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Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.
Danach übernahm es der Bürgermeister, Herr Eska, Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde vorzutragen. Danach
Danach informierte Frau Segl (Amt Brück) darüber, dass durch Bescheid vom 1. Januar 2024 für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ die Genehmigung erteilt worden sei, bis zu 86 Kinder betreuen zu dürfen.
In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:
Tagesordnungspunkt 8: Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2024
Tagesordnungspunkt 9: Vergabe Spielturm Kindertagesstätte Regenbogen
Der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, den Amtsdirektor damit zu beauftragen, ein Vergabeverfahren für die Beschaffung und Installation einer Spielturmkombination für die Kita Regenbogen durchzuführen und den anschließenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“
Die Begründung lautete: „In der Kita Regenbogen sind einige Spielgeräte auf Grund von immensen Defekten nicht mehr bespielbar und somit sanierungsbedürftig. Die Balancierstrecke ist so stark verwittert, dass diese nicht mehr zur Nutzung frei gegeben werden kann. Es ist beabsichtigt, die Balancierstrecke zurück zu bauen und an dessen Stelle eine neue Spielturmkombination aus verschiedenen Spiel- u. Lernelementen zu errichten. Eingefasst in diese Spielturmkombination sind auch zwei Schaukeln, da die Bestehenden sehr stark frequentiert werden. Die Teilelemente der Spielturmkombination wurden durch die Amtsverwaltung mit der Kita und dem Kita-Förderverein abgestimmt. Mit Aufstellung der ausgewählten Spielturmkombination werden mehrere Gerätetypen abgedeckt und mithin ein breites Band der körperlich-motorische Entwicklung gefördert.
Um die Instandhaltungsmaßnahmen für die Folgejahre so gering wie möglich zu halten, soll die Spielturmkombination aus langlebigem, pulverbeschichtetem Aluminium bestehen.
Im Haushalt 2024 wurden 20000 Euro für die Anschaffung in dem Produktkonto 36500.783100 bereitgestellt. In der Summe wurden 5000 Euro als Spende in dem Produktkonto 36500.681800 durch den Kitaförderverein eingerechnet. Durch die fleißige Spendenakquise des Kitafördervereins können sogar nun 8000 Euro der neuen Spielturmkombination gewidmet werden. Ursprünglich wurde mit 15000 Euro Eigenmittel plus 5000 Euro Spenden = 20000 Euro kalkuliert. Nach aktuellem Stand sind es 15000 Euro Eigenmittel plus 8000 Euro Spendengelder und somit 23000 Euro zur Verfügung stehende Finanzmittel.“
Tagesordnungspunkt 9: Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde
Der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt gemäß §§ 28 Absatz 2 Nummer 2 und § 140 BbgKVerf die dieser Beschlussvorlage als Entwurf anhängende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde in überarbeiteter Fassung.
Die Geschäftsordnung der Gemeinde Borkwalde, die am 22.04.2015 beschlossen wurde tritt außer Kraft.“
Die Begründung lautete: „Bereits mit Beschluss Bw-00-193/21 wurde die Digitalisierung des Sitzungsdienstes beschlossen und folgend umgesetzt. Eine Anpassung an die digitale Gremiumsarbeit (Umgang mit dem RatsInformationsSystem (RIS) macht eine Überarbeitung auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen und somit für neue Gemeindevertreter erforderlich. Zum vereinfachten Lesen der Geschäftsordnung wurde darauf verzichtet Funktionsbenennungen in allen geschlechterspezifischen Begriffen zu erfassen. Es wird nur noch eine Benennung (Bsp.: der Gemeindevertreter an Stelle von der/die Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen) geschrieben. Die jeweilige Bestimmung gilt für das andere Geschlecht gleichermaßen (siehe neuer § 1 Geltungsbereich). Weiterhin wurden doppelt vorkommende oder an unpassender Stelle angegliederte Punkte gestrichen bzw. an passenderer Stelle eingearbeitet. Auch was die Gliederung der Tagesordnung sowie den Wortlaut einzelner TOPs betrifft schlägt der Sitzungsdienst jeweils vereinfachtere Varianten vor. Zudem ist eine Überarbeitung auch im Hinblick auf Datenschutzthemen unabdingbar. …
Der Entwurf der Geschäftsordnung ist der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und seitens dieser befürwortet worden.“
Die Abstimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf der Geschäftsordnung ergab bei einer Enthaltung (Herr Wurche) Einstimmigkeit.
Die Abstimmung zu der nun in drei Punkten geänderten Fassung der Beschlussvorlage ergab jeweils 3 positive Voten durch Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie 2 Enthaltungen durch Gemeindevertreter.
Tagesordnungspunkt 7: Beratung zur weiteren Umsetzung des Straßenbaukonzeptes
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:
Anfragen Ausschussmitglieder:
Tagesordnung 7: Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Borkwalde
Darstellung des Vorganges:
In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde für das Jahr 2024 festgelegt:
Gemeindevertretung (GV):
14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):
24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024
Ausschuss Generationen Wald (AGW):
31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024
Tagesordnungspunkt 8: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282/23) nach Erhöhung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.
Darstellung des Vorganges: Der Beschluss Bw-10-283/23 wurde unverzüglich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.
In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung mit:
„Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt – außerhalb des Schülerverkehrs – gegenüber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: i.d.R. unter 5 Fahrgästen, in Einzelfällen bis zu 10 Fahrgästen. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafür notwendigen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der günstigsten Variante – eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten – würde diese Minimallösung bereits ca. 150000 Euro jährlich kosten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfügung stehen. Bei einem zusätzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.
Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Möglichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung möglich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelmäßig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.“
Tagesordnungspunkt 9: Beratung zum Haushaltsentwurf 2024
Frau Boese (Amt Brück) sagte die Prüfung all dessen zu.
Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde
Der Beschlusstext lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die als Entwurf anhängende Entgelt- und Nutzungsordnung (Version 2) für den Gemeindesaal Borkwalde
Der Anhang hatte folgende Fassung:
„Haus- und Nutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Gemeinde Borkwalde
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt in ihrer Sitzung am……………2023 auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBL. I S. 286), in der jetzt gültigen Fassung nachfolgende Haus- und Benutzungsordnung für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde:
Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde. Die Anlage über die Nutzungsentgelte ist Bestandteil der Haus- und Nutzungsordnung. Die Einrichtung steht unter der Trägerschaft der Gemeinde.
Der Gemeindesaal dient den Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Gremien sowie gemeindlichen Veranstaltungen und allen örtlichen Vereinen, Verbänden und Interessengruppen für deren Arbeit. Darüber hinaus steht der Gemeindesaal im Rahmen freier Zeiten gegen ein Nutzungsentgelt offen.
Die Haus- und Nutzungsordnung dient der Erhaltung, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Gemeindesaales.
Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt die Nutzerin/ der Nutzer die Bestimmungen über diese Haus- und Nutzungsordnung an.
Das Hausrecht übt die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch die Amtsdirektorin/den Amtsdirektor des Amtes Brück, aus. Den Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten.
Mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Umsetzung/Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung werden betraut:
Personen oder Personengruppen, die die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung nicht einhalten, können aus dem Gemeindesaal verwiesen werden. Verstöße können mit Hausverbot geahndet werden.
Das Ordnungsrecht gilt für die Dauer des Nutzungsrechtes von Privatpersonen als an diese übertragen.
Das Übernachten in der Einrichtung ist nicht gestattet.
Die Nutzerin/der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen der Besucherinnen und Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung entstehen, frei. Die Nutzerin/ der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die Gemeinde für den Fall der eigenen Inanspruchnahme.
Die Nutzerin/ der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde durch die Nutzung der Einrichtung entstehen, soweit sie nicht auf gewöhnliche Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zurückzuführen sind.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung können mit einer Geldbuße von 5,00 € bis zu 1.000 € nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), vom 19. Februar 1987 (BGBl. 602) in der jeweils gültigen Fassung, geahndet werden.
Die Gemeinde Borkwalde ist berechtigt, für die Nutzung ein Nutzungsentgelt sowie eine Kaution zu erheben. Sie sind im Voraus zu entrichten. (Kontonummer ………)
Die Höhe richtet sich nach den in der Anlage aufgeführten Sätzen. Weiterhin sind die Kosten für eine unterlassene Reinigung und eingetretene Schäden zu tragen.
Die Haus- und Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
„Hinweis der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die im Entwurf (Version 2) enthaltenen Punkte nicht nachvollziehbar, insbesondere § 2 Nutzung und die gesamte Entgeltordnung.
Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansässiger Vereine oder Parteien (siehe §2 Nutzung und Entgeltordnung). Das verstößt gegen die Gleichbehandlung. Hier müssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen. Außerdem würde dies eine Prüfung der Mitgliedschaft der jeweiligen Nutzer voraussetzen, die in der Amtsverwaltung nur mit erhöhtem Aufwand geleistet werden kann.
Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.
Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte für die Benutzung mit einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad festzulegen.
Fazit: Dem Entwurfsvorschlag der Gemeindevertreter der Gemeinde Borkwalde sollte nicht in vollem Umfang zugestimmt werden, sondern mit Änderungen in den oben genannten Punkten.
Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann
derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.
Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01/2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.
Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.“
Tagesordnungspunkt 11: Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)
Der Antragstext dazu lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8000 Euro zu erhöhen. Davon werden 2500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.
Begründung:
Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.
Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben.
Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.
Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt werden, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich
auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich
auswirken. Insbesondere durch den Ausbau/ Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen. Das freiwillige HSK fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf. Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.
Vorschlag der Verwaltung:
Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.
Die Abstimmung über die Empfehlung zum vorliegenden Antrag ergab:
1 Gemeindevertreter und ein Sachkundiger Einwohner dafür
2 Gemeindevertreter und 2 Sachkundige Einwohner dagegen
1 sachkundiger Einwohner enthielt sich der Stimme.
2 Gemeindevertreter erklärten sich für befangen, weil sie selbst Vorstandsmitglieder von Vereinen sind, und nahmen nicht an der Abstimmung teil.
Damit gibt der Ausschuss die Empfehlung, den Antrag abzulehnen.
Der vorliegende Antrag wird nun der Gemeindevertretung vorgelegt werden, wobei die Fraktion Links-Grün namentliche Abstimmung beantragen wird, damit sich alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Bild darüber machen können, welche Gemeindevertreterinnen und -vertreter wie zur finanziellen Ausstattung unserer ortsansässigen Vereine stehen.
Dr.sc. Lothar Schröter
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Andreas Link (Borkwalder Wählergemeinschaft)
Norbert Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft)
Erika Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft)
Tagesordnungspunkt 2: Änderungsanträge zur und Feststellung der Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 15 wurde von der Tagesordnung genommen. Die Beschlussfassung über die veränderte Tagesordnung erfolgte einstimmig.
Beim Tagesordnungspunkt 3, Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde, berichtete die Ausschussvorsitzende, Frau Bendschneider, dass das Einwohneranliegen vom 28.12.2022, in dem es um die Erhöhung der Verkehrssicherheit in einigen Straßenabschnitten Borkwaldes ging, von den zuständigen Stellen positiv entschieden worden ist. Im Einzelnen handelte es sich um:
In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.
Beim Tagesordnungspunkt Fragen der Ausschussmitglieder gab es keine Anfragen.
Tagesordnungspunkt 7: Ergebnis der Neuausschreibung der Mittagsversorgung/Vollversorgung zum 1. Oktober 2023
Tagesordnungspunkt 8: Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde
Der Beschlusstext lautete im Hauptteil:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt zum 01.10.2023 den in der Anlage befindlichen Entwurf der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.“
Begründung:
„Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung) ab dem 01.10.2023 erhielt die Firma RWS Cateringservice Gmbh den Zuschlag.
Der Preis für die Mittagsversorgung in der Kindertagesstätte Regenbogen verringert sich von bisher 3,25 auf 3,16 Euro pro Portion.
Vom 01.04.2023 bis zum 30.09.2023 betrug die monatliche Verpflegungspauschale 32,08 Euro (häusliche Ersparnis: 1,75 Euro).
Durch den neuen Preis für das Mittagessen muss die häusliche Ersparnis i.S.d. §17 Abs. 1 KitaG neu berechnet (siehe Anlage-Kalkulation) und durch den beiliegenden Satzungsentwurf mit der entsprechenden Verpflegungspauschale angepasst werden.
Aus der vorliegenden Kalkulation des Essenanbieters ergibt sich eine Erhöhung der häuslichen Ersparnis ab dem 01.10.2023 auf 1,79 Euro pro Portion.
Die Differenz zwischen häuslicher Ersparnis und dem tatsächlichen Essenpreis, den der Träger zu zahlen hat, beläuft sich auf 1,37 Euro pro Portion. Bis zum 30.09.2023 lag dieser bei 1,50 Euro pro Portion.
Das Essengeld wird als monatliche Gebühr erhoben. Es wird von 20 Tagen im Monat ausgegangen, so dass sich ein Pauschalbetrag von 35,80 Euro ergibt.
Als Ausgleich für Fehlzeiten (Schließzeiten, Urlaub und Krankheit des Kindes) wird ein Monatsbetrag im Jahr abgezogen und auf die monatlichen Beiträge umgelegt.
Die monatliche Gebühr erhöht sich somit auf 32,82 Euro (35,80 x 11 Monate/12 Monate).
Die künftig betriebene Kindertagesstätte Eichhörnchen soll voraussichtlich zum 01.11.2023 eröffnen. Der Essenanbieter wird ebenfalls die Einrichtung mit der Vollverpflegung versorgen.
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2023:
Für die Kita Regenbogen sind im Produktkonto 36500.527130 im Haushalt 2023 insgesamt 86500 Euro, davon für die Mittagsverpflegung 71500 Euro und für Frühstück und Vesper 15000 Euro eingeplant. Im Produktkonto 36500.432130 sind 38500 Euro eingeplant worden.
