelte sind aus der im Moment vorliegenden Gebührensatzung der Gemeinde Golzow entnommen.
  • der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.
  • der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich im November 2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.
  • Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.
  • mit dem Beschluss der Entgelt- und Nutzungsordnung müssen Verantwortliche für die Verwaltung, den Betrieb sowie Umsetzung/Einhaltung der Nutzungsordnung unter § 1 der Nutzungsordnung festgehalten werden.
  • diese Nutzungsordnung ist eine Zusammenfassung aus allen im Amtsbereich vorliegenden Haus- und Nutzungsordnungen.
  • Anlagen: Nutzungsordnung Entgeltordnung Nutzungskonzept“
  • Herr Haß (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) beklagte, dass das Amt Brück gegenüber dem von einer Arbeitsgruppe vorgelegten Entwurf der Nutzungsordnung für den Borkwalder Gemeindesaal viele Änderungen unabgestimmt vorgenommen hat, die nicht einmal markiert worden sind. Das bezieht sich insbesondere auf den § 2 (2) „Nutzung“. Hier ist eingeflochten, dass „für die Nutzung der Gebäude durch Dritte … Entgelte auf der Grundlage der Entgeltordnung der Gemeinde Borkwalde erhoben“ werden sollen. Dieser Passus lässt eigentlich keine Ausnahmen zu, wo doch aber die genannte Arbeitsgruppe im Einzelfall auch die entgeltfreie Nutzung des Gemeindesaals vorgeschlagen hatte;
  • Herr Haß spricht Frau Krüger seinen ausdrücklichen Dank dafür aus, dass sie eine Synopse angefertigt hat, die den ursprünglichen Vorschlag für die Nutzungsordnung der Fraktion Links-Grün dem Vorschlag der genannten Arbeitsgruppe und dem Entwurf des Amtes Brück gegenübergestellt hat;
  • zur Entgeltordnung wurde diskutiert, dass die maximale Personenzahl mit 100 zu hoch angesetzt ist, es sollten maximal 75 sein, worüber Einigkeit erzielt wurde;
  • ferner wurde Einigkeit darüber erzielt, dass in den Entgelten die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist;
  • Einigkeit bestand auch darüber, dass nur ortsfremde Vereine Entgelte zu entrichten haben. Die vom Amt Brück mehrmals eingefügte Bemerkung, es müsse der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten, kann nicht zur Anwendung kommen, es sei denn, dass das Amt Brück dafür eine Rechtsgrundlage angeben kann;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) plädiert nachdrücklich dafür, dass in der endgültigen Fassung der § 2 so bleiben soll, wie ihn die Fraktion Links-Grün vorgeschlagen hat, d.h. dass es Ausnahmen geben müsse von der Pflicht zur Zahlung von Entgelten;
  • Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) schließt sich nach anfänglichen Bedenken dieser Auffassung an;
  • Frau Meyer gab zu bedenken, dass die Nutzungsordnung für den Gemeindesaal doch recht umfangreich sei, weshalb man im Nachgang noch eine Hausordnung erarbeiten und im Gemeindesaal zum Aushang bringen könnte. Außerdem setzte sich Frau Meyer dafür ein, im § 6 den Punkt 5 wieder aufzunehmen, der die Nutzer verpflichtet, Sitte und Anstand nicht zu verletzen, Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und niemanden zu gefährden und zu belästigen;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) plädierte noch einmal für die Sozialverträglichkeit der Entgelte. Auf den Gebieten wie z.B. Kultur, Sport und Förderung des Gemeindelebens dürften keine betriebswirtschaftlichen Maßstäbe angelegt werden, was auch Herr Wiesenburg (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) so sieht. Außerdem könne man mit noch so hohen Entgelten den Haushalt von Borkwalde nicht sanieren. Zu hohe Entgelte führten nur dazu, dass der Gemeindesaal schlecht genutzt werde und dass die Mitglieder der Gemeindevertretung in einem schlechten Licht als Menschen erscheinen, die mit allen Mitteln Geld aus dem Gemeindesaal schlagen wollten;
  • Herr Haß (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion LInks-Grün) setzte sich für eine Summe eine, die für eine Reinigung fällig werde, wenn die Reinigung des Gemeindesaals von den Nutzern nicht oder nicht ordentlich gemacht werde. Er plädierte außerdem für die Anlage eines Buches, in dem die Schlüsselüber- und -abgabe festgehalten werde. Schließlich bezog sich Herr Haß noch auf einen Passus zum Herunterregeln der Heizung. Dies sei nicht notwendig, da das neue Gebäude eine Fußbodenheizung besitze, die ununterbrochen laufe;

Die Abstimmung zur Nutzungsordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.

Zum Thema Nutzungsentgelt:

  • nach längerer Diskussion einigten sich die Sitzungsteilnehmer darauf, dass für die private Nutzung des Gemeindesaals drei Stufen eingeführt werden sollten: bis 25 Personen pro Tag 50 Euro, bis 50 Personen pro Tag 100 Euro und bis 75 Personen pro Tag 150 Euro;
  • ohne Entgelt sind Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse, Versammlungen ortsansässiger Parteien und Wählervereinigungen sowie ortsansässiger Vereine und Interessengruppen;
  • auf Antrag ortsfremder Vereine und Interessengruppen kann eine Prüfung der Entgeltfreiheit erfolgen, wenn in den genannten Vereinen und Interessengruppen ein großer Anteil Borkwalderinnen und Borkwalder mitarbeiten;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün): Über Ausnahmen für ortsfremde Vereine solle die Gemeindevertretung unter Berücksichtigung des Anteils von Einwohnern von Borkwalde entscheiden;
  • Einigung wird auch darüber erzielt, dass Vereine und Interessengruppen aus Borkheide den Gemeindesaal ohne Entgelt nutzen dürfen;
  • die vorgesehenen 25 Euro für den Folgetag fallen weg, wenn die Schlüsselübergabe bis zur vereinbarten Uhrzeit erfolgt, anderenfalls wird ein Nutzugsentgelt in Höhe des Tagessatzes fällig;
  • bei gewerblicher Nutzung werden 300 (statt 500) Euro pro Tag als Nutzungsentgelt erhoben, jeder weitere Tag wird mit 150 (statt 300) Euro berechnet;
  • Einigung wird auch darüber erzielt, den Punkt d so zu belassen, dass für gewerbliche Kultur-und Sportkurse 20 Euro je angefangene Stunde als Entgelt zu entrichten sind;

Die Abstimmung zur Entgeltordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.

Der Tagesordnungspunkt 11 (Unterjähriger Bericht zum Haushalt 2023) wurde als Mitteilung zur Kenntnis genommen aber inhaltlich nicht besprochen.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]> https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/10/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-13-09-2023/feed/ 3 Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 29.03.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/04/12/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-29-03-2023/ Wed, 12 Apr 2023 15:27:54 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=356 Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • es gab die Frage aus der Einwohnerschaft, wann das Holz vom Holzeinschlag im Zusammenhang mit der Errichtung der Feuerwehrschneise um den möglicherweise künftigen Generationenwald abtransportiert werden würde: Ein Käufer sei mittlerweile gefunden, und er ist zwischenzeitlich auch für die Verkehrssicherheit zuständig. Der Bürgermeister habe auf einen baldigen Abtransport gedrängt, denn die Stapelung des Holzes scheint ein Gefahrenpotenzial zu bergen, sowohl in Bezug auf ein Zusammenstürzen der Stapelung als auch im Hinblick auf eine erhöhte Brandgefahr;
  • nach Abtransport des Holzes, der nach Aussage des Bürgermeisters „nicht bis zum Sommer dauern soll“, werde es eine Stubbenfräsung geben;
  • in einem weiteren Themenkreis führte der Bürgermeister aus, er habe im Februar drei Gutscheine für die von der Gemeindevertretung beschlossenen Geburtsbäume übergeben, was bei den betreffenden Eltern große Freude ausgelöst habe.

In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:

  • auf die Frage, wann der Beschluss zum eventuellen Generationenwald veröffentlicht werde, eröffnete der Bürgermeister die Perspektive: Wahrscheinlich Ende Mai 2023;
  • eine Einwohnerin wollte wissen, ob sich Borkwalde am Schulbau in Borkheide beteiligen könne;
  • der Bürgermeister wies darauf hin, dass dies unsere Gemeinde rechtlich nicht dürfe, außerdem ist Borkwalde im Haushaltssicherungskonzept, das freiwillige Leistungen, und um solche würde es sich bei finanziellen Zuschüssen an die Nachbargemeinde handeln, nicht zulasse;
  • Frau Krüger (Vorsitzende der Fraktion Links-Grün) erläuterte ergänzend, dass Borkwalde Gelder für die Beschulung von Borkwalder Schülern in Borkwalde entrichte. Zudem gebe es eine Vereinbarung mit Borkheide, wonach unsere Gemeinde Plätze für Borkheider Sprösslinge in der Kindertagesstätte bereitstelle;
  • eine nächste Frage bezog sich auf die beschlossene Vollverpflegung in Kindertagesstätte. Dazu erläuterte der Bürgermeister, dass die erforderliche Ausschreibung zu einem Anbieter für beide Kindertagesstätten erfolgt sei, nach deren Umsetzung die Vollverpflegung für beide Einrichtungen in Borkwalde anlaufen werde;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) erkundigte sich danach, welche Einnahmen durch den schon erwähnten Holzverkauf erzielt werden würden;
  • der Bürgermeister verwies hierbei darauf, dass dazu nur das Amt Brück auskunftsfähig sei.

Anfragen Ausschussmitglieder:

  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) übergab dem Ausschuss einen zahlreiche Termine enthaltenen Vorschlag zu weiteren Schritten der Kinder- und Jugendbeteiligung, und sie plädierte für die Gründung einer entsprechenden Steuerungsgruppe unter Beteiligung des Bürgermeisters, wobei man mit Gemeinde Borkheide gemeinsam vorgehen solle, da die Kinder- und Jugendbeteiligung wegen der abgestimmten gemeinsamen Kinder- und Jugendarbeit die Sache beider Gemeinden sei.

Beim Tagesordnungspunkt Beratung und Abstimmung zu ersten Texten für die mit der Drucksache Bw-10-208/22 beschlossenen Straßenzusatzschilder gab es eine einstimmig vom Ausschuss beschlossene Empfehlung an die Gemeindevertretung. Danach werden in einem ersten Schritt die beiden Straßenschilder des Anna-Lindh-Weges und die fünf Straßenschilder des Selma-Lagerlöf-Rings mit auf beiden Seiten beschrifteten so genannten Legendenschildern ergänzt. Die Texte folgen dem Vorschlag von Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) und sehen folgendermaßen aus:

Anna Lindh *19. Juni 1957  †11. September 2003 (ermordet).

Schwedische sozialdemokratische Umwelt- und Außenministerin (1994/1998). Kämpferin für Frieden und Menschenrechte.

Selma Lagerlöf *20. November 1858  †16. März 1940.

Schwedische Schriftstellerin der Welt-, besonders der Kinderliteratur.

  • als erste Frau Nobelpreisträgerin für Literatur.
  • die Begründung der Empfehlung lautet: „In der Gemeinde Borkwalde sind die meisten Straßen nach Persönlichkeiten benannt. Viele Bürgerinnen und Bürger des Ortes und auch Gäste wissen nicht auf Anhieb, was es mit diesen Persönlichkeiten auf sich hat. Durch Legendenschilder wird dem abgeholfen. Außerdem sind diese Schilder und die Persönlichkeiten, auf die sie sich beziehen, geeignet, das Bekenntnis Borkwaldes zu Weltoffenheit und Fortschritt zu dokumentieren. Mit der Anbringung von Legendenschildern folgt Borkwalde dem Vorbild sehr vieler Kommunen, darunter der deutschen Hauptstadt Berlin, der Landeshauptstadt Potsdam und der Kreisstadt von Potsdam-Mittelmark, Bad Belzig.“

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte betrafen die Beteiligung der Nachbargemeinden an Bebauungsvorhaben in Borkheide. Konkret ging es um die Bebauungspläne:

  • Amselgrund/ Friedrich-Engels-Straße;
  • Auf der Heide;

Die Beteiligung der Nachbargemeinden richtet sich nach Punkt 2.2 des Runderlasses
des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 20. Oktober 2020. Dort heißt es:

„Nachbargemeinden gehören zu den Trägern öffentlicher Belange. Dabei sind nicht nur die unmittelbar angrenzenden Gemeinden einzubeziehen, sondern alle Städte und Gemeinden, auf die sich die jeweilige Bauleitplanung oder Satzung auswirken kann. Die zu beteiligende Gemeinde hat gegenüber der planenden Gemeinde ihre Betroffenheit substantiiert darzulegen. Finden die §§ 203 ff. BauGB Anwendung, so ist dies im Beteiligungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen. Die Beteiligung der Nachbargemeinden als Träger öffentlicher Belange steht neben dem materiell-rechtlichen Abstimmungsgebot nach § 2 Absatz 2 BauGB. Verfahrensrechtlich ist die Beteiligung der Nachbargemeinden zwar ein Unterfall der Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 BauGB. Materiell-rechtlich unterscheidet sich deren Stellung jedoch wesentlich von derjenigen anderer Träger öffentlicher Belange, weil das Abstimmungsgebot des § 2 Absatz 2 BauGB Ausdruck ihrer Planungshoheit ist.“

In den allermeisten Fällen sind Gemeinden durch Wohnbauvorhaben in der Nachbarschaft nicht betroffen. Deswegen ist die vorgeschriebene Beteiligung tatsächlich auch in den allermeisten Fällen eher Formsache. So auch in den vorliegenden drei Fällen in Borkheide.

  • Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam: Dass die Bebauungspläne auf Grundstücken in früheren Außenbereichen in Borkheide nun in Angriff genommen werden können, zeige, welche Bedeutung ein Flächennutzungsplan für eine Gemeinde besitzt: In Borkheide wurde er nach längeren Debatten am 8. November 2019 wirksam. Er schuf die notwendigen Voraussetzungen für einen Entwicklungsschub im Ort. In Borkwalde steht all dies leider noch aus;
  • der Bürgermeister ging darauf ein und erklärte, der Entwurf des Flächennutzungsplanes für Borkwalde solle im zweiten Quartal fertiggestellt sein;
  • der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dass die Belange von Borkwalde durch die Borkheider Bebauungsvorhaben nicht berührt werden und die Vorlagen somit beschlossen werden können.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]>
Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsent-wicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 15.02.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/02/28/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsent-wicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-15-02-2023/ Tue, 28 Feb 2023 18:20:51 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=352 Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien und einer kleinen Veränderung der Tagesordnung (Veränderung der zeitlichen Abfolge von Tagesordnungspunkten) führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den

Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus, dass im Januar an Familien drei Babybegrüßungsscheine, gemäß Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, übergeben worden sind. Damit können nun Begrüßungsbäume bei der ortsansässigen Gartenbaufirma Stiehler erworben werden.

In der Einwohnerfragestunde

  • erkundigte sich eine Einwohnerin, direkte Anwohnerin am Elsa-Brandström-Weg, nach dem von der Gemeinde Borkwalde geplanten Generationenpark und besonders danach, wo die fünf verschiedenen Vorschläge für die Einzelvorhaben in dem Park einzusehen seien;
  • Frau Segl vom Amt Brück erläuterte, dass ein Spiel- und Aufenthaltsort für alle Generationen vorgesehen sei, u.a. mit einem Platz für Spielgeräte, Aufenthaltsgelegenheiten für Ältere und einem Informations- und Bildungspfad. Fünf fertige Entwürfe gäbe es aber noch nicht. Dazu sollten auch Ideen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern entwickelt werden;
  • Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erinnerte daran, dass die Gemeindevertretung eine Durchforstung des entsprechenden Terrains beschlossen habe. Ebenso müsse ein zwei Meter breiter Brandstreifen geschlagen werden, um einen gegebenenfalls erforderlichen Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr zu gewährleisten;
  • Frau Segl ergänzte, dass was konkret Durchforstung heißt, in der Presse und auch bei borkwalde.de, der offiziellen Internetseite der Gemeinde Borkwalde, erscheinen soll;
  • eine andere Einwohnerin wollte wissen, wie es um die Komplettierung der Straßenbeleuchtung im Elsa-Brandström-Weg stehe;
  • der Bürgermeister erläuterte daraufhin, dass die Ausschreibungen für die komplette Beleuchtung aller Straßen veröffentlicht worden seien und dass vielleicht noch in dieser Wahlperiode, die 2024 endet, mit den Ergebnissen der Arbeiten gerechnet werden könne;
  • eine dritte Einwohnerin schließlich beklagte, dass der Zugang zur Bushaltestelle Fichtestraße problematisch sei, besonders für Kinder und ob nicht ein Fußweg eingerichtet werden könne;
  • der Bürgermeister konnte insoweit positiv reagieren, als in den anstehenden Beschluss zur Beleuchtung von zwei Bushaltestellen nun auch diejenige in der Fichtestraße einbezogen werden solle;

Bei der Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder erläuterte Frau Segl vom Amt Brück, dass jetzt in der Kindertagesstätte zwei Wirtschaftskräfte tätig und bei der Verpflegung der Kinder eingesetzt seien. Darüber hinaus übernähmen sie auch die tägliche Reinigung der Einrichtung (nicht Jahresgrundreinigung).

Den Hauptteil des Tagesordnungspunktes Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2023 der Gemeinde Borkwaldeübernahm die Kämmerin des Amtes Brück, Frau Boese.

  • in ihrer Erläuterung des Konzepts verwies sie auf die schwierige Haushaltslage der Gemeinde, verursacht insbesondere durch den unbedingt notwendigen, aber zum großen Teil von der Gemeinde zu schulternden Bau der neue Kindertagesstätte, dazu aber noch durch die (langsam auslaufenden) alten Kreditverpflichtungen;
  • erst ab 2030 sei wieder von einer sicheren Leistungsfähigkeit der Gemeinde auszugehen, was Frau Boese auf Nachfrage eines Einwohners entgegnete;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, die Gebührensatzung für den Friedhof, die von 2013 stammt, 2023 zu überprüfen, wie es bei anderen Gemeinden schon geschehen sei;
  • in Bezug auf die zu erstellende Gebührensatzung für den im Bau befindlichen Gemeindesaal (zusammen mit der neuen Kindertagesstätte) entspann sich eine Diskussion über die in Vorschlag gebrachte Formulierung „höchstmöglicher“ Kostendeckungsgrad. Besser sei darauf zu achten, dass eine soziale Ausgewogenheit beim Kostendeckungsgrad erreicht würde;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) sprach sich insbesondere dafür aus, ortsansässigen und gemeinnützigen Vereinen die kostenlose Nutzung des Gemeindesaals zu ermöglichen, da sie im Interesse der gesamten Gemeinde tätig seien und im Übrigen auch durch die Gemeinde finanziell gefördert würden;
  • Frau Boese sagte zu, diese Überlegungen nach Überprüfung in das Konzept wenn möglich einzuarbeiten;

Der Beschlusstext lautet wie folgt:

die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Fortschreibung des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2023 in Anlehnung an § 63 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.V. mit § 26 Abs. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

Begründung

Die Gemeinde Borkwalde hat im Jahr 2022 für den Kindergartenbau einen Kredit in Höhe von 3400 T Euro aufgenommen. Die durch die Kreditaufnahme angestiegenen jährlichen Tilgungsverpflichtungen von 118 T Euro im Jahr 2023, ab 2024 von 97,1 T Euro, können aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht erwirtschaftet werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit gefährdet.

Für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird deshalb ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.

Die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist gegeben, wenn
+ der gesetzliche Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln dauerhaft erreicht wird,
+ im Finanzplan die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Höhe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erreichen und
+ die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan zur ordentlichen Tilgung der Kredite ausreichen.

Die dauernde Leistungsfähigkeit soll spätestens im Haushaltsjahr 2030 wiedererreicht werden.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, das Haushaltssicherungskonzept in der Gemeindevertretung zu beschließen.

Auch beim Tagesordnungspunkt Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde für das Jahr 2023 bestritt Frau Boese vom Amt Brück den Hauptanteil.

  • sie verwies auf das positive Ergebnis in der Haushaltsbilanz für 2022, die auch für 2023 wahrscheinlich seien, resultierend aus Mehrerträgen, vor allem bei der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer sowie aus Minderaufwendungen bei den Sach- und Personalausgaben;
  • am Jahresende 2023 seien 300000 Euro positiver Saldo zu erwarten;
  • Schröter (Fraktion Links-Grün) bemerkte, dass Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung fehlten, was aber von außerordentlicher Bedeutung sei für die Zukunft der Kinderbetreuung in Borkwalde mit Blick auf die Erweiterung der im Bau befindlichen neuen Kindertagesstätte, gegebenenfalls sogar auf die Notwendigkeit eines weiteren gänzlichen Neubaus (was ja alles mindestens zehn Jahre dauere);
  • Frau Krüger (Vorsitzende Fraktion Links-Grün) wies darauf hin, dass entsprechende prognostische Aussagen im Integriertes Entwicklungskonzept Amt Brück (https://www.amt-brueck.de/seite/594526/insek-startseite.html) enthalten seien;

Der Beschlusstext lautet wie folgt:

Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286).

Begründung

Die Haushaltssatzung 2023 ist in Abstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Borkwalde erarbeitet worden. Im Ergebnisplan für das Jahr 2023 wird ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 810,4 T Euro ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Durch die Inanspruchnahme dieser Rücklage gilt der Haushaltsausgleich gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf als erreicht. Jedoch ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die im Jahr 2022 erfolgte Kreditaufnahme von 3400 T Euro für den Kindergartenneubau gefährdet. Mit der Kreditaufnahme ist ein Ansteigen des Schuldendienstes auf 232,1 T Euro, ab dem Jahr 2024 auf 208 T Euro verbunden. Im Finanzhaushalt ist ersichtlich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einschließlich der jährlichen Tilgungsverpflichtungen ausreichen. Ab dem Jahr 2030 sollen aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit die Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden.

Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde seit dem Jahr 2020 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen soll die dauernde Leistungsfähigkeit im Jahr 2030 erreicht werden.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Haushaltssatzung in der Gemeindevertretung zu beschließen.

Beim Tagesordnungspunkt Beratung und Festlegen des weiteren Vorgehens beim Einwohneranliegen zur Sicherung des Fußgänger- und Schulweges (Gäste: Initiatoren des Anliegens)

 

–     informierte Frau Bendschneider (Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde) über eine e-mail von Frau Jahn vom Bereich Ordnungswidrigkeiten/Straßenverkehr/ Wahlleiterin des Amtes Brück, dass am 13. Februar 2023 eine Inaugenscheinnahme des gesamten in Rede stehenden Straßenbereiches, der durchweg als Bereich 30 km/h gekennzeichnet ist, stattgefunden habe;

–     die Sachstandsbeschreibung und die daraus resultierenden Vorschläge des Amtes Brück werden hier durch die sinngemäße Wiedergabe der e-mail von Frau Jahn wiedergegeben:

 

Der betreffende gesamte Bereich befindet sich innerhalb der 30-km/h-Zone. In diesem Bereich beträgt die Höchstgeschwindigkeit also 30 km/h; geparkt werden kann außerhalb der Parkflächen am rechten Fahrbahnrand überall dort, wo die Restfläche der Fahrbahn mindestens 3,05 m beträgt. Die Fahrbahn wird durch Borde (hoch oder niedrig bis erdgleich) begrenzt.

 

Zu Selma-Lagerlöf-Ring 1-32

 

In diesem gesamten Straßenabschnitt wurde lediglich die Fahrbahn errichtet. Ein Gehweg ist nicht vorhanden. Die rote Markierung von Hausnummer 1-16 ist lediglich optisch zu bewerten, da sie nicht, auch nicht durch einen erdgleichen Bord, von der übrigen Fahrbahn getrennt wurde. Im neu ausgebauten Restabschnitt wurde nicht einmal die Einfärbung vorgenommen. Daher ist eine gefahrarme Leitung der zunehmenden Zahl an Schulkindern zur Bushaltestelle mit Skepsis zu betrachten.

 

Die Fahrbahnbreite von Nr. 1-16 beträgt 5,20 m, davon rot markiert 1,50 m. Die Fahrbahnbreite im zuletzt gebauten Teil des Selma-Lagerlöf-Ringes beträgt 5,60 m.

 

Prüfungsergebnis: Die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich ist so ohne weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen (wie z.B. August-Strindberg-Weg) nicht zulässig. Die Straße lädt zum schnelleren Fahren ein, und Kontrollen der Geschwindigkeit werden durch den Landkreis eher gar nicht durchgeführt (insbesondere Schulwegstandorte an Kreis- und höher gruppierten Straßen bringen den Landkreis bereits an seine kapazitären Grenzen), und durch die für uns zuständigen Revierpolizisten ist eine Kontrolle von kaum mehr als 1 bis 2 Mal im Jahr realistisch.

