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Änderungsanträge zur Tagesordnung:
Bei den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde führte der Bürgermeister aus:
Informationen zur Ausschussarbeit:
Einwohnerfragestunde:
Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:
Tagesordnungspunkt 9 – Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2024
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt, Zuwendungen und Zuschüsse aus dem Haushalt 2024 an folgende Vereine und Interessengruppen zu vergeben:“
Die Abstimmung zum Beschlussentwurf ergab 5 Mal Zustimmung und 1 Enthaltung (Dr. Schröter, der ungeachtet seiner Einwendungen auf jeden Fall nicht gegen die Zuwendungen votieren wollte).
Tagesordnungspunkt 10 – 1. Änderungssatzung zur Benutzungsordnung der Kindertagesstätte
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Borkwalde (Kita- Benutzungsordnung) gültig ab 08.01.2024.“
Die Begründung lautete:
„Durch die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Eichhörnchen ab 08.01.2024 war es erforderlich durch die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Borkwalde (Kita-Benutzunsordnung) anzupassen. Dieses betrifft die Öffnungszeit der Kita Eichhörnchen.“
Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 11 – Vergabe Spielturm Kindertagesstätte „Regenbogen“
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, den Amtsdirektor damit zu beauftragen, ein Vergabeverfahren für die Beschaffung und Installation einer Spielturmkombination für die Kindertagesstätte Regenbogen durchzuführen und den anschließenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“
Die Begründung lautete:
„In der Kindertagesstätte Regenbogen sind einige Spielgeräte auf Grund von immensen Defekten nicht mehr bespielbar und somit sanierungsbedürftig. Die Balancierstrecke ist so stark verwittert, dass diese nicht mehr zur Nutzung frei gegeben werden kann. Es ist beabsichtigt, die Balancierstrecke zurückzubauen und an dessen Stelle eine neue Spielturmkombination ausverschiedenen Spiel- und Lernelementen zu errichten. Eingefasst in diese Spielturmkombination sind auch zwei Schaukeln, da die Bestehenden sehr stark frequentiert werden. Die Teilelemente der Spieltturmkombination wurden durch die Amtsverwaltung mit der Kindertagesstätte und dem Kindertagesstätten-Förderverein abgestimmt. Mit Aufstellung der ausgewählten Spielturmkombination werden mehrere Gerätetypen abgedeckt und mithin ein breites Band der körperlich-motorische Entwicklung gefördert.
Um die Instandhaltungsmaßnahmen für die Folgejahre so gering wie möglich zu halten, soll die Spielturmkombination aus langlebigem, pulverbeschichtetem Aluminium bestehen.
Im Haushalt 2024 wurden 20000 Euro für die Anschaffung in dem Produktkonto 36500.783100 bereitgestellt. In der Summe wurden 5000 Euro als Spende in dem Produktkonto 36500.681800 durch den Kindertagesstätten-Förderverein eingerechnet. Durch die fleißige Spendenaquise des Kindertagesstätten-Fördervereins können sogar nun 8000 Euro der neuen Spielturmkombination gewidmet werden. Ursprünglich wurde mit 15000 Euro Eigenmitteln plus 5000 Euro Spenden = 20000 Euro kalkuliert. Nach aktuellem Stand sind es 15000 Euro Eigenmittel plus 8000 Euro Spendengelder und somit 23000 Euro zur Verfügung stehende Finanzmittel.“
Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 12 – Beschaffung eines beheizbaren Bürocontainers mit entsprechender Sanitärausstattung für die Gemeindearbeiter der Gemeinde Borkwalde
(Antrag der Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und des ehrenamtlichen Bürgermeisters, Herrn Eska)
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen einen im o.g. Antrag genannten Container zu beschaffen und diesen auf dem Gelände des Bauhofes aufzustellen.“
Die Begründung lautete:
„Die Arbeitsbedingungen für unsere Gemeindearbeiter sind eine Zumutung.
Im Winter und zur kalten Jahreszeit haben die Beschäftigten keine Möglichkeit, sich aufzuwärmen und ihre nasse Bekleidung zu trocknen, da es in der vorhandenen Bauhofhalle keine Heizung gibt. Es ist auch kein erforderlicher Aufenthaltsraum vorhanden, in dem sie ihre ihnen zustehende Pause machen können. Von einer Toilette bzw. Wasch- oder Duschmöglichkeit ganz zu schweigen.“
Dazu gab es einen Hinweis der Amtsverwaltung Brück mit folgendem Wortlaut:
„1. Die Formulierung im Beschlusstext: im o.g. Antrag genannten Container sollte durch folgende Formulierung ersetzt werden: Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen einen beheizbaren Bürocontainer, alternativ einen Anbau an den bestehenden Jugendclub mit entsprechender Sanitärausstattung, für die Gemeindearbeiter der Gemeinde Borkwalde und sollte durch die Funktion als Aufenthaltsräume ergänzt werden.
2. Demnach wird gemäß § 61 Brandenburgische Bauordnung dieses Vorhaben zu einer baugenehemigungspflichtigen Hochbau-Maßnahme. Siehe § 61 Abs. 1, Punkt 1a.) baugenehmigungsfrei sind:
1. folgende Gebäude oder bauliche Anlagen:
a. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen[…] Das eingeplante Budget könnte für die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen (Bauantrag vorbereiten und stellen) verwendet werden.
3. Der Standort des Bürocontainers, alternativ Anbau, muss im Vorfeld zwingend definiert werden. Der Bürocontainer, alternativ Anbau, sollte unmittelbar neben dem Jugendclub realisiert werden, um die bestehenden Anschlüsse zu nutzen.“
Bei der Abstimmung zur Verweisung des Problems in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde gab es 2 Stimmen dafür und 4 dagegen, womit der Antrag abgelehnt ist.
Bei der Abstimmung der Vorlage selbst gab es 4 Stimmen plus Bürgermeister dafür bei 2 Enthaltungen (Frau Krüger und Herr Dr. Schröter, die sich nicht gegen die im Interesse der Gemeindearbeiter liegende Baumaßnahme stellen wollten, trotz aller Bedenken).
Tagesordnung 13: Abberufung sachkundiger Einwohner des zeitweiligen Ausschusses Generationenwald
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Abberufung von Frau Heike Cybulski und Herrn Jürgen Schmidt als sachkundige Einwohner des zeitweiligen Ausschusses Generationenwald mit sofortiger Wirkung.“
Die Begründung lautete:
„Die mit Beschluss Bw-00-308/23 am 24.05.2023 berufenen sachkundigen Einwohner Frau Heike Cybulski und Herr Jürgen Schmidt sind auf eigenen Wunsch von ihrer Tätigkeit als sachkundige Einwohner des zeitweiligen Ausschusses Generationenwald zurückgetreten.
Da die Berufung per Beschluss erfolgte, ist auch für die Abberufung entsprechend zu verfahren. Somit hat der Ausschuss nach erfolgter Beschlussfassung noch insgesamt 7 sachkundige Einwohner.“
Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 14 – Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt gemäß §§ 28 Absatz 2 Nummer 2 und § 140 BbgKVerf die dieser Beschlussvorlage als Entwurf anhängende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde in überarbeiteter Fassung.