Im Ergebnis dieser Vergabe verringert sich der finanzielle Aufwand der Gemeinde gering.“
Die detaillierte Behandlung dieses Themas fand im nicht öffentlichen Teil statt, was von mehreren Sitzungsteilnehmern in Richtung Amt Brück kritisiert wurde, da der Gegenstand nicht vertraulich zu behandeln ist, weil er die dafür geltenden Kriterien nicht erfüllt, sondern weil er im Gegenteil die betroffenen Familien direkt finanziell betrifft.
Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 9: Erhöhung des Zuschusses für das Familienzentrum
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Erhöhung der Co-Finanzierung für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Haushaltsjahr 2023 von 6.200 auf 7600 Euro und für das Haushaltsjahr 2024 auf 8600 Euro.“
„Begründung
Der Vertrag für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Jahr 2023 wurde am 1. August 2023 vom Landkreis der Amtsverwaltung zur Unterschrift vorgelegt. Im Haushalt 2023 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6200 Euro eingeplant.
Im vorliegenden Vertrag betragen die Personalkosten insgesamt 75700 Euro für eine 1,0 Vollzeitäquivalent (Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter oder ähnliche Qualifikation).
Von dieser Gesamtsumme werden 80 % (60560 Euro) vom Landkreis PM getragen und die Co-Finanzierung der 20% Eigenanteil (15140 Euro) teilen sich die beiden Gemeinden Borkheide und Borkwalde mit jeweils 7570 Euro.
Für 2024 wurde eine aktuelle Anpassung vom Träger Stiftung Job vorgenommen. Somit ist eine tarifliche Erhöhung mit einer Gesamtsumme von 8600 Euro je Gemeinde gleich mit eingeplant worden.“
Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) kritisierte, dass die Gemeindevertretung den Vertrag nicht kennt.
Es ist eine Tariferhöhung für die Vollzeitstelle.
Abstimmung: einstimmig
Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde (Wiedervorlage)
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.“
„Begründung:
Die Abstimmung zur Nutzungsordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.
Zum Thema Nutzungsentgelt:
Die Abstimmung zur Entgeltordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.
Der Tagesordnungspunkt 11 (Unterjähriger Bericht zum Haushalt 2023) wurde als Mitteilung zur Kenntnis genommen aber inhaltlich nicht besprochen.
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>
In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:
Anfragen Ausschussmitglieder:
Beim Tagesordnungspunkt Beratung und Abstimmung zu ersten Texten für die mit der Drucksache Bw-10-208/22 beschlossenen Straßenzusatzschilder gab es eine einstimmig vom Ausschuss beschlossene Empfehlung an die Gemeindevertretung. Danach werden in einem ersten Schritt die beiden Straßenschilder des Anna-Lindh-Weges und die fünf Straßenschilder des Selma-Lagerlöf-Rings mit auf beiden Seiten beschrifteten so genannten Legendenschildern ergänzt. Die Texte folgen dem Vorschlag von Dr. Schröter (Fraktion Links-Grün) und sehen folgendermaßen aus:
Anna Lindh *19. Juni 1957 †11. September 2003 (ermordet).
Schwedische sozialdemokratische Umwelt- und Außenministerin (1994/1998). Kämpferin für Frieden und Menschenrechte.
Selma Lagerlöf *20. November 1858 †16. März 1940.
Schwedische Schriftstellerin der Welt-, besonders der Kinderliteratur.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte betrafen die Beteiligung der Nachbargemeinden an Bebauungsvorhaben in Borkheide. Konkret ging es um die Bebauungspläne:
Die Beteiligung der Nachbargemeinden richtet sich nach Punkt 2.2 des Runderlasses
des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 20. Oktober 2020. Dort heißt es:
„Nachbargemeinden gehören zu den Trägern öffentlicher Belange. Dabei sind nicht nur die unmittelbar angrenzenden Gemeinden einzubeziehen, sondern alle Städte und Gemeinden, auf die sich die jeweilige Bauleitplanung oder Satzung auswirken kann. Die zu beteiligende Gemeinde hat gegenüber der planenden Gemeinde ihre Betroffenheit substantiiert darzulegen. Finden die §§ 203 ff. BauGB Anwendung, so ist dies im Beteiligungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen. Die Beteiligung der Nachbargemeinden als Träger öffentlicher Belange steht neben dem materiell-rechtlichen Abstimmungsgebot nach § 2 Absatz 2 BauGB. Verfahrensrechtlich ist die Beteiligung der Nachbargemeinden zwar ein Unterfall der Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 BauGB. Materiell-rechtlich unterscheidet sich deren Stellung jedoch wesentlich von derjenigen anderer Träger öffentlicher Belange, weil das Abstimmungsgebot des § 2 Absatz 2 BauGB Ausdruck ihrer Planungshoheit ist.“
In den allermeisten Fällen sind Gemeinden durch Wohnbauvorhaben in der Nachbarschaft nicht betroffen. Deswegen ist die vorgeschriebene Beteiligung tatsächlich auch in den allermeisten Fällen eher Formsache. So auch in den vorliegenden drei Fällen in Borkheide.
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus, dass im Januar an Familien drei Babybegrüßungsscheine, gemäß Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, übergeben worden sind. Damit können nun Begrüßungsbäume bei der ortsansässigen Gartenbaufirma Stiehler erworben werden.
In der Einwohnerfragestunde
Bei der Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder erläuterte Frau Segl vom Amt Brück, dass jetzt in der Kindertagesstätte zwei Wirtschaftskräfte tätig und bei der Verpflegung der Kinder eingesetzt seien. Darüber hinaus übernähmen sie auch die tägliche Reinigung der Einrichtung (nicht Jahresgrundreinigung).
Den Hauptteil des Tagesordnungspunktes Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2023 der Gemeinde Borkwaldeübernahm die Kämmerin des Amtes Brück, Frau Boese.
Der Beschlusstext lautet wie folgt:
die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Fortschreibung des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2023 in Anlehnung an § 63 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.V. mit § 26 Abs. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).
Begründung
Die Gemeinde Borkwalde hat im Jahr 2022 für den Kindergartenbau einen Kredit in Höhe von 3400 T Euro aufgenommen. Die durch die Kreditaufnahme angestiegenen jährlichen Tilgungsverpflichtungen von 118 T Euro im Jahr 2023, ab 2024 von 97,1 T Euro, können aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht erwirtschaftet werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit gefährdet.
Für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird deshalb ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.
Die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist gegeben, wenn
+ der gesetzliche Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln dauerhaft erreicht wird,
+ im Finanzplan die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Höhe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erreichen und
+ die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan zur ordentlichen Tilgung der Kredite ausreichen.
Die dauernde Leistungsfähigkeit soll spätestens im Haushaltsjahr 2030 wiedererreicht werden.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, das Haushaltssicherungskonzept in der Gemeindevertretung zu beschließen.
Auch beim Tagesordnungspunkt Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde für das Jahr 2023 bestritt Frau Boese vom Amt Brück den Hauptanteil.