 

Vorschlag:

 

1. Aufbringen einer durchgezogenen weißen Linie auf dem gesamten lnnenbereich (rote Markierung und fortführend in 1,50 m Breite, dann wären die Restverkehrsflächen 3,70m bzw. 4,10 m, und es könnte für den Bereich der Hausnummern 1-32 eine Einbahnstraßenregelung in aufsteigender Hausnummerierung erfolgen (evtl. mit Radfahrern im Gegenverkehr erlaubt). Dies würde zwar die Geschwindigkeit nicht wesentlich unter 30 km/h drosseln, ist aber viel überschaubarer für Fußgänger und Radfahrer. Favorit der Verwaltung

2. Aufbringen von Schwellen oder Kissen wären möglich. Jedoch bergen diese immer das Risiko, dass sich die Schrauben/Dübel im Laufe der Zeit lösen oder dass Kfz Schäden nehmen. Es gibt hierzu verschiedene Urteile. Kölner Teller sind ebenfalls möglich – allerdings tragen alle diese Maßnahmen nicht zur Schulwegsicherung bei, da der fehlende Gehweg u.E. das entscheidende Problem darstellt.

 

Zu Selma-Lagerlöf-Ring ab Hausnummer 68 bis Elsa-Beskow-Weg

 

Der Straßenabschnitt verfügt durchgängig über einen einseitigen Gehweg; der Bord ist abgesenkt.

 

Vorschlag:

1. Auf der Fahrbahn können „30 km/h“ entsprechend der StVO aufgemalt werden.
2. Unabhängig davon können auf jeder Straßenseite nichtamtliche Kinder-Hinweisschilder aufgestellt werden.

3. Darüber hinaus werden Parkverstöße geahndet, wenn die Restbreite der Fahrbahn neben dem parkenden Fahrzeug 3,05 m unterschreitet. Sofern die Laternenmasten es zulassen, kann auch gelegentlich das Geschwindigkeitsmessgerät angebracht werden.

 

Zu Olof-Palme-Ring 72 — 128

 

Der betreffende Abschnitt des Olof-Palme-Ringes verleitet in der Tat zu einer höheren Geschwindigkeit als 30 km/h. Er verfügt aber über einen durchgehenden Gehwegbereich, welcher auch im Begegnungsverkehr nicht überfahren werden muss.

Jedoch ist dieser gesamte Abschnitt noch einige Zeit durch starke Bautätigkeit gekennzeichnet. Aufpflasterungen würden die Bauherren behindern. Markierungen einem erhöhten Verschleiß unterliegen.

Hier wird noch in dieser Woche das Geschwindigkeitsmessgerät angebracht.

 

Vorschlag:

Für diesen Bereich Maßnahmen im Sinn behalten, jedoch die weitere Wohnbebauung voranschreiten zu lassen. Durch den Gehweg mit Beleuchtung hält sich das Gefahrenpotenzial für Fußgänger und Rad fahrende Kinder hier in Grenzen.

 

Anmerkung: Für einen Fußgängerüberweg

– muss beidseitig ein Gehweg oder weiterführender Fußweg vorhanden sein (ist hier nicht) muss die Spitzenstunde mindestens 50 Fußgänger und in derselben Stunde mindestens 200- 300 Kfz aufweisen

– wird i.d.R. nicht in Zone 30 angeordnet (Ausnahme vor Schulen oder Kitas)

Zu Bushaltestelle Lehniner Straße

 

Prüfung der Vorschläge:

 

1.     1. Zone 30 – eine solche Zone ist hier nicht zulässig, aber 30 km/h in dem Bereich ab Ortseingang bei der Fußgängerquerung bis hinter die Einfahrt Selma-Lagerlöf-Ring erscheint sinnvoll und gefahrenmindernd und kann bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.

2.     2. und 3. – Fußgängerüberwege müssen hinsichtlich der Frequentierung geprüft werden. Auch hier gilt: ab 50-100 Fußgängern bei 200-300 Fahrzeugen in der Spitzenstunde ist die Errichtung eines FGÜ möglich. Verkehrszählung ist daher erforderlich.

 

Beleuchtung an den Bushaltestellen ist ein wesentlicher Faktor zum Erkennen der Kinder und anderer Personen an den Bushaltestellen. Hier sollte der entsprechende Beschluss um die Bushaltestelle Fichtestraße/Anders- Celsius-Straße erweitert werden.

 

Die nachfolgende Diskussion nahm im Groben folgenden Verlauf:

 

–     Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin Fraktion Links-Grün) spricht sich für den Abschnitt Selma-Lagerlöf-Ring 1-32 für eine Einbahnstraßen-Regelung aus;

–     Frau Segl (Amt Brück) äußert dazu, dies sei nicht möglich, da zwei Fußgängerwege und Autostraße kombiniert seien. Man sollte mit der vorgeschlagenen weißen Linie beginnen, später könnte man gegenüber der Straßenverkehrsbehörde vielleicht den Versuch in Richtung Einbahnstraße oder anderen Maßnahmen unternehmen. Wichtig ist aber: Mit durchgehender weißer Linie ergäbe sich ein Parkverbot für PKW (anders als bei gestrichelter Linie);

–     Frau Meyer betonte, ihr sei nicht ersichtlich, welche Begründung vorgebracht werden könne, dass es keinen verkehrsberuhigten Bereich geben kann;

–     Frau Meyer erhielt Unterstützung von einer Einwohnerin, nach deren Auffassung ein verkehrsberuhigter Bereich laut geltenden Regelungen möglich sein müsse;

–     der Bürgermeister wandte ein, dass in verkehrsberuhigten Bereichen kein Parken möglich sei und die Frage beantwortet werden müsse: Wo sollen die Leute parken?

–     ein Einwohner merkte an, dass in dem in Rede stehenden Bereich höchstens 5 PKW parken würden;

–     Frau Segl (Amt Brück) wiederholte ihre Auffassung, in dem genannten Straßenabschnitt sei ein verkehrsberuhigter Bereich rechtlich nicht möglich;

–     Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), von Beruf Polizist, plädierte dafür, das Amt Brück solle doch prüfen, ob nicht ein verkehrsberuhigter Bereich bis Einmündung Elsa-Beeskow-Weg eingerichtet werden kann;

–     Frau Segl setzte sich im Weiteren für die „weiße Linie“ (getrennte Verkehrsführung) plus Einbahnstraße (das Parken würde dann dort faktisch auch unmöglich) ein;

–     eine Einwohnerin sah die Alternative: Entweder „weiße Linie“ oder verkehrsberuhigter Bereich;

–     Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) stimmte dem im Wesentlichen mit seinem Vorschlag zu: Für verkehrsberuhigten Bereich, dann aber keine „weiße Linie“ und keine Einbahnstraße. Schwellen quer über die Straße sollten nicht in Erwägung gezogen werden, weil sie zu Beschwerden über Lärmbelästigungen führen würden; Hindernisse, die wie erhöhte Blumenkübel in die Straße ragten wie in Fichtenwalde, können für die Gemeinde Kosten verursachen, die nicht leistbar sind;

–     dies wurde zum Vorschlag des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung, und zwar für den Abschnitt von den Mehrfamilienhäusern bis Einmündung Elsa-Beeskow-Weg; für den anderen Bereich soll das Schild „30 km/h“ aufgemalt und ein nichtamtliches Schild „für unsere Kinder – runter vom Gas!“ angebracht werden;

 

–     die Abstimmung dazu erbrachte Einstimmigkeit;

 

–     zum Abschnitt Olof-Palme-Ring brachte Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) den Vorschlag ein, das Schild „30 km/h“ auf die Straße zu malen, ein Geschwindigkeitsmessgerät zu installieren und nach vier Jahren (Ablauf der Gewährleistungszeit) zusätzliche Maßnahmen wie z.B. den baulichen Zwang zum Slalomfahren in Angriff zu nehmen;

–     die Einwohnerin Krostewitz setzte sich dafür ein, mehr Geschwindigkeitsmessgerät anzuschaffen;

–     der Bürgermeister nannte jedoch die Zahl von 2000 Euro für ein solches Gerät, was für die Gemeinde Borkwalde eine erhebliche Belastung darstellen würde;

 

–     für den Bereich Bushaltestelle vom Ortseingangsschild bis Bushaltestelle einigte sich das Gremium auf den Vorstoß gegenüber der Verkehrsbehörde, ein Regime von 30 km/h einzführen;

 

–     Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin Fraktion Links-Grün) spricht sich dafür aus, an den Bushaltestellen Fahrradständer aufzustellen;

–     der Bürgermeister entgegnete darauf, dass auf einer Seite ein solcher schon stehen würde, für die andere Seite ist ein solcher schon beschafft.

Tagesordnungspunkt Diskussion zur Konzepterstellung für Spielplatzförderung über die ILB und Bildung einer Arbeitsgruppe

  • der Bürgermeister erläuterte, dass das entsprechende Förderprogramm des Landes Brandenburg aufgelegt sei. In der nächsten Woche werde es einen Termin im Amt Brück zur Überarbeitung des für die Beantragung von Fördergeldern erforderlichen Konzepts geben. Eine diesbezügliche Arbeitsgruppe in Borkwalde sei deshalb nicht erforderlich;
  • Frau Segl (Amt Brück) ging auf das dafür vorgesehene Terrain des geplanten Generationenparks ein und betonte, eine Durchforstung erfolge nur bei kranken Bäumen (nicht gemeint ist die notwendige Schneise für die Freiwillige Feuerwehr);
  • Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) betonte, der Generationenpark habe vor allem das Ziel, Spielplatze zu schaffen. Die Gemeindevertretung habe die Pflicht, für ausreichende Spielplätze zu sorgen. Das Projekt werde für seine Verwirklichung viele Jahre dauern;
  • Frau Krüger (Vorsitzende Fraktion Links-Grün) erinnerte an die ursprüngliche Idee, einen öffentlichen Spielplatz neben der neuen Kindertagesstätte zu bauen. Leider ist aber bisher niemand bereit, diese weiter zu verfolgen. Für den neuen Spielplatz im Generationenpark müssten selbstverständlich die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Es sollte aber keine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet werden, sondern es sollte öffentlich behandelt werden, und das geht nur mit einem entsprechenden Ausschuss der Gemeindevertretung;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) ging auf Besorgnisse aus der Einwohnerschaft in Richtung Lärmbelästigung durch den Spielplatz ein, indem er betonte, dass wir alle ein höheres Maß an Toleranz bräuchten. Auch ohne auf höchstrichterliche Urteile zum Umgang mit Kinderlärm in Wohngebieten verweisen zu müssen, sei es doch so: Unsere Kinder hätten Priorität. Auch wenn man nach Borkwalde mit Blick auf die aktuell gegebenen Verhältnisse gezogen sei, könne niemand erwarten, dass alles so bleibt, wie es ist;
  • Frau Krüger plädierte dafür, den in Rede stehenden Förderantrag zu stellen und den Inhalt für die Diskussion im Ort öffentlich machen;
  • im Ergebnis der Diskussion verständigte sich das Gremium darauf, den Förderantrag einzureichen und bei der nächsten Ausschusssitzung öffentlich zu machen.

Im Tagesordnungspunkt Diskussion zum Nutzungskonzept des neuen Gemeindezentrums sowie Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

  • verwies Frau Segl (Amt Brück) darauf, dass vergleichbare Satzungen von Gemeinden auf der Amtsseite des Amtes Brück stünden. Sie könnten Anhalt für die entsprechende Satzung von Borkwalde sein;
  • Herr Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) schlug vor: Wenn die Konzepte der Gemeinden weitgehend identisch sind, dann sollte das Amt eine Vorlage erarbeiten, über die dann im Ausschuss hier beraten würde;
  • nach diesem Vorschlag einigte sich das Gremium darauf, dass das Amt Brück eine Vorlage mit „Leerstellen“ erarbeitet, in das die Preise dann noch eingetragen werden sollen.

Im Tagesordnungspunkt Errichtung von Beleuchtungsanlagen an den Bushaltestellen Lehniner Straße /Kreisverkehr und Lehniner Straße Ecke Selma-Lagerlöf-Ring (Antrag Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und Bürgermeister Herrn Eska) (Version 2)

lautete der Beschlusstext wie folgt:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen je eine Beleuchtungsanlage für die o.g. Bushaltestellen zu beschaffen und zu installieren.

Begründung

Die Bushaltestellen in der Lehniner Straße am Kreisverkehr und Lehniner Straße Ecke Selma-Lagerlöf-Ring (neu eingefügt) sowie Fichtestraße sind nicht beleuchtet und werden überwiegend von den Schulkindern genutzt. Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten warten die Kinder im Dunkeln auf den Schulbus. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, ist eine Beleuchtung des Wartebereiches unbedingt erforderlich.