Die Geschäftsordnung der Gemeinde Borkwalde, die am 22.04.2015 beschlossen wurde tritt außer Kraft.“
Die Begründung lautete:
„Bereits mit Beschluss Bw-00-193/21 wurde die Digitalisierung des Sitzungsdienstes beschlossen und folgend umgesetzt. Eine Anpassung an die digitale Gremiumsarbeit (Umgang mit dem RatsInformationsSystem (RIS) macht eine Überarbeitung auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen und somit für neue Gemeindevertreter erforderlich. Zum vereinfachten Lesen der Geschäftsordnung wurde darauf verzichtet Funktionsbenennungen in allen geschlechterspezifischen Begriffen zu erfassen. Es wird nur noch eine Benennung (Bsp.: der Gemeindevertreter an Stelle von der/die Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen) geschrieben. Die jeweilige Bestimmung gilt für das andere Geschlecht gleichermaßen (siehe neuer § 1 Geltungsbereich). Weiterhin wurden doppelt vorkommende oder an unpassender Stelle angegliederte Punkte gestrichen bzw. an passenderer Stelle eingearbeitet. Auch was die Gliederung der Tagesordnung sowie den Wortlaut einzelner TOPs betrifft schlägt der Sitzungsdienst jeweils vereinfachtere Varianten vor. Zudem ist eine Überarbeitung auch im Hinblick auf Datenschutzthemen unabdingbar. Auch das Thema Mitwirkungsverbot wurde aufgenommen. Hinzugefügte und angepasste Textpassagen können den beigefügten Anlagen (Anlage 2: Entwurf mit farblicher Kennzeichnung und Anlage 3: Synopse) entnommen werden. Der Beschlussvorlage ist weiterhin als Anlage 1 der Entwurf der überarbeiteten Geschäftsordnung beigefügt. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und seitens dieser befürwortet worden.“
Die Abstimmung zum Änderungsantrag, in der Geschäftsordnung wie bisher die männliche und weibliche Form bei Bezugnahme auf Personen zu verwenden, ergab Einstimmigkeit.
Weitere Änderungen zum Entwurf gab es
Die Abstimmung zur Geschäftsordnung in der abgeänderten Variante ergab Einstimmigkeit.
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.
Danach übernahm es der Bürgermeister, Herr Eska, Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde vorzutragen. Danach
Danach informierte Frau Segl (Amt Brück) darüber, dass durch Bescheid vom 1. Januar 2024 für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ die Genehmigung erteilt worden sei, bis zu 86 Kinder betreuen zu dürfen.
In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:
Tagesordnungspunkt 8: Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen 2024
Tagesordnungspunkt 9: Vergabe Spielturm Kindertagesstätte Regenbogen
Der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, den Amtsdirektor damit zu beauftragen, ein Vergabeverfahren für die Beschaffung und Installation einer Spielturmkombination für die Kita Regenbogen durchzuführen und den anschließenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“
Die Begründung lautete: „In der Kita Regenbogen sind einige Spielgeräte auf Grund von immensen Defekten nicht mehr bespielbar und somit sanierungsbedürftig. Die Balancierstrecke ist so stark verwittert, dass diese nicht mehr zur Nutzung frei gegeben werden kann. Es ist beabsichtigt, die Balancierstrecke zurück zu bauen und an dessen Stelle eine neue Spielturmkombination aus verschiedenen Spiel- u. Lernelementen zu errichten. Eingefasst in diese Spielturmkombination sind auch zwei Schaukeln, da die Bestehenden sehr stark frequentiert werden. Die Teilelemente der Spielturmkombination wurden durch die Amtsverwaltung mit der Kita und dem Kita-Förderverein abgestimmt. Mit Aufstellung der ausgewählten Spielturmkombination werden mehrere Gerätetypen abgedeckt und mithin ein breites Band der körperlich-motorische Entwicklung gefördert.
Um die Instandhaltungsmaßnahmen für die Folgejahre so gering wie möglich zu halten, soll die Spielturmkombination aus langlebigem, pulverbeschichtetem Aluminium bestehen.
Im Haushalt 2024 wurden 20000 Euro für die Anschaffung in dem Produktkonto 36500.783100 bereitgestellt. In der Summe wurden 5000 Euro als Spende in dem Produktkonto 36500.681800 durch den Kitaförderverein eingerechnet. Durch die fleißige Spendenakquise des Kitafördervereins können sogar nun 8000 Euro der neuen Spielturmkombination gewidmet werden. Ursprünglich wurde mit 15000 Euro Eigenmittel plus 5000 Euro Spenden = 20000 Euro kalkuliert. Nach aktuellem Stand sind es 15000 Euro Eigenmittel plus 8000 Euro Spendengelder und somit 23000 Euro zur Verfügung stehende Finanzmittel.“
Tagesordnungspunkt 9: Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde
Der Beschlusstext lautete: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt gemäß §§ 28 Absatz 2 Nummer 2 und § 140 BbgKVerf die dieser Beschlussvorlage als Entwurf anhängende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde in überarbeiteter Fassung.
Die Geschäftsordnung der Gemeinde Borkwalde, die am 22.04.2015 beschlossen wurde tritt außer Kraft.“
Die Begründung lautete: „Bereits mit Beschluss Bw-00-193/21 wurde die Digitalisierung des Sitzungsdienstes beschlossen und folgend umgesetzt. Eine Anpassung an die digitale Gremiumsarbeit (Umgang mit dem RatsInformationsSystem (RIS) macht eine Überarbeitung auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen und somit für neue Gemeindevertreter erforderlich. Zum vereinfachten Lesen der Geschäftsordnung wurde darauf verzichtet Funktionsbenennungen in allen geschlechterspezifischen Begriffen zu erfassen. Es wird nur noch eine Benennung (Bsp.: der Gemeindevertreter an Stelle von der/die Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen) geschrieben. Die jeweilige Bestimmung gilt für das andere Geschlecht gleichermaßen (siehe neuer § 1 Geltungsbereich). Weiterhin wurden doppelt vorkommende oder an unpassender Stelle angegliederte Punkte gestrichen bzw. an passenderer Stelle eingearbeitet. Auch was die Gliederung der Tagesordnung sowie den Wortlaut einzelner TOPs betrifft schlägt der Sitzungsdienst jeweils vereinfachtere Varianten vor. Zudem ist eine Überarbeitung auch im Hinblick auf Datenschutzthemen unabdingbar. …
Der Entwurf der Geschäftsordnung ist der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und seitens dieser befürwortet worden.“
Die Abstimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf der Geschäftsordnung ergab bei einer Enthaltung (Herr Wurche) Einstimmigkeit.
Die Abstimmung zu der nun in drei Punkten geänderten Fassung der Beschlussvorlage ergab jeweils 3 positive Voten durch Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie 2 Enthaltungen durch Gemeindevertreter.
Tagesordnungspunkt 7: Beratung zur weiteren Umsetzung des Straßenbaukonzeptes
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>
In vielen Fenstern der Häuser unseres schönen Ortes erblickt man erleuchtete Schwibbögen und bunte Sterne. Verschiedentlich sieht man Lichterketten, an den Haustüren rotbebänderte Kränze mit vergoldeten Glöckchen und kleinen Figuren aus Holz. In den Wohnstuben stehen Pyramiden aus dem Erzgebirge, farbige Räuchermännchen verströmen Weihrauchduft, anheimelnd flackern Kerzen.
Weihnachten 2023. Es sind Tage der Ruhe, der Einkehr und der Besinnung.
Die Fraktion Links-Grün wünscht Ihnen allen Frohe Weihnachten im Kreise Ihrer Familien, Ihrer Lieben! Wir wünschen Ihnen ein glückliches, gesundes, erfolgreiches, vor allem aber friedliches Neues Jahr 2024!
Ihre Renate Krüger
Vorsitzende der Fraktion Links-Grün in der Gemeindevertretung Borkwalde
]]>Nach den ohne Widerspruch abgearbeiteten Formalien führte der Bürgermeister in den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde aus:
Informationen zur Ausschussarbeit:
Einwohnerfragestunde:
Tagesordnung 8: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:
Tagesordnungspunkt 9 – Mitteilung: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282/23) nach Erhöhung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.
„Darstellung des Vorganges:
Der Beschluss Bw-10-283/23 wurde unverzüglich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.
In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung mit:
Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt – außerhalb des Schülerverkehrs – gegenüber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: I.d.R. unter 5 Fahrgästen, in Einzelfällen bis zu 10 Fahrgästen. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafür notwendigen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der günstigsten Variante – eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten – , würde diese Minimallösung bereits ca. 150.000 Euro jährlich kosten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfügung stehen. Bei einem zusätzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.
Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Möglichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung möglich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelmäßig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.“
Tagesordnungspunkt 10 – Änderung der Schließzeiten 2024 der Kindertagesstätte Eichhörnchen
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Änderung, entgegen des Beschlusses Bw-10-334/23, folgende Schließzeiten für die Kindertagesstätte Eichhörnchen 2024:
10.05.2024 Teamtag (Freitag), 05.08.2024 bis 09.08.2024 Konzeptionsarbeit, 04.10.2024 Teamtag (Freitag), 01.11.2024 Brückentag (Freitag), 27.12.2024 Brückentag (Freitag), 30.12.2024 Brückentag (Montag), 31.12.2024 Brückentag (Dienstag)
Begründung
Da es für die Kindertagesstätte Eichhörnchen noch keinen aktiven Kita-Ausschuss gibt, wurde mit dem derzeitigem Kita-Team genauestens besprochen, wie die Schließzeiten für das Jahr 2024, durchgeführt werden sollen.“
Die Abstimmung zu diesem Beschlussentwurf ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 11 – Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die als Entwurf anhängende Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.
Begründung
Nach Diskussion der Version 2 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeindevertretung Borkwalde am 08.11.2023 wurde die Entgelt- und Nutzungsordnung entsprechend angepasst und die Version 3 erstellt.
Zur Handhabung der Vermietung sind die Terminbuchungen über den Bürgermeister zu beantragen. Entsprechende Vertragsdokumente liegen dem Bürgermeister bereits vor und könnten direkt genutzt werden. Dem Bürgermeister obliegt die Planung von Veranstaltungen und Buchungen. Über entsprechende Vertragsabschlüsse wird die Amtsverwaltung informiert. Das Nutzungsentgelt wird vom Nutzer oder Nutzerinnen 14 Tage im Voraus geleistet. Die Überwachung der Zahlung erfolgt durch die Amtsverwaltung.
Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.
Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01/2024 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.
Die Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.
Hinweis der Verwaltung:
Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.
Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte für die Benutzung mit einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad festzulegen.“
Seniorenarbeit mit Nutzungsentgelten. Sie betonte, dass der Wunsch nach gemeindlichen Räumlichkeiten in der Einwohnerschaft immer sehr groß gewesen sei, auch zu einer Zeit, als es im Ort noch gastronomische Einrichtungen bzw. sogar noch einen kleinen Laden gab. Das Ziel sei immer gewesen, einen Treffpunkt zu schaffen, um das Zusammenleben zu fördern. Die genannten Nutzungsentgelte könnten zu einer Enttäuschung in der Einwohnerschaft führen. Insoweit sei die vorgesehene Regelung zur Entrichtung von Nutzungsgebühren durch die aufgeführten Gruppenunverständlich. Die Vorsitzende der Fraktion Links-Grün beantragte daraufhin eine namentliche Abstimmung. Deren Ziel war es, der Einwohnerschaft vor Augen zu führen, wer für die finanzielle Belastung der Vereine und Interessengruppen sowie der Kinder- Jugend-, und Seniorenarbeit mit Entgelten für die Nutzung des Gemeindesaals ist und wer nicht;
Tagesordnungspunkt 12 – Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8.000 Euro zu erhöhen.
Davon werden 2.500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.
Begründung
Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.
Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5.100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben.
Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.
Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2.500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.“
„Anmerkung der Verwaltung:
Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2.900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich
Insbesondere durch den Ausbau/die Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen.
Das freiwillige Haushaltssicherungskonzept fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf.
Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.
Vorschlag der Verwaltung:
Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.“
Tagesordnungspunkt 13 – Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Borkwalde
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Fortschreibung des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2024 in Anlehnung an § 63 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.V. mit § 26 Abs. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).
Begründung
Die Gemeinde Borkwalde hat im Jahr 2022 für den Kindergartenbau einen Kredit in Höhe von 3.400 TEuro aufgenommen. Die durch die Kreditaufnahme angestiegenen jährlichen Tilgungsverpflichtungen von 97,1 TEuro können aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht erwirtschaftet werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit gefährdet. Für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird deshalb ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.
Die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist gegeben, wenn
– der gesetzliche Haushaltsausgleich ohne Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln
dauerhaft erreicht wird,
– im Finanzplan die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Höhe der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erreichen und
– die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan zur
ordentlichen Tilgung der Kredite ausreichen.
Die dauernde Leistungsfähigkeit soll spätestens im Haushaltsjahr 2033 wiedererreicht werden.“
Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen (Frau Krüger, Dr. Schröter)
Tagesordnung 14 – Haushaltssatzung der Gemeinde Borkwalde für das Jahr 2024
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286).
Begründung
Die Haushaltssatzung 2024 ist in Abstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Borkwalde erarbeitet worden.
Im Ergebnisplan für das Jahr 2024 wird ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 1.136,6 TEuro ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag kann aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Durch die Inanspruchnahme dieser Rücklage gilt der Haushaltsausgleich gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf als erreicht.
Jedoch ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die im Jahr 2022 erfolgte Kreditaufnahme von 3.400 TEuro für den Kindergartenneubau gefährdet. Mit der Kreditaufnahme ist ein Ansteigen des Schuldendienstes auf auf 208 TEuro verbunden. Im Finanzhaushalt ist ersichtlich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einschließlich der jährlichen Tilgungsverpflichtungen ausreichen. Die Finanzsituation wird zudem u.a. durch die hohen Umlageverpflichtungen für Schul- und Kinderbetreuung belastet.
Zum Ende des Jahres 2024 wird ein Finanzdefizit von 124,6 TEuro ausgewiesen. In der Haushaltssatzung wurde daher vorsorglich die Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 200 TEuro festgelegt.
Ab dem Jahr 2033 sollen aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit die Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden.
Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde seit dem Jahr 2020 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen soll die dauernde Leistungsfähigkeit im Jahr 2033 erreicht werden.
Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen (Frau Krüger, Dr. Schröter)
Tagesordnungspunkt 15 – Grundsteuerreform Änderung der Hebesätze ab
01.01.2025 (Antrag der Fraktion Links-Grün, Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft, Herrn Egbert Eska, ehrenamtl. Bürgermeister, und Herrn Matthias Stawinoga, SPD)
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Hebesätze der Grundsteuern A und B zum 01.01.2025 so anzupassen, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird das Amt Brück beauftragt, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10. April 2024 einen Vorschlag für die geänderte Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 mit den neu berechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen zur Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Grundstückswerte haben sich die von den Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbeträge erheblich erhöht. Die Anwendung der bisherigen Hebesätze würde damit zu einer außergewöhnlichen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Belastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Daher sind neue Hebesätze zu erarbeiten, die dem Kriterium der Aufkommensneutralität Rechnung tragen, und somit der Gemeinde das bisherige Grundsteueraufkommen garantieren.
Hinweis der Amtsverwaltung:
Um für 2025 rechtssicher Grundsteuern erheben zu können, müssen in 2024 neue Hebesätze von der Gemeindevertretung beschlossen werden – das ist unstrittig. Die neuen Hebesätze sollen so angepasst werden, dass die Erträge möglichst weder höher noch niedriger – gemessen am Bezugsjahr – sind. Für die einzelnen Eigentümer kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.
Die Vorbereitung einer konkreten Beschlussvorlage mit den neuen Hebesätzen ist jedoch erst möglich, wenn die dazu erforderlichen Bewertungen von den zuständigen Finanzämtern abgeschlossen sind und alle Grundsteuermessbescheide vorliegen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Voraussetzungen im März/April 2024 bereits vollständig vorliegen. Vorab einen Termin zur Änderung der Hebesätze festzulegen, ist daher nicht sinnvoll und zudem risikobehaftet. Gern kann die Amtsverwaltung zum vorgenannten Termin eine unverbindliche Prognoserechnung zur Beratung in der Gemeindevertretung (NÖT) vorlegen.
Nach Auskunft des Finanzministeriums soll es Mitte 2024 ein Transparenzregister geben, welches die Bürger einsehen können und erfahren, welcher Hebesatz für ihre Gemeinde aufkommensneutral wäre.
Ungeachtet dessen, kann es zur Erfüllung kommunaler Aufgaben erforderlich werden, die Hebesätze bei schlechter Finanzlage der Gemeinde in den Folgejahren zu erhöhen.“
Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 2 Enthaltungen.