Der Beschlusstext lautet wie folgt:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286).
Begründung
Die Haushaltssatzung 2023 ist in Abstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Borkwalde erarbeitet worden. Im Ergebnisplan für das Jahr 2023 wird ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 810,4 T Euro ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Durch die Inanspruchnahme dieser Rücklage gilt der Haushaltsausgleich gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf als erreicht. Jedoch ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die im Jahr 2022 erfolgte Kreditaufnahme von 3400 T Euro für den Kindergartenneubau gefährdet. Mit der Kreditaufnahme ist ein Ansteigen des Schuldendienstes auf 232,1 T Euro, ab dem Jahr 2024 auf 208 T Euro verbunden. Im Finanzhaushalt ist ersichtlich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einschließlich der jährlichen Tilgungsverpflichtungen ausreichen. Ab dem Jahr 2030 sollen aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit die Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden.
Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde seit dem Jahr 2020 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen soll die dauernde Leistungsfähigkeit im Jahr 2030 erreicht werden.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Haushaltssatzung in der Gemeindevertretung zu beschließen.
Beim Tagesordnungspunkt Beratung und Festlegen des weiteren Vorgehens beim Einwohneranliegen zur Sicherung des Fußgänger- und Schulweges (Gäste: Initiatoren des Anliegens)
– informierte Frau Bendschneider (Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde) über eine e-mail von Frau Jahn vom Bereich Ordnungswidrigkeiten/Straßenverkehr/ Wahlleiterin des Amtes Brück, dass am 13. Februar 2023 eine Inaugenscheinnahme des gesamten in Rede stehenden Straßenbereiches, der durchweg als Bereich 30 km/h gekennzeichnet ist, stattgefunden habe; – die Sachstandsbeschreibung und die daraus resultierenden Vorschläge des Amtes Brück werden hier durch die sinngemäße Wiedergabe der e-mail von Frau Jahn wiedergegeben:
Der betreffende gesamte Bereich befindet sich innerhalb der 30-km/h-Zone. In diesem Bereich beträgt die Höchstgeschwindigkeit also 30 km/h; geparkt werden kann außerhalb der Parkflächen am rechten Fahrbahnrand überall dort, wo die Restfläche der Fahrbahn mindestens 3,05 m beträgt. Die Fahrbahn wird durch Borde (hoch oder niedrig bis erdgleich) begrenzt.
Zu Selma-Lagerlöf-Ring 1-32
In diesem gesamten Straßenabschnitt wurde lediglich die Fahrbahn errichtet. Ein Gehweg ist nicht vorhanden. Die rote Markierung von Hausnummer 1-16 ist lediglich optisch zu bewerten, da sie nicht, auch nicht durch einen erdgleichen Bord, von der übrigen Fahrbahn getrennt wurde. Im neu ausgebauten Restabschnitt wurde nicht einmal die Einfärbung vorgenommen. Daher ist eine gefahrarme Leitung der zunehmenden Zahl an Schulkindern zur Bushaltestelle mit Skepsis zu betrachten.
Die Fahrbahnbreite von Nr. 1-16 beträgt 5,20 m, davon rot markiert 1,50 m. Die Fahrbahnbreite im zuletzt gebauten Teil des Selma-Lagerlöf-Ringes beträgt 5,60 m.
Prüfungsergebnis: Die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich ist so ohne weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen (wie z.B. August-Strindberg-Weg) nicht zulässig. Die Straße lädt zum schnelleren Fahren ein, und Kontrollen der Geschwindigkeit werden durch den Landkreis eher gar nicht durchgeführt (insbesondere Schulwegstandorte an Kreis- und höher gruppierten Straßen bringen den Landkreis bereits an seine kapazitären Grenzen), und durch die für uns zuständigen Revierpolizisten ist eine Kontrolle von kaum mehr als 1 bis 2 Mal im Jahr realistisch.
Vorschlag:
1. Aufbringen einer durchgezogenen weißen Linie auf dem gesamten lnnenbereich (rote Markierung und fortführend in 1,50 m Breite, dann wären die Restverkehrsflächen 3,70m bzw. 4,10 m, und es könnte für den Bereich der Hausnummern 1-32 eine Einbahnstraßenregelung in aufsteigender Hausnummerierung erfolgen (evtl. mit Radfahrern im Gegenverkehr erlaubt). Dies würde zwar die Geschwindigkeit nicht wesentlich unter 30 km/h drosseln, ist aber viel überschaubarer für Fußgänger und Radfahrer. Favorit der Verwaltung 2. Aufbringen von Schwellen oder Kissen wären möglich. Jedoch bergen diese immer das Risiko, dass sich die Schrauben/Dübel im Laufe der Zeit lösen oder dass Kfz Schäden nehmen. Es gibt hierzu verschiedene Urteile. Kölner Teller sind ebenfalls möglich – allerdings tragen alle diese Maßnahmen nicht zur Schulwegsicherung bei, da der fehlende Gehweg u.E. das entscheidende Problem darstellt.
Zu Selma-Lagerlöf-Ring ab Hausnummer 68 bis Elsa-Beskow-Weg
Der Straßenabschnitt verfügt durchgängig über einen einseitigen Gehweg; der Bord ist abgesenkt.
Vorschlag: 1. Auf der Fahrbahn können „30 km/h“ entsprechend der StVO aufgemalt werden. 3. Darüber hinaus werden Parkverstöße geahndet, wenn die Restbreite der Fahrbahn neben dem parkenden Fahrzeug 3,05 m unterschreitet. Sofern die Laternenmasten es zulassen, kann auch gelegentlich das Geschwindigkeitsmessgerät angebracht werden.
Zu Olof-Palme-Ring 72 — 128
Der betreffende Abschnitt des Olof-Palme-Ringes verleitet in der Tat zu einer höheren Geschwindigkeit als 30 km/h. Er verfügt aber über einen durchgehenden Gehwegbereich, welcher auch im Begegnungsverkehr nicht überfahren werden muss. Jedoch ist dieser gesamte Abschnitt noch einige Zeit durch starke Bautätigkeit gekennzeichnet. Aufpflasterungen würden die Bauherren behindern. Markierungen einem erhöhten Verschleiß unterliegen. Hier wird noch in dieser Woche das Geschwindigkeitsmessgerät angebracht.
Vorschlag: Für diesen Bereich Maßnahmen im Sinn behalten, jedoch die weitere Wohnbebauung voranschreiten zu lassen. Durch den Gehweg mit Beleuchtung hält sich das Gefahrenpotenzial für Fußgänger und Rad fahrende Kinder hier in Grenzen.