Ursprünglich war vorgesehen, den Strom für die Beleuchtung über eine Photovoltaikanlage zu beziehen. Durch die baulichen Besonderheiten der Haltestellen und insbesondere durch das Verschattungsproblem wären aber unverhältnismäßig hohe Kosten entstanden. Deshalb verständigte sich der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde darauf, die erforderliche Elektroenergie aus dem öffentlichen Stromnetz zu nutzen und so entsprechend der Gemeindevertretung zu empfehlen.

Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit mit einer Enthaltung.

Dr.sc. L. Schröter

]]> Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 18.01.2023 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2023/02/02/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-18-01-2023/ Thu, 02 Feb 2023 20:43:17 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=346 Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • Enrico Schulz hat sein Mandat in der Gemeindevertretung (Fraktion Links-Grün) niedergelegt, weil er in Borkwalde nicht mehr ansässig ist;
  • der Bürgermeister dankt Herrn Schulz für seine mehr als zweijährige aktive Tätigkeit in der Gemeindevertretung von Borkwalde;
  • Nachrücker von Herrn Schulz in der Gemeindevertretung (Fraktion Links-Grün) ist zum 20. Januar 2023 Dr. Lothar Schröter;
  • der Bürgermeister informiert über ein „Einwohneranliegen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs der zahlreichen Schulkinder und Anwohner von Borkwalde“, das den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern sowie den Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern bereits elektronisch zugestellt wurde. Es bezieht sich auf Teile des Selma-Lagerlöf-Rings, den Olof-Palme-Ring Nr. 72-128 und die Bushaltestelle Selma-Lagerlöf-Ring/Lehniner Str.;
  • unter Zustimmung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausschusssitzung plädiert der Bürgermeister dafür, das Einwohneranliegen in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung aufzunehmen, um dort eine Empfehlung für die Gemeindevertretung zu erarbeiten;
  • der Bürgermeister berichtete darüber, dass am 6. Januar 2023 ein Workshop zur Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt wurde (an dem jedoch nur zwei Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern teilnahmen). Der Bürgermeister: „Hier kommt Einiges auf uns zu“;
  • Frau Segl vom Amt Brück nahm auf das entstehende Gemeindezentrum Bezug. Dafür müsse in nächster Zukunft ein Nutzungskonzept, eine Hausordnung und eine Gebührenordnung erarbeitet werden. Das Amt Brück wolle dazu Rohentwürfe vorlegen. Ziel solle es sein, die Dokumente im Herbst/Winter 2023 durch die Gemeindevertretung zu verabschieden;
  • Frau Segl ging dann auf den nunmehr so bezeichneten Generationenpark (Waldgrundstück innerhalb des Olof-Palme Rings) ein. Ziel ist ein Ort der Begegnung der Borkwalderinnen und Borkwalder aller Generationen und ein Ort des Lernens und des Spielens;
  • wie immer gilt es aber vorher die Probleme zu lösen. Sie schlagen sich in der Frage nieder: Wie soll mit Wald dort umgegangen werden? Eine mögliche Waldumwandlung sei DAS große Thema, vor allem mit der Forstbehörde;
  • fünf Ideen zu diesem Generationenpark gibt es, wobei es um Angebote für alle Altersgruppen geht;
  • Frau Segl betonte, ein „rundes“ Konzept müsse gemacht werden, um auch Fördermittel zu bekommen und Sponsoren zu gewinnen;
  • die Durchforstung des genannten Terrains ist schon beschlossen, aber noch nicht realisiert;
  • für den Generationenpark soll ein Planungsbüro beauftragt werden;
  • bei der Entstehung des Parks sollten in Jahresscheiben Bereiche angelegt werden, man sollte also jährlich schrittweise vorgehen;
  • für die Vorbereitung des Generationenparks sollte die nächste der Sitzung der Gemeindevertretung über eine Arbeitsgruppe beraten;
  • der Bürgermeister plädierte dafür, dass die Kinder in das Konzept mit eingebunden werden sollten;
  • Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin für die Fraktion Links-Grün) erkundigte sich danach, wann mit einem geeigneten Förderprogramm vom Land Brandenburg zu rechnen sei;
  • der Bürgermeister entgegnete darauf, dass dies etwa im April 2023 sein könnte.

Einwohnerfragestunde:

  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) sprach zum wiederholten Mal an, dass im Herbst 2022 die vorgenommenen Straßenreparaturen in Alt-Borkwalde „katastrophal“ ausgeführt worden seien. Schiebeleistungen dürften nicht bei Nass- und auch nicht bei Trockenwetter durchgeführt werden, sondern unter solchen meteorologischen Verhältnissen, bei denen es weder zu einer Pfützen-, noch zu einer Staubentwicklung kommt;
  • in der Debatte dazu kam es erneut zu Diskrepanzen, ob der jeweils wirtschaftlichste oder der kostengünstigste Anbieter für die Instandsetzung von Sandstraßen mit entsprechenden Arbeiten zu betrauen wäre;
  • Frau Segl vom Amt Brück beharrte darauf, dass die Haushaltsordnung den preiswertesten Anbieter vorsehe, was die meisten Anwesenden verneinten – es müsse (wie im privaten Bereich auch) der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag erhalten;
  • das Problem bestehe, so Frau Segl, darin, dass bei Sandstraßen man keine Garantie einfordern könne;
  • Herr Wurche erkundigte sich im Weiteren nach dem Stand der beschlossenen Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße;
  • Bürgermeister: Die Stellungnahme wurde an alle Gemeindevertreter verschickt (Bemerkung: von Seiten des Amtes wurde die Information als nicht öffentlich deklariert);
  • ein Bürger beklagte, dass auch nach Silvester Feuerwerkskörper im Dorf gezündet würden und fragte, ob dagegen etwas unternommen werden könne;
  • die Antwort lief darauf hinaus, dass nur privat Anzeigen gegen die Verursacher der „Knallerei“ erstattet werden könnten;
  • Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) erinnerte an den Beschluss der Gemeindevertretung, an den meisten Straßenschildern Ergänzungsschilder, so genannte Legendenschilder, zu Erklärung des Straßennamens anzubringen. Er selbst habe der Ausschussvorsitzenden den Probetext für zwei Ergänzungsschilder/Legendenschilder zu zwei Musterstraßenschildern in dreizeiliger Fassung zugestellt. Bislang bewege sich aber gar nichts. Dr. Schröter drängte darauf, dass zur nächsten Ausschusssitzung konkrete Auskunft nach den Kosten erteilt werden solle, damit man in der Sache endlich vorankomme;
  • Frau Ziebulski von der Freiwilligen Feuerwehr Borkwalde erinnerte daran, dass der Gehweg zur Seitentreppe der Freiwilligen Feuerwehr im November 2022 hergestellt werden sollte. Dazu sei es aber nicht gekommen. Sie beklagte gegenüber dem Amt Brück, dass sie als Verantwortliche in der Freiwilligen Feuerwehr Borkwalde über den Zeitverzug und die neue Zeitplanung nicht informiert worden sei;
  • der Bürgermeister ergänzte, dass er gegenüber dem Amt Brück in dieser Frage zur Vorbereitung der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Januar 2023 vorstellig geworden sei.

Beim Tagesordnungspunkt Beratung zur Haushaltssatzung 2023 wurde die Gemeindevertretung über den derzeitigen Arbeitsstand informiert.

  • eingangs erklärte Frau Haseloff vom Amt Brück, die Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde solle von der Gemeindevertretung möglichst im März 2023 verabschiedet werden;
  • es zeigt sich ein hoher Fehlbetrag im Ergebnishaushalt (voraussichtlich 835400 €) – die Aufwendungen steigen doppelt so schnell wie Erträge;
  • Gründe dafür sind u.a. stark steigende Personalkosten wegen der neuen Kindertagesstätte, auch höhere Kreis- und Amtsumlagen;
  • ab 2024 werden die Fehlbeträge wieder wesentlich geringer ausfallen;
  • das freiwillige Haushaltssicherungskonzept muss beibehalten werden.

Tagesordnungspunkt Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte sowie in einer Tagespflegestelle in der Gemeinde Borkwalde

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) bemängelte, dass die Kalkulation der Betriebskosten in der Kindertagesstätte (wichtig für die Höhe der Elternbeiträge) relativ unklar sei, deswegen sei die Grundlage für die Elternbeiträge unsicher. Frau Krüger hätte sich gewünscht, dass die Kalkulation in Gänze vorgelegt worden wäre;
  • Frau Haseloff vom Amt Brück entgegnete, dass der Amtsdirektor bei der Sitzung Gemeindevertretung am 25. Januar 2023 sich dazu äußern werde;
  • der Beschlusstext hatte gelautet: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt den beiliegenden Entwurf der Elternbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten sowie in Tagespflegestellen in der Gemeinde Borkwalde.

       Die Elternbeitragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.“

  • vor dem Hintergrund der noch nicht ausreichend geklärten Ausgangslage für die Bemessung der Elternbeiträge ergab die Abstimmung fünf Enthaltungen und eine Gegenstimme, weswegen der Ausschuss keine Beschlussempfehlung abgeben werde.

Tagesordnungspunkt Satzung über die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Borkwalde (Kita-Benutzungsordnung)

  • der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt den angehängten Entwurf der Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Borkwalde (Kita- Benutzungsordnung).

Die Kita-Benutzungsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.“

  • in der Begründung wurde ausgeführt: „Die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Brück (nachfolgend Träger genannt), ist Träger von Kindertagesstätten i.S.d. § 14 KitaG. Die Kindertagesstätten werden i. S. d. § 3 KitaG betrieben.
    Durch die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft, wird ein Betreuungsverhältnis mit dem Träger geschlossen. Die Rahmenbedingungen zwischen dem Träger und den Personensorgeberechtigten werden in dieser Kita-Benutzungsordnung geregelt. Aufgrund der Vielzahl der Betreuungsverhältnisse, die sich zum Großteil immer wieder verändern (Rechtsanspruch, Anpassung der Betreuungszeiten etc.), haben sich in vielen Verwaltungen, im Rahmen der Verwaltunsvereinfachung, Betreuungsordnungen als zweckdienlich erwiesen. Hierdurch kann auf den Abschluss von Betreuungsverträgen verzichtet werden.“
  • die Abstimmung ergab Einstimmigkeit; somit empfiehlt der Ausschuss die Annahme dieses Beschlusses.

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Entsorgung aus dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Grubensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte;
  • die Satzung regelt vor allem das Anschluss- und Benutzungsrecht, die Einschränkung des Anschluss- und Benutzungsrechts, den Anschluss- und Benutzungszwang, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, den Zutritt und die Auskunftspflicht, die Anforderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen, die Durchführung der Fäkalienentsorgung und Zwangsmaßnahmen;
  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung.

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entsorgung (Grubengebührensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte, an den schon festgelegten Beiträgen ändere sich nichts;
  • die Gebührensätze sind wie folgt festgelegt:

+ die Grundgebühr je entsorgungspflichtigem Grundstück beträgt für die Schmutzwassermenge aus abflusslosen Sammelgruben 48,00 € je Jahr.

+ die Schmutzwassermengengebühr für die dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben beträgt 10,74 € je m3. Die Mengengebühr für die Entsorgung von nicht separiertem Klärschlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen bemisst sich nach der Menge von nicht separiertem Klärschlamm, der bei Entleerung der Kleinkläranlage abgefahren wird. Die Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m3). Die Mengengebühr beträgt 25,09 € je m3.

  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung.

Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung der Gemeinde Borkwalde über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung

(Schmutzwassergebührensatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte, an den schon festgelegten Beiträgen ändere sich nichts;
  • die Gebührensätze sind wie folgt festgelegt:

+ die Grundgebühr ON 2,5 beträgt 7,00 € je Monat, bzw. 84,00 € je Jahr.

+ die Grundgebühr ON 6 beträgt 70,00 € je Monat, bzw. 840,00 € je Jahr.

+ die Mengengebühr beträgt 5,63 € je m3.

  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung.

Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde über den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Entwässerungssatzung)

  • in der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt hieß es, dass es sich um eine Wiedervorlage aus redaktionellen Gründen handelte;
  • die Satzung regelt vor allem das Anschluss- und Benutzungsrecht, die Einleitbedingungen, die Abscheideanlagen, den Anschluss- und Benutzungszwang, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, das Antragsverfahren in besonderen Fällen, den Grundstücksanschluss und die Pflicht zur Mitwirkung, die Grundstücksentwässerungsanlagen und die Allgemeinen Pflichten des Grundstückseigentümers;
  • Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung.