Tagesordnungspunkt 16 – Antrag auf Genehmigung nach BImSchG – Windpark Reesdorf Beteiligung der Gemeinde Borkwalde
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt im Rahmen der Behördenbeteiligung im Genehmigungsverfahren nach BlmSchG – Antrag der Firma JUWI GmbH vom 15.06.2023 auf Errichtung und Betrieb von 8 WKA in 14547 Beelitz, Gemarkung Reesdorf die anliegende Stellungnahme.
Begründung:
Die Firma JUWI GmbH beabsichtigt mit Antrag vom 15.06.2023 die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (Typ Vestas V162-7.2 MW) in 14547 Beelitz OT Reesdorf, Gemarkung Reesdorf. Die geplanten Windkraftanlagen besitzen eine Leistung von 7,2 MW bei einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.
Mit Genehmigungsbescheid Nr. 60.067.00/12/0106.2/RW vom 16.03.2016 hat die Firma JUWI GmbH, seinerzeit firmierend als juwi Energieprojekte GmbH, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 12 WEA vom Typ Nordex N117-2400 mit einer Nabenhöhe von 141 m erhalten. Mit Fristverlängerungsbescheid vom 26.01.2022 wurde die erteilte Genehmigung bis zum 11.04.2024 verlängert. Mit Genehmigung des gegenständlichen Antrages soll die bereits vorliegende Genehmigung zurückgegeben werden. Eine parallele Umsetzung soll nicht erfolgen. Es ist vorgesehen, die bereits genehmigten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Genehmigung zu übernehmen.
Mit dem Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 für die Region Havelland- Fläming werden Vorranggebiete für die Windenergienutzung als Ziele der Raumordnung festgelegt. Im aktuell vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans festgelegt. Die Standorte der 8 Windkraftanlagen befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches Voranggebietes „VRW 16“.
Mit Urteil vom 05. Juli 2018 in der Ersten lnstanz hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming für unwirksam erklärt (Az.: OVG 2 A 2.16 und
Sanierungsplanung“ (RegBkPIG) wurde dadurch die Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen vorrübergehend unzulässig. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBI. 1 S. 1353) einen veränderten Rechtsrahmen für den Ausbau der Windenergienutzung im Bundesgebiet geschaffen.
Aufgrund der veränderten Rechtsgrundlagen kann die Planungssicherung nach § 2c des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (sogenanntes Windkraftmoratorium) nicht mehr aufrechterhalten werden. Gemäß § 2c Absatz (4) RegBkPIG ist somit eine Befreiung von der Genehmigungsuntersagung für die beantragten Standorte zulässig. Zudem wurde entsprechend § 2 des geänderten Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG 2021) folgendes festgelegt: liegen im überragenden öffentlichen lnteresse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“
Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) hat die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Brück, im Rahmen der Behördenbeteiligung die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.12.2023.
Entsprechend der Antragsunterlagen befinden sich die nächstgelegenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Borkwalde (Puschkinstraße 24) in einer Entfernung von ca. 3.300 m zu den geplanten Anlagen.
In vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Anträge auf BlmSchG-Genehmigung Windpark Reesdorfer – Schäper Heide/ Stadt Beelitz OT Reesdorf und Schäpe von 2013, 2015, 2021 und 2023) wurden bereits mit den Beschlüssen Bw-30-418/13, Bw-30-79/15, Bw- 30-174/21 sowie Bw-30-278/23 Stellungnahmen der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und abgegeben. Es wird sich im Übrigen auf die vorgenannten Stellungnahmen bezogen. Die verwendeten Daten wurden aktualisiert.
Aufgrund des Umfangs und der Schonung von Ressourcen wird auf den Versand der vollständigen Antragsunterlagen verzichtet.
Die Unterlagen zum Antrag werden den Gemeindevertretern vorab über eine Cloud- Anwendung (Anbieter: Telekom) zur Verfügung gestellt.
Entsprechend der Antragsunterlagen befinden sich die nächstgelegenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Borkwalde (Puschkinstraße 24) in einer Entfernung von ca. 3.300 m zu den geplanten Anlagen.
In vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Anträge auf BlmSchG-Genehmigung Windpark Reesdorfer – Schäper Heide/ Stadt Beelitz OT Reesdorf und Schäpe von 2013, 2015, 2021 und 2023) wurden bereits mit den Beschlüssen Bw-30-418/13, Bw-30-79/15, Bw- 30-174/21 sowie Bw-30-278/23 Stellungnahmen der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und abgegeben. Es wird sich im Übrigen auf die vorgenannten Stellungnahmen bezogen. Die verwendeten Daten wurden aktualisiert.
Aufgrund des Umfangs und der Schonung von Ressourcen wird auf den Versand der vollständigen Antragsunterlagen verzichtet.
Die Unterlagen zum Antrag werden den Gemeindevertretern vorab über eine Cloud- Anwendung (Anbieter: Telekom) zur Verfügung gestellt.
Die Abstimmung ergab: 8 dafür, 1 Enthaltung, 1 Gegenstimme.
Tagesordnungspunkt 17 – Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Borkwalde
„Darstellung des Vorganges:
In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde für das Jahr 2024 festgelegt:
Gemeindevertretung (GV):
14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):
24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024
Ausschuss Generationen Wald (AGW):
31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024
Sitzungen werden gemäß § 34 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf so oft es die Geschäftslage erfordert vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung bzw. Ausschussvorsitzenden einberufen.
In dringenden Fällen können weitere Sitzungen einberufen werden sowie in den Fällen des § 34 Absatz 2 BbgKVerf.
Die angegebenen Termine sind nicht verbindlich, jedoch eine Richtlinie für die bessere Planung, Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Sitzungen.
Zur allgemeinen Übersicht wird dieser Mitteilung der vollständige Sitzungskalender 2024 hinzugefügt.
Tagesordnungspunkt 21: Flächennutzungsplan
Seit Jahren ist unser Flächennutzungsplan in Arbeit. Dass er noch nicht wieder auf der Tagesordnung stand, lag daran, dass eine Stellungnahme des Landkreises noch nicht vorlag. Die Gemeindevertretung beschloss daher am 11. Oktober, dass sich das Amt um diese bis zum 30.11.2023 bemühen solle.
Die Antwort liegt der Gemeinde nun vor und so erhielten wir folgende Mitteilung von der Amtsverwaltung:
„Nach vorangegangener Abstimmung mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg/Oberförsterei Potsdam im Mai 2022 und mit dem Referat 23 des MIL folgte im November 2022 nochmal eine offizielle Anfrage an die Rechtsabteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Inhaltlich ging es darin um die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans mit der Darstellung von ‚Wohnbauflächen im Bestand ohne Erweiterungsmöglichkeit‘ für den nördlichen und westlichen Bereich des Gemeindegebietes. Hier befinden sich Wohnhäuser und auch Wochenendhäuser im Bestand im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der LEP-HR gibt mit dem Ziel Z 5.2 Abs. 1 – ‚Anschluss neuer Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsflächen‘ den Umgang mit neuen Siedlungsflächen vor. Jedoch sollen in diesen Bereichen keine neuen Wohnflächen ausgewiesen werden, sondern lediglich der Bestand dargestellt werden. Im Entwurf von März 2018 sind die besagten Bereiche als Waldflächen dargestellt worden. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg/Oberförsterei Potsdam hegt ebenfalls Bedenken gegen die Ausweisung als Waldflächen, da es sich in den Gebieten weder jetzt noch in Zukunft um Wald im Sinne des Waldgesetzes handelt. Im Dezember und Januar folgten weitere Telefonate mit der Rechtsabteilung des Landkreises PM. Hier wurde um eine fachliche Prüfung und schriftliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplans auf der Grundlage der vorgelegten Arbeitsfassung gebeten. Die Prüfung des Sachverhalts gestaltet sich schwierig, da es bislang keine vergleichbaren Fälle gibt. Die Planzeichenverordnung hält für diesen speziellen Fall keine geeigneten Mittel bereit.