Anmerkung: Für einen Fußgängerüberweg – muss beidseitig ein Gehweg oder weiterführender Fußweg vorhanden sein (ist hier nicht) muss die Spitzenstunde mindestens 50 Fußgänger und in derselben Stunde mindestens 200- 300 Kfz aufweisen – wird i.d.R. nicht in Zone 30 angeordnet (Ausnahme vor Schulen oder Kitas) Zu Bushaltestelle Lehniner Straße
Prüfung der Vorschläge:
1. 1. Zone 30 – eine solche Zone ist hier nicht zulässig, aber 30 km/h in dem Bereich ab Ortseingang bei der Fußgängerquerung bis hinter die Einfahrt Selma-Lagerlöf-Ring erscheint sinnvoll und gefahrenmindernd und kann bei der Verkehrsbehörde beantragt werden. 2. 2. und 3. – Fußgängerüberwege müssen hinsichtlich der Frequentierung geprüft werden. Auch hier gilt: ab 50-100 Fußgängern bei 200-300 Fahrzeugen in der Spitzenstunde ist die Errichtung eines FGÜ möglich. Verkehrszählung ist daher erforderlich.
Beleuchtung an den Bushaltestellen ist ein wesentlicher Faktor zum Erkennen der Kinder und anderer Personen an den Bushaltestellen. Hier sollte der entsprechende Beschluss um die Bushaltestelle Fichtestraße/Anders- Celsius-Straße erweitert werden.
Die nachfolgende Diskussion nahm im Groben folgenden Verlauf:
– Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin Fraktion Links-Grün) spricht sich für den Abschnitt Selma-Lagerlöf-Ring 1-32 für eine Einbahnstraßen-Regelung aus; – Frau Segl (Amt Brück) äußert dazu, dies sei nicht möglich, da zwei Fußgängerwege und Autostraße kombiniert seien. Man sollte mit der vorgeschlagenen weißen Linie beginnen, später könnte man gegenüber der Straßenverkehrsbehörde vielleicht den Versuch in Richtung Einbahnstraße oder anderen Maßnahmen unternehmen. Wichtig ist aber: Mit durchgehender weißer Linie ergäbe sich ein Parkverbot für PKW (anders als bei gestrichelter Linie); – Frau Meyer betonte, ihr sei nicht ersichtlich, welche Begründung vorgebracht werden könne, dass es keinen verkehrsberuhigten Bereich geben kann; – Frau Meyer erhielt Unterstützung von einer Einwohnerin, nach deren Auffassung ein verkehrsberuhigter Bereich laut geltenden Regelungen möglich sein müsse; – der Bürgermeister wandte ein, dass in verkehrsberuhigten Bereichen kein Parken möglich sei und die Frage beantwortet werden müsse: Wo sollen die Leute parken? – ein Einwohner merkte an, dass in dem in Rede stehenden Bereich höchstens 5 PKW parken würden; – Frau Segl (Amt Brück) wiederholte ihre Auffassung, in dem genannten Straßenabschnitt sei ein verkehrsberuhigter Bereich rechtlich nicht möglich; – Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), von Beruf Polizist, plädierte dafür, das Amt Brück solle doch prüfen, ob nicht ein verkehrsberuhigter Bereich bis Einmündung Elsa-Beeskow-Weg eingerichtet werden kann; – Frau Segl setzte sich im Weiteren für die „weiße Linie“ (getrennte Verkehrsführung) plus Einbahnstraße (das Parken würde dann dort faktisch auch unmöglich) ein; – eine Einwohnerin sah die Alternative: Entweder „weiße Linie“ oder verkehrsberuhigter Bereich; – Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) stimmte dem im Wesentlichen mit seinem Vorschlag zu: Für verkehrsberuhigten Bereich, dann aber keine „weiße Linie“ und keine Einbahnstraße. Schwellen quer über die Straße sollten nicht in Erwägung gezogen werden, weil sie zu Beschwerden über Lärmbelästigungen führen würden; Hindernisse, die wie erhöhte Blumenkübel in die Straße ragten wie in Fichtenwalde, können für die Gemeinde Kosten verursachen, die nicht leistbar sind; – dies wurde zum Vorschlag des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung, und zwar für den Abschnitt von den Mehrfamilienhäusern bis Einmündung Elsa-Beeskow-Weg; für den anderen Bereich soll das Schild „30 km/h“ aufgemalt und ein nichtamtliches Schild „für unsere Kinder – runter vom Gas!“ angebracht werden;
– die Abstimmung dazu erbrachte Einstimmigkeit;
– zum Abschnitt Olof-Palme-Ring brachte Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) den Vorschlag ein, das Schild „30 km/h“ auf die Straße zu malen, ein Geschwindigkeitsmessgerät zu installieren und nach vier Jahren (Ablauf der Gewährleistungszeit) zusätzliche Maßnahmen wie z.B. den baulichen Zwang zum Slalomfahren in Angriff zu nehmen; – die Einwohnerin Krostewitz setzte sich dafür ein, mehr Geschwindigkeitsmessgerät anzuschaffen; – der Bürgermeister nannte jedoch die Zahl von 2000 Euro für ein solches Gerät, was für die Gemeinde Borkwalde eine erhebliche Belastung darstellen würde;
– für den Bereich Bushaltestelle vom Ortseingangsschild bis Bushaltestelle einigte sich das Gremium auf den Vorstoß gegenüber der Verkehrsbehörde, ein Regime von 30 km/h einzführen;
– Frau Meyer (Sachkundige Einwohnerin Fraktion Links-Grün) spricht sich dafür aus, an den Bushaltestellen Fahrradständer aufzustellen; – der Bürgermeister entgegnete darauf, dass auf einer Seite ein solcher schon stehen würde, für die andere Seite ist ein solcher schon beschafft. |
Tagesordnungspunkt Diskussion zur Konzepterstellung für Spielplatzförderung über die ILB und Bildung einer Arbeitsgruppe
Im Tagesordnungspunkt Diskussion zum Nutzungskonzept des neuen Gemeindezentrums sowie Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
Im Tagesordnungspunkt Errichtung von Beleuchtungsanlagen an den Bushaltestellen Lehniner Straße /Kreisverkehr und Lehniner Straße Ecke Selma-Lagerlöf-Ring (Antrag Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und Bürgermeister Herrn Eska) (Version 2)
lautete der Beschlusstext wie folgt:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen je eine Beleuchtungsanlage für die o.g. Bushaltestellen zu beschaffen und zu installieren.
Begründung
Die Bushaltestellen in der Lehniner Straße am Kreisverkehr und Lehniner Straße Ecke Selma-Lagerlöf-Ring (neu eingefügt) sowie Fichtestraße sind nicht beleuchtet und werden überwiegend von den Schulkindern genutzt. Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten warten die Kinder im Dunkeln auf den Schulbus. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, ist eine Beleuchtung des Wartebereiches unbedingt erforderlich.
Ursprünglich war vorgesehen, den Strom für die Beleuchtung über eine Photovoltaikanlage zu beziehen. Durch die baulichen Besonderheiten der Haltestellen und insbesondere durch das Verschattungsproblem wären aber unverhältnismäßig hohe Kosten entstanden. Deshalb verständigte sich der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde darauf, die erforderliche Elektroenergie aus dem öffentlichen Stromnetz zu nutzen und so entsprechend der Gemeindevertretung zu empfehlen.
Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit mit einer Enthaltung.