Tagesordnungspunkt Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2023

  • Herr Schulz (Vorsitzender des Kulturvereins) bemängelte, dass er „nur durch Zufall mitbekommen habe, dass das Thema behandelt wird“, und deshalb bittet er darum, dass an die jeweiligen Vorsitzenden wieder persönliche Einladungen zur Beratung entsprechender Beschlüsse versandt werden;
  • Frau Segl vom Amt Brück griff diese Anregung auf, sie werde in das Amt mitgenommen;
  • Der Text zur Begründung des Beschlusses lautete u.a.: „Die Gemeinde Borkwalde vergibt Zuschüsse und Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Interessengruppen entsprechend der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen/Zuschüssen. Für die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen ist vorgesehen, wie bereits in den Vorjahren, 5100,00 Euro im Haushaltsplan 2023 einzustellen. Davon sind 1500 Euro für ein eventuelles Sommerfest reserviert… Im Jahr 2022 wurden finanzielle Zuwendungen in Höhe von 5100 Euro ausgereicht. Von diesen wurden bereits Maßnahmen für 3250 Euro abgerechnet. Bis zum 31.01.2023 läuft noch die Frist für die Abrechnung durch den verbleibenden Verein und die verbleibende Interessengruppe.“
  • unter dem Strich mussten durch den Ausschuss also Kürzungen vorgeschlagen werden;
  • am Ende gab es folgende Empfehlung des Ausschusses für die Vergabe:

+ Freiwillige Feuerwehr – 500 Euro beantragt, 450 Euro sollten bewilligt werden;

+ Kulturverein – 1500 Euro beantragt, 1200 Euro sollten bewilligt werden;

+ Kulturverein Sommerfest – 1500 Euro beantragt, 1500 Euro sollten bewilligt werden;

+ Förderverein Regenbogen – 750 Euro beantragt, 750 Euro sollten bewilligt werden;

+ Seniorentanzgruppe – 200 Euro beantragt, 100 Euro sollten bewilligt werden;

+ Interessengruppe Rentner Borkwalde – 500 Euro beantragt, 400 Euro sollten bewilligt werden;

+ Interessengruppe Foto Blende 8 – 1000 Euro beantragt, 700 Euro sollten bewilligt werden

  • Abstimmung: einstimmig.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]>
Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 23.11.2022 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/12/05/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-23-11-2022/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/12/05/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-23-11-2022/#comments Mon, 05 Dec 2022 19:29:05 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=331 Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister, Herr Eska, in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • am 21. November 2022 begannen Personalgespräche zur Einstellung von Gemeindearbeitern. Es lagen 13 Bewerbungen vor. Bis auf eine direkte Ablehnung eines Bewerbers können Ergebnisse noch nicht vermeldet werden;
  • zudem wurden Bewerbungsgespräche für eine Hilfskraft für die Kindertagesstätte aufgenommen, die dort in der anstehenden Vollverpflegung der Kinder in der neu ausgestatteten Küche und zur Reinigung der Kindertagesstätte eingesetzt werden soll. 9 Bewerbungen waren dazu eingegangen;
  • Herr Stawinoga (SPD) griff die Information zur von der Gemeindevertretung beschlossenen Eigenreinigung der Kindertagesstätte auf und erkundigte sich nach dem Stand der Dinge. Der Bürgermeister, Herr Eska, wiederholte dazu, dass dafür die Wirtschaftskraft der Kindertagesstätte vorgesehen ist, wobei 40 Prozent ihrer Arbeitszeit von 30 Stunden in der Woche für die Küche und 60 Prozent für die Reinigungsarbeiten veranschlagt wurden;
  • Frau Segl vom Amt Brück nannte als Problem hierbei die Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall. Die professionellen Reinigungsfirmen seien dafür nur mit Mühe zu gewinnen;
  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) verwies darauf, dass es hingegen Erfahrungen mit Bereitschaftsdiensten für Reinigungsarbeiten gebe, wenn dafür eine Bereitschaftspauschale gezahlt würde;
  • in dieser Beziehung wurde Skepsis dahingehend geäußert, dass dies am Arbeitsort von Herrn Schulz in Berlin sicher eher möglich sei als hier auf dem flachen Lande;
  • insoweit konnte für das genannte Problem erst einmal keine Lösung gefunden werden – das Amt Brück werde aber an dem Problem dranbleiben.

In der Einwohnerfragestunde wurden folgende Probleme aufgeworfen:

  • Herr Stiehler erkundigte sich danach, wie weit die Umsetzung des Beschlusses zur Teilerneuerung der Straßenbeleuchtung im Ort sei;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) ergänzte dies um die Frage, wie weit Fördermittel dafür bisher akquiriert werden konnten;
  • Herr Stawinoga (SPD) wollte wissen, wann der nächste Termin für den Fortgang der Arbeiten am Flächennutzungsplan für Borkwalde angesetzt ist;
  • Frau Segl (Amt Brück) entgegnete, dieser sei für das I. Quartal 2023 vorgesehen;
  • Herr Haß (Einwohner aus der Borkwalder Aßmann-Siedlung) erkundigte sich nach dem Stand des erwähnten Flächennutzungsplans;
  • in der Antwort aus Kreisen der Sachkundigen Einwohner wurde darauf verwiesen, dass von Seiten der Landesplanung die ursprünglichen weitgreifenden Vorstellungen der Gemeindevertretung zusammengestrichen wurden, was einer aktuellen Karte zu entnehmen sei, dass sich aber für die bisherigen Außenbereiche, zu denen auch die Aßmann-Siedlung zählt, nichts ändert, vor allem finde keine Entwertung der Grundstücke statt, wie von verschiedener Seite befürchtet;
  • Herr Stawinoga (SPD) beklagte, dass die Ordnung auf dem Astrid-Lindgren-Platz „eine einzige Schande“ sei. Mann müsse die Eigentümer des Platzareals einladen und sie auffordern, den Platz in Ordnung zu bringen;
  • Herr Eska, der Bürgermeister, beklagte dazu, dass die Eigentümerverwaltungen keine Veranlassung sähen, einer entsprechenden Einladung zu folgen, und insoweit seien der Gemeinde die Hände gebunden.

Der folgende Tagesordnungspunkt behandelte die Vorstellung und Belehrung der neuen Sachkundigen Einwohnerin der Fraktion Links-Grün, Frau Uta Meyer, als Ersatz für den ausgeschiedenen Herrn Demant.

Im Tagesordnungspunk 8 ging es um eine Diskussion zur künftigen Nutzung und Bewirtschaftung des im Bau befindlichen neuen Gemeindesaals.

  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, dass alle interessierten Seiten in Regie des Kulturvereins an einem Runden Tisch dazu zusammenkommen sollten, um über entsprechende zu verabschiedende Satzungen zu beraten, wobei Grundlage die Satzungen anderer Gemeinden sein sollten;
  • Herr Stawinoga (SPD) setzte sich dafür ein, dass auch der Sportverein Borkheide einbezogen werden sollte, der keinen eigenen Raum besitze. Über diesen Weg könnte man vielleicht auch ein Sportangebot für Borkwalde generieren.

Der Tagesordnungspunk 9 behandelte eine erste Aussprache zur Konzeptentwicklung zur Gestaltung des Ortszentrums der Gemeinde.

  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) bemängelte gleich zu Anfang, dass es keine Vorlage dazu gebe, weswegen man nicht wisse, worüber man diskutieren solle;
  • Frau Segl (Amt Brück) entgegnete, es gehe um eine Ideensammlung zur Gestaltung des Ortszentrums, z.B. dahingehend, ob und wie man eine Verbindung des Astrid-Lindgren-Platzes mit dem Bereich der neuen Kindertagesstätte/Gemeindesaal erreichen könne;
  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man mit den Eigentümern des Astrid-Lindgren-Platzes diskutieren müsse, ob sie den Platz planerisch mit einbezogen sehen wollten.

Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 (Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesstätten in der Gemeinde Borkwalde und Satzung über die Betreuung in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Gemeinde Borkwalde [Kita-Benutzungsordnung]) wurden gestrichen, da sie nicht entscheidungsreif vorgelegt werden konnten.

Der Tagesordnungspunkt 12 befasste sich mit der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.

  • der Beschlusstext lautet: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt rückwirkend zum 01.05.2022 den in der Anlage befindlichen Entwurf als Satzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Kindertagesstättenverpflegung“;
  • im Kern ging es darum, dass die mit der Verpflegung der Kinder beauftragte Firma VielfaltMenü GmbH die Preise zur Mittagsversorgung der Kindertagesstätte zum 01.05.2022 von bisher 2,45 auf 2,75 Euro je Portion und ab dem 01.09.2022 auf 3,25 Euro erhöht habe bzw. erhöhen werde;
  • dies ziehe eine Neuberechnung der Differenz zwischen so genannter häuslicher Ersparnis und dem tatsächlichen Essenspreis, den der Träger zu zahlen hat, nach sich;
  • für die Eltern ergeben sich dadurch leicht erhöhte Kosten;
  • Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) machte seinem Ärger über dieses Regelungswirrwar und zugleich über das bürokratische Monster mit Verweis auf seine Elternerfahrungen in der DDR Luft, wo es eine kostenlose Betreuung in der Kindertagesstätte gab, verbunden mit einem einheitlichen Satz für die Vollverpflegung der Kinder von 40 DDR-Mark, und das alles bei fast durchgängigen Öffnungszeiten der Einrichtungen von 6.00 bis 18.00 Uhr;
  • die Abstimmung über die Beschlussempfehlung ergab eine deutliche Mehrheit zu ihren Gunsten.

Der Tagesordnungspunkt 13 war eine Information zur Eilentscheidung: Neubau Kindertagesstätte mit Gemeindesaal – Auftragsvergabe Fassadenarbeiten.

  • der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde bestätigt die Eilentscheidung über die Auftragsvergabe für das Los 06 – Fassadenarbeiten an den Bestbietenden SBC Fassadentechnik GmbH, Gewerbering 20, 08451 Crimmitschau“;
  • in der Abstimmung wurde für die Eilvorlage votiert.

Der Tagesordnungspunkt 14 behandelte das Thema Neubau Kita mit Gemeindesaal – Ermächtigung zur Auftragsvergabe Innenausbaugewerke.

  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) sah in der Vorlage eine Generalvollmacht für den Amtsdirektor, die ihm nicht gefalle, weil die Gemeindevertretung „außen vor“ bleibe;
  • Frau Segl (Amt Brück) gestand daraufhin zu, dass die Gemeindevertretung alle Informationen über die Ausschreibungsergebnisse erhalten werde, wobei die entsprechende Tabelle an die Gemeindevertretung gehe, und zwar vor der Auftragsvergabe (gegebenenfalls in einer Eilentscheidung);
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) beklagte ebenfalls eine mangelnde Einflussmöglichkeit der Gemeindevertretung;
  • Herr Link(Borkwalder Wählergemeinschaft), in der Sitzung amtierender Ausschussvorsitzender, flocht ein, dass das Amt Brück immer noch dabei sei, für das Projekt Fördermittel zu beantragen;
  • Frau Krüger(Fraktion Links-Grün) betonte, dass die Ausschreibekriterien entscheidend seien und entsprechend gut überlegt werden müssten, wobei entscheidend nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität sei;
  • Frau Krüger plädierte deshalb (und in Übereinstimmung mit der schon erfolgten Zusage von Frau Segl) dafür, in den Beschlusstext aufzunehmen, dass das Amt Brück über die Ergebnisse der Ausschreibung informiert;
  • bei der Abstimmung zu der von Frau Krüger vorgeschlagenen Änderung des Beschlusstextes gab es Einstimmigkeit, bei dem dann noch notwendigen Gesamtbeschluss 5 Stimmen dafür, 1 Enthaltung.

Der Tagesordnungspunkt 15 behandelte das Problem „Verkehrsberuhigter Bereich im August-Strindberg-Weg“.