Die Stellungnahme der zuständigen Behörde vom 14.10.2023 liegt nun vor und lautet wie folgt: „Sie erhalten die auch dem Landrat vorgestellte Einschätzung der rechtlichen Lage zur angefragten Darstellung im Flächennutzungsplan Borkwalde.
Einigkeit besteht und bestand dazu, dass die Fläche bei fehlender Waldeigenschaft nicht als Waldfläche dargestellt werden kann. Soweit eine Fläche mit tatsächlich gemischter Nutzung (Wohn- und Wochenendhäuser) als Wohnbaufläche ausgewiesen wird, indiziert das eine Entwickelbarkeit der verbliebenen Wochenendhäuser in Wohnhäuser. Darauf hatte das MIL Ref. 23 dann doch noch im Gespräch vom Juni 2023 hingewiesen. Das passt aber nicht zur Angabe, dass es sich um eine reine Bestandsdarstellung handelt. Dass die Darstellung in sich widersprüchlich ist, da sie einerseits Entwicklungsmöglichkeiten durch die Darstellung als Wohnbaufläche, was sie tatsächlich als Bestand nicht ist, aufzeigt, andererseits aber suggeriert, dass es keine Erweiterungsmöglichkeit gibt und nur der tatsächlich vorhandene Bestand abgebildet werden soll, wurde auch bereits in den Gesprächen erwähnt.
Unproblematisch bei der Ausweisung als Sonderbaufläche ist, dass sie keine Wohnsiedlungsfläche nach LEP-HR darstellt und deshalb auch nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet wird. Anders ist das aber bei der Wohnbaufläche, die definitiv Wohnsiedlungsfläche ist, gestaltet.
Inwieweit (…) von der GL (Gemeinsame Landesplanungsabteilung) diese Wohnsiedlungsflächenentwicklung nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet werden muss, erschließt sich formaljuristisch vorerst nicht. Letztendlich liegt die Entscheidung und auch die Verantwortung für eine Darstellung bei der planenden Gemeinde. Der Landkreis kann beraten, aber nicht verbindlich festlegen. Für weitere Gespräche zur Darstellungsproblematik stehe ich trotzdem weiterhin gern zur Verfügung.“
Die Problematik der Flächendarstellung im Außenbereich besteht somit weiterhin. Eine Klärung konnte bislang nicht herbeigeführt werden. Es wird empfohlen, den letzten Entwurf vom März 2018 durch das beauftragte Planungsbüro mit rechtlicher Begleitung durch einen Fachanwalt überarbeiten zu lassen und das Verfahren fortzuführen.“
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>In der Einwohnerfragestunde kam Folgendes zur Sprache:
Anfragen Ausschussmitglieder:
Tagesordnung 7: Sitzungstermine 2024 der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Borkwalde
Darstellung des Vorganges:
In Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung wurden folgende Sitzungstermine der Gemeindevertretung Borkwalde für das Jahr 2024 festgelegt:
Gemeindevertretung (GV):
14.02.2024 10.04.2024 05.06.2024 03.07.2024 (konstituierend) 11.09.2024 16.10.2024 04.12.2024
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Bauen und Ortsentwicklung (AFB):
24.01.2024 13.03.2024 08.05.2024 17.07.2024 (konstituierend) 02.10.2024 13.11.2024
Ausschuss Generationen Wald (AGW):
31.01.2024 20.03.2024 22.05.2024 04.09.2024 (konstituierend) 09.10.2024 27.11.2024
Tagesordnungspunkt 8: Antwort des Landkreises zum Begehren der Gemeinde Borkwalde (Bw-10-282/23) nach Erhöhung der Taktfrequenz im Busverkehr vom und zum Bahnhof Borkheide
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Eine Taktverdichtung wurde abgelehnt.
Darstellung des Vorganges: Der Beschluss Bw-10-283/23 wurde unverzüglich an den Fachdienst Verkehrsmanagement des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie an die regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (regiobus PM) weitergeleitet.
In Abstimmung mit regiobus PM teilte die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung nach eingehender Prüfung mit:
„Die Linie 541 zwischen Borkheide und Borkwalde ist erst im Juni 2020 deutlich ausgeweitet worden mit einem neuen durchgehenden Stundentakt. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Nachfrage in diesem Abschnitt – außerhalb des Schülerverkehrs – gegenüber dem damaligen Fahrplan gestiegen ist. Dennoch liegt die Nachfrage auf einem sehr geringen Niveau: i.d.R. unter 5 Fahrgästen, in Einzelfällen bis zu 10 Fahrgästen. Bei dieser Nachfrage ist eine nochmalige Taktverdichtung auf 2 Fahrten in der Stunde nicht zu rechtfertigen. Die dafür notwendigen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Bei der günstigsten Variante – eine Taktverdichtung nur zwischen Borkheide und Borkwalde und nur zu Spitzenzeiten – würde diese Minimallösung bereits ca. 150000 Euro jährlich kosten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Spitzenzeit keine Fahrzeuge und Fahrer aktuell frei zur Verfügung stehen. Bei einem zusätzlichen Einsatz eines Fahrzeuges sowie eines Fahrers entstehen leider die doch sehr hohen vorgenannten Kosten.
Aufgrund der o.g. Fahrgastzahlen und der hohen Kosten sehen wir daher keine Möglichkeit, hier eine Taktverdichtung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass bei einer weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen in 3 oder 4 Jahren durchaus eine Optimierung möglich ist. Hier sollten wir die Nachfrage regelmäßig im Blick behalten, um bei Notwendigkeit nachzusteuern.“
Tagesordnungspunkt 9: Beratung zum Haushaltsentwurf 2024
Frau Boese (Amt Brück) sagte die Prüfung all dessen zu.
Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde
Der Beschlusstext lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die als Entwurf anhängende Entgelt- und Nutzungsordnung (Version 2) für den Gemeindesaal Borkwalde
Der Anhang hatte folgende Fassung:
„Haus- und Nutzungsordnung für das Begegnungszentrum der Gemeinde Borkwalde
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt in ihrer Sitzung am……………2023 auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBL. I S. 286), in der jetzt gültigen Fassung nachfolgende Haus- und Benutzungsordnung für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde:
Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für den Gemeindesaal der Gemeinde Borkwalde. Die Anlage über die Nutzungsentgelte ist Bestandteil der Haus- und Nutzungsordnung. Die Einrichtung steht unter der Trägerschaft der Gemeinde.
Der Gemeindesaal dient den Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Gremien sowie gemeindlichen Veranstaltungen und allen örtlichen Vereinen, Verbänden und Interessengruppen für deren Arbeit. Darüber hinaus steht der Gemeindesaal im Rahmen freier Zeiten gegen ein Nutzungsentgelt offen.
Die Haus- und Nutzungsordnung dient der Erhaltung, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Gemeindesaales.
Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt die Nutzerin/ der Nutzer die Bestimmungen über diese Haus- und Nutzungsordnung an.
Das Hausrecht übt die Gemeinde Borkwalde, vertreten durch die Amtsdirektorin/den Amtsdirektor des Amtes Brück, aus. Den Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten.
Mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Umsetzung/Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung werden betraut:
Personen oder Personengruppen, die die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung nicht einhalten, können aus dem Gemeindesaal verwiesen werden. Verstöße können mit Hausverbot geahndet werden.
Das Ordnungsrecht gilt für die Dauer des Nutzungsrechtes von Privatpersonen als an diese übertragen.
Das Übernachten in der Einrichtung ist nicht gestattet.
Die Nutzerin/der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen der Besucherinnen und Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung entstehen, frei. Die Nutzerin/ der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die Gemeinde für den Fall der eigenen Inanspruchnahme.
Die Nutzerin/ der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde durch die Nutzung der Einrichtung entstehen, soweit sie nicht auf gewöhnliche Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zurückzuführen sind.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung können mit einer Geldbuße von 5,00 € bis zu 1.000 € nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), vom 19. Februar 1987 (BGBl. 602) in der jeweils gültigen Fassung, geahndet werden.