Dr.sc. L. Schröter
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Einwohnerfragestunde:
Beim Tagesordnungspunkt Beratung zur Haushaltssatzung 2023 wurde die Gemeindevertretung über den derzeitigen Arbeitsstand informiert.
Tagesordnungspunkt Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte sowie in einer Tagespflegestelle in der Gemeinde Borkwalde
Die Elternbeitragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.“
Tagesordnungspunkt Satzung über die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Borkwalde (Kita-Benutzungsordnung)
Die Kita-Benutzungsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.“
Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Entsorgung aus dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Grubensatzung)
Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entsorgung (Grubengebührensatzung)
+ die Grundgebühr je entsorgungspflichtigem Grundstück beträgt für die Schmutzwassermenge aus abflusslosen Sammelgruben 48,00 € je Jahr.
+ die Schmutzwassermengengebühr für die dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben beträgt 10,74 € je m3. Die Mengengebühr für die Entsorgung von nicht separiertem Klärschlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen bemisst sich nach der Menge von nicht separiertem Klärschlamm, der bei Entleerung der Kleinkläranlage abgefahren wird. Die Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m3). Die Mengengebühr beträgt 25,09 € je m3.
Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung der Gemeinde Borkwalde über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung
(Schmutzwassergebührensatzung)
+ die Grundgebühr ON 2,5 beträgt 7,00 € je Monat, bzw. 84,00 € je Jahr.
+ die Grundgebühr ON 6 beträgt 70,00 € je Monat, bzw. 840,00 € je Jahr.
+ die Mengengebühr beträgt 5,63 € je m3.
Tagesordnungspunkt Neufassung Satzung der Gemeinde Borkwalde über den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Entwässerungssatzung)
Tagesordnungspunkt Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2023
+ Freiwillige Feuerwehr – 500 Euro beantragt, 450 Euro sollten bewilligt werden;
+ Kulturverein – 1500 Euro beantragt, 1200 Euro sollten bewilligt werden;
+ Kulturverein Sommerfest – 1500 Euro beantragt, 1500 Euro sollten bewilligt werden;
+ Förderverein Regenbogen – 750 Euro beantragt, 750 Euro sollten bewilligt werden;
+ Seniorentanzgruppe – 200 Euro beantragt, 100 Euro sollten bewilligt werden;
+ Interessengruppe Rentner Borkwalde – 500 Euro beantragt, 400 Euro sollten bewilligt werden;
+ Interessengruppe Foto Blende 8 – 1000 Euro beantragt, 700 Euro sollten bewilligt werden
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>In der Einwohnerfragestunde wurden folgende Probleme aufgeworfen:
Der folgende Tagesordnungspunkt behandelte die Vorstellung und Belehrung der neuen Sachkundigen Einwohnerin der Fraktion Links-Grün, Frau Uta Meyer, als Ersatz für den ausgeschiedenen Herrn Demant.
Im Tagesordnungspunk 8 ging es um eine Diskussion zur künftigen Nutzung und Bewirtschaftung des im Bau befindlichen neuen Gemeindesaals.
Der Tagesordnungspunk 9 behandelte eine erste Aussprache zur Konzeptentwicklung zur Gestaltung des Ortszentrums der Gemeinde.
Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 (Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesstätten in der Gemeinde Borkwalde und Satzung über die Betreuung in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Gemeinde Borkwalde [Kita-Benutzungsordnung]) wurden gestrichen, da sie nicht entscheidungsreif vorgelegt werden konnten.
Der Tagesordnungspunkt 12 befasste sich mit der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.
Der Tagesordnungspunkt 13 war eine Information zur Eilentscheidung: Neubau Kindertagesstätte mit Gemeindesaal – Auftragsvergabe Fassadenarbeiten.
Der Tagesordnungspunkt 14 behandelte das Thema Neubau Kita mit Gemeindesaal – Ermächtigung zur Auftragsvergabe Innenausbaugewerke.
Der Tagesordnungspunkt 15 behandelte das Problem „Verkehrsberuhigter Bereich im August-Strindberg-Weg“.
Der Tagesordnungspunkt 16 betraf die 1. Änderung zur Benutzungs- und Gebührenordnung über die Nutzung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ Borkwalde für kulturell-soziale bzw. sportliche Zwecke
Der Tagesordnungspunkt 17 zielte auf die Aufhebung des Beschlusses Bw-10-173/21 „Errichtung eines Löschwasserbrunnens“
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>Im Tagesordnungspunkt Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder wurde Folgendes ausgeführt:
Beim Tagesordnungspunkt Wahl des Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Beim Tagesordnungspunkt Unterjähriger Bericht berichtete Frau Boese:
Tagesordnungspunkt Aufhebung Beschluss und erneute Beschlussfassung über die Nutzungsvereinbarung einer Eichhörnchenstation:
Beim Tagesordnungspunkt Anpassung Geschäftsordnung – Einwohneranträge
Im Tagesordnungspunkt Verschönerung des Kreisverkehres
Beim Tagesordnungspunkt Beratung zum Vorgehen in Sachen Schenkung Skulptur „Vogelbock“ kam zur Sprache:
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>Der Bürgermeister legte dann dar, dass in puncto der geplanten Ortsinformationstafeln bis 31. Oktober 2022 Zuarbeiten von der Gemeinde abgefordert sind. Von den Anwesenden kam darauf der Hinweis, dass alles Notwendige bereits vorläge. Frau Boese (Kämmerin Amt Brück) schlug deshalb vor, dieses Problem im Amtsausschuss zu behandeln, wo die beste Möglichkeit wäre, Klärung herbeizuführen.
Der Bürgermeister informierte weiter darüber, dass vor der Sitzung des KiTa-Ausschusses ein Treffen in der Schule von Borkheide mit zwei Bürgermeistern, dem Schulamt und Schulleitern umgebender Gemeinden stattgefunden habe, weil sehr hohe Anmeldezahlen für die Schule in Borkheide vorlägen. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass die Schulen in Fichtenwalde und Golzow einige Kinder übernehmen könnten, wenn der Landkreis die Organisation des An- und Abtransports übernähme. Außerdem sei zu beklagen, dass in der Schule Borkheide zwei Lehrerplanstellen nicht besetzt werden könnten.
Frau Boese nahm dann zu einer – mittlerweile getroffenen – Eilentscheidung zur Ausstattung der Küche in der Kindertagesstätte Borkwalde Stellung. Die Aufgabe der Küche in der Kindertagesstätte sei es ja nun, Frühstück, Mittagessen und Vesper anzubieten, wozu Umbaumaßnahmen notwendig sind. Der bisherige Kostenrahmen reiche dafür aber nicht aus. Deshalb musste eine Eilentscheidung über einen höheren Kostenansatz herbeigeführt werden. Die Küche in der Kindertagesstätte Borkwalde folgt in ihrer Ausstattung nun der in der Kindertagesstätte in Borkheide.
Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) hatte das Leistungsverzeichnis überprüft und dabei festgestellt, dass manche Positionen im Angebot doppelt gerechnet worden waren. Sie bemängelte vor diesem Hintergrund mangelnde Sorgfalt im Amt Brück. Dem stimmte Frau Boese zu. Tatsächlich sind 4000 Euro zu viel im Angebot gerechnet. Diese entfallen nun. Weitere Einsparungen ergäben sich dadurch, dass für den Kochbereich nicht Induktionsfelder vorgesehen sind (sie eignen sich nicht, weil das Kochgeschirr der Küche und von Eltern nicht darauf angestimmt ist), sondern es bei Ceran-Feldern bleibt. Auch beim Backofen würden Gelder eingespart.
In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Stawinoga (SPD) danach, ob es Reaktionen von Seiten des Landrats zum Thema Bau und Kosten der Kindertagesstätte in Borkwalde gegeben habe. Herr Eska als Bürgermeister entgegnete darauf, der jetzige neue Landrat, Herr Köhler (ehemals Amtsdirektor Amt Brück) wolle in die Gemeindevertretung kommen, ohne aber auf die Zusagen des vorherigen Landrates zu reagieren, weil die nicht er – Herr Köhler – abgegeben habe. Dies rief in der Runde des Ausschusses Empörung hervor, da auch ein neu gewählter Landrat in Rechenschaftspflicht steht für die Handlungen seines Vorgängers.
Das Problem besteht darin, dass es für die neue Kindertagesstätte eine erhebliche Preissteigerung bei den Baukosten geben wird. Die Kostensteigerungen ergeben sich aus den Ergebnissen der Ausschreibungen und aus einer Prognoserechnung des Amtes. Im August soll es eine Vorlage für die Gemeindevertretung zu den Finanzen der Kindertagesstätte geben. Statt 3,6 werden nun 4,98 Millionen Euro als Baukosten vorausgesagt. Der Ausschuss war sich einig in der Auffassung, dass die Mehrkosten nicht zu Lasten der Gemeinde gehen dürfen. Entweder der Landkreis oder das Land Brandenburg müssen in die Bresche springen.
Herr Stawinoga machte auch auf folgendes Problem aufmerksam: Wie können wir in Borkwalde, angesichts mangelnder Niederschläge, mit dem Thema Wassersparen umgehen? Im Neubaugebiet, so Stawinoga, liefen die Sprenger Tag und Nacht. Eventuell im August sollte die Gemeindevertretung diese Frage behandeln. Herr Eska als Bürgermeister verwies darauf, dass der Wasserversorgungsverband dafür zuständig sei. Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) stellte sich voll und ganz auf die Seite von Herrn Stawinoga. Aber zuallererst sei doch aber an die Großverbraucher wie Buschmann/Winkelmann in Klaistow oder an die Firma Tesla zu denken, die riesige Wassermengen auf Bitumenflächen schütte. Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) regte einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger an, nur abends oder früh zu sprengen. Herr Dr. Schröter (DIE LINKE Borkwalde) sah ungeachtet des berechtigten Verweises auf die Großverbraucher auch unsere Gemeinde in der Pflicht, ggf. nach Regularien zu suchen, ob äußerstenfalls auch administrativ in die Wasserentnahme eingegriffen werden kann. Dafür gebe es aus anderen Kommunen Beispiele.
Die Debatte im Ausschuss kam auch auf das Bauschild vor der neuen Kindertagesstätte zu sprechen. Es stünde, aber es enthalte nicht alle notwendigen Angaben.
Bei der Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder erkundigte sich Herr Stawinoga (SPD) danach, ob die anstehende Reform der Grundsteuer zu Änderungen der Hebesätze in der Gemeinde Borkwalde führen könnte. Frau Boese äußerte dazu, dass das Ziel der Grundsteuerreform die deutschlandweite Vereinheitlichung der Grundsteuer sei. Daraus würden sich zwangsläufig auch andere Hebesätze ergeben. Grundsatz dabei sei, dass die Gemeinden unter dem Strich nicht profitieren, aber auch nicht zuzahlen sollen. Für einzelne Grundstücksbesitzer werde sich etwas ändern, aber nicht in Größenordnungen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um eine Beratung zur Haushaltsplanung 2023 und Folgejahre. Dazu lag ein unterjähriger Bericht als Tischvorlage vor. Aufgrund dieser Eigenschaft als Tischvorlage konnte es keine intensive Beratung des Berichts geben; er wird deshalb direkt in die Gemeindevertretung eingebracht werden.
Ergebnisse zu den Beratungen im Ausschuss gab es trotzdem. Frau Boese stellte dar, dass es noch keine für die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre relevanten Bedarfsmeldungen im Sinne mittel- und langfristiger Projekten gebe. Die Hauptaufgabe für das nächste Jahr sei es erst einmal, die Dinge zu erledigen, die 2022 nicht erledigt werden konnten. Im Vordergrund stünden dabei die neue Kindertagesstätte und die Instandsetzung von Sandstraßen gemäß beschlossener Prioritätenliste laut Beschluss vom 6. Oktober 2021. Hierbei handelt es sich um die Ernst-Thälmann-Straße (vom Kreisverkehr bis zur Birkenstraße, ca. 100 m); präzisiert: bis Haderlandstieg; die Chursachsenstraße (von Haderlandstieg bis Birkenstraße, ca. 300 m); den Haderlandstieg (von Waldstraße bis Chursachsenstraße, ca. 500 m nur teilweise zu erneuern) und den Siebenbrüderweg (von Ernst-Thälmann-Straße bis Brücker Weg, ca. 50 m). Frau Neemann-Westphal (Freie Wähler Borkwalde) betonte, dass auch der Brigittenweg sehr dringlich wäre. Im Kern geht es bei der Instandsetzung um das Einbringen von Schottermarerial und das Planschieben der Straßen. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Arbeiten im August 2022 in Angriff genommen würden, nicht im Juni wie geplant.
Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) erkundigte sich danach, wie weit die Ausschreibung für die geplante Straßenbeleuchtung sei. Frau Boese erläuterte, dass es 30-40 Prozent Bundesförderung für die Beleuchtung von Radwegen gebe. Denn bei der Beleuchtung der Ernst-Thälmann-Straße geht es nicht um die Beleuchtung der Straße selbst, sondern um die des benachbarten Radweges. Die Förderung konnte durch das Amt Brück noch nicht beantragt werden, da der Fördergeldgeber „schwer erreichbar“ sei. Das Amt soll nun außerdem prüfen, wie der Stand der Beleuchtung im Elsa-Brandström-Weg und in der Ingrid-Bergmann-Straße ist.
Bezugnehmend darauf, dass es noch keine Ideen für mittel- und langfristige Projekte für Borkwalde gebe, flocht Frau Bendschneider (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) ein, dass solche Projekte kaum angeschoben werden könnten, weil es für die Gemeinde weder Grundstücke noch finanzielle Spielräume gebe.