  • der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung beschließt, den August-Strindberg-Weg als verkehrsberuhigten Bereich zu klassifizieren. Aufgrund der Verschwenkungen in der Anliegerstraße, der in die Fahrbahn hineinragenden Straßenbeleuchtung, der geringen Breite und der nahezu ausschließlichen Kfz-Nutzung durch die Anlieger der Straße, wird der Einbau von Verkehrshindernissen derzeit nicht für erforderlich erachtet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde zu beantragen und die Beschilderung zu beschaffen.
  • eine Einwohnerin setzte sich dafür ein, auch der Olof-Palme-Ring sollte verkehrsberuhigt werden, zumindest sollte das Schild Tempo 30 auf die Fahrbahn aufgebracht werden;
  • Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft), selbst Polizeibeamter, bezweifelte den Sinn einer solchen Aktion. Sie bringe nichts, es werde trotzdem zu schnell gefahren, und die Möglichkeiten der Verkehrspolizei zum Erfassen der Verkehrssünder seien sehr begrenzt. Eine Herabstufung der Straße auf Tempo 20 werde die Verkehrsbehörde nicht aufgreifen. Trotzdem solle man einen entsprechenden Antrag auf Basis einer Unterschriftensammlung stellen. Das Aufstellen von Hindernissen, z.B. von Blumenkübeln, scheide vor dem Hintergrund möglicher Feuerwehreinsätze aus, eine Spielstraße werde definitiv nicht durchsetzbar sein;
  • die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.

Der Tagesordnungspunkt 16 betraf die 1. Änderung zur Benutzungs- und Gebührenordnung über die Nutzung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ Borkwalde für kulturell-soziale bzw. sportliche Zwecke

  • der Beschlusstext laute auszugsweise: „Den Nutzungsgebühren sind die zur Zeit gültigen Umsatzsteuersätze hinzuzufügen“;
  • Frau Segl (Amt Brück) erklärte, dass dieser Passus nur Nutzer mit wirtschaftlichem Interesse betreffe;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) korrigierte Textstellen der Beschlussvorlage, wonach es § 5 Absatz 2 heißen müsse, und es gehe auch nicht um „Gebühren“, sondern um „Entgelte“. Sie sprach sich dafür aus, in den amtsangehörigen Gemeinden die Ordnungen insgesamt zu überarbeiten;
  • Frau Segl stimmte dem mit den Worten zu, es sollten in etwa gleichlautende Ordnungen/Satzungen im Amtsbereich erstellt werden.
  • Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) forderte mit Nachdruck, den Vereinen und Interessengruppen von Borkwalde in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde keinerlei Kosten aufzuerlegen. Hier werde gemeinnützige, integrative Arbeit geleistet, die nicht mit Geld zu bezahlen sei;
  • die Abstimmung zum Beschlussentwurf ergab Einstimmigkeit.

Der Tagesordnungspunkt 17 zielte auf die Aufhebung des Beschlusses Bw-10-173/21 „Errichtung eines Löschwasserbrunnens“

  • inVerbindung mit dem ursprünglichen Beschluss erhielt die Gemeinde Zuwendungen für den Bau von 2 Löschwasserbrunnen in Waldbereichen von Borkwalde. Eine Brunnenbohrung am Hirschsprung ist auch erfolgt, wurde aber abgebrochen, weil kein Wasser gefunden werden konnte. Die mit der Fehlbohrung verbundenen Kosten werden durch anteilige Fördermittel und aus Haushaltsmitteln des Amtes gedeckt, so dass die Gemeinde keine wirtschaftlichen Verluste zu tragen hat. Der zweite Brunnen wird durch die Gemeinde/Amt nicht errichtet werden, zum Einen aus Kostengründen und zum Anderen aus der Tatsache heraus, dass dieser nicht mehr zur Abdeckung des Grundschutzes dient, den das Amt im Rahmen des Brandschutzes zu verantworten hat. Sein Standort wäre zu weit von der Wohnbebauung entfernt.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]>
https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/12/05/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-23-11-2022/feed/ 10
Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 14.09.2022 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/10/05/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-14-09-2022/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/10/05/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-14-09-2022/#comments Wed, 05 Oct 2022 15:17:36 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=324 Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte die Ausschussvorsitzende, Frau Bendschneider, in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:

  • die Ergänzungsschilder/Legendenschilder, auf denen die jeweiligen Persönlichkeiten in knapper Form vorgestellt werden, zu den Straßenschildern in Borkwalde sind in der von Dr. Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) vorgelegten Textfassung an das Amt Brück weitergeleitet worden;
  • der Probetext für zwei Ergänzungsschilder/Legendenschilder zu zwei Musterstraßenschilder ist dreizeilig und ist, wenn der Aussagewert erhalten bleiben soll, eigentlich nicht kürzungsfähig;
  • es stehe deshalb nun die Frage, ob pro anzufertigendes Schild 20 Euro ausreichen;
  • in der zu bevorzugenden, von Dr. Schröter vorgelegten Fassung der Ergänzungsschilder/Legendenschilder müssten ggf. die Straßenschilder selbst ausgewechselt werden;
  • der Bürgermeister, Herr Eska, flocht dazu ein, dass oft die Straßenschilder ohnehin ausgewechselt werden müssten, weil sie eben teilweise nicht oder nur schwer lesbar sind;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) regte an, bei der bisher für die Anfertigung der allgemeinen Straßenschilder ausgewählten Firma nachzufragen, ob diese auch die Ergänzungsschilder/Legendenschilder herstellen könnte;
  • die Ausschussvorsitzende, Frau Bendschneider, schlug in diesem Kontext vor, das Ordnungsamt solle bei der nächsten Begehung prüfen, welche allgemeinen Straßenschilder ausgewechselt werden müssen;
  • bei den weiteren Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde plädierte die Ausschussvorsitzende dafür, die Bürgerinnen und Bürger aufzurufen, Vorschläge für Namen der im Bau befindlichen neuen Kindertagesstätte zu unterbreiten, damit man, wenn die Eröffnung ansteht, nicht „urplötzlich“ vor dieser Frage stehe;
  • der Bürgermeister, Herr Eska, griff den bei der letzten Ausschusssitzung vorgebrachten Vorschlag zu einem Ortsputz im Herbst 2022 auf. Er wies darauf hin, dass die beiden Gemeindearbeiter immer noch krank seien, weswegen ein solcher Ortsputz umso notwendiger sei. Allerdings müssten die Teilnehmenden die Arbeitsgeräte selbst mitbringen;
  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) erklärte sich mit Blick auf den Ausfall der beiden Gemeindearbeiter und der von ihnen sonst bedienten Technik bereit, seinen Privat-PKW-Anhänger zur Verfügung stellen, um beim Ortsputz den Müll abzutransportieren. So könnte das Fehlen der Gemeindearbeiter am Tag des Ortsputzes kompensiert werden;
  • weiter wies Herr Schulz darauf hin, dass beim Ortsputz festgelegt werden müsse, welche Örtlichkeiten gereinigt werden sollen. Dies müsse in den Aufruf zur Aktion hineingeschrieben werden;
  • als Vorschläge für die Reinigungsörtlichkeiten wurden einvernehmlich genannt: der Bolzplatz, das Areal des Friedhofs, die Straßenränder der Lehniner Straße vom Kreisverkehr nach Borkheide und in Richtung Jugendclub, die Ernst-Thälmann-Straße in Richtung Busendorf. Bestimmte Abschnitte auf den Gehwegen müssten auch gefegt und Schmierereien an den Bushaltestellen gereinigt werden (wofür die Gemeindearbeiter Reinigungsmittel besitzen). Zudem sollten Äste, die auf Fuß- und Radwege ragen, verschnitten werden. Der Bürgermeister werde bei Herrn Lenz (BereichBaumbestand/Bauhöfe im Amt Brück) nachfragen, ob eine Firma mit dem Verschneiden beauftragt werden kann. Der Bürgermeister erklärt sich bereit, den Aufruf zum Ortsputz zu erstellen. Zeitlich könnte der Ortsputz nach den Ferien im Oktober angesetzt werden, also am ersten Samstag im November (5. November 2022). In Bezug auf die sonst immer sichergestellte Versorgung erklärt Herr Schulz (Fraktion Links-Grün): Wenn die Freiwillige Feuerwehr dafür keine Möglichkeiten hat, könnte der Kulturverein einspringen;

Im Tagesordnungspunkt Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder wurde Folgendes ausgeführt:

  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün), erklärte, dass Frau Uta Meyer als Sachkundige Einwohnerin (für die Fraktion Links-Grün) des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde anstelle von Herrn Carl Demant berufen werden soll, was auf der Basis eines noch zu stellenden Antrags von Gemeindevertretung noch beschlossen werden muss;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erinnert an die stattgefundene Kinder- und Jugendkonferenz, mit deren Ergebnissen sich die Gemeindevertretung beschäftigen müsse. Der Bürgermeister informiert, dass mit Herrn Güthoff, dem Streetworker abgesprochen ist, dass dieser sich, wenn alles zusammengetragen ist, an den Bürgermeister wenden solle, was bisher noch nicht geschehen sei. Frau Krüger entgegnet darauf, dass Frau Bendschneider als Ausschussvorsitzende das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde setzen und so dessen Behandlung sicherstellen solle.

Beim Tagesordnungspunkt Wahl des Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

  • erklärte Frau Bendschneider als Ausschussvorsitzende, dass das Mitglied des Ausschusses Herr Link (Borkwalder Wählergemeinschaft), der an der laufenden Sitzung aus dienstlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, die Aufgabe übernehmen würde;
  • wurde die offene Abstimmung beschlossen;
  • die Abstimmung ergab Einstimmigkeit für Herrn Link;

Beim Tagesordnungspunkt Unterjähriger Bericht berichtete Frau Boese:

  • dass es zum Arbeitsstand 5. Juli 2022 keine wesentlichen Änderungen bei den Auszahlungen gibt;
  • der Kreistag beschlossen habe, die Kreisumlage auf 39,8 Prozent statt 39,5 Prozent festzusetzen, insofern ist durch die Gemeinde eine höhere Kreisumlage als ursprünglich geplant zu zahlen.

Tagesordnungspunkt Aufhebung Beschluss und erneute Beschlussfassung über die Nutzungsvereinbarung einer Eichhörnchenstation:

  • die Aufhebung des Beschlusses war erforderlich, weil in diesem Ursprungsbeschluss als Vertragspartner der Verein, vertreten durch die Vorsitzenden, festgeschrieben war, richtig ist jedoch die Benennung nicht des Vereins, sondern der Einzelpersonen vor Ort;
  • auf die Frage von Herrn Schulz (Fraktion Links-Grün), ob alle die Vertragspartner mit der Neufassung einverstanden seien, bestätigte dies der Bürgermeister;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) stellte fragend fest, dass es offensichtlich im Rahmen der Vertragserarbeitung mit dem Vereinsvorstand keinen Kontakt gegeben habe, sondern man sich auf die Kommunikation mit Herrn Schubert verlassen hatte. Wenn Herr Schubert aber nicht Vorstandsmitglied dort ist, hat er für den Verein auch keine Handlungsvollmacht. In der weiteren Aussprache wurde festgestellt, dass durch die Aufhebung des alten Beschlusses und den neuen Vertrag jetzt eine sichere Arbeitsbasis vorliegt;
  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) arbeitete als Erfahrung aus dem Geschehenen heraus, künftig dürfe niemand mehr Zugang zu einem Grundstück haben, bevor nicht ein Vertrag vorliegt. Bei der Eichhörnchenstation auf dem Gelände des Jugendclubs spielte der zeitliche Druck aber eine erhebliche Rolle;
  • Herr Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft) fügte erklärend ein, dass sich die Gemeinde auf den VEREIN als Vertragspartner verständigt hatte, vor allem für den Fall, dass z.B. Herr Schubert ausfällt;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) zog als Lehre aus alldem, dass es künftig keine „Schnellschüsse“ mehr geben dürfe;
  • die Empfehlung an Gemeindevertretung aus dem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit;

Beim Tagesordnungspunkt Anpassung Geschäftsordnung – Einwohneranträge

  • konnte nicht geklärt werden, woher die entsprechende Initiative kam;
  • wurde klargestellt, dass das Einbringen von Einwohneranträgen laut Kommunalverfassung und Hauptsatzung klar geregelt ist;
  • könne die Geschäftsordnung also nicht angepasst werden.