Die Gemeinde Borkwalde ist berechtigt, für die Nutzung ein Nutzungsentgelt sowie eine Kaution zu erheben. Sie sind im Voraus zu entrichten. (Kontonummer ………)
Die Höhe richtet sich nach den in der Anlage aufgeführten Sätzen. Weiterhin sind die Kosten für eine unterlassene Reinigung und eingetretene Schäden zu tragen.
Die Haus- und Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
„Hinweis der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die im Entwurf (Version 2) enthaltenen Punkte nicht nachvollziehbar, insbesondere § 2 Nutzung und die gesamte Entgeltordnung.
Es darf bei privaten Veranstaltungen kein Unterschied gemacht werden zwischen Nutzer und Mitglieder ortsansässiger Vereine oder Parteien (siehe §2 Nutzung und Entgeltordnung). Das verstößt gegen die Gleichbehandlung. Hier müssen die Entgelte denselben Eurobetrag aufweisen. Außerdem würde dies eine Prüfung der Mitgliedschaft der jeweiligen Nutzer voraussetzen, die in der Amtsverwaltung nur mit erhöhtem Aufwand geleistet werden kann.
Mit Blick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Borkwalde, ist ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad festzulegen. Dies sieht auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 5 vor.
Punkt 5: Mit Inbetriebnahme des Gemeindesaales ist ein Nutzungskonzept zur effektiven Bewirtschaftung vorzulegen und Entgelte für die Benutzung mit einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad festzulegen.
Fazit: Dem Entwurfsvorschlag der Gemeindevertreter der Gemeinde Borkwalde sollte nicht in vollem Umfang zugestimmt werden, sondern mit Änderungen in den oben genannten Punkten.
Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht aller im Amtsbereich vorliegenden Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Eine genauere Kalkulation kann
derzeit noch nicht festgelegt werden, da noch keine Bewirtschaftungskosten des Gebäudes vorliegen.
Der Kindergartenbetrieb wird voraussichtlich 01/2023 an den Start gehen. Eine erneute Ansicht und Prüfung wird in 12 bis 24 Monaten empfohlen.
Diese Entgeltordnung basiert auf verschiedenen Fördermittelanträgen aus dem Jahr 2019 inklusive des eingereichten Nutzungskonzeptes. Die Zweckbindungsfrist der Fördermittel beginnt mit dem Datum der Schlusszahlung nach Verwendungsnachweis-Prüfung und beträgt 12 Jahre. Somit darf das Nutzungskonzept erst nach der Zweckbindungsfrist geändert werden.“
Tagesordnungspunkt 11: Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)
Der Antragstext dazu lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8000 Euro zu erhöhen. Davon werden 2500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.
Begründung:
Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.
Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihrer Anträge finanzielle Unterstützung zu geben.
Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.
Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt werden, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich
auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich
auswirken. Insbesondere durch den Ausbau/ Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen. Das freiwillige HSK fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf. Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.
Vorschlag der Verwaltung:
Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.
Die Abstimmung über die Empfehlung zum vorliegenden Antrag ergab:
1 Gemeindevertreter und ein Sachkundiger Einwohner dafür
2 Gemeindevertreter und 2 Sachkundige Einwohner dagegen
1 sachkundiger Einwohner enthielt sich der Stimme.
2 Gemeindevertreter erklärten sich für befangen, weil sie selbst Vorstandsmitglieder von Vereinen sind, und nahmen nicht an der Abstimmung teil.
Damit gibt der Ausschuss die Empfehlung, den Antrag abzulehnen.
Der vorliegende Antrag wird nun der Gemeindevertretung vorgelegt werden, wobei die Fraktion Links-Grün namentliche Abstimmung beantragen wird, damit sich alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Bild darüber machen können, welche Gemeindevertreterinnen und -vertreter wie zur finanziellen Ausstattung unserer ortsansässigen Vereine stehen.
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>
Änderungsanträge zur Tagesordnung:
Bei den Informationen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde führte der Bürgermeister aus:
Informationen zur Ausschussarbeit:
Einwohnerfragestunde:
Tagesordnung 8: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und -vertreter:
Tagesordnungspunkt 9 – Mitteilung: Ergebnis der Neuausschreibung der Mittagsversorgung/Vollversorgung zum 1. Oktober 2023
Tagesordnungspunkt 10 – Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde
Der Beschlusstext lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt zum 01.10.2023 den in der Anlage befindlichen Entwurf der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.
Der Preis für die Mittagsversorgung in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ verringert sich von bisher 3,25 auf 3,16 Euro pro Portion.
Das Essengeld wird als monatliche Gebühr erhoben. Es wird von 20 Tagen im Monat ausgegangen, so dass sich ein Pauschalbetrag von 35,80 Euro ergibt.
Als Ausgleich für Fehlzeiten (Schließzeiten, Urlaub und Krankheit des Kindes) wird ein Monatsbetrag im Jahr abgezogen und auf die monatlichen Beiträge umgelegt.
Die monatliche Gebühr erhöht sich somit auf 32,82 Euro (35,80 x 11 Monate/12 Monate).
Die künftig betriebene Kindertagesstätte „Eichhörnchen“ soll voraussichtlich zum 01.11.2023 eröffnen (mittlerweile verschoben auf Januar 2024). Der Essenanbieter wird ebenfalls die Einrichtung mit der Vollverpflegung versorgen.
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2023:
Für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ sind im im Haushalt 2023 insgesamt 86500 Euro, davon für die Mittagsverpflegung 71500 Euro und für Frühstück und Vesper 15000 Euro eingeplant.
Im Ergebnis dieser Vergabe verringert sich der finanzielle Aufwand der Gemeinde gering.
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 11 – Schließzeiten in den Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Eichhörnchen“ Borkwalde für das Jahr 2024.
Der Beschlusstext lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Eichhörnchen“ an folgenden Tagen zu schließen:
10.05.2024
26.08.2024 bis 30.08.2024 04.10.2024
01.11.2024
23.12.2024 bis 01.01.2025
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 12 – Erhöhung Stellenplan
Der Beschlusstext lautete:
Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten über die Stellenplanerhöhung der Wirtschaftskräfte von 50 Stunden auf 54 Stunden (2 x 27 Stunden pro Woche) ab dem 1. Januar 2024.
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnung 13: Erhöhung des Zuschusses für das Familienzentrum
Der Beschlusstext lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Erhöhung der Co-Finanzierung für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Haushaltsjahr 2023 von 6200 auf 7600 und für das Haushaltsjahr 2024 auf 8600 Euro.
Begründung
Der Vertrag für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Jahr 2023 wurde am 1. August 2023 vom Landkreis der Amtsverwaltung zur Unterschrift vorgelegt. Im Haushalt 2023 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6200 Euro eingeplant.
Im vorliegenden Vertrag betragen die Personalkosten insgesamt 75700 Euro für eine Vollzeitstelle (Dipl.-Sozialpädagoge/Sozialarbeiter oder ähnliche Qualifikation). Von dieser Gesamtsumme werden 80 % (60560 Euro) vom Landkreis PM getragen, und die Co-Finanzierung der 20% Eigenanteil (15140 Euro) teilen sich die beiden Gemeinden Borkheide und Borkwalde mit jeweils 7570 Euro.
Für 2024 wurde eine aktuelle Anpassung vom Träger Stiftung Job vorgenommen. Somit ist eine tarifliche Erhöhung mit einer Gesamtsumme von 8600 Euro je Gemeinde gleich mit eingeplant worden.
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ergab Einstimmigkeit mit einer Enthaltung durch Frau Krüger (Fraktion Links-Grün).
Tagesordnungspunkt 14 – Erhöhung der Mittel für die Vergabe von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Interessengruppen (Antrag der Fraktion Links-Grün)
Der Beschlusstext lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, die Zuwendungen und Zuschüsse an Vereine und Interessengruppen ab 2024 auf jährlich 8000 Euro zu erhöhen. Davon werden 2500 Euro zweckgebunden für das Borkwalder Sommer- und Kinderfest bzw. das Borkwalder Feuerwehrfest bereitgestellt.
