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]]>Erntedankfest mit Herbstbrunch am 1. Oktober 2023 in Borkwalde
Lesung mit der Autorin Kirsten Harder in der Waldkirche Borkwalde am 16.09.2023 15:00 Uhr
]]>In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.
Beim Tagesordnungspunkt Fragen der Ausschussmitglieder gab es keine Anfragen.
Tagesordnungspunkt 8: Weisungsbeschluss der Gemeinde Borkwalde zur Eingliederung des AEV Niemegk in den WAV sowie Zustimmung zur Neufassung der Verbandssatzung des WAV mit Stand 10. Mai 2023.
Der Beschlusstext lautete im Hauptteil:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, der Eingliederung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk (AEV) mit seinem gesamten Aufgabenbestand, der Entsorgung von Schmutzwasser in den Wasser- und Abwasserzweckverband ‚Hoher Fläming‘ (WAV) und infolgedessen die Erweiterung in den Zweckverband – Wasser- und Abwasserzweckverband Hoher Fläming‘ (WAV) sowie dem Entwurf der Verbandssatzung mit Bearbeitungsstand 10.05.2023 zuzustimmen.“
Die Abstimmung zum Beschlussentwurf ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 9:
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beauftragt den Amtsdirektor mit der Neuausschreibung von Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätte Regenbogen (Vollverpflegung). Weiterhin wird der Amtsdirektor ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
Die Gemeindevertretung wird über das Ergebnis der Ausschreibung sowie über die Bezuschlagung informiert.“
„Begründung
Die Lierferverträge für die Essensversorgungen wurden für alle kommunalen Einrichtungen zum 30.09.2023 gekündigt. Vergaberechtlich ist eine einheitliche Ausschreibung notwendig, da einerseits einige Einrichtungen bereits Jahrzehnte durch den gleichen Anbieter beliefert werden und andererseits Verträge am 30.09.2023 auslaufen würden und daher sowieso ausgeschrieben werden müsste. Die Neuausschreibung wurde mit mehreren Losen (örtlicher Zusammenhang der Einrichtungen) zum Beginn des Monats Juni 2023 über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburgs veröffentlicht, um alle vergaberechtlichen Fristen einhalten zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Kita Regenbogenwurden im Haushaltsjahr 2023 im Produktkonto 36500.527130 Aufwendungen i.H.v. 86.500,00 (davon 71.500 für Mittagsverpflegung und 15.000 anteilig für Frühstück und Vesper) und im Produktkonto 36500.432130 Einnahmen i.H.v. 38.500 (Mittagspauschale) eingeplant.
Die Aufwendungen für Frühstück und Vesper werden weiterhin über die Elternbeiträge gedeckt.
Für die Mittagsversorgung entsteht für die Gemeinde ein Eigenanteil von ca. 33.000
Es ist davon auszugehen, dass trotz eines eventuellen Anbieterwechsels die geplanten Aufwendungen nicht überschritten werden.“
Die Abstimmung zum Beschlussentwurf ergab drei Jastimmen bei den Gemeindevertretern und vier bei den Sachkundigen Einwohnern; ein Gemeindevertreter enthielt sich der Stimme.
Die Tagesordnungspunkte 10 bis 15 befassten sich mit den geprüften und festgestellten Jahresabschlüssen der Gemeinde Borkwalde für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 und den jeweiligen Entlastungen des Amtsdirektors dazu.
Die Beschlussentwürfe ergaben jeweils Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 16:
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde beschließt das vorliegende Integrierte Entwicklungskonzept für das Amt Brück (Stand: März 2023) als städtebauliches strategisches Gesamtkonzept für die Entwicklung der amtsangehörigen Gemeinde Borkwalde. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne und der Erarbeitung kommunaler Planungen sind insbesondere die Ergebnisse und die daraus resultierenden Maßnahmen des Integrierten Entwicklungskonzeptes zu berücksichtigen (gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.“
„Begründung:
Mit dem kommunalpolitischen Selbstbindungsbeschluss wird das Integrierte (Stadt-) Entwicklungskonzept [IN(S)EK] als stadtentwicklungspolitischer Orientierungsrahmen und zentrales Steuerungsinstrument der örtlichen Stadt- bzw. Amtsentwicklung für den Zeithorizont bis 2040 verbindlich beschlossen und in kommunales Verwaltungshandeln umgesetzt.
Da es sich um ein Amts-Entwicklungskonzept handelt, wird im Folgenden die Bezeichnung Integriertes Entwicklungskonzept [IEK] verwendet.
Das Integrierte Entwicklungskonzept ist ein städtebauliches Entwicklungsinstrument der gesamtstädtischen informellen Planung und muss im Sinne eines Leitdokumentes, welches übergeordnete Ziele verfasst und dabei unterstützt, mit Weitblick zu planen und zu entscheiden, bei jeder kommunalen Planung berücksichtigt werden. Es beinhaltet eine zukunftsweisende Gesamtstrategie für die kommunale Entwicklung.
Unter dem Leitbild Zusammen nachhaltig wachsen transparent, klimaneutral und digital orientieren sich die im Verfahren erarbeiteten Entwicklungsziele an folgenden Handlungsfeldern:
Das IEK beinhaltet insgesamt 63 Maßnahmen, welche nach unterschiedlichen Handlungsprioritäten unterteilt sind. Es definiert auf Basis einer integrierten Analyse Strategien und zentrale Vorhaben für die nachhaltige Stadtentwicklung. Städtebauliche Zielplanungen, welche aus dem IEK abzuleiten sind und nicht im Widerspruch zu diesem stehen dürfen, bilden die Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln.
Für die Aufnahme in die Städtebauförderung und die Inanspruchnahme von Mitteln aus den Bund-Länder-Programmen ist ein kommunalpolitisch beschlossenes und aktuelles IEK Fördervoraussetzung und damit verpflichtend. Auch in der EU-finanzierten Stadtentwicklungsförderung kann das IEK als konzeptionelle Basis dienen.
Eine regelmäßige Erfolgskontrolle ist wesentlicher Bestandteil des Verfahrens. Fortschreibungs- und Ergänzungsbedarfe gilt es regelmäßig zu prüfen. Daher ist beabsichtigt, ca. alle 2-3 Jahre eine Anpassung der Statistiken vorzunehmen. Alle 10 Jahre bzw. nach Bedarf sollte das IEK überarbeitet werden.“
Die Abstimmung ergab drei Jastimmen der Gemeindevertreter und eine Enthaltung sowie vier Jastimmen der Sachkundigen Einwohner bei einer Enthaltung von ihnen.
Tagesordnungspunkt 17:
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung Borkwalde beschließt, dass die Belange der Gemeinde Borkwalde durch den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der benachbarten Stadt Brück nicht berührt werden.“
Die Abstimmung zu diesem eher formalen Beschlussentwurf ergab Einstimmigkeit.
Tagesordnungspunkt 18:
Der Beschlusstext lautete:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Entgelt- und Nutzungsordnung für den Gemeindesaal Borkwalde.“ Entsprechende Anlagen wurden dem Beschlussentwurf beigefügt.
Im Ergebnis der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt einigte sich der Ausschuss darauf, am 3. Juli 2023, 18.30 Uhr, in eine Diskussion der verschiedenen Vorschläge einzutreten.
Tagesordnungspunkt 19 (ehemals 23): Vorbereitung Haushaltsplanung
Dr.sc. Lothar Schröter
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