Im Tagesordnungspunkt Verschönerung des Kreisverkehres

  • stellte Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) die Frage, was die Gemeinde Borkwalde am Kreisverkehr überhaupt unternehmen dürfe, denn der Kreisverkehr ist Teil einer Kreisstraße. Tatsächlich kann dies nur der Landkreis Potsdam-Mittelmark entscheiden;
  • der Bürgermeister erklärte, dass Herr Lenz (BereichBaumbestand/Bauhöfe im Amt Brück) doch Ansprechpartner für die Gestaltung des Kreisverkehrs sei. Die Gartenbaufirma Stiehler in Borkwalde solle gegebenenfalls Bepflanzung vornehmen;

Beim Tagesordnungspunkt Beratung zum Vorgehen in Sachen Schenkung Skulptur „Vogelbock“ kam zur Sprache:

  • Herr Szerwinski, der dafür eine Spendenquittung von 20.000 Euro erbitte, will die Skulptur als bisheriges Eigentum seiner Frau mit deren Einverständnis der Gemeinde Borkwalde schenken, denn weil das Werk Eigentum seiner Frau ist, gehöre es nicht zur Insolvenzmasse seiner Firma;
  • Frau Boese gab zu bedenken, es könnte sein, dass der neue Erwerber des Astrid-Lindgren-Platzes die Skulptur gutgläubig miterworben hat – so entstünde ein rechtliches Problem;
  • Frau Boese flocht außerdem ein, dass das Amt bei Spendenquittungen vorsichtig sein müsse; das zuständige Finanzamt müsse unbedingt konsultiert werden, denn was der tatsächliche Wert des Objektes ist, ist wichtig für das Finanzamt. Schenkungen (nur dieses Instrument kenne das BGB) müssten zudem notariell beurkundet werden. Das Amt Brück könnte eine Spendenquittung ausstellen, weil die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorlägen. Geklärt werden müsse: Ist die Frau von Herrn Szerwinski tatsächlich Eigentümerin? Ist der Neuerwerber vielleicht Eigentümer der Skulptur?
  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) wies darauf hin, dass vor einigen Jahren für die Skulptur handwerklich die Standsicherheit wiederhergestellt wurde. Jetzt müsse geprüft werden, wie das gelaufen ist. So bekäme man Klarheit, ob die Skulptur an den jetzigen Eigentümer des Standplatzes übergegangen ist;
  • der Bürgermeister sprach sich dafür aus, die Schenkung anzunehmen;
  • Herr Schulz (Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, in der Gemeindevertretung einen Beschluss zur Annahme der Schenkung unter den Bedingungen zu fassen, dass keine Kosten anfielen und alle notwendigen Unterlagen, besonders bezüglich der Eigentumsverhältnisse, beigebracht werden könnten;
  • Frau Boese setzte sich dafür ein, den Astrid-Lindgren-Platz insgesamt wieder zu verschönern. Dazu müsse man mit dem/den Eigentümer/n reden. Gegebenenfalls muss die Gemeinde eigenes Geld aufwenden und so dem/den Eigentümer/n entgegenkommen;
  • Herr Dr. Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) regte in diesem Kontext an, man könnte mit dem/den Eigentümer/n dahingehend sprechen, gegebenenfalls das Wasser für den Sprudelbrunnen zu bezahlen und für die Pflege des Areals aufzukommen bzw. auch den dortigen Mülleimer zu erneuern;
  • der Bürgermeister gab zu bedenken, dass es zwei Eigentümergemeinschaften gebe, was die Sache noch problematischer mache;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) bezweifelte das mit der Aussage, die Fläche könne nur einer von beiden gehören;
  • Frau Boese zeigte sich überzeugt, dass man dies aufklären könne:
  • Frau Bendschneider als Ausschussvorsitzende resümierte, dass bei Herrn Szerwinski nach den Eigentumsrechten an der Skulptur zu fragen sei und danach, ob er bereit sein würde, die Kosten des Notars zu übernehmen;
  • dieser Vorschlag wurde vom Ausschuss so angenommen.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]>
https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/10/05/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-14-09-2022/feed/ 327
Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 06.07.2022 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/07/18/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirt-schaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-06-07-2022/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/07/18/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirt-schaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-06-07-2022/#comments Mon, 18 Jul 2022 16:56:11 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=316 Beim Tagesordnungspunkt „Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde“ informierte der Bürgermeister, der dem Ausschuss nicht angehört, der aber dankenswerter Weise anwesend war, über seine Bitte an die Polizeidirektion West/Verkehrsüberwachung, eine intensivere Geschwindigkeitsüberwachung und eine Geräuschmessung in der Ernst-Thälmann-Straße in Richtung Kanin vorzunehmen. Ferner erläuterte er, dass der KiTa-Ausschuss am 4. Juli 2022 getagt habe mit den Ergebnissen:

  • Der Kita-Ausschuss wendet sich erneut mit der dringenden Bitte an die Gemeindevertreter und die Amtsverwaltung, mit den Eltern Betreuungsverträge abzuschließen. Das Amt verweigert dies bisher mit dem Verweis auf die diesbezüglich bestehende Satzung. Die Verträge wären vor allem wichtig, damit die Kinder pünktlich gebracht und abgeholt werden und die pädagogische Arbeit in den Gruppen störungsfrei erfolgen kann;
  • Weiterhin bittet der Kita-Ausschuss darum, die Arbeitsverträge der Betreuer/innen in der Kindertagesstätte den aktuellen Bedingungen anzupassen und die Mindestwochenarbeitszeit auf 35 Stunden anzuheben;
  • die in Aussicht genommenen Schließzeiten der Kindertagesstätte für das Jahr 2023 sollen noch einmal überprüft werden, da die vorgesehenen zwei Weiterbildungen für die Betreuer/innen auf Widerstand bei den Eltern gestoßen sind, da für letztere mehr Urlaubstage für die Eigenbetreuung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden müssten.

Der Bürgermeister legte dann dar, dass in puncto der geplanten Ortsinformationstafeln bis 31. Oktober 2022 Zuarbeiten von der Gemeinde abgefordert sind. Von den Anwesenden kam darauf der Hinweis, dass alles Notwendige bereits vorläge. Frau Boese (Kämmerin Amt Brück) schlug deshalb vor, dieses Problem im Amtsausschuss zu behandeln, wo die beste Möglichkeit wäre, Klärung herbeizuführen.

Der Bürgermeister informierte weiter darüber, dass vor der Sitzung des KiTa-Ausschusses ein Treffen in der Schule von Borkheide mit zwei Bürgermeistern, dem Schulamt und Schulleitern umgebender Gemeinden stattgefunden habe, weil sehr hohe Anmeldezahlen für die Schule in Borkheide vorlägen. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass die Schulen in Fichtenwalde und Golzow einige Kinder übernehmen könnten, wenn der Landkreis die Organisation des An- und Abtransports übernähme. Außerdem sei zu beklagen, dass in der Schule Borkheide zwei Lehrerplanstellen nicht besetzt werden könnten.

Frau Boese nahm dann zu einer – mittlerweile getroffenen – Eilentscheidung zur Ausstattung der Küche in der Kindertagesstätte Borkwalde Stellung. Die Aufgabe der Küche in der Kindertagesstätte sei es ja nun, Frühstück, Mittagessen und Vesper anzubieten, wozu Umbaumaßnahmen notwendig sind. Der bisherige Kostenrahmen reiche dafür aber nicht aus. Deshalb musste eine Eilentscheidung über einen höheren Kostenansatz herbeigeführt werden. Die Küche in der Kindertagesstätte Borkwalde folgt in ihrer Ausstattung nun der in der Kindertagesstätte in Borkheide.

Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) hatte das Leistungsverzeichnis überprüft und dabei festgestellt, dass manche Positionen im Angebot doppelt gerechnet worden waren. Sie bemängelte vor diesem Hintergrund mangelnde Sorgfalt im Amt Brück. Dem stimmte Frau Boese zu. Tatsächlich sind 4000 Euro zu viel im Angebot gerechnet. Diese entfallen nun. Weitere Einsparungen ergäben sich dadurch, dass für den Kochbereich nicht Induktionsfelder vorgesehen sind (sie eignen sich nicht, weil das Kochgeschirr der Küche und von Eltern nicht darauf angestimmt ist), sondern es bei Ceran-Feldern bleibt. Auch beim Backofen würden Gelder eingespart.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Stawinoga (SPD) danach, ob es Reaktionen von Seiten des Landrats zum Thema Bau und Kosten der Kindertagesstätte in Borkwalde gegeben habe. Herr Eska als Bürgermeister entgegnete darauf, der jetzige neue Landrat, Herr Köhler (ehemals Amtsdirektor Amt Brück) wolle in die Gemeindevertretung kommen, ohne aber auf die Zusagen des vorherigen Landrates zu reagieren, weil die nicht er – Herr Köhler – abgegeben habe. Dies rief in der Runde des Ausschusses Empörung hervor, da auch ein neu gewählter Landrat in Rechenschaftspflicht steht für die Handlungen seines Vorgängers.

Das Problem besteht darin, dass es für die neue Kindertagesstätte eine erhebliche Preissteigerung bei den Baukosten geben wird. Die Kostensteigerungen ergeben sich aus den Ergebnissen der Ausschreibungen und aus einer Prognoserechnung des Amtes. Im August soll es eine Vorlage für die Gemeindevertretung zu den Finanzen der Kindertagesstätte geben. Statt 3,6 werden nun 4,98 Millionen Euro als Baukosten vorausgesagt. Der Ausschuss war sich einig in der Auffassung, dass die Mehrkosten nicht zu Lasten der Gemeinde gehen dürfen. Entweder der Landkreis oder das Land Brandenburg müssen in die Bresche springen.

Herr Stawinoga machte auch auf folgendes Problem aufmerksam: Wie können wir in Borkwalde, angesichts mangelnder Niederschläge, mit dem Thema Wassersparen umgehen? Im Neubaugebiet, so Stawinoga, liefen die Sprenger Tag und Nacht. Eventuell im August sollte die Gemeindevertretung diese Frage behandeln. Herr Eska als Bürgermeister verwies darauf, dass der Wasserversorgungsverband dafür zuständig sei. Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) stellte sich voll und ganz auf die Seite von Herrn Stawinoga. Aber zuallererst sei doch aber an die Großverbraucher wie Buschmann/Winkelmann in Klaistow oder an die Firma Tesla zu denken, die riesige Wassermengen auf Bitumenflächen schütte. Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) regte einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger an, nur abends oder früh zu sprengen. Herr Dr. Schröter (DIE LINKE Borkwalde) sah ungeachtet des berechtigten Verweises auf die Großverbraucher auch unsere Gemeinde in der Pflicht, ggf. nach Regularien zu suchen, ob äußerstenfalls auch administrativ in die Wasserentnahme eingegriffen werden kann. Dafür gebe es aus anderen Kommunen Beispiele.

Die Debatte im Ausschuss kam auch auf das Bauschild vor der neuen Kindertagesstätte zu sprechen. Es stünde, aber es enthalte nicht alle notwendigen Angaben.

Bei der Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder erkundigte sich Herr Stawinoga (SPD) danach, ob die anstehende Reform der Grundsteuer zu Änderungen der Hebesätze in der Gemeinde Borkwalde führen könnte. Frau Boese äußerte dazu, dass das Ziel der Grundsteuerreform die deutschlandweite Vereinheitlichung der Grundsteuer sei. Daraus würden sich zwangsläufig auch andere Hebesätze ergeben. Grundsatz dabei sei, dass die Gemeinden unter dem Strich nicht profitieren, aber auch nicht zuzahlen sollen. Für einzelne Grundstücksbesitzer werde sich etwas ändern, aber nicht in Größenordnungen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um eine Beratung zur Haushaltsplanung 2023 und Folgejahre. Dazu lag ein unterjähriger Bericht als Tischvorlage vor. Aufgrund dieser Eigenschaft als Tischvorlage konnte es keine intensive Beratung des Berichts geben; er wird deshalb direkt in die Gemeindevertretung eingebracht werden.

Ergebnisse zu den Beratungen im Ausschuss gab es trotzdem. Frau Boese stellte dar, dass es noch keine für die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre relevanten Bedarfsmeldungen im Sinne mittel- und langfristiger Projekten gebe. Die Hauptaufgabe für das nächste Jahr sei es erst einmal, die Dinge zu erledigen, die 2022 nicht erledigt werden konnten. Im Vordergrund stünden dabei die neue Kindertagesstätte und die Instandsetzung von Sandstraßen gemäß beschlossener Prioritätenliste laut Beschluss vom 6. Oktober 2021. Hierbei handelt es sich um die Ernst-Thälmann-Straße (vom Kreisverkehr bis zur Birkenstraße, ca. 100 m); präzisiert: bis Haderlandstieg; die Chursachsenstraße (von Haderlandstieg bis Birkenstraße, ca. 300 m); den Haderlandstieg (von Waldstraße bis Chursachsenstraße, ca. 500 m nur teilweise zu erneuern) und den Siebenbrüderweg (von Ernst-Thälmann-Straße bis Brücker Weg, ca. 50 m). Frau Neemann-Westphal (Freie Wähler Borkwalde) betonte, dass auch der Brigittenweg sehr dringlich wäre. Im Kern geht es bei der Instandsetzung um das Einbringen von Schottermarerial und das Planschieben der Straßen. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Arbeiten im August 2022 in Angriff genommen würden, nicht im Juni wie geplant.

Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigte sich danach, wie weit die Ausschreibung für die geplante Straßenbeleuchtung sei. Frau Boese erläuterte, dass es 30-40 Prozent Bundesförderung für die Beleuchtung von Radwegen gebe. Denn bei der Beleuchtung der Ernst-Thälmann-Straße geht es nicht um die Beleuchtung der Straße selbst, sondern um die des benachbarten Radweges. Die Förderung konnte durch das Amt Brück noch nicht beantragt werden, da der Fördergeldgeber „schwer erreichbar“ sei. Das Amt soll nun außerdem prüfen, wie der Stand der Beleuchtung im Elsa-Brandström-Weg und in der Ingrid-Bergmann-Straße ist.

Bezugnehmend darauf, dass es noch keine Ideen für mittel- und langfristige Projekte für Borkwalde gebe, flocht Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) ein, dass solche Projekte kaum angeschoben werden könnten, weil es für die Gemeinde weder Grundstücke noch finanzielle Spielräume gebe.

Der Bürgermeister brachte die Überlegung ein, dass Borkwalde angesichts seiner Vergrößerung vielleicht einen Gemeindearbeiter mehr benötigt. Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) möchte dazu das Amt Brück mit einer entsprechenden Prüfung beauftragen. Außerdem solle das Amt auch Stellenbeschreibungen für alle Gemeindearbeiter ausarbeiten.

Zum Bauablauf bei der neuen Kindertagesstätte äußerte Frau Boese, dass noch 2022 1,0 bis 1,3 Millionen Euro verausgabt werden würden. Zudem stünden zusätzliche Fördermittel für den Gemeindesaal und die Ausstattung Kindertagesstätte in Aussicht. Thematisch anders gelagert, sprach Frau Boese für 2022 von höheren zu erwartenden Schlüsselzuweisungen und höheren Steuereinnahmen für Borkwalde. Dem stünden eine geringere Kreisumlage von 23000 Euro, aber eine höhere Amtsumlage gegenüber.

Das Amt Brück wurde vom Ausschuss beauftragt zu prüfen, wie der Stand der Wege- und Wasserversorgung auf dem Friedhof ist, wofür ja 5000 Euro eingeplant sind.

Beim Tagesordnungspunkt Beratung über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Ernst-Thälmann-Straße vom Kreisverkehr bis Ortsausgang nach Kanin äußerte Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), dass Geschwindigkeitsmessungen augenblicklich wegen Personalmangels bei der Polizei nicht möglich seien. Man könne aber z.B. eine Beschilderung „Achtung Radarkontrolle“ vornehmen, was im Amt Brück geprüft werden sollte (Frau Jahn). Auch könnte der Vorschlag überlegt werden, Leuchteinrichtungen in Form von Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Frau Boese gab aber zu bedenken, dass die Gemeinde nur Vorschläge gegenüber dem Träger der Kreisstraße unterbreiten könne. Von Seiten eines Gastes kam der Vorschlag, in der Ernst-Thälmann-Straße die Tempobegrenzung „50“ auf die Straße zu malen.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]>
https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/07/18/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-finanzen-wirt-schaft-soziales-bauen-und-ortsentwicklung-der-gemeinde-vertretung-borkwalde-vom-06-07-2022/feed/ 1
Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsent-wicklung der Gemeindevertretung Borkwalde vom 06. April 2022 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/05/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-fi-nanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsent-wicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-06-april-2022/ https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/05/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-fi-nanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsent-wicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-06-april-2022/#comments Tue, 03 May 2022 18:55:14 +0000 https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/?p=308 Die April-Sitzung 2022 des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung hatte eine thematisch stark auf das Problem der Schmutzwasserentsorgung in Borkwalde eingegrenzte Tagesordnung.

Zunächst behandelte der Tagesordnungspunkt 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung. Da der „Wirtschaftsplan der Abwasserentsorgungsgesellschaft Borkwalde mbH“ nicht vorliegt, muss der Tagesordnungspunkt 7 von der Tagesordnung genommen werden

Beim Tagesordnungspunkt 3 „Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde“ wurde Folgendes vorgetragen:

  • Frau Boese (Amt Brück) informierte, dass sich die Umlagegrundlage für die Bemessung der Kreis- und Amtsumlage für Borkwalde von 1.892.184 € auf 1.961.068 € gestiegen ist, weil die Gemeinde höhere Schlüsselzuweisen und höhere Zulagen zum Familienlastenausgleich erhält. Darüber hinaus wurde die Kreisumlage prozentual gesenkt. Dadurch sinkt in unserem Haushalt die Kreisumlage und die Amtsumlage steigt minimal an.
  • Frau Boese trug dann die Bitte an die Gemeinde vor, sich für die Präsentation von Borkwalde auf der Landesgartenschau in Beelitz (ab 12. April 2022) noch mit Herrn Kai Fröhlich in Verbindung setzen, um die genannte Präsentation abzusichern;
  • weiter erinnerte Frau Boese an die noch zu liefernden Zuarbeiten der Gemeinde zum Regionalplan;
  • der Bürgermeister, Herr Eska, berichtete über die Fertigstellung des Alfred-Nobel-Platzes, die Verlängerung des Selma-Lagerlöf-Rings und des Birger-Forell-Weges;

Zum Tagesordnungspunkt 5 – Einwohnerfragestunde – merkte Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) an, dass für das Schottermaterial zum Ausbessern der Straßen im Zuge des Ortsputzes in Borkwalde eine kleinere Körnung bevorzugt werden sollte.

Der Tagesordnungspunkt 6 – Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder – hatte Folgendes zum Inhalt:

  • Frau Heyden (Fraktion Links-Grün) informierte darüber, dass die neue Klimaschutzbeauftragte des Landkreises im Amt sei und jetzt eingeladen werden könnte, wozu es ja einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung gebe;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) erkundigte sich nach dem Stand der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße und danach, wie es um die Reinigungsarbeiten in der Kindertagesstätte in eigener Regie der Gemeinde stehe, wozu es ja ebenfalls einen diesbezüglichen Prüfauftrag der Gemeindevertretung gebe;
  • Frau Boese (Amt Brück) konnte zu den letztgenannten beiden Anfragen keine Aussage treffen, weil dies nicht ihr Arbeitsgebiet sei, sie nehme aber die Anfragen in das Amt Brück zur Klärung mit.

Der Tagesordnungspunkt 8 befasste sich mit der Satzung der Gemeinde Borkwalde zum Kostenersatz für die Grundstücksanschlüsse im Bereich der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung (Kostenersatzsatzung).

  • Bürgermeister Eska äußerte dazu, dass eine Pauschale für den Anschluss nicht festgeschrieben werden könne, weil alle Grundstückseigner sich die jeweils bevorzugte Firma auswählen könnten und die Firmen jeweils unterschiedliche Preise angeben;
  • Frau Boese (Amt Brück) entgegnete darauf, dass die Beitragspflicht allein dadurch entstehe, dass ein Grundstück an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung angeschlossen werden KANN. Die Gebühr habe also nichts mit den Kosten für den Anschluss selbst zu tun;
  • Frau Boese ergänzte: Um die Satzung der Gemeindevertretung vorzulegen, brauche es die Kalkulation. Es müsste dazu eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die die entsprechenden Vorbereitungen für die Sitzung der Gemeindevertretung im Mai trifft;
  • Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) plädierte dafür, dies im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung in einer außerordentlichen Sitzung zu beraten, nicht nur in einer eventuell zu bildenden Arbeitsgruppe.

Der Tagesordnungspunkt 9 bezog sich auf die Satzung der Gemeinde Borkwalde über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwasserbeitragssatzsatzung).

  • Frau Boese (Amt Brück) erklärte dazu, dass die Kalkulation dazu noch nicht völlig abgeschlossen sei. Mit der Vorliegenden könnte eine Unterdeckung eintreten. Deshalb muss über die Gebühr noch genauer beraten werden.

Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in die auch die folgende Satzung im Tagesordnungspunkt 9 Satzung der Gemeinde Borkwalde über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung (Schmutzwasserbeitragssatzung)eingeschlossen war.

Im Ergebnis der Diskussion wurde festgestellt, dass

  • die Notwendigkeit der Beitragssatzung in TOP 8 geklärt werden muss;
  • eine Extra-Ausschusssitzung zur Gebührenkalkulation – Kalkulator und Anwalt sollten einbezogen werden – durchgeführt werden soll. Der Termin wird zwischen Amt und Ausschussvorsitzender geklärt.

 

Die Abstimmung zum Beschlussentwurf ergab:

Gemeindevertreter und -innen:                5 ja

Sachkundige Einwohner und -innen:      2 ja/1 Enthaltung

Im Tagesordnungspunkt 10 ging es um die Satzung der Gemeinde Borkwalde über den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Entwässerungssatzsatzung).

Abstimmung: bestätigt.

Der Tagesordnungspunkt 11 befasste sich mit der Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entsorgung von Gebühren der die dezentrale Entsorgung (Grubengebührensatzsatzung).

Die Abstimmung dazu ergab eine Bestätigung der textlichen Fassung, aber die Vertagung des endgültigen Beschlusses bis zum Vorliegen der Kalkulation.

Der Tagesordnungspunkt 12 nahm sich der Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Entsorgung aus dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Grubensatzung) an.

Diese Satzung wurde als Empfehlung an die Gemeindevertretung bestätigt.

Der Tagesordnungspunkt 13 befasste sich mit der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Entsorgung Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzsatzung).

Die Abstimmung bestätigte zwar die textliche Fassung, aber wegen der fehlenden Gebührenkalkulation wurde die Vorlage ebenfalls vertagt.

Der Tagesordnungspunkt 14 beschäftigte sich mit der Diskussion und der Stellungnahme zum Regionalplan. Nach kurzer inhaltlicher Verständigung vor allem zum Abschnitt Siedlungsentwicklung einigte man sich darauf, dass es von Seiten der Gemeinde keine einschränkende Stellungnahme geben sollte.

Der Tagesordnungspunkt 15 befasste sich mit der Vergabe eines Namens für eine neue Straße in Borkwalde und einer entsprechenden Prioritätenliste.

Dr. Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) wollte wissen, wer eine solche Prioritätenliste festgelegt habe. Die Frage hatte auch den Hintergrund, dass vor geraumer Zeit ein Antrag der Fraktion Links-Grün von der Gemeindevertretung abgelehnt worden war, Kriterien aufzustellen, nach denen sich die Vergabe von Straßennahmen richten sollte.

Bürgermeister Eska entgegnete darauf, die Gemeinde habe seinerzeit die Bürgerinnen und Bürger von Borkwalde öffentlich darum gebeten, Vorschläge für die Vergabe von Straßennamen zu unterbreiten und sie per e-mail einzureichen. Davon hätten einige Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht, woraufhin die Liste aufgestellt wurde. Die neue Straße soll den Namen Stig-Larsson-Weg bekommen. Der Namenspatron war ein schwedischer Journalist und Schriftsteller, der sich besonders auch gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagiert hat.

Auf der Liste folgen dann Henning Mankell, Lars Magnus Ericsson und Dag Hammarskjöld.

Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) sprach sich dafür aus, in die Prioritätenliste Hjalmar Branting aufzunehmen. Er war einer der Väter des schwedischen Sozialstaates und Friedensnobelpreisträger.

Der Benennung der in Frage stehenden Straße nach Stieg Larsson wurde in der Abstimmung ebenso gefolgt wie der Aufnahme von Hjalmar Branting in die Prioritätenliste, die damit insgesamt bestätigt wurde.

Dr. Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) erinnerte daran, dass sich die Gemeindevertretung darauf verständigt hatte, Ergänzungsschilder für insbesondere nach Persönlichkeiten benannte Straßen anzubringen. Er erklärte sich bereit, für zwei Straßen Vorschläge auszuarbeiten, wie der jeweilige erklärende zweizeilige Text aussehen könnte. Darüber soll dann im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde beraten werden, um Beispiele für die künftigen Ergänzungsschilder vorgeben zu können.

Dr.sc. Lothar Schröter

]]>
https://homepage.links-gruen-borkwalde.de/2022/05/03/bericht-ueber-die-sitzung-des-ausschusses-fuer-fi-nanzen-wirtschaft-soziales-bauen-und-ortsent-wicklung-der-gemeindevertretung-borkwalde-vom-06-april-2022/feed/ 5