Begründung:
Seit vielen Jahren engagieren sich Borkwalder Vereine und Interessengruppen mit Veranstaltungen und Projekten für unseren Ort und tragen so zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie zum kulturellen Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bei.
Für diese Arbeit stellt die Gemeinde aus dem Haushalt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungskraft Fördermittel bereit. Diese Fördersumme betrug bisher jährlich 5100 Euro. Schon in den letzten beiden Jahren reichte diese Summe nicht mehr aus, um den Vereinen entsprechend ihren Anträgen finanzielle Unterstützung zu geben.
Neue Herausforderungen entstehen mit dem Zuzug von ca. 500 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten 3 Jahren, die am gesellschaftlichen Leben im Ort teilhaben sollen und wollen. Der neue Gemeindesaal wird uns zukünftig viel mehr Möglichkeiten als bisher bieten, die vielfältigsten Veranstaltungen für und mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen und so das Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Für all das wird Geld gebraucht, das die Vereine und Interessengruppen nicht allein aufbringen können.
Die jährlichen Sommerfeste, die abwechselnd vom Kulturverein Zauche e.V. und vom Borkwalder Feuerwehrverein e.V. durchgeführt, sind besondere Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unseres Ortes. Für diese sollen zukünftig zweckgebunden jährlich 2500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung erfolgt aus den der Gemeinde zufließenden Steuereinnahmen aufgrund der zugenommenen Anzahl der Steuerzahlerinnen und -zahler.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Gemeinde Borkwalde verfolgt große ambitionierte Vorhaben. Diese drücken empfindlich auf den Haushalt, welcher mindestens bis 2030 nicht ausgeglichen dargestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die jährliche Erhöhung um 2900 Euro als sehr bedenklich angesehen. Zudem kann derzeit noch nicht vollständig beurteilt werden, wie sich
Insbesondere durch den Ausbau/die Erweiterung der Grundschule in Borkheide bzw. durch die Interimslösung ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die Umlageverpflichtungen darüber hinaus erheblich steigen.
Das freiwillige Haushaltssicherungskonzept fordert zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln auf.
Bei den Zuwendungen und Zuschüssen für Vereine und Interessengruppen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Diese hat aber primär sicherzustellen, dass die pflichtigen Aufgaben erfüllt und aus dem Haushalt getragen werden können.
Vorschlag der Verwaltung:
Es ergeht daher der Vorschlag, den Beschlussentwurf gemeinsam mit der Haushaltsplanung zu betrachten und bis dahin zurückzustellen.
Die Abstimmung zum Antrag von Frau Krüger ergab 6 Stimmen dafür und 3 dagegen.
Tagesordnungspunkt 15 – Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde
(Wiedervorlage)
Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 16 – Unterjähriger Bericht 2023 zum Haushalt der Gemeinde Borkwalde.
Der Bericht wurde als Mitteilung zur Kenntnis genommen.
Tagesordnungspunkt 17 – Einholung der Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark zum Flächennutzungsplan Borkwalde (Antrag des ehrenamtlichen Bürgermeisters Herrn Eska, der Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft, der Fraktion Links-Grün und Herrn Stawinoga, SPD)
Der Beschlusstext lautete:
Das Amt Brück wird gebeten, bei dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, vertreten durch den Landrat Herrn Marko Köhler, darauf zu drängen, dass die noch offene bzw. nicht abschließende Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark zum Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Borkwalde erarbeitet und fertiggestellt wird.
Diese Stellungnahme ist dem Amt Brück und der Gemeindevertretung bis spätestens 30. November 2023 zu übergeben.
Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 18 – Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung – Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf
Der Beschlusstext lautete:
Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Raumordnungsgesetz zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming (Planungsstand 26.05.2023) nachfolgende Hinweise und Anregungen:
Die Gemeinde Borkwalde befürwortet die Verkleinerung des VRW 16 Reesdorf im Vergleich zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 (WEG 16) vom 05.10.2021 und nimmt zur Kenntnis, dass die berührten Belange der amtsangehörigen Gemeinden Borkwalde und Borkheide im Abwägungsprozess entsprechend gewichtet wurden.
Im Übrigen wird an der Stellungnahme vom 23.06.2022 betreffend das Windeignungsgebiet WEG 16 nun Windenergiegebiet VRW 16 Reesdorf festgehalten. Die Stellungnahme behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Abstimmung dazu ergab Einstimmigkeit.
Dr.sc. Lothar Schröter
]]>Andreas Link (Borkwalder Wählergemeinschaft)
Norbert Wurche (Borkwalder Wählergemeinschaft)
Erika Neemann-Westphal (Sachkundige Einwohnerin für die Borkwalder Wählergemeinschaft)
Tagesordnungspunkt 2: Änderungsanträge zur und Feststellung der Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 15 wurde von der Tagesordnung genommen. Die Beschlussfassung über die veränderte Tagesordnung erfolgte einstimmig.
Beim Tagesordnungspunkt 3, Information zu wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde, berichtete die Ausschussvorsitzende, Frau Bendschneider, dass das Einwohneranliegen vom 28.12.2022, in dem es um die Erhöhung der Verkehrssicherheit in einigen Straßenabschnitten Borkwaldes ging, von den zuständigen Stellen positiv entschieden worden ist. Im Einzelnen handelte es sich um:
In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.
Beim Tagesordnungspunkt Fragen der Ausschussmitglieder gab es keine Anfragen.
Tagesordnungspunkt 7: Ergebnis der Neuausschreibung der Mittagsversorgung/Vollversorgung zum 1. Oktober 2023
Tagesordnungspunkt 8: Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde
Der Beschlusstext lautete im Hauptteil:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt zum 01.10.2023 den in der Anlage befindlichen Entwurf der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesstättenverpflegung in der Gemeinde Borkwalde.“
Begründung:
„Im Rahmen der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung) ab dem 01.10.2023 erhielt die Firma RWS Cateringservice Gmbh den Zuschlag.
Der Preis für die Mittagsversorgung in der Kindertagesstätte Regenbogen verringert sich von bisher 3,25 auf 3,16 Euro pro Portion.
Vom 01.04.2023 bis zum 30.09.2023 betrug die monatliche Verpflegungspauschale 32,08 Euro (häusliche Ersparnis: 1,75 Euro).
Durch den neuen Preis für das Mittagessen muss die häusliche Ersparnis i.S.d. §17 Abs. 1 KitaG neu berechnet (siehe Anlage-Kalkulation) und durch den beiliegenden Satzungsentwurf mit der entsprechenden Verpflegungspauschale angepasst werden.
Aus der vorliegenden Kalkulation des Essenanbieters ergibt sich eine Erhöhung der häuslichen Ersparnis ab dem 01.10.2023 auf 1,79 Euro pro Portion.
Die Differenz zwischen häuslicher Ersparnis und dem tatsächlichen Essenpreis, den der Träger zu zahlen hat, beläuft sich auf 1,37 Euro pro Portion. Bis zum 30.09.2023 lag dieser bei 1,50 Euro pro Portion.
Das Essengeld wird als monatliche Gebühr erhoben. Es wird von 20 Tagen im Monat ausgegangen, so dass sich ein Pauschalbetrag von 35,80 Euro ergibt.
Als Ausgleich für Fehlzeiten (Schließzeiten, Urlaub und Krankheit des Kindes) wird ein Monatsbetrag im Jahr abgezogen und auf die monatlichen Beiträge umgelegt.
Die monatliche Gebühr erhöht sich somit auf 32,82 Euro (35,80 x 11 Monate/12 Monate).
Die künftig betriebene Kindertagesstätte Eichhörnchen soll voraussichtlich zum 01.11.2023 eröffnen. Der Essenanbieter wird ebenfalls die Einrichtung mit der Vollverpflegung versorgen.
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2023:
Für die Kita Regenbogen sind im Produktkonto 36500.527130 im Haushalt 2023 insgesamt 86500 Euro, davon für die Mittagsverpflegung 71500 Euro und für Frühstück und Vesper 15000 Euro eingeplant. Im Produktkonto 36500.432130 sind 38500 Euro eingeplant worden.