Der Bürgermeister brachte die Überlegung ein, dass Borkwalde angesichts seiner Vergrößerung vielleicht einen Gemeindearbeiter mehr benötigt. Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) möchte dazu das Amt Brück mit einer entsprechenden Prüfung beauftragen. Außerdem solle das Amt auch Stellenbeschreibungen für alle Gemeindearbeiter ausarbeiten.
Zum Bauablauf bei der neuen Kindertagesstätte äußerte Frau Boese, dass noch 2022 1,0 bis 1,3 Millionen Euro verausgabt werden würden. Zudem stünden zusätzliche Fördermittel für den Gemeindesaal und die Ausstattung Kindertagesstätte in Aussicht. Thematisch anders gelagert, sprach Frau Boese für 2022 von höheren zu erwartenden Schlüsselzuweisungen und höheren Steuereinnahmen für Borkwalde. Dem stünden eine geringere Kreisumlage von 23000 Euro, aber eine höhere Amtsumlage gegenüber.
Das Amt Brück wurde vom Ausschuss beauftragt zu prüfen, wie der Stand der Wege- und Wasserversorgung auf dem Friedhof ist, wofür ja 5000 Euro eingeplant sind.
Beim Tagesordnungspunkt Beratung über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Ernst-Thälmann-Straße vom Kreisverkehr bis Ortsausgang nach Kanin äußerte Herr Link (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft), dass Geschwindigkeitsmessungen augenblicklich wegen Personalmangels bei der Polizei nicht möglich seien. Man könne aber z.B. eine Beschilderung „Achtung Radarkontrolle“ vornehmen, was im Amt Brück geprüft werden sollte (Frau Jahn). Auch könnte der Vorschlag überlegt werden, Leuchteinrichtungen in Form von Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Frau Boese gab aber zu bedenken, dass die Gemeinde nur Vorschläge gegenüber dem Träger der Kreisstraße unterbreiten könne. Von Seiten eines Gastes kam der Vorschlag, in der Ernst-Thälmann-Straße die Tempobegrenzung „50“ auf die Straße zu malen.
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>Zunächst behandelte der Tagesordnungspunkt 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung. Da der „Wirtschaftsplan der Abwasserentsorgungsgesellschaft Borkwalde mbH“ nicht vorliegt, muss der Tagesordnungspunkt 7 von der Tagesordnung genommen werden
Beim Tagesordnungspunkt 3 „Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde“ wurde Folgendes vorgetragen:
Zum Tagesordnungspunkt 5 – Einwohnerfragestunde – merkte Herr Wurche (Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft) an, dass für das Schottermaterial zum Ausbessern der Straßen im Zuge des Ortsputzes in Borkwalde eine kleinere Körnung bevorzugt werden sollte.
Der Tagesordnungspunkt 6 – Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder – hatte Folgendes zum Inhalt:
Der Tagesordnungspunkt 8 befasste sich mit der Satzung der Gemeinde Borkwalde zum Kostenersatz für die Grundstücksanschlüsse im Bereich der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung (Kostenersatzsatzung).
Der Tagesordnungspunkt 9 bezog sich auf die Satzung der Gemeinde Borkwalde über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwasserbeitragssatzsatzung).
Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in die auch die folgende Satzung im Tagesordnungspunkt 9 Satzung der Gemeinde Borkwalde über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung (Schmutzwasserbeitragssatzung)eingeschlossen war.
Im Ergebnis der Diskussion wurde festgestellt, dass
Die Abstimmung zum Beschlussentwurf ergab:
Gemeindevertreter und -innen: 5 ja
Sachkundige Einwohner und -innen: 2 ja/1 Enthaltung
Im Tagesordnungspunkt 10 ging es um die Satzung der Gemeinde Borkwalde über den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Entwässerungssatzsatzung).
Abstimmung: bestätigt.
Der Tagesordnungspunkt 11 befasste sich mit der Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entsorgung von Gebühren der die dezentrale Entsorgung (Grubengebührensatzsatzung).
Die Abstimmung dazu ergab eine Bestätigung der textlichen Fassung, aber die Vertagung des endgültigen Beschlusses bis zum Vorliegen der Kalkulation.
Der Tagesordnungspunkt 12 nahm sich der Satzung der Gemeinde Borkwalde zur Entsorgung aus dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen (Grubensatzung) an.
Diese Satzung wurde als Empfehlung an die Gemeindevertretung bestätigt.
Der Tagesordnungspunkt 13 befasste sich mit der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Entsorgung Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzsatzung).
Die Abstimmung bestätigte zwar die textliche Fassung, aber wegen der fehlenden Gebührenkalkulation wurde die Vorlage ebenfalls vertagt.
Der Tagesordnungspunkt 14 beschäftigte sich mit der Diskussion und der Stellungnahme zum Regionalplan. Nach kurzer inhaltlicher Verständigung vor allem zum Abschnitt Siedlungsentwicklung einigte man sich darauf, dass es von Seiten der Gemeinde keine einschränkende Stellungnahme geben sollte.
Der Tagesordnungspunkt 15 befasste sich mit der Vergabe eines Namens für eine neue Straße in Borkwalde und einer entsprechenden Prioritätenliste.
Dr. Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) wollte wissen, wer eine solche Prioritätenliste festgelegt habe. Die Frage hatte auch den Hintergrund, dass vor geraumer Zeit ein Antrag der Fraktion Links-Grün von der Gemeindevertretung abgelehnt worden war, Kriterien aufzustellen, nach denen sich die Vergabe von Straßennahmen richten sollte.
Bürgermeister Eska entgegnete darauf, die Gemeinde habe seinerzeit die Bürgerinnen und Bürger von Borkwalde öffentlich darum gebeten, Vorschläge für die Vergabe von Straßennamen zu unterbreiten und sie per e-mail einzureichen. Davon hätten einige Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht, woraufhin die Liste aufgestellt wurde. Die neue Straße soll den Namen Stig-Larsson-Weg bekommen. Der Namenspatron war ein schwedischer Journalist und Schriftsteller, der sich besonders auch gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagiert hat.
Auf der Liste folgen dann Henning Mankell, Lars Magnus Ericsson und Dag Hammarskjöld.
Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) sprach sich dafür aus, in die Prioritätenliste Hjalmar Branting aufzunehmen. Er war einer der Väter des schwedischen Sozialstaates und Friedensnobelpreisträger.
Der Benennung der in Frage stehenden Straße nach Stieg Larsson wurde in der Abstimmung ebenso gefolgt wie der Aufnahme von Hjalmar Branting in die Prioritätenliste, die damit insgesamt bestätigt wurde.
Dr. Schröter (Sachkundiger Einwohner für die Fraktion Links-Grün) erinnerte daran, dass sich die Gemeindevertretung darauf verständigt hatte, Ergänzungsschilder für insbesondere nach Persönlichkeiten benannte Straßen anzubringen. Er erklärte sich bereit, für zwei Straßen Vorschläge auszuarbeiten, wie der jeweilige erklärende zweizeilige Text aussehen könnte. Darüber soll dann im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde beraten werden, um Beispiele für die künftigen Ergänzungsschilder vorgeben zu können.
Dr.sc. Lothar Schröter
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