Im Ergebnis dieser Vergabe verringert sich der finanzielle Aufwand der Gemeinde gering.“
Die detaillierte Behandlung dieses Themas fand im nicht öffentlichen Teil statt, was von mehreren Sitzungsteilnehmern in Richtung Amt Brück kritisiert wurde, da der Gegenstand nicht vertraulich zu behandeln ist, weil er die dafür geltenden Kriterien nicht erfüllt, sondern weil er im Gegenteil die betroffenen Familien direkt finanziell betrifft.
Die Abstimmung zur Beschlussvorlage ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 9: Erhöhung des Zuschusses für das Familienzentrum
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt die Erhöhung der Co-Finanzierung für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Haushaltsjahr 2023 von 6.200 auf 7600 Euro und für das Haushaltsjahr 2024 auf 8600 Euro.“
„Begründung
Der Vertrag für das Familienzentrum Borkheide/Borkwalde für das Jahr 2023 wurde am 1. August 2023 vom Landkreis der Amtsverwaltung zur Unterschrift vorgelegt. Im Haushalt 2023 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6200 Euro eingeplant.
Im vorliegenden Vertrag betragen die Personalkosten insgesamt 75700 Euro für eine 1,0 Vollzeitäquivalent (Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter oder ähnliche Qualifikation).
Von dieser Gesamtsumme werden 80 % (60560 Euro) vom Landkreis PM getragen und die Co-Finanzierung der 20% Eigenanteil (15140 Euro) teilen sich die beiden Gemeinden Borkheide und Borkwalde mit jeweils 7570 Euro.
Für 2024 wurde eine aktuelle Anpassung vom Träger Stiftung Job vorgenommen. Somit ist eine tarifliche Erhöhung mit einer Gesamtsumme von 8600 Euro je Gemeinde gleich mit eingeplant worden.“
Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) kritisierte, dass die Gemeindevertretung den Vertrag nicht kennt.
Es ist eine Tariferhöhung für die Vollzeitstelle.
Abstimmung: einstimmig
Tagesordnungspunkt 10: Entgelt- und Nutzungsordnung Gemeindesaal Borkwalde (Wiedervorlage)
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.“
„Begründung:
Die Abstimmung zur Nutzungsordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.
Zum Thema Nutzungsentgelt:
Die Abstimmung zur Entgeltordnung ergab, mit vorgeschlagenen Änderungen, Einstimmigkeit.
Der Tagesordnungspunkt 11 (Unterjähriger Bericht zum Haushalt 2023) wurde als Mitteilung zur Kenntnis genommen aber inhaltlich nicht besprochen.
Dr.sc. Lothar Schröter
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]]>Erntedankfest mit Herbstbrunch am 1. Oktober 2023 in Borkwalde
Der Amtsdirektor informierte darüber, dass das Amt Brück Stellung zum Regionalplan nehmen werde (was insbesondere auch die geplante Aufstellung von Windrädern im Wald berührt), es werde aber keine Abweichung zur bisherigen kritischen Stellungnahme geben.
Bei den Informationen aus der Ausschussarbeit teilte Frau Krüger (Fraktion Links-Grün) als Vorsitzende des Ausschusses Generationenwald mit:
Beim Tagesordnungspunkt Beschlusskontrolle erklärte der Amtsdirektor, dass diese auf der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen werde.
In der Einwohnerfragestunde
Bei den Anfragen der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:
Der Tagesordnungspunkt 9 behandelte den Antrag der Fraktion Borkwalder Wählergemeinschaft und des Bürgermeisters, Herrn Eska, zur Errichtung von zwei Fußgängerwegen oder Bürgersteigen an zwei Bushaltestellen in der Ernst-Thälmann Straße.
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen, je einen Fußgängerweg oder Bürgersteig in der Ernst-Thälmann-Straße Ecke Fichtestraße (ca. 15 Meter) und Ernst-Thälmann-Straße Ecke Wielandstraße (ca. 12 Meter) bis zu den Bushaltestellen zu errichten.“
„Begründung:
An den oben genannten Bushaltestellen befinden sich von der Fichtestraße und der Wielandstraße aus kein Gehweg bzw. Bürgersteig. Um einen sicheren Schulweg für unsere Kinder zu den Bushaltestellen zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich, diese zu errichten.
Wir bitten das Amt um schnellstmögliche Umsetzung.“
„Hinweis der Verwaltung:
Um eine Erreichbarkeit der Bushaltestellen zu gewährleisten, wird das Amt Brück die Errichtung der benötigten Gehwege anstreben. Für die Planung, einschließlich der Ausschreibung und Durchführung wurden schon Anfragen an Baufirmen und Ingenieurbüros getätigt. Wir weisen darauf hin, dass bei der heutigen Auftragslage und dem zunehmenden Fachkräftemangel eine hohe Auslastung bei den Baufirmen vorliegt und eine zeitnahe Abarbeitung erschwert wird. Des Weiteren ist die Stelle des Sachbearbeiters Tiefbauinvestitionen zurzeit im Amt Brück nicht besetzt. Dies erschwert eine schnelle Umsetzung zusätzlich. Für einen aktuellen Kenntnisstand seitens der Gemeinde, werden wir alle relevanten Informationen, Ergebnisse und Kostenschätzungen, die wir von den Firmen und den Planungsbüros bekommen, gesammelt über den Sitzungsdienst, an Sie weiterleiten. Für dieses Haushaltsjahr 2023 wurden keine Gelder für die Errichtung der Gehwege eingestellt. Falls dieses Vorhaben im Haushaltsjar 2023 nicht begonnen werden (siehe oben dargestellte Gründe/Umstände) dann, werden für das Haushaltsjahr 2024 die dafür benötigten finanziellen Mittel eingeplant.
Vorrangig sind hingegen die Kosten für die Wegesanierung im Bereich des Siebenbrüderwegs/Ecke Am Sportplatz bis zum Brücker Weg. Sie werden aus dem laufenden Haushaltsjahr 2023 bedient. Diese Sanierung sorgt für eine sichere Anbindung der Grundstücke, besonders auch für die Ent- und Versorgungsdienste und Rettungskräfte bei jeder Wetterlage.“
Tagesordnungspunkt 10: Wahl der Stellvertretung für die Gemeindevertreterin im Tourismusverein Zauche-Fläming e.V.
Der Beschlusstext zielte darauf ab, eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für Frau Fryler als Repräsentantin Borkwaldes im Tourismusverein Zauche-Fläming e.V. zu bestimmen.
Da sich keine Bewerberin/kein Bewerber fand, zog die Amtsverwaltung den Tagesordnungspunkt zurück.
Tagesordnungspunkt 11: Schallschutz Kita Regenbogen
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, den Amtsdirektor mit der Vergabe des Auftrags für den Schallschutz in der Kita Regenbogen an die Firma Plameco Spanndecken zu beauftragen.“
Begründung
„In der Kita Regenbogen kommt es aufgrund der verschiedensten Aktivitäten der Kinder zu einem zu hohen Geräuschpegel (durch Dekra bestätigt). Dies ist eine intensive, tagtägliche, dauherhafte Belastung für die Kinder sowie für das gesamte Personal in der Kita. Gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den belasteten Personen können die Folge sein.
Um das Geräuschaufkommen (Lärm) zu minimieren, wurden im Jahr 2022 Fördergelder beim Landkreis Potsdam-Mittelmark beantragt. Diese wurden in Höhe von 29.468,42 bewilligt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Plameco Spanndecken in Höhe von 37.006,47 abgegeben. Der Mehrbetrag in Höhe von 7.538,05 liegt leicht über den vom Landkreis geforderten 20 Prozent Eigenanteil. Der Eigenanteil kann aus dem Produktkonto 36500.521100 finanziert werden.“
Der Beschlussvorschlag wurde mit Einstimmigkeit bestätigt.
Dr.sc. Lothar Schröter
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Lesung mit der Autorin Kirsten Harder in der Waldkirche Borkwalde am 16.09.2023 15:00 Uhr
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